Hier einige Zeitungsmeldungen über die Prozeßtage ab Ankündigung der Einstellung nebst Kommentaren
Zitiert aus:
Weser-Kurier
vom 5.8.2010
mit Kommentaren VafK, LV Bremen
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Landgericht Bremen |
Bremen. Der fünfte Verhandlungstag gegen Kevins früheren Amtsvormund Bert K. hat zwei dicke Überraschungen gebracht: So sagte eine frühere Kollegin des wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Mannes aus, dass die Bremer Amtsvormünder selbst nach dem Tod Kevins noch vier Anzeigen wegen Überlastung an die Behörde schreiben mussten.
Kommentar VafK:
Wie gesagt hat sich in Bremen außer durch Aktionismus nichts geändert: Zwar wurden weit mehr Vormundsstellen geschaffen, jedoch sind nicht alle besetzt, es gibt eine hohe Fluktuation, die Einarbeitung in über 100 Fälle braucht mindestens ein Jahr, die Umorganisation hat sehr viel Mehrarbeit gebracht, und es werden Kinder aus den Familien geholt wie beim Rattenfänger von Hameln.
Wer dort heute als Elternteil oder Mitarbeiter/in einer Einrichtung anruft, bekommt oft erst nach Monaten eine Mitteilung, wer überhaupt zuständig ist. Auch danach läuft alles extrem schleppend. Naja, wofür gibt's Tiefkühlschränke?
Die Kammer stellte zudem in Aussicht, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Der Prozess gegen Kevins Amtsvormund hat eine verblüffende
Wende genommen: Offenbar war die Bremer Sozialbehörde
chronisch überlastet
Kommentar VafK:
Wie jetzt? Seit 4 Jahren ist aus dem Untersuchungsausschuss klar, dass es eine Fallbelastung gab, die eine sorgfältige Arbeit unmöglich machte, und dass der gesamte Sozialsektor vom Pförtner bis zur Senatorin das wusste. Dann wurden 43 Aktenordner zusammengetragen, und DAS ist die verblüffende Wende?
Voraussetzung für eine Einstellung ist, dass alle
Prozessbeteiligten damit einverstanden sind. Die Vorsitzende Richterin,
Barbara Lätzel, machte am Mittwoch deutlich, dass die Kammer
derzeit nicht davon ausgehe, dass ein 'glasklarer Freispruch' am Ende
der Beweisaufnahme für den früheren Amtsvormund
herauskomme.
Kommentar VafK:
Da kommen wir der Sache näher: Hauptsache keine Verurteilung. Da kein Freispruch,
dann doch lieber Einstellung.
Möglichst noch mit der Begründung: Die
Staatsanwaltschaft hat ja extra so lange gewartet, bis der
Vormund nicht mehr in Diensten steht, also keine Wiederholungsgefahr
besteht.
Im gleichen Atemzug betonte die Richterin jedoch, dass sich
die Kammer
der 'Dauerüberlastung' der damals drei Amtsvormünder
mit ihren 670 Mündeln bewusst sei. Die Arbeitsbedingungen
seien derart schwierig gewesen, dass sich die Vorwürfe seitens
der Staatsanwaltschaft für die Kammer 'relativieren'.
Kommentar VafK:
Man erzieht sich ja auch so seine Pappenheimer. Das ist doch ein prima Hinweis an die Politik, wie Beamte dazu gezwungen werden können, absolute Sauerein durchziehen zu müssen, ohne jegliche Verantwortung tragen zu müssen. Wie wär's denn, wenn das Personal in den Knästen oder der Bagis halbiert wird?
Die Übernahme staatlicher Aufgaben durch Bedienstete, und die Fürsorgepflicht der Politik und Behördenleitungen gegenüber den Bediensteten kann in Bremen mit dieser Verfahrenseinstellung nicht mehr eingefordert werden.
Eine Einstellung erklärt Bremen für unregierbar!
