Eröffnungsrede
von Marcus Gnau
10 Jahre
Kindschaftsrechtsreform – ein zahnloser Tiger bei den Familiengerichten?
„Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut!“
Liebe Väter, Mütter, Großeltern, Mitstreiter und Anwesenden,
die Kindschaftsrechtsreform jährt sich in diesen Tagen zum 10. Mal. Dies nimmt
der Väteraufbruch für Kinder in diesem Jahr zum Anlass, sich hier und heute auf
dem Berliner Alexanderplatz zu versammeln und nachher durch die Berliner Straßen
zum Familien- und zum Justizministerium bis hin zum Brandenburger Tor zu ziehen,
um für die Gleichberechtigung der Eltern im Familienrecht zu demonstrieren.
„Die Gleichberechtigung der Eltern im Familienrecht“ wird sich möglicher Weise
der eine oder andere zufällige Zuhörer wundern, „ist doch schon vor 10 Jahren
durch die Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 gesetzlich verankert worden.
Darüber wacht doch auch das Bundesverfassungsgericht.“ Sicher, kann ich da nur
antworten, auf dem Papier existiert die Gleichberechtigung der Eltern, wenn man
einmal davon absieht, dass nichteheliche Väter hinsichtlich des Sorgerechts vom
Goodwill der Mütter abhängig sind, weil diese allein entscheidet, ob sie den
Vater an der elterlichen Sorge beteiligen will. In der Praxis aber weicht
gesprochenes Recht sehr oft vom Wortlaut des Gesetzes ab. Denn es ist sogar die
Überzeugung des BVerfG, dass sich – im Gegensatz zum Vater – zwischen Mutter und
Kind schon während der Schwangerschaft neben der biologischen Verbundenheit eine
Beziehung entwickelt, die sich nach der Geburt fortsetzt.
Wie wenig innig diese Verbundenheit und Beziehung manchmal ist, zeigen die
zahlreichen traurigen Fälle der vernachlässigten, misshandelten, geschundenen
und einbetonierten vaterlosen Kinder der vergangenen Monate und Jahre! Das
BVerfG hatte zwar selbst Zweifel, ob der grundsätzliche Alleinsorgeanspruch der
Mutter verfassungskonform ist, weil sie die Möglichkeit der Verweigerung einer
Sorgeerklärung als Machtposition gegenüber dem Vater missbrauchen könnte.
Deshalb hat er in seiner Entscheidung zur Frage der gemeinsamen elterlichen
Sorge für nichteheliche Kinder im Januar 2003 dem Gesetzgeber aufgegeben, zu
prüfen, ob Mütter solchen Machtmissbrauch betreiben.
Fünf Jahre ist es jetzt her, dass der Gesetzgeber insoweit aufgefordert worden
ist! Doch liegen solche Ergebnisse zwischenzeitlich öffentlich vor? Nein!
„Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut!“
Das Bundesjustizministerium hat in fünf langen Jahren zwar Daten gesammelt und
geprüft, doch jetzt, wo Ergebnisse offensichtlich vorliegen, werden sie nicht
veröffentlicht! Sehr verehrte Frau Bundesjustizministerin Zypries, das BVerfG
vertritt die Ansicht, dass der gesetzliche Alleinsorgeanspruch der Mutter
verfassungswidrig ist, sollte sich herausstellen, dass es zur mütterlichen
Verweigerung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus Gründen kommt, die nicht vom
Kindeswohl getragen werden. Wenn Sie nun dem BVerfG, der Bundesregierung und der
Öffentlichkeit überhaupt ihre Ergebnisse vorenthalten und damit das
Bekanntwerden einer Erkenntnis verhindern, die wir hier alle, insbesondere die
entrechteten Väter, schon lange kennen, nämlich dass nichteheliche Mütter mit
ihrem gesetzlichen Alleinsorgeanspruch häufig Missbrauch aus eigensüchtigen
Gründen betreiben, verhalten Sie sich nicht nur verfassungswidrig, sondern Sie
leisten hierbei erhebliche Schützenhilfe!
„Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut!“
Doch auch beim Thema „Trennung/Scheidung mit gemeinsamen Sorgerecht“ geht die
Realität weit an der gesetzlich geforderten Gleich-berechtigung der Eltern
vorbei. Der „Mutterbonus“ wird entgegen der gesetzlichen Forderung in
gerichtlichen Kindschaftsverfahren noch wesentlich mehr berücksichtigt, als das
Kindeswohl. Mütterliche Verstöße gegen das Sorgerecht des Vaters, Infame
Diffamierungen dessen Person als angeblicher Ignorant, Choleriker,
Alkoholiker, Schläger und pädophiler Sexualstraftäter, der sich angeblich
an seinen Kindern – gleich ob Junge oder Mädchen – vergangen hat, erfahren
regelmäßig ebenso wenig gerichtliche Ächtung, wie umfassender, teilweise Jahre
langer Umgangsboykott, negative Beeinflussung der Kinder gegen den Vater und die
Elternentfremdung zum Vater.
Solche mütterlichen Verhaltensweisen führen regelmäßig dazu, dass – mit Hilfe
der Jugendämter und Gerichte – Väter aus dem Leben der Kinder entfernt werden
und er – und nicht etwa die Mutter, die den heftigen Streit ohne Rücksicht auf
die daran leidenden Kinder „vom Zaun gebrochen“ hat und jede Kommunikation sowie
Konsensbereitschaft verweigert – das Sorgerecht entzogen bekommt. Denn eine
gemeinsame tragfähige Elternbeziehung, die nach Ansicht des
Bundesverfassungsgerichts angeblich die Grundvoraussetzung der gemeinsamen
elterlichen Sorge ist, ist in solchen Fällen nicht mehr existent.
„Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut!“
Wer jetzt glaubt, dass solche Fälle bedauerliche Einzelfälle sind, der irrt
gewaltig! Durch die richterliche Freiheit, gepaart mit der unsinnigen
Vorstellung der richterlichen Unfehlbarkeit, muss man als Vater in jedem
bundesdeutschen Familiengericht damit rechnen, seine Kinder und seine grund-
sowie menschenrechtlich geschützten Vaterrechte schneller zu verlieren, als man
es sich vorstellen kann. So hat beispielsweise vor wenigen Wochen ein
Rheinland-Pfälzisches Familiengericht einer Mutter die Alleinsorge übertragen,
weil sie jede Kommunikation und Konsensbereitschaft abgelehnt hatte. Dass die
Mutter das Kind mehrfach geschlagen hatte, wurde gerichtlich bagatellisiert.
Hierfür sei der Vater mitverantwortlich, weil er sich dem mütterlichen
Umgangsdiktat nicht gebeugt und die Mutter deswegen angeblich provoziert habe.
„Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut!“
Ein mittelhessisches Familiengericht hatte vor einigen Jahren der Mutter die
Alleinsorge übertragen, weil diese auf das Alleinsorgerecht nicht verzichten
wollte. Dass sie hierbei mehrfach ärztlich verordnete Medikamente vor den
Umgangswochenenden nicht verabreichte bzw. diese dem insoweit nicht informierten
Vater nicht zum Umgang mitgab und dabei eine Mittelohrentzündung verursachte,
blieb bei der gerichtlichen Entscheidung völlig unberücksichtigt.
„Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut!“
Dasselbe Familiengericht hatte in einem anderen Verfahren dem Vater den Umgang
zum Vatertag verweigert. Mit der Bemerkung, dass der Vater am Vatertag auch ohne
sein Kind singend und trinkend durch den Wald ziehen könne, wurde die
Entscheidung über den entsprechenden Eilantrag verweigert.
„Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut!“
Ein bayrisches Familiengericht hat einer Mutter, die den Umgang des Kindes mit
dem Vater immer wieder boykottiert und das Kind gegen den Vater aufgehetzt
hatte, die Alleinsorge übertragen. Eine tragfähige Elternbeziehung zur
Fortsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge sei nicht mehr gegeben, so die
Begründung. Die Folge: der Vater hat seit zwei Jahren sein Kind nicht mehr
gesehen.
„Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut!“
Doch auch die Jugendämter schlagen sich immer wieder auf die Seite der
bindungsintoleranten Mütter und vergessen dabei, dass sie nicht das Mutteramt,
sondern das Jugendamt sind.
So hat beispielsweise ein Jugendamt in Nordrhein-Westfalen ein 12-jähriges
Mädchen nach Hause geschickt, das beim Amt um Hilfe bat, weil sie den Kontakt
zum Vater suchte, den die Mutter verbot.
Es möge sich diesen Wunsch noch einmal gut überlegen, war der behördliche Rat an
das Kind.
„Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut!“
Wer nun glaubt, dass eine zweite Instanz oder das Bundesver-fassungsgericht
regelmäßig solche gerichtliche Entscheidungen aufhebt, der befindet sich in
einem frommen Irrglauben. Denn auch dort werden anlässlich hochstreitiger
Kindschaftsverfahren noch immer die elterlichen
Auseinandersetzungen in den Focus der gerichtlichen Entscheidung gerückt, und
nicht die Bedürfnisse der Kinder auf guten und unbelasteten Kontakt zu beiden
Elternteilen sowie die paritätische Erziehung und Betreuung auch nach Trennung
und Scheidung, wie dies in Frankreich und Belgien seit Jahren der Fall ist.
Seitenweise wird in solchen gerichtlichen Entscheidungen auf den Elternstreit
eingegangen und die Mutter mit der Übertragung der elterlichen Alleinsorge
gewissermaßen dafür belohnt, dass sie diesen Elternstreit geführt und forciert
hat.
Der für die Kinder äußerst schädliche Elternstreit findet also auch nach der
Kindschaftsrechtsreform von 1998 seine Fortsetzung!
Nun erregt meine bisherige Rede vielleicht den Verdacht, dass von diesen
kinderfeindlichen gerichtlichen Verfahren nur Väter vom Entzug der gemeinsamen
elterlichen Sorge betroffen sind.
Das ist jedoch nicht so. Immer häufiger sind auch Mütter betroffen, wenn sie den
Kindern beide Elternteile erhalten wollen und es unterlassen, die Kinder
ausschließlich an sich zu binden und gleichzeitig den Vater zu entfremden. Wenn
dieser dann den Weg der mütterlichen Entfremdung erfolgreich einschlägt, dann
kann es passieren, dass ihr das gleiche Schicksal widerfährt, wie meistens den
Vätern.
Resümierend muss deswegen leider festgestellt werden, dass die Reform des
Kindschaftsrechts vor 10 Jahren nicht zu dem Erfolg geführt hat, der zum Schutz
des Kindeswohl nicht nur wünschenswert, sondern dringend erforderlich wäre. Zwar
können nun nichteheliche Paare die gemeinsame elterliche Sorge vereinbaren. Auch
können sich trennende Eltern auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht
erhalten. Aber in den hochstreitigen Fällen hat der Gesetzgeber gemeinsam mit
dem BVerfG durch Schaffung der Möglichkeit der Übertragung der Alleinsorge auch
ohne Vorliegens einer akuten Kindeswohlgefährdung den Eltern zum Schaden deren
Kinder ein Forum geschaffen, in dem sie sich trefflich bekriegen, verletzen,
demütigen und manchmal auch vernichten können und auch müssen. Denn der
Gesetzgeber schreibt vor, dass dem, das Sorgerecht beanspruchende Elternteil
dann die Alleinsorge zu übertragen ist, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten
entspricht.
Man muss also nachweisen, dass man der bessere Elternteil ist. Und wie macht man
das? Richtig, indem man den jeweils anderen Elternteil schlecht macht, wo es nur
geht und man ihn sprichwörtlich „in die Pfanne haut“! Der Gesetzgeber fordert
also den Elternkrieg, in den Fällen, in denen ein Elternteil die Alleinsorge
haben möchte. Zum 10. Geburtstag der Kindschaftsrechtsreform fordere ich deshalb
folgende Veränderungen:
gemeinsames Sorgerecht auch nichtehelicher Eltern von Geburt an, auch ohne Zustimmungserklärung der Mutter, also Abschaffung des § 1626a BGB
keine Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil allein ohne akute Kindeswohlgefährdung durch den jeweils anderen Elternteil
Paritätische Betreuung und Erziehung der Kinder auch nach Trennung und Scheidung
Pflicht zur Teilnahme an Therapien und Mediation in Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten unter Aufstellung eines Sanktionskatalogs für Fälle der Teilnahmeverweigerung
Erst wenn diese Forderungen gesetzlich umgesetzt sein und von den Familiengerichten auch befolgt werden, kann man von einer wirklichen Kindschaftsrechtsreform reden.
Sehr verehrte Frau Bundesjustizministerin Zypries, blicken Sie über den eingeschränkten juristischen Tellerrand der Bundesrepublik ins europäische Ausland zu unseren Nachbarstaaten. Dort gibt es Kindschaftsrechtsreformen, die ihre Bezeichnung zu Recht tragen.
„Allen Kindern beide Eltern“