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Zitiert aus:

TAZ


Verhalten von Kevins früherem Sachbearbeiter sorgt für Diskussion - 10.06.2010 
Ermittler leiten Überprüfung ein
Von Elke Gundel und Rose Gerdts-Schiffler

Bremen. Die Entwicklung im Fall von Kevins früherem Sachbearbeiter beim Jugendamt sorgt für Irritationen. Wie berichtet, ist das Strafverfahren gegen den 58-Jährigen eingestellt worden. Grund: Er sei krank und dauerhaft verhandlungsunfähig. Gegenüber der Sozialbehörde, die den Mann vor diesem Hintergrund verrenten lassen will, hat der 58-Jährige aber dem Vernehmen nach vorgebracht, er wolle und könne arbeiten. Ein Widerspruch, finden Beobachter.

Der Sachbearbeiter, der im Jugendamt für Kevin zuständig war, musste am Dienstag nicht vor Gericht erscheinen – er ist krank und deshalb verhandlungsunfähig.

Der Sprecher des Landgerichts, Thorsten Prange, erklärte auf Nachfrage, die Hürden für den Befund, dauerhaft verhandlungsunfähig zu sein, seien hoch. 'Eine Krankschreibung reicht dafür nicht', sagte Prange - auch eine Bescheinigung über eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit genüge nicht.

...Das Gericht habe mehrere ärztliche Stellungnahmen sowie die Einschätzung einer 'namhaften Gutachterin' eingeholt. Sie seien übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen: Ein Prozess ist dem 58-Jährigen nicht zuzumuten. 'Dabei ist auch berücksichtigt worden, dass man nur wenige Stunden pro Tag verhandeln oder die Verhandlung durch regelmäßige Pausen unterbrochen werden könnte.' Das Fazit der Gutachter sei eindeutig gewesen: Das gesundheitliche Risiko sei für den 58-Jährigen zu groß. Damit, sagte Prange, konnte das Gericht nicht anders entscheiden.

Das Verfahren wurde eingestellt.  ...

[VafK: Das Verfahren gegen den Vormund läuft weiter.]

Zitiert aus:

Weser-Kurier

vom 12.06.2010

mit Kommentaren VafK, LV Bremen


Bremen: CDU attackiert Sozialbehörde 
Politischer Streit um Kevins Ex-Sachbearbeiter
Von Elke Gundel

BREMEN - 12.06.2010 - 
Bremen. Die Entwicklung im Fall von Kevins ehemaligem Sachbearbeiter im Jugendamt führt jetzt erneut zu politischen Auseinandersetzungen. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Rita Mohr-Lüllmann, hat der Spitze der Sozialbehörde am Freitag vorgeworfen, sie habe nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um dem 58-Jährigen zu kündigen. Das Ressort weist die Kritik zurück.
Die Akten der Staatsanwaltschaft im Fall Kevin füllen mittlerweile 43 Ordner. Der Sachbearbeiter, der im Jugendamt für Kevin zuständig war, musste am Dienstag nicht vor Gericht erscheinen – er ist krank und deshalb verhandlungsunfähig.

Mohr-Lüllmann hatte das Thema auf die Tagesordnung der gestrigen Sozialdeputation gesetzt; die Debatte wurde aber hinter verschlossenen Türen geführt. Dem Vernehmen nach hat die Ressortspitze dabei nur das bestätigt, was schon bekannt war: Die Behörde prüfe, welche Auswirkungen die vor Gericht festgestellte dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit des 58-Jährigen auf dessen Beschäftigungsverhältnis hat. Nach Informationen unserer Zeitung will das Ressort den Mann in Rente schicken; der aber soll erklärt haben, er könne und wolle arbeiten. Wie berichtet, ist er seit zwei Jahren bei vollen Bezügen freigestellt.

'Nach der Suspendierung hat sich das Ressort nicht mehr um die Sache gekümmert', kritisierte Rita Mohr-Lüllmann.

[Kommentar Vafk:]

Auf eine gewisse Art ist der Mann echt gut. 

Denn er ist der Einzige, der bisher gnadenlos vorführt, was hier eigentlich los ist: Die Behördenleitung, und speziell die senatorische Behörde, hat jegliche Handhabe auf das "System" Jugendamt und Sozialsektor verloren. Er hat aber eben auch Kenntnis des "Systems" von innen, das die Leitung absolut nicht hat. Schon blöd, wenn man die Gesetze und Verordnungen eines Systems nicht kennt, in das man ständig neue Gesetze und Verordnungen hineinpumpt.

Seine Krankheitsvertretung, die beim Untersuchungsausschuss noch für ein Photografierverbot sorgte, ist mittlerweile, wie man hört "nicht mehr im Dienst des Jugendamtes". Schade, die Frau war für 50% unserer Neumitglieder verantwortlich. 

Einer der letzten, die dort übrig geblieben sind, quasi ein wegen besten Sitzfleisches aufgestiegener Meister, ist im besten Begriff, ihre Stelle ein zu nehmen - in buchstäblich jeder Hinsicht.

Sie fragt sich, warum die Behörde nicht schon längst ein Gutachten zum Gesundheitszustand des Mannes eingeholt hat. Dass der 58-Jährige vor Gericht - er war wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt - geltend gemacht habe, er sei verhandlungsunfähig, nun aber offenbar wieder arbeiten wolle, sei ein Widerspruch. Die Situation vier Jahre nach Kevins Tod sei frustrierend.

