Klaus-Jürgen Grün
Das neue Kindschafts-
und Unterhaltsrecht in der
anwaltlichen Praxis
Verlag: Recht und Praxis, 1998
ISBN 3-8232-1052-1

Das Fachbuch gibt eine Einführung in das neue Gesetz zum Kindschaftsrecht und in das Gesetz zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder.Die Darstellung berücksichtigt insbesondere die Auswirkungen der Neuregelungen auf die anwaltliche Tätigkeit.

Im einzelnen beschäftigt sich die Darstellung mit

  • dem Abstammungsrecht
  • der elterlichen Sorge
  • der Beistandschaft
  • dem Umgangsrecht
  • dem Namensrecht
  • der Ligitimation
  • der Adoption
  • dem Unterhalt nichtehelicher Eltern
  • dem Verfahrensrecht
  • dem Erbgleichstellungsrecht
  • dem Kinderunterhaltsgesetz

Der Autor Klaus-Jürgen Grün ist Familienrichter am AG Gießen. Seit Oktober 1996 ist er als abgeordneter Richter beim Bundesministerium der Justiz vorwiegend mit unterhaltsrechtlichen Fragen befaßt. Die Reform des Kindesunterhaltes hat er mitbegleitet.

Kommentar von Martin Eßrich :
Das Buch geht ausführlich auf die einzelnen Änderungen nach dem neuen Kindschafts- und Unterhaltsrecht ein, vergleicht ausführlich die alten mit neuen Regelungen und ist auch von einem juristisch ungebildeten Vater zu verstehen.

Allerding läßt der Richter in seinen Meinungsäußerungen eindeutig durchblicken, daß er von den allseits "liebgewonnenen" Denkstrukturen - trotz der bekannten guten Erfahrungen in skandinavischen Ländern - zumindest in Sachen Kindschaftsrecht nicht ablassen kann.
So schreibt er zum Thema gemeinsames Sorgerecht: Denn tatsächlich dürfte nur in Ausnahmefällen die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gegen den Willen eines Mitsorgerechtsinhabers dem Kindeswohl eher dienen als die Anordnung der Alleinsorge. Die "erzwungene" Aufrechterhaltung der gemeinsamen Sorge bietet keine Gewähr dafür, das die Eltern in der Lage sind, bei der Ausübung ihrer elterlichen Verantwortung kooperativ zusammenarbeiten. Ein dauerhaft auf Konfrontation angelegter Umgang der Eltern miteinander dürfte kaum dem Kindeswohl mehr dienen als die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil, selbst wenn dessen Weigerung, sich auf das Fortbestehen der gemeinsamen elterlichen Sorge einzulassen, nicht ausschließlich auf vernünftigen Motiven beruhen sollte.

Auf den Gedanken, daß die "Alleinsorge" in der Vergangenheit zum allgegenwärtigen "Sorgerechtsmißbrauch" geführt hat bzw. weiterhin führen wird, kommt der Richter in seinen Überlegungen leider nicht. So ist festzustellen, daß weiterhin jede Mutter auch nach Einführung der Kindschaftsrechtreform immer noch den "richterlichen Freibrief" erhält, zu streiten "was das Zeug hält". Ja - es dient letztlich sogar dem Kindeswohl, wenn man den Vätern – es sind ja in der Regel die Väter - trotz der nicht ausschließlich auf vernünftigen Motiven beruhenden Argumentation der Mutter das gemeinsame Sorgerecht entzieht. Es wäre nicht verwunderlich, wenn diese Logik im Umgangsrecht ebenfalls hartnäckig etabliert bleibt. Es bleibt die Konfliktbewältigung nach dem Chirurgen-Prinzip: Was weh tut, wird abgeschnitten!
Gerade, weil dieses Buch für die anwaltliche Praxis geschrieben wurde, wird es sich besonders fatal auf das gesellschaftliche Umdenken auswirken. Es wird nämlich nichts bewirken. Trennungsfreudige Mütter, die um ihrer Selbstverwirklichung Willen die Alleinerziehung bevorzugen, werden weiterhin den "lukrativen" Streit mit all seinen bestens bekannten negativen Auswirkungen für die Kinder vom Zaun brechen, Richter trotz nicht nachvollziehbarer Motive der Mutter ihr das Sorgerecht zusprechen. Deshalb wird sich auch an der erschreckenden Statistik, daß 50 % der Väter bereits nach einem Jahr keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben, nicht ändern, der Mißbrauch mit der Macht der allein sorgeberechtigten Mutter sich auch weiterhin negativ auf das Umgangsrecht der Kinder mit den Vätern auswirken.

Es ist zum Heulen, die Logik der Richter auch nach Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform zu verfolgen. Es ist überdeutlich zu erkennen, daß selbst solche Richter, die glauben, ein Buch verfassen zu müssen, allgemein anerkannte wissenschaftliche Studien über die Wichtigkeit der Väter schlichtweg ignorieren, daß Väter sehr wohl und ausdrücklich "zum Wohle des Kindes" von den Kindern erlebt und von ihnen umsorgt werden müssen.
Auch und gerade die konträren Standpunkte zwischen den Eltern ermöglichen dem Kind, ein eigenes Weltbild zu bilden, sich selbst als eigenes Lebewesen zu erfahren. Daß diese Erfahrungen nicht immer ein "Zuckerschlecken" sind, sind Erfahrungen, die ein Kind auch in einer als intakt bezeichneten Familie macht, ein Kind aber für die Bewältigung eigener späterer Partnerschaftsprobleme dringend benötigt. Hierfür ist aber gerade das Sorgerecht auch für den Vater von existenzieller Wichtigkeit, um der Mutter das Machtpotenzial der Alleinherrschaft über das Kind zu nehmen, damit das Kind die Möglichkeit erhält, sich von der Allmacht der Mutter zu lösen. Für Jungens ist die Logik des Richters besonders fatal. Sie lernen den Vater lediglich als "Bittsteller" und Looser gegenüber der allmächtigen Frau und Mutter kennen. Dieses verzerrte Bild nehmen sie auf in ihre eigene Existenz und Zukunft. Den Mädchen gereicht diese Ungleichstellung ebenfalls zum Vorbild, um es in einer späteren eigenen Partnerschaft "anzuwenden". Es hat ja nichts anderes über Männer von der Mutter gelernt ! So wäre es denn auch nicht verwunderlich, wenn die Scheidungszahlen immer weiter in die Höhe schnellen, gerade Frauen überproportional oft die Trennung vom Partner wollen, weil Männer immer seltener als Partner verstanden werden. Es hat den Eindruck, daß Männer in den Köpfen der Frauen vielmehr zum benutzbaren Wegwerfobjekt unserer konsumorientierten Gesellschaft verkommt, das Frau entsorgt, wenn es denn nicht mehr so funktioniert, wie Frau sich das vorstellt, selbst Kinder immer öfter als Konsumobjekt und Statussymbol der als emanzipiert verstandenen Frauenwelt mißbraucht werden.

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