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Hier einige Zeitungsmeldungen über die Prozeßtage vor der Entscheidung nebst Kommentaren

Zitiert aus:

TAZ, 08.06.2010


Fall Kevin vor Gericht
Der Stellvertreter-Prozess

Vor dem Landgericht Bremen begann gestern das Verfahren gegen den Amtsvormund des zweieinhalbjährigen Kevin, der von seinem Ziehvater getötet wurde. VON JAN ZIER


...Gut vier Jahre nachdem das zweieinhalbjährige Kind halb verwest in einem Kühlschrank gefunden wurde, begann gestern vor dem Bremer Landgericht der Prozess gegen den Amtsvormund des Jungen. Der war von seinem Ziehvater B. seinerzeit so schwer misshandelt worden, dass er zahlreiche Knochenbrüche davontrug und daran starb. B. ist dafür schon 2008 vom Landgericht Bremen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde er in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.

Bert K., heute 67 und Rentner, muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Weil er es sorgfaltswidrig versäumt habe, das Kind rechtzeitig dem suchtkranken B. wegzunehmen. So formuliert es die Anklage. Spätestens im Februar 2006 - mehrere Monate bevor Kevin vermutlich gestorben ist - hätte K. erkennen müssen, dass "dringende Gefahr" für Leib und Leben des Kindes bestanden habe. Als die Polizei ihn schließlich abholen wollte, war Kevin lange schon tot. Detailliert rekonstruiert die Anklageschrift sein kurzes Leben, listet von Geburt an all die "Alarmzeichen" auf, all die warnenden Stimmen von Ärzten und Richtern, Polizisten oder Sozialarbeitern, die dafür sprachen, das Kind "unverzüglich und dauerhaft" seinen Eltern wegzunehmen.

K. gab am ersten Verhandlungstag lediglich eine kurze Erklärung ab. Er trauere um den Tod Kevins, kein Tag sei seitdem vergangen, an dem er nicht an ihn gedacht habe. "Ich frage mich, was ich falsch gemacht habe", sagt er mit fester Stimme, und dass er sich am nächsten Prozesstag ausführlicher äußern will. Zugleich erhebt er selbst Anklage gegen den Staat: "Warum sind wir Amtsvormünder mit einem Übermaß an Verantwortung im Stich gelassen worden?" Für 230 Menschen war er seinerzeit zugleich verantwortlich, für Kevin erst wenige Monate vor dessen Tod. 230 Vormundschaften, das war damals ein für Bremen durchschnittlicher Wert. Heute sind es immer noch 90. Zum Vergleich: In Berlin, ebenfalls Stadtstaat, ebenfalls Haushaltsnotlageland, sind es derzeit rund 70. 

[Kommentar VafK:]

Die Angaben zur aktuellen Fallbelastung schanken zwischen 90 und weit über 140, offenbar weiß das wieder keiner. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es in der Vormundschaft viel Fluktuation gibt, weil kaum jemand bereit ist, unter dem "System" zu arbeiten.

Und es ist eigentlich egal, welche Vorschriften es gibt, denn ob und wie sie umgesetzt werden, obliegt der Kreativität von Leuten, die auch weiter inhaltlich nicht überwacht werden. 
Wer sich dann die Zahlen zu den Inobhutnahmen anschaut, die bedeuten, dass 10% aller Kinder in Bremen früher oder später in Obhut genommen werden, und dann sieht, dass sich die Zahlen der Vormundschaften nur unwesentlich erhöht haben, sieht sofort: Da wird deutlichste Zahlenkosmetik betrieben.

Die neue Strategie ist: Keine Vormundschaft einrichten, sondern das "System" unterhalb der Schwelle der formalen Vormundschaft durch "Einverständniserklärungen" und "freiwillig" unterzeichnete Vollmachten für die Sozialszene außerhalb der Gültigkeit der gesetzlichen Regelungen für Vormundschaften und Verantwortlichkeiten draus einzurichten. Als Ergebnis sind die marginalen juristischen Möglichkeiten der Eltern gekippt: Willkür pur.

