Zitate aus:
taz Nord
18.1.2007, sim
Binnenschiffer war er, bei der Marine diente er, dann das Studium. "Diplom-Sozialarbeiter" sei er, gab Bert K. gestern vor dem Untersuchungsausschuss "Kindeswohl" an, und bis vor kurzem hatte der 64-Jährige als Amtsvormund das Sorgerecht für etwa 240 Bremer Kinder und Jugendliche inne. Auch für Kevin, den Polizeibeamte am 10. Oktober tot im Kühlschrank seines Ziehvaters Bernd K. fanden.
Warum der Vormund, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Vernachlässigung der Fürsorgepflicht ermittelt, den Jungen monatelang seinem Ziehvater überließ, ist unklar. Gestern vor dem Untersuchungsausschuss "Kindeswohl" verweigerte er dazu jede Aussage. Klar dagegen ist: Der Ziehvater war - entgegen seiner Behauptungen - weder biologischer noch rechtlicher Vater Kevins. Und als Pflegevater wäre er niemals in Frage gekommen.
Der Amtsvormund, dem das Familiengericht nach dem Tod von Kevins Mutter im November 2005 das Sorgerecht übertrug, hätte den Umgang des Ziehvaters mit Kevin demzufolge jederzeit und sogar ohne jeden Gerichtsbeschluss unterbinden können.
Kommentar:
Dies ist nur die halbe Wahrheit: Unabhängig davon, wo ein Kind aktuell lebt, hat ein Amtsvormund das Recht und die Pflicht, das Kind aus unzumutbaren Zuständen herauszuholen, und zwar ohne jeden Gerichtsbeschluss.
Zweifel am Vater-Status von Bernd K. kamen dem Amtsvormund allerdings erst im Frühjahr 2006. Der Ziehvater müsse seine Vaterschaft beurkunden lassen, andernfalls wolle er eine Aberkennungsklage einreichen, hält der Vormund da fest. Weder das eine noch das andere geschah. Im Sommer 2006 erkennt der Vormund, dass der Ziehvater gar nicht der Vater Kevins ist - weswegen auch die von ihm geplante Klage auf Aberkennung der Vaterschaft keinen Sinn machte. Kevin ist zu diesem Zeitpunkt bereits tot.
Kommentar:
Einen derartigen Unsinn kennen wir wirklich nur aus Jugendämtern. Tatsache ist::
Wer Vater ist, kann bei einem unehelichen Kind nur die Mutter angeben, nicht der Vater, der ohne diese Angabe der Mutter kein Recht auf Kontakt zu dem Kind hat. Der Vater kann dann die Vaterschaft anerkennen oder nicht. Wenn der Ziehvater die Vaterschaft nicht anerkannt hat, kann sie ihm logischerweise auch nicht aberkannt werden. Eine frühere Angabe der verstorbenen Mutter könnte nur der Sorgeberechtigte, also der Amtsvormund, zurückziehen.
Fest steht: Das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte der Vormund, und damit hätte er ohne irgend ein gerichtliches Einschreiten das Kind aus den Verhältnissen holen können und müssen, und zwar unabhängig von den Familienverhältnissen, z.B. auch, wenn das Kind in einer Pflegefamilie gewesen wäre oder in einer Einrichtung.
... Als weder rechtlicher noch biologischer Vater habe Bernd K. eigentlich "null Besitzrecht am Kind" gehabt, sagt Sabine Heinke, die Familienrichterin, die den Fall betreute. ...Kommentar:
Frau Heinken ist heute unseres Wissens Richterin am Oberlandesgericht Bremen, Familiensachen, ihres Zeichens im deutschen Juristinnenbund, und bundesweit verschrieene Theoretikerin des politischen Feminismus. Wenn eine Richterin von einem Besitzrecht am Kind spricht, und genau so kennen wir sie, gehört sie sofort aus dem Dienst entlassen: Ihr geht es im Kindschaftsrecht nicht um Kindeswohl, sondern um Besitzstandswahrung, üblicherweise von Frauen. Ist keine da, hat sie natürlich ein Problem.
