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  • Der kontinuierliche Umgang zum getrenntlebenden Elternteil muß für das Kind garantiert werden. Gesetzgeber, Gerichte und Jugendämter müssen Konzepte entwickeln und umsetzen, damit der Kindeskontakt nach Trennung der Eltern (besonders in strittigen Fällen!) auf jeden Fall gewährleistet wird.
  • Der Bereitschaft eines Elternteils zur Teilnahme an Beratungen muß verstärkt Rechnung getragen werden, insbesondere bei Ablehnung durch den anderen Elternteil. Zur Definition dieser Bereitschaft müssen verbindliche Kriterien festgelegt werden.
  • Sofortigen betreuten Umgang in strittigen Fällen.
  • Unverzügliche und konsequente Umsetzung getroffener Vereinbarungen und rechtskräftiger Entscheidungen. Es ist Aufgabe von Politik und Justiz, nötigenfalls geeignete Sanktionsmaßnahmen zu entwickeln und einzusetzen.
  • Jugendämter und Familiengerichte müssen verstärkt innovativ arbeiten, um eine stärkere Einbindung von getrenntlebenden Vätern in den Alltag des Kindes zu ermöglichen.
  • Selbsthilfeorganisationen (z. B. Vätergruppen) müssen in Zukunft verstärkt in Entscheidungen mit einbezogen werden, um langfristig eine bessere Umsetzung des Familienrechts zu erreichen. Sie sind aus öffentlichen Mitteln zu fördern.
  • Tatsächliche Gleichstellung von ehelichen/nichtehelichen Kindern, d.h. Sorgerecht für beide Elternteile eines nichtehelichen Kindes ab Geburt.
  • Der Anspruch des Vaters auf Umgang mit seinen Kindern muß neben dem Kindeswohl als eigenständiges Elementarrecht anerkannt werden.
  • Zurücknahme der Vorbehaltsklausel für die UN-Kinderrechtskonvention und deren konsequente Verwirklichung und Umsetzung in Deutschland.

Väteraufbruch für Kinder ist ....
ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Der Bundesverein hat sich 1989 gegründet und setzt sich mittlerweile aus über fast 100 Ortsvereinen, Ortsgruppen und Kontaktstellen im ganzen Bundesgebiet zusammen.

Hauptanliegen des Vereins ist ....
die Aufrechterhaltung der Beziehung der Kinder zu beiden Eltern nach einer Trennung, indem er sich für das Recht der Kinder auf Vater und Mutter als unentziehbares und unverzichtbares Grund- und Menschenrecht einsetzt. Der Verein will insbesondere die Not der Kinder wenden, die von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. In diesem Falle sollen die Kinder die Beziehung zu Vater und Mutter aufrechterhalten können. Der Verein setzt sich für die Gleichstellung der nichtehelichen zu den ehelichen Kindern ein, die auch mit der am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts nur unzureichend erfüllt wurde.