gratis Counter by GOWEB Keywort Counter Studie des Väteraufbruchs für Kinder e.V. zum Sorgerecht von nicht miteinander verheirateten Eltern

Studie: “Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern“

Der Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V. hat eine Studie zum Thema Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheiratet Eltern herausgebracht. Der Anlass zu dieser Studie war eine fehlende Begleitstudie der Bundesregierung der 10 Jahre alten Kindschaftsrechtsreform. In dieser Studie wurden unter anderen folgenden Kernaussagen herausgearbeitet:

Es gibt eine hohe Korrelation zwischen Sorgerecht und dem Kontakt zu den Kindern.

Andererseits müssen nicht miteinander verheiratet Eltern hohe Hürden bei der Sorgerechtserklärung überwinden. Viele nichteheliche Väter haben Angst davor dieses Thema anzusprechen, da Sie der Meinung sind dies würde die Beziehung zur Partnerin belastet. Ist dieser Schritt dann doch getan, so bestehet als formale Hürde, das ein entsprechendes Papier beim Jugendamt unterzeichnet werden muss. Diesem geht dann evtl. noch eine Beratung der Mutter voraus. Das Jugendamt rät in der Regel, der Mutter, die gemeinsame Sorgerechtserklärung nicht zu unterschreiben. Dagegen gibt es in der Regel keine Beratung für Väter beim Jugendamt. Obwohl das Jugendamt dazu gesetzlich verpflichtet ist. Das Beratungsverhalten des Jugendamtes steht im Widerspruch zu den Erwatungen des Gesetzgebers. Dieser ist davon ausgegangen, dass die Mutter im Normalfall einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung zustimmt. Das Ergebnis ist, das mehr als die Hälfte der nichtverheirateten Väter kein gemeinsames Sorgerecht haben.

Hinzu kommt noch die Rechtliche Unwissenheit bei Vätern. Dies liegt unter anderem daran, dass es nur sehr wenige Beratungsinstitutionen für Väter gibt, während es für Mütter eine Vielzahl von Anlausstellen gibt.

Die Studie kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass die Neuregelung des Sorgerechtes unumgänglich ist.

Verweis: http://www.vafkbb.de/modules/news/article.php?storyid=54


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