Zitiert aus:
TAZ
Verhalten von
Kevins früherem Sachbearbeiter sorgt
für Diskussion - 10.06.2010
Ermittler leiten
Überprüfung ein
Von Elke Gundel und Rose
Gerdts-Schiffler
Bremen.
Die Entwicklung im Fall von Kevins früherem
Sachbearbeiter beim Jugendamt sorgt für Irritationen. Wie
berichtet, ist das Strafverfahren gegen den 58-Jährigen
eingestellt worden. Grund: Er sei krank und dauerhaft
verhandlungsunfähig. Gegenüber der
Sozialbehörde, die den Mann vor diesem Hintergrund verrenten
lassen will, hat der 58-Jährige aber dem Vernehmen nach
vorgebracht, er wolle und könne arbeiten. Ein Widerspruch,
finden Beobachter.
Der
Sachbearbeiter, der im Jugendamt
für Kevin zuständig war, musste am Dienstag nicht vor
Gericht erscheinen – er ist krank und deshalb
verhandlungsunfähig.
Der Sprecher des Landgerichts, Thorsten Prange, erklärte auf
Nachfrage, die Hürden für den Befund, dauerhaft
verhandlungsunfähig zu sein, seien hoch. 'Eine Krankschreibung
reicht dafür nicht', sagte Prange - auch eine Bescheinigung
über eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
genüge nicht.
...Das Gericht habe mehrere ärztliche Stellungnahmen sowie die
Einschätzung einer 'namhaften Gutachterin' eingeholt. Sie
seien übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen: Ein Prozess
ist dem 58-Jährigen nicht zuzumuten. 'Dabei ist auch
berücksichtigt worden, dass man nur wenige Stunden pro Tag
verhandeln oder die Verhandlung durch regelmäßige
Pausen unterbrochen werden könnte.' Das Fazit der Gutachter
sei eindeutig gewesen: Das gesundheitliche Risiko sei für den
58-Jährigen zu groß. Damit, sagte Prange, konnte das
Gericht nicht anders entscheiden.
Das Verfahren wurde eingestellt. ...
[VafK: Das Verfahren gegen
den Vormund
läuft weiter.]
Zitiert aus:
Weser-Kurier
vom 12.06.2010
mit Kommentaren VafK, LV Bremen
|
Bremen: CDU attackiert Sozialbehörde |
BREMEN - 12.06.2010
-
Bremen. Die Entwicklung im Fall von Kevins ehemaligem Sachbearbeiter im
Jugendamt führt jetzt erneut zu politischen
Auseinandersetzungen.
Die stellvertretende Vorsitzende der
CDU-Bürgerschaftsfraktion,
Rita Mohr-Lüllmann, hat der Spitze der Sozialbehörde
am
Freitag vorgeworfen, sie habe nicht alle Möglichkeiten
ausgeschöpft, um dem 58-Jährigen zu
kündigen. Das
Ressort weist die Kritik zurück.
Die Akten der Staatsanwaltschaft im Fall Kevin füllen
mittlerweile
43 Ordner. Der Sachbearbeiter, der im Jugendamt für Kevin
zuständig war, musste am Dienstag nicht vor Gericht erscheinen
– er ist krank und deshalb verhandlungsunfähig.
Mohr-Lüllmann hatte das Thema auf die Tagesordnung der
gestrigen
Sozialdeputation gesetzt; die Debatte wurde aber hinter verschlossenen
Türen geführt. Dem Vernehmen nach hat die
Ressortspitze dabei
nur das bestätigt, was schon bekannt war: Die Behörde
prüfe, welche Auswirkungen die vor Gericht festgestellte
dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit des 58-Jährigen
auf dessen
Beschäftigungsverhältnis hat. Nach Informationen
unserer
Zeitung will das Ressort den Mann in Rente schicken; der aber soll
erklärt haben, er könne und wolle arbeiten. Wie
berichtet,
ist er seit zwei Jahren bei vollen Bezügen freigestellt.
'Nach der Suspendierung hat sich das Ressort nicht mehr um die Sache gekümmert', kritisierte Rita Mohr-Lüllmann.
[Kommentar Vafk:]
Auf eine gewisse Art ist der Mann echt gut.
Denn er ist der Einzige, der bisher gnadenlos vorführt, was hier eigentlich los ist: Die Behördenleitung, und speziell die senatorische Behörde, hat jegliche Handhabe auf das "System" Jugendamt und Sozialsektor verloren. Er hat aber eben auch Kenntnis des "Systems" von innen, das die Leitung absolut nicht hat. Schon blöd, wenn man die Gesetze und Verordnungen eines Systems nicht kennt, in das man ständig neue Gesetze und Verordnungen hineinpumpt.
Seine Krankheitsvertretung, die beim Untersuchungsausschuss noch für ein Photografierverbot sorgte, ist mittlerweile, wie man hört "nicht mehr im Dienst des Jugendamtes". Schade, die Frau war für 50% unserer Neumitglieder verantwortlich.
Einer der letzten, die dort übrig geblieben sind, quasi ein wegen besten Sitzfleisches aufgestiegener Meister, ist im besten Begriff, ihre Stelle ein zu nehmen - in buchstäblich jeder Hinsicht.
Sie fragt sich, warum die Behörde nicht
schon längst
ein Gutachten zum Gesundheitszustand des Mannes eingeholt hat. Dass der
58-Jährige vor Gericht - er war wegen fahrlässiger
Tötung durch Unterlassen angeklagt - geltend gemacht habe, er
sei
verhandlungsunfähig, nun aber offenbar wieder arbeiten wolle,
sei
ein Widerspruch. Die Situation vier Jahre nach Kevins Tod sei
frustrierend.