Weder
Staatsanwaltschaft noch Verteidigung wollten sich am Mittwoch zu dem
Vorschlag der Kammer äußern. Verteidiger Eckard Behm
hob jedoch hervor, dass die Verteidigung bisher auf einen Freispruch
hingearbeitet habe. Die Aussage der gestrigen Zeugin galt der
Verteidigung dazu als ein weiterer Baustein: Die heute
58-Jährige arbeitet seit Jahren in der Amtsvormundschaft. Auf
Nachfrage des Gerichts schilderte sie eindringlich, wie die im Gesetz
formulierte 'gesetzliche Vertretung an Elternstelle' in der
Realität aussah. Statt der 'aktiv gestalteten Begleitung der
Kinder' seitens der Vormünder oder der 'Klärung ihrer
Lebensperspektive' hätten alle drei Amtsvormünder nur
permanent 'Feuerwehr' gespielt.
'Wir mussten ständig Ad-hoc-Entscheidungen treffen. Kein Tag
war planbar, Aktenstapel wurden zu Aktenbergen', so die Zeugin. Jeder
Amtsvormund habe sich damals um rund 260 Fälle
kümmern müssen. 50 bis 60 Fälle gelten unter
Fachleuten als machbare, verantwortbare Größe.
Bundesweit wurden die Bremer Verhältnisse als
ungewöhnlich bewertet. 'Auf Fachtagungen stellten wir mit
unseren hohen Fallzahlen immer die Ausreißer in der Statistik
dar', erinnerte sich die Zeugin.
Kommentar VafK:
"Das rote Bremen" bezieht sich an allen möglichen Bereichen auf die rote Laterne im Bundesvergleich, was ist da neu?Die permanente Überlastung hatte ihren
Preis. 'Die
Kinder
haben mich nachts im Schlaf eingeholt. Ständig hatte ich ein
schlechtes Gewissen', erzählte sie am Mittwoch. In einer
Überlastanzeige an den damaligen Leiter des Amtes für
Soziale Dienste, Jürgen Hartwig, hatte die Frau im Jahr 2003
von Angstgefühlen und Schlafstörungen berichtet und
an Hartwigs Fürsorgepflicht appelliert. 'Was gab es auf diesen
Brief für eine Reaktion ?', wollte die Richterin am Mittwoch
wissen wissen. Stille im im Saal des Landgerichts. 'Keine!' Ein
Beisitzer der Kammer will es daraufhin noch einmal genau wissen und
fragt nach Urlaubstagen. Ja, bestätigt die Zeugin, in solchen
Zeiten hätten Bert K. oder sie selbst statt der
üblichen 250 plötzlich 500 Fälle verwalten
müssen. 'Wir mussten uns darauf verlassen, dass die
Fallmanager uns umfassend und richtig informieren.'
Kommentar VafK:
Wir erwarten, dass die Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen diese Mitarbeiterin wegen Vernachlässigung stellt. Egal, wie sie da als "weiterer Baustein" für den Freispruch rumheult: Sie hat sich auf Informationen verlassen, die bekanntermassen nicht verlässlich waren. Damit sind alle Ihre Entscheidungen inhaltlich zu überprüfen, und wenn da was faul ist, muss sie eben verurteilt werden nebst zivilrechtlichen Folgen.
"Ein Sozialarbeiter durch und durch"
Ihr ehemaliger Kollege Bert K. sei einer gewesen, auf den man sich
verlassen konnte. 'Engagiert. Ein Sozialarbeiter durch und durch.' So
hatte Bert K. im Vergleich zu anderen Fällen in den Monaten
seiner Amtsvormundschaft auch überdurchschnittlich viele
Kontakte zu Kevins Ziehvater und dem Fallmanager gehabt, wie sein
Anwalt betonte. Bert K. habe das Kind im Frühjahr 2006 auch
persönlich bei einem Treffen kennengelernt.
...
Statt 2,75 Stellen für die Amtsvormundschaft gibt es heute in
Bremen 8,75 Stellen. Zwei Stellen sind jedoch ab Ende dieser Woche
nicht mehr besetzt. Ersatz ist schwer zu bekommen. Der Senat, so die
Zeugin auf Nachfrage, müsse nun entscheiden, ob die Stellen
auch extern ausgeschrieben werden. Die Entscheidung sei im
März leider vertagt worden. 'Damit sind wir aktuell wieder bei
rund 100 Mündeln pro Mitarbeiter', fasste die Zeugin zusammen.
Dem Amt sei die erneute Überlastung bekannt. 'Anders als vor
Kevins Tod bekommen wir jetzt aber Antworten, Verständnis und
Gesprächstermine.'