Anfang des Jahres hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen Entwurf für ein neues Vormundschaftsrecht vorgelegt. Demnach soll kein Amtsvormund mehr als 50 Menschen betreuen.

[Kommentar VafK:]

Sie hat aber gleichzeitig eine Gesetzesänderung durchgesetzt, dass die Verjährung der zivilrechtlichen Haftung eines Vormundes gegenüber dem Mündel von 30 Jahren auf 3 Jahre verkürzt wird. Hätte Kevin also überlebt, hätte der Vormund auch in sofern den Rücken längst frei.

Neben Bert K. sollte Kevins Fallmanager J. auf der Anklagebank sitzen. Immer wieder spricht die Staatsanwältin in ihrer Anklage von "dem Beschuldigten" J. Doch der 58-Jährige ist so krank, dass er schon vor dem 2006 eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft nicht aussagen konnte. Das Verfahren gegen ihn am Bremer Landgericht wurde nun eingestellt - weil er laut mehreren ärztlichen Gutachten dauerhaft verhandlungsunfähig ist. K. ist jetzt derjenige, der stellvertretend für das System vor Gericht steht, das Versagen eines Jugendhilfesystems personifiziert, in dem viele über Kevins Schicksal Bescheid wussten, bis hin zum Bürgermeister. 

[Kommentar VafK:]

Die Jugendhilfe ist also nur ein Teil des "Systems" Bremen.

K. soll dem so schwer Fasslichen ein öffentliches Gesicht geben, persönliche Verantwortung übernehmen. Vor Gericht spricht er vom Druck der Öffentlichkeit, die ihn teilweise schon vorverurteilt habe. Dabei, sagt er, zu Recht, sei er "nur einer der Beteiligten" gewesen. Selbst die Anklage tut sich schwer, ihm seine individuelle Schuld nachzuweisen.

[Kommentar VafK:]

Tja, liebe Taz, da haben wir ein anderes Verhältnis zum Thema Verantwortung, zumal als Eltern. Wir sind lebenslang verantwortlich für unsere Kinder, mindestens ihnen gegenüber. Die Situation der Eltern, egal wie erziehungsfähig diese sind, ist: Sobald das Kind volljährig ist, steht das Erziehungsergebnis der Vormundschaft wieder vor der Tür. Schon mit diesem simplen menschlichen Fakt tragen diejenigen, denen die Kinder genommen werden, nach einigen Jahren allemal wieder die Verantwortung - für die Ergebnisse der Vormundschaft. Darin kann man sich als Jugendamt natürlich prima einrichten. 

Wir reden hier nicht über die Kinder von kriminellen Mehrfachabhängigen oder Schwerstpsychotikern o.ä., sondern die Inobhutnahmen geschehen meist in Krisen, bei denen sich die Eltern eben haben erwischen lassen. Geneigte Leser, selbst die aus wohlbehüteten bürgerlichen Verhältnissen, sollten sich mal ihre eigene Jugend und Kindheit anschauen, und heutige Sozpäds fragen, wie sowas heute gesehen wird.

Die unverfänglichen Worte in öffentlicher Umgebung "Gib Papa mal einen Kuß" werden in Bremen als sexuelle Übergriffigkeit angesehen, führen zum Umgangsausschluss für einige Monate - bis alles verantwortlich überprüft und in diversen Fallkonferenzen hin und her gewälzt wurde -, während dessen Zwangstherapie für den Ausprechenden der Worte, nachfolgend betreuter Umgang etwa 2 Stunden im Monat.

Wer sagt, dass sowas nicht angehen kann oder widerspricht, wird durch Gutachterinnen, die absolut keine Überwachung haben, also möglicherweise als Teil des "Systems" auf Zuruf Ergebnisse produzieren können, als Neurotiker eingeschätzt, Verlust des Sorgerechtes wegen mangelnder Kooperation mit denjenigen, die so "verantwortlich" sind, wie es dieser Vormund hier vorführt.

