Zitiert aus:
TAZ
9.2.2007
Juristische Pädagogik
Die
Generalstaatsanwaltschaft Bremen lehnt es ab, den Fall eines
behinderten Schülers anzuklagen, der regelmäßig in ein altes Klo
verfrachtet wurde. In der Schule sei es nötig, Kinder "einzusperren"
aus Bremen Jan Zier
In
den nächsten Tagen wird Simon neun Jahre alt. Noch immer "kann er
keinen Meter alleine gehen", sagt seine Mutter, Christina M.... "Noch
immer ist er voll von Ängsten." Für sie gibt es dafür eine klare
Erklärung, ebenso für Simons Psychotherapeutin. Schließlich
verfrachteten seine Lehrerinnen in der Grundschule Rönnebeck den schwer
behinderten Jungen regelmäßig in eine ausrangierte Toilette, weil er
den Unterricht störte. Das ist mehr als zwei Jahre her. Nun hat die
Generalstaatsanwaltschaft entschieden, es sei "völlig abwegig",
anzunehmen, Simon sei "roh misshandelt" worden.
Damit
wies Oberstaatsanwalt Mathias Glasbrenner die Beschwerde der Mutter
gegen eine ähnliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft als
"unbegründet" zurück. Glasbrenner kann im Verhalten der drei
beschuldigten Pädagoginnen weder eine Misshandlung Schutzbefohlener
erkennen, noch eine Nötigung. Im Gegenteil: In der Schule sei es in
jedem Fall nötig, Kinder "einzusperren", jedenfalls in einen
Klassenraum. Von Freiheitsberaubung könne bei Simon also
keine Rede sein, so Glasbrenner. Schließlich sei er "immer nur für
einige Minuten" in einen anderen Raum verbracht und dort auch
beaufsichtigt worden.
Mehrmals
täglich, das räumten die Pädagoginnen ein, brachten sie den damals
Sechsjährigen in das als Ruheraum deklarierte ausrangierte Klo. Über
sechs Wochen sei das so gegangen, sagt die Mutter - ohne dass die
Eltern davon erfahren hätten. Eine Nötigung, entschied die
Staatsanwaltschaft - aber keine rechtswidrige. "Sie haben ihn mit
Gewalt über den Flur gezerrt", sagt M. . "Das Kind wurde durch Ziehen
am Arm aus dem Klassenraum entfernt", sagt die Generalstaatswaltschaft.
Zuvor
sollen Bauklötze geflogen sein, auch Scheren. MitschülerInnen wurden
geschlagen, ihre Sachen zerstört. Simon gilt als verhaltensauffällig,
als aggressiv, leidet unter schweren Sprachstörungen, ist in seiner
Entwicklung zurückgeblieben. Seine Klasse war eine Integrationsklasse:
vier Förderkinder, eine Sozialpädagogin.
Eine
Psychotherapeutin attestierte Simon im vergangenen Jahr eine
"erhebliche Panikstörung", eine "posttraumatische Belastungsstörung",
eine "tiefgehende Verzweiflung". Und die führt sie eindeutig auf jene
Ereignisse in der Schule zurück. Bremens Schulbehörde verweist auf
"unglückliche Umstände", widerspricht aber der Vorstellung, der Schüler
sei "eingesperrt" worden.
Auch
der Oberstaatsanwalt kann nichts "verwerfliches" feststellen,
jedenfalls nicht im juristischen Sinne. Das ist nur, was "sozial
unerträglich", "grob anstößig" und "sozialethisch in besonders hohen
Maße zu missbilligen ist". Allenfalls eine Körperverletzung käme in
Frage, sagt Glasbrenner, doch fehle es dafür an einem Nachweis "einer
ganz konkreten Handlung, die völlig aus dem Rahmen des Üblichen fallen
würde". Und der sei schwer zu erbringen, erst recht aus "derart großem
zeitlichem Abstand". Gut zwei Jahre lag die Akte bei der
Staatsanwaltschaft.
Rechtsanwalt
Philip K. findet Glasbrenners Worte "extrem verharmlosend" und
"erschreckend" in Inhalt wie Wortwahl. Die Mutter ist nach eigenen
Angaben "total schockiert", was "scheinbar als pädagogisch" angesehen
werde. Ihr bleibt, als letzte Instanz das Hanseatische
Oberlandesgericht Bremen anzurufen und eine Entscheidung zu verlangen.
Simon geht
mittlerweile auf eine Förderschule. Doch die Hoffnung, dass sich seine
Ängste "mit der Zeit verlaufen", habe sie aufgeben müssen, sagt seine
Mutter. Einst ein "fröhlicher Junge", sei Simon nun ein "psychisches
Wrack". Und das, sagt sie, "ist keine Übertreibung".
Kommentar:
Ausser der Frage wie bei Richterin Heinke nach dem disziplinarischen Vorgesetzen im Bereich Justiz fällt uns nur noch wenig ein.
Dass Kindeswohl Chefsache oder ein finanzielles Problem sei, können wir hier nicht erkennen.