Sozialstaatsrat Joachim Schuster (SPD) dagegen sagte: Mit dem gescheiterten Versuch von Anfang 2007, den 58-Jährigen fristlos zu entlassen, seien die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft gewesen. Kurz: Alle bis dahin vorgebrachten Kündigungsgründe waren 'verbraucht'. Erst durch die jetzt festgestellte Verhandlungsunfähigkeit des Mannes habe sich eine neue Situation ergeben.

Allerdings hatte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) im Frühjahr 2007 durchaus noch einen weiteren Vorstoß unternommen, um die fristlose Kündigung doch noch durchzusetzen: Sie wollte den Fall dem Senat vorlegen. Ziel: Das Kabinett sollte sich über das Veto des Personalrates und der Einigungsstelle hinwegsetzen - und die Sache vor Gericht durchfechten.

Angriff auf Mitbestimmungsrechte

Die Tischvorlage für die Senatssitzung am 10. April 2007, in der das Rosenkötter-Ressort auf sechs Seiten die arbeits- und verfassungsrechtlichen Chancen und Risiken auflistet, liegt unserer Zeitung vor. Daraus ergibt sich: Der Vorstoß war auch ein Angriff auf das Bremische Personalvertretungsgesetz (PVG). Einschätzung von Insidern: Wäre der damalige rot-schwarze Senat dem Sozialressort gefolgt, es wäre zum offenen Konflikt mit Gewerkschaften und Personalvertretern gekommen - eine schwierige Situation vor allem für die SPD. Zumal der Zeitpunkt als heikel galt: Im Mai 2007 standen die Bürgerschaftswahlen an. Allerdings, auch dieser Punkt wird hinter den Kulissen vorgebracht: Nie hatte der Senat bessere Argumente für eine Kündigung - schließlich ging es um den Jugendamts-Mitarbeiter, der seit Januar 2005 für Kevin und dessen Schutz zuständig war.

Der juristische Hintergrund: Bei einer außerordentlichen Kündigung liegt die Frist bei zwei Wochen. Sie läuft, sobald die Tatsachen bekannt sind, auf die sich die Kündigung stützt. Kevins stark verweste Leiche wurde am 10. Oktober 2006 gefunden. Der damalige Justizstaatsrat Ulrich Mäurer (SPD) legte einen ersten Bericht zu dem Fall am 31. Oktober (2006) vor - er stützte sich dabei nur auf Kevins Fallakte.

Einschätzung der Sozialbehörde: Das reicht nicht für die arbeitsrechtlich geforderte umfassende Würdigung der Situation. Die Behörde recherchierte weiter und hörte am 13. Februar 2007 abschließend den Sachbearbeiter an. Am selben Tag wurde der Personalrat gebeten, der fristlosen Kündigung zuzustimmen. Der verweigerte das, ebenso wie später die Einigungsstelle. Begründung: Die Behörde habe die Kündigungsfrist versäumt; entscheidend sei der Mäurer-Bericht gewesen.

Laut Personalvertretungsgesetz kann sich der Senat über eine Entscheidung der Einigungsstelle hinwegsetzen - aber nur dann, wenn es um Beamte geht. Bei Angestellten hat die Einigungsstelle das letzte Wort. Das ist juristisch höchst umstritten - und genau an diesem Punkt setzte die Sozialbehörde vor drei Jahren an.

Dabei stützte sich das Ressort auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz in Schleswig-Holstein aus dem Jahr 1995. Danach ist laut Sozialbehörde bei einer fristlosen Kündigung nur ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht zulässig. Anders gesagt: Das Bremische Personalvertretungsgesetz sei in diesem Punkt verfassungswidrig. Einschätzung von Fachleuten: Hätte sich der Senat damals über die Einigungsstelle hinweggesetzt und dem 58-Jährigen gekündigt, der Streit wäre letzten Endes wohl in Karlsruhe gelandet.

Peter Lohmann, Sprecher der Sozialbehörde, sagte auf Nachfrage, vor der entscheidenden Senatssitzung seien 'ressortübergreifend' Gespräche geführt worden. Dabei habe sich die Einschätzung durchgesetzt, dass die arbeitsrechtlichen Risiken zu groß seien. Dagmar Bleiker, Sprecherin der für Personalangelegenheiten zuständigen Finanzbehörde, erklärte, die dortigen Fachleute hätten die Position vertreten, die Kündigungsfrist sei versäumt worden. Senatssprecher Hermann Kleen - auch das Rathaus war damals dem Vernehmen nach eingebunden - konnte die Sache gestern Nachmittag nicht mehr aufklären.

Kommentar:

Die interessante Feststellung: Das "System" erhält sich nicht nur durch die "Kevin-Krise", es baut sich sogar noch aus und stabilisiert sich, indem die Abschottungs- und Tabuisierungsmechanismen perfektioniert werden.

Was ist eigentlich in einem Behördenverbund los, in dem der Kopf, die damalige Senatorin Röpke, das Bauernopfer darstellt?

Und was hat es da mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Rechten der Eltern und Kinder auf sich?


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