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Zitiert aus:
Weser-Kurier
9.2.2007

Richterin verlässt sich nicht mehr auf Atteste zur Drogenfreiheit
Konsequente Überprüfung ergab: Bescheinigungen waren falsch / Untersuchungsausschuss fordert weitere Unterlagen an
Von unserer Redakteurin
Elke Gundel

BREMEN. "Von manchen Mitarbeitern bekommt man keinen Bericht. Nie. Die muss ich vorladen." Sabine Heinke (50), Familienrichterin, schilderte dem Untersuchungsausschuss "Kindeswohl" gestern, welche Erfahrungen sie in fast 30 Jahren mit dem Jugendamt gesammelt hat.
Es gebe einige Mitarbeiter, die sich engagiert für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzten. Gleichzeitig erlebe sie aber häufig Kollegen, die die Kinder, denen sie helfen sollen, gar nicht kennen. Kritik übte Heinke auch an den Berichten, mit denen die Jugendamts-Mitarbeiter ihre Anträge vor Gericht begründeten. "Eine fachliche Stellungnahme fehlt darin sehr oft." Häufig hapere es schon bei den Formalien. So vermisse sie immer wieder Angaben zum Vater, zu weiteren Verwandten und deren Lebensverhältnissen. "Hätte ich zum Beispiel gewusst, dass Bernd K. nicht der Vater von Kevin ist, wäre ich an die Sache ganz anders herangegangen."

Kommentar:
Wir möchten an die Aussage des Heimleiters erinnern, der als Kevin's Mutter noch lebte, schon das Kind wegen schwerer Verletzungen nicht wieder herausgeben wollte. Er hatte sich auch an das Gericht gewandt. Was haben also Familienverhältnisse damit zu tun, dass das Kind nicht aus den Umständen herausgeholt wurde?
 
...Habe sie es mit drogenabhängigen Eltern zu tun, überrede sie diese inzwischen grundsätzlich dazu, sich einer Drogenkontrolle zu unterziehen. Anordnen könne sie das nach geltendem Recht nicht.

Kommentar:
Wie das? Keine Drogenkontrolle = mögliche Kindeswohlgefährdung = Sorgerechtsentzug.
"Mutter und Vater streiten sich" reicht doch auch - zum Sorgerechtsentzug des Vaters.

Ergebnis: Alle ärztlichen Atteste, die bescheinigten, die Süchtigen würden keine illegalen Drogen mehr nehmen, waren falsch. Sie gehe davon aus, betonte Heinke, dass die Atteste nicht wissentlich falsch ausgestellt wurden: Die Ärzte seien von den Junkies betrogen worden. "Viele geben fremden Urin ab."

Kommentar:
Da fragen wir uns natürlich, was es denn dann wohl mit den allseits beliebten familienpsychologischen Gutachten auf sich hat, die oft in Familiensachen den Ausschlag zur Entscheidung der Gerichte geben - weil die Gerichte nicht entscheiden wollen. Von Attesten im Zusammenhang Gewaltschutz ganz zu schweigen...

Sie habe den früheren Jugendamtsleiter Jürgen H. mehrfach schriftlich über die Probleme informiert. "Ich habe keine Antwort bekommen."Als Kevins Mutter im November 2005 starb, habe das Jugendamt beantragt, einen Amtsvormund für den Jungen zu bestimmen. Das habe sie getan: Ein Behörden-Mitarbeiter bekam das volle Sorgerecht. Damals, berichtete Heinke, habe sie nichts über den Fall gewusst, außer: "Mutter tot, Vater im Krankenhaus, das kleine Kind im Heim."
[VafK: Siehe oben.] Der Antrag des Jugendamtes habe vier Zeilen umfasst, als Vater sei Bernd K. genannt worden.

Rolf-Dieter von Bargen, Leiter der Innenrevision im Sozialressort, hat Kevins Schicksal für die Ressortspitze rekonstruiert.
In seinem Bericht gibt er vielen die Mitschuld am Tod des Kindes - auch Sabine Heinke.

Die Richterin, findet von Bargen, hätte merken müssen, dass Bernd K. nicht der "juristische Vater" war: Er taucht in der Geburtsurkunde nicht auf, und Kevins Mutter hat ihn nie als dessen Vater anerkannt. Hätte die Richterin darauf hingewiesen, so von Bargens Logik, hätte der Amtsvormund die Feststellung der Vaterschaft konsequenter betrieben - und Kevin wäre nicht wieder in der Obhut des süchtigen, gewalttätigen Bernd K. gelandet.

Die Abgeordneten schüttelten den Kopf: "Ich halte das für richtig falsch, was Sie da schreiben", polterte Hermann Kleen (SPD). Schließlich habe Sabine Heinke dem Amtsvormund das volle Sorgerecht übertragen.