Sozialstaatsrat Joachim Schuster (SPD) dagegen sagte: Mit dem
gescheiterten Versuch von Anfang 2007, den 58-Jährigen
fristlos zu
entlassen, seien die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten
ausgeschöpft gewesen. Kurz: Alle bis dahin vorgebrachten
Kündigungsgründe waren 'verbraucht'. Erst durch die
jetzt
festgestellte Verhandlungsunfähigkeit des Mannes habe sich
eine
neue Situation ergeben.
Allerdings hatte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) im
Frühjahr 2007 durchaus noch einen weiteren Vorstoß
unternommen, um die fristlose Kündigung doch noch
durchzusetzen:
Sie wollte den Fall dem Senat vorlegen. Ziel: Das Kabinett sollte sich
über das Veto des Personalrates und der Einigungsstelle
hinwegsetzen - und die Sache vor Gericht durchfechten.
Angriff auf Mitbestimmungsrechte
Die Tischvorlage für die Senatssitzung am 10. April 2007, in
der
das Rosenkötter-Ressort auf sechs Seiten die arbeits- und
verfassungsrechtlichen Chancen und Risiken auflistet, liegt unserer
Zeitung vor. Daraus ergibt sich: Der Vorstoß war auch ein
Angriff
auf das Bremische Personalvertretungsgesetz (PVG).
Einschätzung
von Insidern: Wäre der damalige rot-schwarze Senat dem
Sozialressort gefolgt, es wäre zum offenen Konflikt mit
Gewerkschaften und Personalvertretern gekommen - eine schwierige
Situation vor allem für die SPD. Zumal der Zeitpunkt als
heikel
galt: Im Mai 2007 standen die Bürgerschaftswahlen an.
Allerdings,
auch dieser Punkt wird hinter den Kulissen vorgebracht: Nie hatte der
Senat bessere Argumente für eine Kündigung -
schließlich ging es um den Jugendamts-Mitarbeiter, der seit
Januar 2005 für Kevin und dessen Schutz zuständig war.
Der juristische Hintergrund: Bei einer außerordentlichen
Kündigung liegt die Frist bei zwei Wochen. Sie läuft,
sobald
die Tatsachen bekannt sind, auf die sich die Kündigung
stützt. Kevins stark verweste Leiche wurde am 10. Oktober 2006
gefunden. Der damalige Justizstaatsrat Ulrich Mäurer (SPD)
legte
einen ersten Bericht zu dem Fall am 31. Oktober (2006) vor - er
stützte
sich dabei nur auf Kevins Fallakte.
Einschätzung der Sozialbehörde: Das reicht nicht
für die
arbeitsrechtlich geforderte umfassende Würdigung der
Situation.
Die Behörde recherchierte weiter und hörte am 13.
Februar
2007 abschließend den Sachbearbeiter an. Am selben Tag wurde
der
Personalrat gebeten, der fristlosen Kündigung zuzustimmen. Der
verweigerte das, ebenso wie später die Einigungsstelle.
Begründung: Die Behörde habe die
Kündigungsfrist
versäumt; entscheidend sei der Mäurer-Bericht gewesen.
Laut Personalvertretungsgesetz kann sich der Senat über eine
Entscheidung der Einigungsstelle hinwegsetzen - aber nur dann, wenn es
um Beamte geht. Bei Angestellten hat die Einigungsstelle das letzte
Wort. Das ist juristisch höchst umstritten - und genau an
diesem
Punkt setzte die Sozialbehörde vor drei Jahren an.
Dabei stützte sich das Ressort auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz in
Schleswig-Holstein aus dem Jahr 1995. Danach ist laut
Sozialbehörde bei einer fristlosen Kündigung nur ein
eingeschränktes Mitbestimmungsrecht zulässig. Anders
gesagt:
Das Bremische Personalvertretungsgesetz sei in diesem Punkt
verfassungswidrig. Einschätzung von Fachleuten: Hätte
sich
der Senat damals über die Einigungsstelle hinweggesetzt und
dem
58-Jährigen gekündigt, der Streit wäre
letzten Endes
wohl in Karlsruhe gelandet.
Peter Lohmann, Sprecher der Sozialbehörde, sagte auf
Nachfrage,
vor der entscheidenden Senatssitzung seien
'ressortübergreifend'
Gespräche geführt worden. Dabei habe sich die
Einschätzung durchgesetzt, dass die arbeitsrechtlichen Risiken
zu
groß seien. Dagmar Bleiker, Sprecherin der für
Personalangelegenheiten zuständigen Finanzbehörde,
erklärte, die dortigen Fachleute hätten die Position
vertreten, die Kündigungsfrist sei versäumt worden.
Senatssprecher Hermann Kleen - auch das Rathaus war damals dem
Vernehmen nach eingebunden - konnte die Sache gestern Nachmittag nicht
mehr aufklären.
Kommentar:
Die interessante Feststellung: Das "System" erhält sich nicht nur durch die "Kevin-Krise", es baut sich sogar noch aus und stabilisiert sich, indem die Abschottungs- und Tabuisierungsmechanismen perfektioniert werden.
Was ist eigentlich in einem Behördenverbund los, in dem der Kopf, die damalige Senatorin Röpke, das Bauernopfer darstellt?
Und was hat es da mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Rechten der Eltern und Kinder auf sich?