Kommentar VafK:
Das ist ja schön. Nützt aber keinem Kind, denn es geht hier um Kinder, und nicht um die emotionalen Befindlichkeiten von Sozialpädagoginnen.In der Vormundschaft und im "System" wurde also nichts, aber auch
gar nichts gelernt, vielmehr werden Gericht und Staatsanwaltschaft
jetzt einbezogen.
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Um dem Gericht klar zu machen, was die Frage nach
der Verantwortung schon jetzt, und eine Verurteilung noch
stärker bewirken würde, lanciert das Sozialressort dann
folgenden Artikel:
Zitiert aus:
Weser-Kurier
vom 11.8.2010
mit Kommentaren VafK, LV Bremen
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Bremen hat Schwierigkeiten, genügend Amtsvormünder zu
finden. |
Bremen. Nach dem Tod des kleinen Kevin hat Bremen die Zahl der
Amtsvormünder deutlich erhöht. Heute muss sich ein
Vormund im Schnitt nicht mehr 240, sondern nur noch um 80
Mündel kümmern. Das klingt gut, doch es gibt ein
Problem: Kaum jemand will den Job machen.
Seit Anfang des Jahres ist eine Amtsvormund-Stelle in Bremen unbesetzt,
ab Oktober wird voraussichtlich eine weitere dazukommen, hieß
es am Mittwoch aus dem Sozialressort. Die Stellen sind finanziert, doch
gibt es ein Problem: Bremen findet keine geeigneten Bewerber.
Kommentar VafK:
Nee, anders rum. Da die Leute dem "System" in Bremen den Stinkefinger zeigen, sind sie schon mal bezüglich Kindeswohl qualifizierter als die, die mitmachen.Sozialamtssprecherin Petra Kodré erklärt, warum der Job eher unbeliebt ist. "Ein Amtsvormund trägt die letztendliche Verantwortung für das Kind", sagt Kodré.
Kommentar VafK:
Verantwortung tragen ist unbeliebt, aha. Die Jugendhilfe in Bremen hat ein Volumen von etwa 100 Mio. Euro, darin viele präkäre Arbeitsverhältnisse wie Tageseltern, Pflegeeltern. Wir schätzen, dass mindestens 3000 Leute ihr überwiegendes Einkommen aus den Töpfen der Jugendhilfe beziehen. Außerdem müsse er für
seine Entscheidungen häufig in der Öffentlichkeit
gerade stehen. Dazu komme die vergleichsweise niedrige Bezahlung nach
den Tarifen des öffentlichen Dienstes - das schrecke viele
Bewerber ab. Hinzu komme, dass es derzeit sehr viele Jobangebote
für Sozialpädagogen gebe.
Kommentar VafK:
Klar, die vielen Vormünder haben jetzt Zeit, Aufträge ohne Ende zu verteilen. Und es sind diverse Leute bei vollen Bezügen freigestellt, oder früh "krankheitsbedingt in den Vorruhestand verstetzt", was in Bremen als Höchststrafe bei Verfehlungen gilt. Leider vergisst die Sprecherin die Arbeitsbedingungen unter ihrer Behördensteuerung: Die Vormünder sind organisatorisch dazu degradiert, reine Schreibtischtäter zu sein, während sie juristisch verpflichtet sind, sich selbst ein eigenes Bild zu verschaffen.
Kodré geht davon aus, dass durch die zwei unbesetzten
Stellen ab Oktober jeder Bremer Amtsvormund nicht mehr 80, sondern 100
Kinder betreuen muss. "Das ist sicherlich nicht optimal, aber auch
nicht Besorgnis erregend", sagte die Sprecherin. Mit dieser Zahl liege
Bremen im Mittelfeld. Zum Vergleich: Als Kevin starb, kümmerte
sich jeder Bremer Amtsvormund noch um 240 Kinder. Die Idealvorstellung
liegt bei 50 Mündeln pro Vormund.
Kommentar VafK:
Natürlich wäre es von einer Sprecherin der Sozialbehörde zu viel verlangt, wenn sie wüsste, welche Aufgaben ein BGB- oder Amts-Vormund hat.
Die Aufgabe der Vormundschaft ist die Ausübung des
Sorgerechtes, wenn kein leiblicher Elternteil es mehr hat. Wollen
die Eltern das Sorgerecht zurück erhalten oder (mehr)
Umgang, ist der Vormund Klaggegner ähnlich wie bei getrennten
Eltern untereinander - nur dass er zur Not 2 gegen sich hat.