Kommentar:
Hier schütteln wir allerdings den Kopf angesichts der offensichtlichen Unkenntnis der Materie seitens des Untersuchungsausschusses:
In Sorgerechtsfällen ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen, genau um dem Gericht nach zu weisen, wer Vater und Mutter sind.
Wir können es nicht oft genug wiederholen: Disziplinarischer Vorgesetzter der Richterin Heinke ist der Bürgermeister mit obigem Parteibuch.

Der habe damit alle Möglichkeiten gehabt, Kevin im Heim zu lassen und die Vaterschaft zu prüfen. Empört reagierten die Abgeordneten auch auf eine andere Information: Von Bargen hatte für seinen Bericht unter anderem mit Kevins Fallmanager gesprochen. Von diesem Gespräch wie von allen anderen gebe es Protokolle, sagte er. Die Protokolle aber sind nicht bei den Unterlagen, die das Rathaus an den Ausschuss weitergeleitet hatte. Das soll nun nachgeholt werden. Und das Rathaus, kündigte Ausschuss-Vorsitzender Helmut Pflugradt (CDU) an, erhalte einen Beschwerdebrief. ...

Kommentar:
Beschwerdebriefe hat der Heimleiter auch geschrieben. Wir haben hier eher den Eindruck: Wer das vorher festgelegte Ergebnis stört, bekommt richtig Ärger.

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Zitiert aus:
BREMER-ANZEIGER
11.2.2007
„Zu wenig professionelle Distanz"
Von unserem Mitarbeiter Hauke Hirsinger
BREMEN. Kinder als Therapie für substituierte Eltern, betrogene Ärzte sowie Kommunikationsprobleme zwischen dem Amt für Soziale Dienste (AfSD) und dem Gesundheitsamt: in der vergangenen Woche rückte der Drogenkonsum von Kevins Eltern in den Fokus des parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Kindeswohl".
Der stellvertretende Vorsitzende Klaus Möhle (Grüne) ist sich sicher: ... „Ich glaube, dass die gesamte Drogenberatung sich in ihrer Haltung umorientieren muss. Das Kindeswohl muss an erster Stelle stehen und nicht das der Eltern." Ähnlich sieht es der Vorsitzende Helmut Pflugradt (CDU): „ Die Kinder von Drogenabhängigen werden teilweise als Hilfsmittel für die Therapie missbraucht. Das Kindeswohl rückt dabei in den Hintergrund. Dass kann nicht sein".

Am Donnerstag war Familienrichterin Sabine Heinke durch Rolf-Dieter von Bargen, dem Leiter der Innenrevision des Sozialressorts, der Vorwurf gemacht worden, eine Mitschuld am Tode Kevins zu tragen. Nach dem Versterben der Mutter habe sie nicht erkannt, dass Bernd K. nicht der leibliche Vater des Jungen war.
Das sorgte nicht nur bei Möhle für Unmut: „Ich halte die Vorwürfe gegen Heinke für komplett daneben. Jetzt geht es wohl darum, auch noch anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben, damit das Jugendamt nicht so alleine dasteht." Pflugradt bezeichnete diese Vorwürfe als „völlig unerheblich" und auch Kleen setzte sich für die Richterin ein: „Diese Vorwürfe scheinen mir rechtlich nicht haltbar. Ich denke, dass Frau Heinke ihre Arbeit ordentlich gemacht hat."

Kommentar:
Wir möchten daran erinnern, dass bereits ein Arzt angezeigt wurde, und viele Mitarbeiter/innen aus diversen Einrichtungen hier unfreiwillig neben dem Jugendamt stehen, jedoch nicht öffentlich.
Das geänderte Konzept in den Jugendämtern sah vor, dass die Arbeit vor Ort von freien Trägern gemacht wird, und das Jugendamt nur organisiert, also als Auftraggeber auftritt.
Die freien Träger sind wie das Familiengericht ausdrücklich nicht Thema des Untersuchungsausschusses, wurden also von vorn herein aus der Verantwortung entlassen.
Da fragen wri uns natürlich, ob nicht genau das auch das eigentliche inhaltliche Ziel der Verwaltungsreform in den Jugendämtern war: Die Herstellung von Familienverhältnissen von aussen findet in einem Raum statt, der nicht demokratisch kontrollierbar ist.
  
Was der Herr Kleen hier sagt, ist dann doch zu peinlich.
Wäre vielleicht besser, wenn er mal einen Crash-Kurs in Sachen BGB usw. besucht, oder eben bei Fr. Heinke's DJB nachschaut, da steht doch alles drin!
Und: Wir hatten gedacht, dass ein Untersuchungsausschuss zum Untersuchen da ist, und nicht zum Spekulieren aus juristisch unsicherer Perspektive.
Es geht wohl doch eher darum, dass ja irgendjemand die familienpolitischen Programme für die ganz große Koalition schreiben muss.

