Links

Links zum Thema Sorgerecht+Trennung+Scheidung+Unterhalt.....

 

Bundesverfassungsgericht
http://www.bverfg.de/

BGH-Urteile mit Kommentar
http://www.rechtstipps.net/urteil_11.html

BGH-Urteil Unterhalt v. 26.10.2005
http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?053499

weitere BGH-Urteile
http://www.dnoti.de/Gesetzesaenderungen/gesaend3.htm

Link zum BGH-Urteil -Kindesunterhalt-18 Seiten *(Anmerkung)
http://www.dnoti.de/DOC/2005/12zr34_03.pdf

Unterhaltsgrundsätze des OLG-Frankfurt 19.05.2008
http://www.hefam.de/DT/ffm2008fr.html

Düsseldorfer Tabelle
http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm

Trennungs FAQ
http://www.trennungsfaq.de/index.html

Gerichtsurteile aus dem Familienrecht
http://www.unterhaltsratgeber.de/

Linksammlung RA-Brinkmann
http://www.brinkmann-essen.de/links.php?cat=1058

recht-in.de
http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=117481

Nützliches aus dem Familienrecht
http://www.dr-mueck.de/HM_Beziehung/Familienrechtsinformationen.htm

Wieviel kostet ein Anwalt?
http://www.scheidung-online.de/anwalt_2.htm

Scheidung-Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung


*BGH-Urteil zum Kindesunterhalt (Anmerkung von RA Marcus Gnau, Bad Nauheim)

Grundsätzlich ist zum neuen BGH-Urteil zum Kindesunterhalt anzumerken, dass dieses nur
für VOLLJÄHRIGE Kinder gilt, die noch bei einem Elternteil im Haushalt leben.

Väter minderjähriger Kinder betrifft dieses BGH-Urteil NICHT!!!

Kindesunterhalt ist gesetzlich so geregelt, dass der betreuende Elternteil seiner Unterhaltspflicht nachkommt
durch die Betreuungsarbeit, während der nicht betreuende Elternteil verpflichtet ist, für den Barunterhalt des
Kindes aufzukommen und eben Kindesunterhalt zu zahlen.
Der Barunterhalt verpflichtete Elternteil ist demnach nicht Alleinunterhalt verpflichtet! Das ist erst der Elternteil eines erwachsenen Kindes, der Barunterhalt leistet, weil ein erwachsenes Kind in der Regel keinerlei Betreuung mehr bedarf. Der bisher betreuende Elternteil leistet demnach keinen Kindesunterhalt mehr, sondern nur noch der Barunterhalt verpflichtete.
Erst wenn keine Betreuung mehr notwendig ist, wird er zum Alleinunterhalt verpflichteten.

Genauso war es im vom BGH zu entscheidenden Fall. Das Kind wurde volljährig und bedurfte keinem Betreuungsunterhalt durch die Mutter mehr. Der nach wie vor aber Barunterhalt verpflichtete Vater wurde hierdurch zum Alleinunterhalt verpflichteten. Da das Kindergeld die Aufwendungen Unterhalt leistender Eltern abfedern soll, kann es im vom BGH zu entscheidenden Fall - völlig zu Recht - nur noch dem Vater zugerechnet werden.

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