Da müssen wir doch den Bürgermeister in seiner Funktion als Justizsenator fragen, ob er sowas in seiner Zuständigkeit eigentlich noch für tragbar hält. Wir fragen uns, ob es sich hier nicht um eine organisierte, vorsätzliche Rechtsbeugung handelt. Und: Eine Frage ist weiterhin nicht beantwortet: Wie kam es zu der inneren Kündigung des Sozialarbeiters, die offenbar kein Einzelfall ist, denn der Methadon-Arzt und einige Sozialpädagoginnen reagierten ähnlich, und welche Rolle spielen darin richterliche Äußerungen von Besitzrecht und andere Kapriolen, die mit den Interessen der Kinder nichts zu tun haben?
Verantwortliche Eltern fordern:
Die zuständige Familienrichterin, die diverse Fehlentscheidungen wegen eigenen Fehlverhaltens (keine eigene Überprüfung der Verhältnisse) angibt, und neben dem Fallmanager die einzige war, die durch eine erneute Anhörung rechtliche Handhabe gehabt hätte, das Kind aus den Verhältnissen zu holen, gehört vor den Untersuchungsausschuss.
Dort ist u.a. die Frage zu klären, wie die Richterin dazu kommt, jemandem das Sorgerecht für ein Kind zu übertragen, der dieses bekanntermassen schon für 300 andere Kinder hat, und sich damit absehbar nicht um das Kind kümmern kann.
Ferner sind dabei sämtlcihe Schriften der Frau Heinke in Betracht zu ziehen, z.B. die zur notwendigen Parteilichkeit von Richterinnen, die die Frage aufdrängen, ob die Frau überhaupt in Familiensachen an Gerichten über das weitere Leben von Kindern entscheiden kann. Zu dieser Frage ist aber auch der Justizsenator, also der Bürgermeister gefragt. Unsere Meinung: Keine Änderung oder keine Antwort des Bürgermeisters ist auch eine Antwort!
...Fehlentscheidungen im Sorge- und Umgangsrecht, die auf mangelnden Informationen beruhten, seien allerdings "kein Einzelfall".
Klartext:
Fehlentscheidungen am Familiengericht sind kein Einzelfall. Dazu sinngemäß ein Zitat aus einem Urteil der Frau Heinke: Es ist dem Gericht bekannt, dass hier die Bundesgerichte anders entscheiden. Und einige Seiten später: Es besteht kein Abstimmungsbedarf zwischen den Bundesländern, daher wird die Revision ausgeschlossen. Tja, das nennen wir mal ein systematisches Vorgehen mit dem Thema Fehlentscheidungen: Wenn schon, dann richtig!
Es ist kein Einzelfall, wenn Familiengerichte sich kein eigenes Urteil zu den Verfahren bilden, wozu sie verpflichtet sind. Die Jugendämter sind nur beratend hinzuzuziehen. So gibt es durchaus Familienrichter/innen, sogar in Bremen, die sich selbst ein Bild der Verhältnisse machen, oder, wenn ein Verfahren dringend wieder aufgenommen werden muss, eben kurzerhand eine erneute Anhörung ansetzen, um daraufhin entscheiden zu können.
... Schuld daran sei unter anderem das Bremer Jugendamt, das häufig "keine ordentlichen Infos" liefere, was Elternschaften und Verwandtschaften angehe. "Die achten da nicht drauf, kucken da nicht hin", klagt Heinke, es gebe "kein systematisches Vorgehen" und "keine vernünftigen Datenstammblätter" für die Kinder mit Informationen über Eltern und Verwandte - "ein Saftladen."
...
Kommentar:
Gut dass eine Beamtin das sagt, wir dürfen das so nicht, auch nicht über Frau Heinke's Arbeit übrigens.
Aber was soll das mit den Datenstammblättern? Sollen darein auch wieder Eltern keine Einsicht haben, so dass z.B. das Jugendamt weis, wer Vater ist, der zu Unterhalt Verknackte aber nicht?
Wird vorbereitet, dass bald der autonom-feministische Lebensborn Bremen ausgerufen wird? Es gibt bereits jetzt fast doppelt so viele Kinder in Pflegefamilien als im Bundesdurchschnitt.
Wenn also Ihre Kinder mal nicht pünktlich von der Schule kommen, sollten die geneigten Leser vielleicht als Erstes beim Jugendamt anrufen. Wer weis, was die da in ihren Unterlagen stehen haben, von denen Ihnen gesagt wird, dass es die gar nicht gibt...?