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Zitiert aus:

Weser-Kurier

19.1.2007


"Es hat niemanden interessiert"
Amtsvormund war für 230 Kinder zuständig / Mitarbeiter schlugen vergeblich Alarm

Von unserer Redakteurin
Rose Gerdts-Schiffler

BREMEN. 

...

Gegen beide Männer laufen zur Zeit strafrechtliche Ermittlungen. So erklärte denn auch der 64-jährige Amtsvormund in Begleitung seines Anwaltes ..., dass er über Kevin keine Aussagen vor dem Ausschuss machen wolle. Spannend wurden seine Ausführungen dennoch. Im März 2000 hatten Amtsvormünder aus ganz Deutschland auf einer Fachtagung in Ostdeutschland Standards für ihre Arbeit formuliert. Von den Leitlinien der "Dresdner Erklärung", konnten die Bremer Amtsvormünder aber nur träumen. So heißt es darin: "Eine persönliche Beziehung zum Mündel ist unablässig." Um dies gewährleisten zu können, sollte ein Vormund nicht mehr als 50 Fälle betreuen. Andernorts, so der 64-Jährige gestern, würden Fallzahlen zwischen 60 und 70 Kindern noch als akzeptabel angesehen. In Bremen betreuten die drei Amtsvormünder mit 2,75 Stellen jedoch insgesamt 640 Mädchen und Jungen. "Bei 95 Prozent dieser Kinder ging es um den Entzug des Sorgerechts - also keine leichten Fälle", betonte der Sozialpädagoge, der versetzt wurde und zur Zeit keine Mündel mehr betreut.

Klartext:

Den Entzug des Sorgerechtes beschließt nicht ein Vormund, sondern ein Familiengericht.

Wie wir schon vorher schrieben, ist daher die zuständige Richterin Sabine Heinke dafür verantwortlich, dass das Sorgerecht gegen die Standards der Amtsvormundschaft aus der Dresdener Erklärung auf einen bekanntermaßen derartig überlasteten Mitarbeiter dieses Jugendamtes übertragen wurde.

Zuletzt habe er rund 230 Fälle auf dem Tisch gehabt. Ruhig schilderte der Mann, wie oft seine Kollegen und er die Amtsleitung auf die Missstände aufmerksam gemacht hätten. "Wir haben allen nur denkbaren Gremien gesagt, dass dies zu viele Mündel pro Person sind. Wir haben Überlastungsanzeigen geschrieben und es öffentlich dem Amtsleiter auf einer Personalversammlung vorgehalten - aber es hat niemanden interessiert." Heftiges Nicken seiner beiden Kollegen, die gestern Nachmittag als Zuhörer mit im Raum saßen. Mit so vielen Mündeln habe er sich auf die Fallmanager und die beteiligten Institutionen verlassen müssen, sagte der 64-Jährige. Insgesamt habe er mit 104 Einrichtungen wie dem Familiengericht, Schulen, Vereinen sowie Freien Trägern in Kontakt gestanden. Da den Amtsvormündern keine Schreibkraft zur Verfügung stehe, habe er den halben Tag am Computer zugebracht, um alle Vorgänge festzuhalten. Ein Gutachten des Bremer Erziehungswissenschaftlers Jürgen Blandow mit Vorschlägen, wie Amtsvormünder entlastet werden könnten, sei in "schwarzen Löchern" des Amtes verschwunden. Nach einem erneuten kritischen Vorstoß einer Kollegin habe ihn der frühere Amtsleiter Jürgen Hartwig mit den Worten angesprochen: "Jetzt kann ich Ihre Nörgelei etwas besser verstehen." Geändert habe sich aber nichts. Das scheint erst jetzt der Fall zu sein. So hatte, wie berichtet, Sozialstaatsrat Joachim Schuster Anfang Januar angekündigt, die 2,75 Stellen der Bremer Amtsvormünder auf 6,5 Stellen aufzustocken.

Anmerkung:

Für Pisa-Geschädigte: 230 * 2,75 / 6,5 = 97,3 !

Also bewirkt die von Bürgermeister Böhrnsen und der neuen Sozialsenatorin angekündigte Erhöhung der Personalzahl immer noch die Doppelte der in der Dresdener Erklärung empfohlenen Belastung!

Das nennen wir nicht „Kindeswohl geht vor Haushaltslage“, sondern öffentliche Vernachlässigung trotz Untersuchungsausschuss, Herr Bürgermeister!

Anschließend hörte der Ausschuss noch eine 57-jährige Fallmanagerin aus dem Bremer Westen. Auch sie sprach von einer großen Arbeitsbelastung, die den Mitarbeitern keine Zeit lasse, Akten von Kollegen vor einem Hausbesuch durchzusehen oder die eigenen Akten bis in alle Details ordentlich zu führen. Sie selber sei nur halbtags beschäftigt: "Mehr könnte ich nicht verarbeiten."

Anmerkung:

Aber locker in anderen Familiengerichtsverfahren die Empfehlung aussprechen, dass das alleinige Sorgerecht auf die Mutter zu übertragen oder den Umgang eines Vaters mal kurz für ein halbes Jahr und danach dauerhaft (weil der Vater dann keine Beziehung mehr zu dem Kind hat) auszusetzen sei, so als Arbeitsentlastung des Jugendamtes, war schon drin, oder?

Und schon sind wir bei der Frage, in wessen Interesse diese Zustände eigentlich sind, warten aber bislang vergeblich darauf, dass diese Frage im Untersuchungsausschuss überhaupt nur angesprochen wird.

Ein derartig überlastetes Jugendamt hat nämlich keine andere Chance, als Standardlösungen durchzuziehen: Nicht verheiratete Mütter werden beraten, sich das Sorgerecht nicht mit den Vätern zu teilen, weil das später im Fall von Streit nur Arbeit für die Jugendämter macht.

Gibt es in der heißen Scheidungsphase irgend einen Streit (warum lassen die sich wohl scheiden?), wird sofort auf Aufteilung des Sorgerechtes und Beschneidung des Umgangsrechtes beraten bzw. dem Gericht gegenüber geraten, damit Ruhe herrscht – tatsächlich nicht für das Kind, sondern für das Jugendamt.

Und übrigens im Zusammenhang Richterin Sabine Heinke: Wird richterlich Verbringungsgefahr des Kindes ins Nicht-EU-Ausland verneint, und 14 Tage nach dem Urteil ist das Kind dann doch unauffindbar weg, ist der Fall doch auch erledigt! Das nennen wir doch mal gegenseitiges Einvernehmen!

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