Weiter: Wer als "Verantwortlicher" Unterschriften leistet, möge diese Verantwortung bitte auch übernehmen, was bedeutet: Die Folgen einer Handlung tragen. Oder wie läuft das in der Taz?

Wer bei einem "System" mitmacht, von dem alle Beteiligten im Untersuchungsausschuss sagen, dass es nur eine Frage der Zeit war und ist, wann und nicht ob "etwas" passiert, trägt sehr wohl individuelle Schuld - Alle. Das Stellvertreter-Problem ist entstanden, weil nicht veröffentlicht wurde, wer da alles schon gefeuert wurde, also zur Verantwortung gezogen wurde, und weshalb. Auffällig: Geflogen sind überwiegend Frauen (einfach weil eher Frauen am Thema gearbeitet haben), angeklagt nur Männer. Wer Bremen kennt, weiss: Wir dürfen noch weitere Kapriolen der Frau Mellinkat erwarten.

Wir können aus uns vorliegenden anderen Fällen Punkte absoluter individueller Fehlentscheidungen mit schwersten Folgen für die Mündel nachweisen. Dass 229 Mündel noch leben, sagt doch nicht, dass dort alles in bester Ordnung sei.

Wer sich auf etwas wie Überlastung beruft, trägt mindestens die individuelle Schuld, in diesem System mitgemacht und daraus seinen Lebensunterhalt bzw. jetzt sein Rente erhalten zu haben. Dagegen kann z.B. nach Beamtenrecht sehr wohl vorgegangen werden, wenn nicht alle ein Interesse an der Stabilität und Tabuisierung des obrigkeitsstaatlichen "Systems" im Bereich Soziales, Bildung, Gesundheit gegenüber der Öffentlichkeit hätten - aktuell bis hinauf zur Bundesjustizministerin, also absolut parteiübergreifend.

Zitiert aus:

Weser-Kurier

vom 24.06.2010

mit Kommentaren VafK, LV Bremen


Bremen: Prozess am Landgericht Bremen 
Ex-Amtsvormund von Kevin beklagt Informationsmangel

BREMEN - 24.06.2010 - 
Bremen. Der frühere Amtsvormund des kleinen Kevin hat mangelnde Informationen und Arbeitsüberlastung als Mitursachen für die Tragödie genannt. Alle Beteiligten hätten wesentlich mehr über die Vorgeschichte und Lebensumstände des Jungen gewusst als er, sagte der Beschuldigte am Donnerstag vor dem Landgericht Bremen.

Dort muss sich der 67-Jährige wegen fahrlässiger Tötung verantworten. 

Kommentar:

Anfangs ermittelte der Staatsanwalt Daniel Heinke noch wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Dabei ginge es um eine Behandlung des Themas, dass der Vormund seine Aufgaben nicht erfüllt hat. Diese Anzeige hätte sich nicht nur auf Kevin's Tod bezogen, sondern auch auf alle anderen 229 Vormundschaften mit zum Teil ebenso skandalösen Zuständen. Laut vielen Einschätzungen hätte sie wahrscheinlich zu einer Verurteilung (geringe Strafe) und beamtenrechtlichen Folgen (Rente, deutliche Warnung an alle Mitmacher) geführt, wurde aber von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Die fahrlässige Tötung bezieht sich nur auf Kevin. Da in dem vor der Klagerhebung hier bereits abgeschlossenen Prozeß gegen den Ziehvater, der den Tod herbeigeführt hatte, viel kriminelle Energie und Zurechnungsfähigkeit trotz Drogenabhängigkeit des Ziehvaters konstatiert wurde, war bei dieser Anklage von vorn herein klar, dass das Gericht beim Vormund in etwa sagen könnte: Beamte können nicht verantwortlich gemacht werden, wenn sie mit kriminellen Methoden wissentlich hinter's Licht geführt werden.

