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Auszug aus den Richtlinien der Berliner Polizei zu Häuslicher Gewalt


Vorbemerkungen des Väteraufbruch für Kinder e.V.:
  • Es wird keine Quelle für die Behauptung angegeben, dass häusliche Gewalt "fast nur von Männern ausgeht".
  • In die Neufassung 10/01 wurde die Erweiterung aufgenommen, dass häusliche Gewalt eine Gefährdung des Kindeswohles sei.
ppb


Häusliche Gewalt (10/01)

Straftaten in Beziehungen


Tatorte können sein:
Wohnung, Hausflur, Straße, Arbeitsplatz, etc.
Bei häuslicher Gewalt geht es immer um (Gewalt-) Straftaten, die fast ausschließlich von Männern in engeren, bestehenden oder ehemaligen Beziehungen zu Frauen ausgeübt werden und überwiegend im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände, also „zu Hause" stattfinden.

Häusliche Gewalt (auch beobachtete Gewalttaten) bedeutet eine Gefährdung des Kindeswohls.

Die Polizeibehörde und die Justiz haben sich auf folgende gemeinsame Definition geeinigt:

Häusliche Gewalt bezeichnet (unabhängig vom Tatort/ auch ohne gemeinsamen Wohnsitz) (Gewalt-) Straftaten zwischen Personen

> in einer partnerschaftlichen Beziehung,
    - die derzeit besteht,
    - die sich in Auflösung befindet oder
    - die aufgelöst ist
oder die

> in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen, soweit es sich nicht um Straftaten zum Nachteil von Kindern handelt.

In Zweifelsfällen ist bei der Bewertung des Einzelfalles 'häusliche Gewalt' anzunehmen.




hg
www.vafk.de/Gewaltschutz
Eine Informationsseite des Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontakt: gewaltschutz@vafk.de