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Zitiert aus:
taz
9.2.2007, Jan Zier

Familienrichterin kritisiert Jugendamt
Untersuchungsausschuss "Kevin": Richterin vermisst Entscheidungsstärke bei Amts-MitarbeiterInnen

Mangelnde Entscheidungsfähigkeit attestierte gestern die Bremer Familienrichterin Sabine Heinke einem Großteil der MitarbeiterInnen im Bremer Jugendamt. Viele wüssten gar nicht, welche Kompetenzen sie hätten oder vertrauten der eigenen Einschätzung einer Familiensituation nicht, sagte Heinke, die seit 1978 als Juristin im Familienrecht tätig ist und vor dem Untersuchungsausschuss "Kevin" aussagte. Häufig würden die SozialarbeiterInnen sie und ihre KollegInnen fragen, was in einem Fall geschehen solle, anstatt selbst aktiv zu werden. "Dabei sind das doch die Fachleute", kritisierte Heinke.

Kommentar:
Lach! Tja, Frau Heinke, das sehen wir ähnlich - aber anders herum!

Als Juristin sei sie auf die Einschätzungen der Jugendamtsleute angewiesen, die sie in Berichten oder während einer Verhandlung einfordere. "Doch nur wenige beziehen tatsächlich eine fachliche Position", sagte Heinke.


Häufig würden die FallmanagerInnen aber auch den FamilienrichterInnen Entscheidungen überlassen, weil sie keine Hoffnung hätten, dass eine Maßnahme von den Vorgesetzten genehmigt würde. "Wenn ich das anordne, können sie nicht anders." Ein Dauerkonflikt sei etwa der begleitete Umgang, wenn Kinder ein getrennt von ihnen lebendes Elternteil nicht alleine sehen sollen. Statt direkt beim Amt darum bitten zu können, dass eine Sozialarbeiterin bei einem Treffen dabei ist, müsse erst ein Prozess geführt werden.

Kommentar:
Gelegentliches Ablehnen, weil der Umstand oder die Art der Begleitung des Umgangs in der Abwägung die größere Kindeswohlgefährdung darstellt, ist also keine Option?!
Begleiteter Umgang ist ein auch bei Frau Heinke beliebter Weg, den Umgang auf Kosten der Kinder, Väter und Steuerzahler/innen real einzuschränken. Oder kann uns jemand einen Beschluss zeigen, dass das Jugendamt oder die beauftragten freien Träger mit Kind beim Vater über's Wochenende oder in den Ferien bleiben?

Wenn eine Sozialarbeiterin (laut Fr. Heinke wohlgemerkt weiblich) bei genau einem Treffen dabei sein sollte, wäre es das Einfachste, dass dies das Jugendamt macht, was auch gelegentlich geschieht.
Da aber die Jugendamtsmitarbeiter/innen nur verwalten sollen, können sie zeitlich weder das, noch überhaupt ohne Kontakt zu den Kindern/Eltern die Sinnhaftigkeit von derartigen Anträgen einschätzen.

... Nur mit Geldnot ließe sich die Untätigkeit vieler Jugendamtsmitarbeiter nicht erklären, glaubt Heinke. "Die Probleme gab es schon immer, auch vor den Sparrunden", außerdem kenne sie eine Reihe von MitarbeiterInnen, die immer noch mit Engagement die Interessen der Kinder vertreten würden. Besonders gute Erfahrungen habe sie mit dem Sozialzentrum Hemelingen gemacht. Als Positiv-Beispiele nannte sie außerdem die Jugendämter in Bremerhaven und Osterholz-Scharmbeck, in denen ihres Wissens nach klarere Hierarchien und Arbeitsanweisungen bestünden.

Der Leiter des Sozialzentrums Vahr, Erich E.-P., gab gestern den Schwarzen Peter, der derzeit beim Jugendamt liegt, an die Abgeordneten zurück. Die Sparrunden hätten dazu geführt, dass Kinder und Jugendliche nicht das bekommen würden, was sie bräuchten, sagte er. "Dafür sind Sie verantwortlich."

Kommentar:
Es ist schon erstaunlich, wie ganz offensichtlich niemand hier den Wald vor lauter Bäumen sieht oder sehen darf:
Es geht nicht um ein Hin- und Her Schieben des schwarzen Peters, sondern darum, dass an allen Stellen etwas geändert werden muss, an denen Missstände offensichtlich wurden.
Aber offensichtlich ist die Vorgabe von ganz oben angesichts der bevorstehenden Wahlen: Die damalige Sozialsenatorin ist weg, der Staatsrat auch, einige Behördenleute fliegen, 100 Kinder mehr abgeholt, damit die Heime wieder voll sind, und dafür wählt uns mal schön.

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