Zitiert aus:
Weser-Kurier
10.1.2007
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Kevin
sollte seinen Vater "stabilisieren" Von unserer Redakteurin |
BREMEN. Mit Grauen erinnerte sich eine Sozialarbeiterin an ihre Arbeit im Jugendamt. "Viele Kollegen waren ständig überlastet, aber zugleich sprach man nur noch von Kunden, Produkten und Case-Managern." Gemeinsam mit einer Kollegin sowie Joachim Pape, dem Leiter des Hermann Hildebrand Hauses, sagte sie gestern im Untersuchungsausschuss "Kindeswohl" aus. Die Sozialarbeiterin wechselte im Jahr 2002 frustriert in die "Pflegekinder in Bremen GmbH". In diesem Zusammenhang lernte sie Kevins Familie erstmals 2005 kennen. Um endlich eine Unterschrift der Eltern für eine in Anspruch genommene Kurzzeitpflegestelle zu erhalten, suchte sie das Paar zu Hause in Gröpelingen auf. "Die Mutter war betrunken und der Mann strömte ein Gewaltpotential aus. Die Familie war nicht okay. Ich hatte den Eindruck: Hier stimmt gar nichts." Wenige Monate später meldete sich Kevins Fallmanager bei ihr und bat sie, eine Tagespflege für den Jungen zu finden. Die Mutter des Kindes sei verstorben und der Vater mit der Situation überfordert. Empört will sie den Mann darauf hingewiesen haben, dass eine Tagespflege für das Kind nicht ausreiche. Auf ihre Skepsis habe der Fallmanager nur mit den Worten reagiert: "Der Vater muss jetzt stabilisiert werden." "Ich habe meine Meinung nicht vehement genug vertreten. Das war mein Fehler", räumte die Frau aufgewühlt ein. ...
Tatsache
Exakt diese Erfahrung im Umgang mit diversen aber lange nicht allen Jugendamtsmitarbeitern und -mitarbeiterinnen machen Eltern auch in Trennung und Scheidung, was insgesamt etwa 40% aller Kinder in Bremen früher oder später trifft, sowie Nachbarn usw., die sich couragiert um Kinder kümmern. Der Fall Kevin ist ein Einzelfall, die Zustände und Einstellungen in Behörden aber nicht.
Es handelt sich hier um die, wie Staatsrat Meurer es in seinem Bericht nannte, Einstellung in der Behörde, an der durch keine äußere Massnahme etwas zu verändern ist. Hier helfen keine neuen Programme der Politik, sondern nur inhaltliche Kontrolle und personelle Massnahmen, mindestens Versetzungen in andere Arbeitsbereiche, die verhindern, dass Leute mit der Einstellung dieses Fallmanagers eine Handhabe bezüglich der Kinder haben.
Weniger selbstkritisch reagierte gestern ihre 56-jährige Kollegin. Die Sozialarbeiterin war zuständig für die Tagesmutter von Kevin. Nach nur drei Tagen hatte sich die Tagesmutter im März 2006 telefonisch bei der Sozialarbeiterin gemeldet und ihr von mehreren Verletzungen des Kindes berichtet. "Sie sagte mir, dass Kevin blaue Flecken am Rücken habe, sprach von einer offenen Wunde, einem geschwollenen Penis und möglicherweise einem gebrochenen Fuß." Da die Tagesmutter das Kind nicht wieder an den Vater herausgeben wollte, habe sie dringend um eine sofortige Entscheidung gebeten. Die Sozialarbeiterin erreichte den Fallmanager kurze Zeit später und schilderte ihm die Beobachtungen der Tagesmutter. Doch wie sich einige Tage später herausgestellt habe, habe der Fallmanager die Position des Vaters akzeptiert, das Kind nicht weiter zu der Tagesmutter zu bringen, da er sich nicht mit ihr verstehe. Damit habe sie mit dem Fall nichts mehr zu tun gehabt.
Tatsache
Diese Haltung und Nicht-Handlung daraus bedarf strafrechtlicher Überprüfung.
Fassungslos haken die Ausschussmitglieder nach: "Wie konnten sie mit dieser Entscheidung zufrieden sein?" Und: "Warum stand nicht die ärztliche Notfallversorgung des Kindes im Mittelpunkt?" Die Antworten der Zeugin blieben vage. Auch für ihre unvollständige, nur stichwortartige Aktenführung, die sie zum Teil selber nicht mehr lesen konnte, wollte sie keine Verantwortung übernehmen: "Bei der Arbeitsbelastung kann man die Akten nicht mehr so führen, wie es wünschenswert wäre."