Ganz anders lief das im Hamburger Prozeß "Lara". Dort wurde die Mutter, die das Kind über einen langen Zeitraum verhungen ließ, wegen gefährlicher Körperverletzung (Verhungern) und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (Sorgerecht) verurteilt - zu einer Bewährungsstrafe.

Nebeneffekt in Bremen: Wenn der Vormund keine oder keine schwere Schuld trägt, ist auch die Aufsicht führende Vormundschaftsrichterin Sabine Heinke aus dem Spiel. Diese ist in 2010 in einem Sabatjahr, in einem anderen Millieu würde man sagen: Untergetaucht.

Hat super geklappt, sagt die Politik, und damit bist'e einer von uns: Staatsrat Mäurer wird nach dem Untersuchungsausschuß / Bürgerschaftswahl zum Senator befördert. Nach erfolgreicher Verurteilung des Ziehvaters in 2008 holt er sich den Staatsanwalt Daniel Heinke als Büroleiter und Sprecher in seine senatorische Behörde des Inneren. Dort kann sich Hr. Heinke weiter um die ehemaligen Kinder kümmern - wenn sie dann jungerwachsene Gewalt- oder Intensivtäter sind.

Tatsächlich hält die Innenbehörde mehrere Studien zur Delinquenz von Jugendlichen und Jungerwachsenen im Zusammenhang mit deren Familiengeschichte (Lebenslaufstudien), die die gesamte Ausrichtung der Sozialbehörde und besonders der Frauen-Familienpolitik / ZGF wegen ihrer Folgen für die Kinder äußerst fragwürdig erscheinen lassen. Die Studie werden auf Wunsch der Sozialszene nicht veröffentlicht, "weil sie Argumentationen am rechten Rand nähren könnten"...
Aha, wenn die braune Brut das Steuerrecht kritisiert, dürfen Andere nicht wissen, welche Auswirkungen dieses Steuerrecht tatsächlich hat???

Indem also die Anklage auf EIN Tötungsdelikt "hochgeschraubt" wurde, fällt der Vorwurf der wissentlichen, u.U. vorsätzlichen Verletzung der Fürsorge- und Sorgfaltspflichten in mehreren, bis zu 230 Fällen automatisch unter den Tisch: Das "System" und die seinerzeit zuständige Vormundschaftsrichterin sind von vorn herein frei gesprochen.

Vieles habe er erst nach Kevins Tod erfahren. Polizisten hatten die Leiche des Zweijährigen am 10. Oktober 2006 im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters gefunden.

Gefasst und konzentriert schilderte der Angeklagte am zweiten Prozesstag die Ereignisse aus seiner Erinnerung. Über die Vorgeschichte des Jungen, über Polizeieinsätze bei den drogensüchtigen Eltern, den Missbrauchsverdacht und zahlreiche Warnungen sei er vom zuständigen Sozialarbeiter nicht informiert worden. "Ich habe die Akte nicht beantragt. Ich bin nicht einmal sicher, ob ich Akteneinsichtsrecht gehabt hätte."

Kommentar:

Warum soll es einem Vormund anders ergehen als Eltern? Die bekommen die Jugendamtsakte auch nicht zu sehen, sondern wundern sich nur, wenn die Kinder weg sind. Die haben noch nicht einmal das Recht, Unterlagen einzusehen, die den Grund der Inobhutnahme belegen sollen, z.B. wenn Hinweise aus Schulen kommen.
Einem Vormund wie auch Eltern sind auch Details über Zustände in Heimen oder Pflegefamilien nicht bekannt. Es gab durchaus schon Kindstötungen durch Pflegeeltern.

Da keine einzige Akte den menschlich verantwortlichen Eltern oder in anderen Fällen eben einem juristisch verantwortlichen Vormund zugänglich ist, entsteht ein pickelhaubiges Obrigkeitssystem ohne jede Möglichkeit der Überprüfung oder Richtigstellung. Weiter haben einige Träger der Jugendhilfe und Andere, z.B. Frauenhäuser die Regel, dass interne Akten nach 2 Jahren vernichtet werden.

