... Aufgabe der Institutionen
sein, Eltern und damit die Kinder auszugrenzen. Gerade weil es den Partnern nicht möglich
ist, alleine den Konflikt aufzulösen, ist es die einzig sinnvolle Aufgabe aller
beteiligten Institutionen, ihnen begreiflich zu machen (ggf. auch durch Anordnung
therapeutischer Maßnahmen), daß sie das Kindeswohl gefährden und beide Elternteile die
Verantwortung für die von ihnen in die Welt gesetzten Kinder mit der Geburt des Kindes
übernommen haben. Beide Vater und Mutter sind wichtig für die Zukunft der
Kinder! Ausgrenzende aber auch sich aus der Verantwortung stehlende Elternteile müssen
auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden und ggf. für ihr Handeln zur Rechenschaft
gezogen werden. Diese Aufgabe wird aber nur ungenügend von Jugendamt, den Richtern bzw.
den Sachverständigen wahrgenommen. Sie sorgen regelmäßig dafür, daß es einen
"Gewinner" (in der Regel die ausgrenzende Mutter) und mindestens 2 Verlierer -
nämlich Kind und Vater gibt.
Familienrichter unterliegen keiner Pflicht, sich regelmäßig
weiterzubilden, tun dies daher nur selten und ignorieren damit wissenschaftlich fundierte
Erkenntnisse über die Wichtigkeit des leiblichen Vaters für die Kinder. Jugendämter
aber auch Sachverständige benutzen in ihren Schriftwechseln gerne Redewendungen, die aus
dem ersten emotionalen Sturm taktisch berechnetes und damit grundsätzlich dem
"Kindeswohl" widersprechendes "Handeln" der Mutter geradezu
heraufbeschwört. Dies kann und darf nicht Aufgabe der Behörden und Institutionen sein.
Leider sind auch einige Anwälte eher auf Eskalation "spezialisiert", gefährden
wissentlich und damit vorsätzlich die Zukunft unserer Kinder.
Jugendämter, Sachverständige und Gerichte benötigen für ihre
Entscheidungen oft solange (1 ½ Jahre Ausgrenzung und mehr sind auch bei Kleinkindern
keine Seltenheit), bis Fakten geschaffen wurden, die in den Seelen unserer Kinder kaum zu
reparierende Schäden verursacht haben. Dies kann und darf so nicht bleiben !
Die seit dem 01.Juli 98 geltende Reform des Kindschaftsrechts ist ein
Schritt in die richtige Richtung. Die viel gepriesene Gleichstellung ehelicher mit
nichtehelichen Kindern ist aber damit nur in wenigen Punkten erreicht, das
gesellschaftliche Umdenken noch nicht vollzogen