Tatsache
Hier drängt sich eher der Eindruck auf, dass die mangelhafte Aktenführung im Jugendamt, die in Bremen üblich ist, auch den Aspekt in sich trägt, dass es keine Beweise für strafbare Handlungen im Amt gibt.
Schließlich befragte der Ausschuss Joachim Pape, den Leiter des Hermann Hildebrand Hauses, in dem Kevin zweimal untergebracht war. Der 53-jährige Sozialpädagoge hatte in den vergangenen Monaten eine Schlüsselrolle in der Aufarbeitung des tragischen Falles eingenommen."Bei seinem zweiten Aufenthalt in unserem Haus hatte Kevin nur 500 Gramm in einem Jahr zugenommen und krabbelte trotz seiner 22 Monate nur auf den Unterarmen", erinnerte sich Pape. Vergeblich hat er darum gekämpft, den Jungen mehrere Wochen im Heim zu behalten, damit eine gründliche Diagnose erstellt werden kann. Der Fallmanager aber wollte Kevin kurzfristig entlassen. Zugleich beruhigte er Pape, dass im Zusammenhang mit dem Tod der Mutter kein Fremdverschulden vorläge. Tatsächlich sind die Umstände bis heute nicht endgültig geklärt.
Bemerkung
Dies nennen wir eine gezielte, sachfremde Fehlinformation des Fallmanagers, die erfahrungsgemnäss auch an anderen Stellen auftaucht. Fragt sich nur, woher eigentlich Politik weiß, dass nicht auch sämtliche jetzt angedachten und angeschobenen Änderungen nicht auch auf Inforationen dieser Qualität beruhen?
Hier ist eine neue Art Beschwerdestelle gefordert, an der betroffene Eltern und Dritte Hinweise auf unsaubers Verhalten des Jugendamtes geben können, ohne Angst haben zu müssen, dass ihnen daraufhin postwendend die Kinder weggenommen werden. Denn das ist die Macht der Jugendämter, wenn ein Elternteil sich beschwert: Der Ausschluss sämtlicher rechtsstaatlicher und demokratischer Kontrollmechanismen. Von einer neuen Einbindung betroffener Eltern haben wir bislang nichts gehört, sondern nur die alten Hüte: Kinder weg von den Familien, und alles wird gut.
Von Kevins Misshandlungen weiß Pape zu dem Zeitpunkt nichts. "Sonst hätte ich das Kind wohl nicht herausgegeben." Dafür wusste Pape, dass Sparen "ein wichtiges Ziel" in der Behörde war. So informierte er denn auch seinen Vorstand, als die Behörde im Jahr 2005 nicht mal mehr halb so viele Kinder wie in den Jahren zuvor in die Obhut des Heimes gab.
...
Bemerkung
Hier möchten wir um Genauigkeit bitten:
Heimunterbringung von Kindern ist tatsächlich die teuerste Möglichkeit, ein Kind aus gefährdenden Umständen herauszuholen. Es gibt andere, günstigere Möglichkeiten, die Kinder verantwortlich anderswo als in kindeswohlgefährdender Umgebung unterzubringen: Bei Alleinerziehenden der andere leibliche Elternteil, sonst Verwandte oder Pflegefamilien.
Unserer Meinung nach wäre es sinnvoll, wenn nicht deutlich eine andere Kindgerechte Möglichkeit besteht, eine vorläufige Unterbringung im Heim vorzusehen, da dort direkt das Verhalten der Kinder sowie medizinische Untersuchungen möglich sind, aber auch ein weiterer überwachter Kontakt der Kinder mit den Eltern.
Wir müssen beachten, dass besonders bei der aktuellen Hatz gegen Eltern es durchaus auch möglich ist, dass Eltern fälschlicherweise beschuldigt werden oder Behörden überreagieren. Das Heim sollte nicht Dauerstation bleiben, da es nicht Normalität wie in einer Familie bieten kann, sondern der Ort, an dem Ruhe in die Angelegenheit kommt, die Tatsachen überprüft werden und weitere Schritte in Ruhe gefunden werden können.