Aber: Eltern entscheiden ja auch irgendwie ohne Akteneinsicht beim Jugendamt, wie machen die das nur? Die kümmern sich, und zwar durch persönliche Präsenz, und hoffen, dass sie nicht irgendeinem Jugendamts-IM auffallen.
Dass der Vormund das nicht gemacht hat, ist seine Verantwortung. Dafür wird er bezahlt und bezieht jetzt Rente.


Der Arzt des Ziehvaters habe zudem Fragen nach dem Gebrauch anderer Drogen bei der Substitution stets verneint. Für ihn habe es in dieser Situation zunächst keinen Grund für ein Eingreifen oder einen Hausbesuch gegeben.

Die Stellungnahme und die Befragung des 67-Jährigen zeigten wie auch schon der Untersuchungsausschuss zu der Tragödie: An vielen Stellen gab es Hinweise auf das Schicksal des Jungen, doch die Zahnräder liefen nicht ineinander. Bis heute steht der Tod Kevins wie kaum ein anderes Verbrechen für das Versagen der staatlichen Kinderfürsorge.

Für den Fall, dass er die nötigen Informationen gehabt hätte, stellte der Ex-Vormund klar: "Ich hätte kein Problem gehabt, einen Kurswechsel einzuschlagen." Auch wenn dabei einige Beteiligte nicht gut ausgesehen hätten.

"Ich habe immer versucht, für meine Mündel das Beste herauszuholen", versicherte der Beschuldigte.

Kommentar:

DAS ist ein absoluter Schlag in's Gesicht vieler Eltern seiner Mündel. Wir würden vorschlagen, dass die senatorische Behörde, oder eben das Gericht zur Abwechslung mal einen Termin macht, in dem diese Eltern und frühere Mündel eingeladen werden, und dort gehört werden. Es geht nicht um einen toten Kevin, sondern auch um alle übrigen Mündel in Bremen.
 
Um überhaupt bei dieser Fallbelastung noch durch zu kommen, ist es bis heute notwendig, sofort nach einer Inobhutnahme den Kontakt zu den Eltern einzuschränken oder zu verhindern, und innerhalb kürzester Zeit eine nachhaltige Zerrüttung der Eltern-Kind-Beziehungen durch oft nicht sachgerechte Umgangsverbote, übelste Drohungen mit willkürlichen Entscheidungen und "therapeutische" oder "sozialpädagogische"Maßnahmen - zur Not in der Jugendpsychiatrie - aktiv her zu stellen, weil die Eltern sonst zu viel Zeit verbrauchen.
Exakt das gleiche System gibt es heute auch, um Fälle für die ehrenamtlichen Vormünder reif zu machen: Die Eltern müssen aus dem Spiel sein, sonst ist der "Fall" nicht geeignet, also wird im Vorwege dafür gesorgt!

Eine Art Volkstribunal der Betroffenen ist ja genau, was durch das Verhalten von Politik, Behörden und Gericht verhindert werden soll, und nur deshalb kann der Mann Derartiges behaupten.

Wir meinen, dass in Kürze das Unwort des Jahres sein wird: Fremdbetreut in 2. Generation.

Die Jugendämter
selbst schaffen eine neue, explosionsartig wachsende Generation be- und erziehungsunfähiger Eltern.
Interessanter Nebenaspekt: Der seinerzeitige Staatsanwalt Daniel Heinke hatte seine Abschlussarbeit über viele dieser Jugendlichen geschrieben - unter dem Aspekt Intensivtäter usw. Und er sitzt jetzt in der Innenbehörde, woraus wir schließen, dass die Bremische Lösung lautet:
Die Jugendämter können wir nicht ändern, siehe Fallmanager, also müssen wir die sich beliebig aufblähen lassen.
Um die Ergebnisse der Jugendämter kümmern sich  Polizei/Knast, die wir auch aufblähen müssen.