Zur Ausübung des Sorgerechtes gehört die Beantragung von
Leistungen der Jugendhilfe, und da liegt das Interesse des "Systems".
Zitiert aus:
TAZ
vom 11.8.2010
mit Kommentaren VafK, LV Bremen
Gericht
Stellvertreter-Prozess am Ende
Gegen Zahlung von 5.000 Euro Geldbuße wird in Bremen das
Verfahren gegen Kevins einstigen Amtsvormund wegen
fahrlässiger Tötung voraussichtlich eingestellt. VON
JAN ZIER
Der Prozess gegen den Amtsvormund des in staatlicher Obhut gestorbenen
Kleinkindes Kevin wird eingestellt. Noch ist die Nachricht nicht
amtlich. Doch es sei "schwer vorstellbar", so ein Sprecher des Bremer
Landgerichts, dass es anders kommt.
Bert K. - angeklagt wegen fahrlässiger Tötung -
müsste dann eine Geldbuße zahlen. In Rede stehen
derzeit 5.000 Euro, zu zahlen an eine Kinderklinik in Bremen. Sowohl
die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung ließen
gestern ihre grundsätzliche Bereitschaft erkennen, einem
entsprechenden Vorschlag des Gerichts zuzustimmen. Bis zur kommenden
Woche haben sie noch Bedenkzeit.
Zuvor hatte das Gericht verlauten lassen, dass es zwar nicht von einem
"glasklaren Freispruch" für den heute 67-jährigen
ehemaligen Sozialarbeiter ausgeht, aber doch von einer eher
geringfügigen individuellen Schuld. Zu deutlich war im Laufe
des im Juni eröffneten Verfahrens die jahrelange,
systematische Überlastung der Amtsvormünder in Bremen
geworden. 650 bis 700 Kinder und Jugendliche waren seinerzeit zu
betreuen - von weniger als drei Amtsvormündern.
Heute sind es de facto immer noch 100 bis 140 pro Person, auch wenn die
offizielle Statistik "nur" von 80 bis 90 spricht. ExpertInnen sind sich
seit zehn Jahren einig, dass maximal 50 Amtsvormundschaften pro Person
"angemessen" sind.
...
Vor Gericht wurde der Amtsvormund als einer beschrieben, der "immer
sehr zuverlässig und geradlinig" war, als einer, "auf den man
sich verlassen konnte".
Kommentar VafK:
Das können wir tatsächlich bestätigen, auch, dass er mehr bewegt hat, als heute 3 Vormünderinnen wie obige "Zeugin" zusammen - das ist wirklich ein unfairer Aspekt: Kevin war zufällig sein Mündel, es hätte jeden Vormund treffen können - auch heute. Deshalb sagen wir, dass die individuelle Schuld nicht der eine Tod, sondern die Vernachlässigung aller Mündel ist - bei allen Vormündern, die unter diesen Umständen zu arbeiten bereit sind.123 Seiten lang ist allein die Anklage, drei
Jahre ist es her, dass sie erhoben wurde. Gegen K., der sie "nicht
sachgemäß und nicht fair" fand, aber auch gegen
Kevins "Case-Manager". Der muss sich nicht vor Gericht verantworten, er
ist dauerhaft verhandlungsunfähig. K. muss seinen "Kopf
hinhalten", sagt sein Anwalt, stellvertretend für das
"Versagen eines ganzes Systems".
Gleichwohl kam schon gestern Kritik an dem möglichen
Verfahrensende auf: Die umstrittene populistische Deutsche Kinderhilfe
sprach von einem "beschämenden Kuhhandel".
Zitiert aus:
Weser-Kurier
vom 17.8.2010
mit Kommentaren VafK, LV Bremen
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Landgericht Bremen |
Bremen. Der Prozess um den tragischen Tod des kleinen Kevin aus Bremen
wird eingestellt. Anklage und Verteidigung hätten einem
entsprechenden Vorschlag des Gerichts aus der vergangenen Woche
zugestimmt, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit und
bestätigte Informationen der "Süddeutschen Zeitung".
Das Gericht hatte ein Ende des Verfahrens gegen den früheren
Amtsvormund des Jungen gegen eine Geldauflage von 5000 Euro
vorgeschlagen. Den endgültigen Beschluss will das Gericht am
25. August verkünden.