Den Aussagen des zuständigen Sozialarbeiters, der ebenfalls angeklagt wurde, aber verhandlungsunfähig ist, habe er Vertrauen geschenkt. Wenn er den Ziehvater zusammen mit Kevin gesehen habe, sei dieser fürsorglich, ja liebevoll, aber nicht grob mit dem Kind umgegangen. "Wenn das eine Show war, dann war sie gut."

Zudem seien Amtsvormunde in Bremen damals völlig überlastet gewesen. In einem Schreiben an die Behörde hätten er und seine Kollegen klargestellt: "Derzeit ist es nur möglich Feuerwehr zu spielen." Es sei vermutlich nur noch eine Frage der Zeit, bis etwas Unverantwortliches passiere. Dies habe sich dann in einem schlimmen Szenario bewahrheitet.

Bereits zum Auftakt des Prozesses hatte der 67-Jährige erklärt, dass er die Anklage nicht akzeptieren könne, weil sie das Geschehene nur rückwirkend und nicht fair beurteile. Im Nachhinein könne er sagen, "jede einzelne Polizeimeldung wäre Anlass gewesen, das Kind da rauszuholen". Vieles habe er aber eben erst nach dem schrecklichen Fund an jenem 10. Oktober 2006 erfahren.

An diesem Tag war Kevin schon Wochen oder Monate tot. An der Leiche wurden knapp zwei Dutzend neuere und ältere Knochenbrüche festgestellt. Vor zwei Jahren verurteilte das Landgericht im ersten Kevin-Prozess den Ziehvater wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlungen von Schutzbefohlenen zu zehn Jahren Haft und der Einweisung in eine Entziehungsanstalt. (dpa)



Prozess am Landgericht Bremen  - 24.06.2010 - 
Amtsvormund: Kevin war für mich kein dringender Fall
Von Elke Gundel

Bremen. "Wir konnten nur noch Feuerwehr spielen." So hat der frühere Amtsvormund von Kevin am Donnerstag vor Gericht seinen Arbeitsalltag beschrieben. Dass die Amtsvormünder überlastet waren, hat der 67-Jährige nicht zum ersten Mal betont. Immer wieder hätten seine Kollegin und er den Leiter des Amtes für soziale Dienste darauf hingewiesen. Seine Kollegin habe wortwörtlich gewarnt, es sei 'nur eine Frage der Zeit, wann ein schrecklicher Fehler passiert'.

'Ich war für 250 Kinder verantwortlich', sagte der 67-Jährige. Die habe er nicht nur persönlich kennenlernen, für sie habe er auch viele Termine wahrnehmen müssen. In Heimen, vor Gericht, bei Pflegeeltern, in Fallkonferenzen, in Schulen, mit Angehörigen, bei Banken. Und das nicht nur in Bremen, sondern in der halben Republik - denn viele Mündel wurden außerhalb Bremens untergebracht.

Kommentar:

Unser Reden, Eltern kommen in der Aufzählung nicht vor, Akten lesen und kennen auch nicht. 

Dafür aber Fallkonferenzen, in denen die Verantwortung hin und her geschoben wird zwischen Leuten, die die Aufträge des Jugendämtes einerseits begründen helfen müssen, andererseits von den Aufträgen leben, selbst aber keinerlei Verantwortung übernehmen. Diese liegt in der Fallkonferenz selbst - also bei niemandem. Deshalb können die Teilnehmer dem Vormund auch beliebige Märchen erzählen. Sie müssen nur darauf achten, dass die Märchen in den Akten des Vormunds zusammen passen.

Die Gesamtheit dieser Märchen nennt man Hilfeplan. Wer jemals einen, oder besser mehrere hintereinander gelesen hat, sieht sofort, wie es wohl auch bei Kevin war: 
Die Träger stellen eine Situation dar, die ein Hilfeziel nahelegt, für die ihr eigenes Angebot die optimale Lösung ist.Deshalb kennt der Vormund die Situation nicht - außer, er überzeugt sich persönlich vor Ort.

Alle in diesen Konferenzen sind sich über einen Punkt einig: Hier geht es darum, dass wir irgend etwas basteln, woraus wir alle wiederum Einkommen erzielen an dem Arbeitsobjekt "Kind anderer Leute". Teilziel ist, dass wir es mit steigender Tendenz dürfen, was wiederum zu entsprechendem Verhalten beim Familiengericht führt.

Deshalb sagen wir: Das System ist ohne strikte Transparenz und Auflösung der Tabuisierung nicht reformfähig.

Die Unterbringung weit ausserhalb Bremens ist ein beliebtes Mittel und eine gängige Drohung zu Wohlverhalten von Eltern, jeglichen Kontakt zu ärmeren Eltern zu verhindern: Das Kind braucht unbedingt Therapie XYZ, und die wird leider nur auf einer bayrischen Bergalm angeboten.

Unter anderem nannte der 67-Jährige Kiel, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. 'Meine Kollegin und ich haben etwa fünf Planstellen besetzt. Wenn ich aus dem Urlaub kam, warteten 150 E-Mails.' Angesichts dieser Belastung sei es nur möglich gewesen, sich um die dringendsten Probleme zu kümmern.'Sind Sie nur auf Zuruf tätig geworden?', hakte die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel nach.

Kommentar:

Diese Frage wäre eigentlich die Aufgabe der zuständigen Vormundschaftsrichterin Sabine Heinke gewesen, nicht nur bei Kevin, und auf die Antwort hätte sie nicht mit dem Kommentar "Saftladen" die Schultern zucken dürfen, sondern reagieren müssen. Sie zieht sich zusammen mit dem Justizsenator da gern auf "richterliche Freiheit" zurück, was wir nicht teilen können. Richterliche Freiheit wäre die Frage, wie sie welche Änderung umsetzt, aber nicht die Frage, ob sie überhaupt reagiert.

Wenn sie nicht reagiert, ist sie voll wegen Vernachlässigung ihrer Amtspflichten verantwortlich. Es war ihre Aufgabe, zu prüfen und zur Not mit Maßnahmen sicher zu stellen, dass das "System", das jetzt schuld sein soll, funktioniert. Ihr Ausdruck "Saftladen" ist für uns ein Geständnis ihres Kontrollversagens. 

Eine Arbeitsüberlastung der Richterin können wir nicht gelten lassen. Schließlich hat sie selbst mit dafür gesorgt, dass die bundesweit übliche Überwachung der Richterarbeitszeiten zwecks besserer Kapazitätssteuerung in Bremen nicht durchgeführt wird. Begründung: Einige Gerichte sind so klein, dass die Anonymität nicht gewährleistet wäre. 

Guter Grund für die Kollegin Lätzel, ebenfalls in Richtung eines Urteils "Achselzucken" und im wahrsten Sinne des Wortes "Gras drüber wachsen lassen" zu arbeiten: System Bremen eben.

'Ja. Weil wir so viele Probleme hatten, dass wir keine mehr suchen mussten.'

Amtsvormund habe Kevins Vorgeschichte nicht gekannt

Der Amtsvormund führte noch einen anderen Punkt an. Er wurde im November 2005 für Kevin zuständig, nachdem dessen Mutter gestorben war. Er habe Kevins Vorgeschichte nicht gekannt, sagte er. Und bis weit in den Sommer 2006 hinein habe er auch nicht gewusst, dass Kevins drogensüchtiger Ziehvater im Verdacht stand, er könnte das Kind misshandeln.

Joachim Pape, Leiter des Hermann Hildebrand Hauses, hatte Kevin im November 2005 nicht zurück in die Obhut des Ziehvaters geben wollen. Pape habe ihn nicht darüber informiert, sagte der 67-Jährige. Er habe erst am 10. Oktober 2006 - an dem Tag war Kevins Leiche gefunden worden - abends im Fernsehen erfahren, dass Pape schon fast ein Jahr vorher interveniert hatte. 'Ich habe mich maßlos geärgert.' Schließlich habe Pape ihn seit Jahr und Tag als Amtsvormund gekannt.

Kommentar:

Hut ab vor vielen Leuten im HHH, der einzige Lichtblick in Bremen. Aber zu klein, und meist nur als Übergang. Die wachsen nicht, WEIL sie sich dem "System" an vielen Punkten widersetzen. Der Unterschied ist ganz einfach: Viele im HHH übernehmen die Verantwortung, die ihnen übertragen wurde, und DAS ist der tragende Konsens, der an jeder Stelle umgesetzt wird! Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?

Im Dezember 2005 wurde der Ziehvater betrunken und mit Kevin im Schlepptau am Hauptbahnhof Hannover aufgegriffen; er hatte mit einer Waffe herumgefuchtelt. Er habe erfahren, dass der Mann betrunken war und eine Auseinandersetzung mit der Polizei hatte. Von einer Waffe sei keine Rede gewesen, erklärte der Amtsvormund.

Warnung aus dem Hermann Hildebrand Haus

Anfang 2006 schalteten sich Sozialsenatorin und Amtsleiter ein - Anlass war eine Warnung aus dem Hermann Hildebrand Haus. Die Innenrevision wurde eingeschaltet, der Amtsleiter forderte vom Sozialzentrum Gröpelingen Berichte über den Fall Kevin an. Von all' diesen Hintergründen erfuhr der Amtsvormund - nichts. Er wusste, dass Berichte an den Amtsleiter gingen. Doch er glaubte, es gehe um Kevins Sachbearbeiter im Jugendamt, nicht um den Fall an sich.

Selbst als es am 6. Februar, am 6. März und am 20. April 2006 in Fallkonferenzen um Kevin ging, habe er von diesen brisanten Hintergründen nichts erfahren. Dabei waren gleich mehrere Behörden-Mitarbeiter anwesend, die im Bilde waren. Stattdessen sei ihm gesagt worden, die Wohnung des Ziehvaters sei sauber und ordentlich, der Mann nehme keine Drogen, er werde von Kevins Sachbearbeiter eng kontrolliert.

Habe ihn der Ziehvater mit dem Kind im Büro besucht, 'hatte er Essen und Trinken für den Jungen dabei' - das erlebe er sonst kaum. Und so sagte der 67-Jährige der Vorsitzenden Richterin schließlich: 'Ich schäme mich, es Ihnen zu sagen: Kevin war für mich kein dringender Fall.'

Die Anwälte des 67-Jährigen brachten außerdem vor: Der Amtsvormund hatte gar kein Recht, die Akte Kevin, die dessen Sachbearbeiter im Jugendamt führte, einzusehen. Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft wirft dem 67-Jährigen vor, er habe diese Akte nie angefordert. ...

Kommentar:

Warum soll auch ein Staatsanwalt die juristische Situation eines Angeklagten oder des Kindes sowie dessen Daten kennen? Zumal der Staatsanwalt, der wusste, was läuft, und der gewisse Gnadenlos-Tendenzen zeigt, doch extra weggelobt wurde, um die betroffenen Jugendlichen und Jungerwachsenen dann per Polizei und Knast weiter zu begleiten?
Andererseits wollen wir der werten Vormundschaft hier nicht öffentlich erklären, wie ein VafK dann doch ...

Die Fahrlässigkeit hat aber mit der Akte nichts zu tun, sondern damit, dass der Vormund wusste, dass er überhaupt keine Möglichkeit hatte, vollständig informiert zu sein - weder bei Kevin noch bei sonst irgendeinem Mündel - aber weiter gemacht hat, und Entscheidungen getroffen hat.
Kurzum: Wie viele "nicht dringende Fälle" gibt es denn noch?


 
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