Auszug aus den Richtlinien der Berliner Polizei zu Häuslicher Gewalt Vorbemerkungen des Väteraufbruch für Kinder e.V.:
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| Straftaten
in Beziehungen Tatorte können sein: Wohnung, Hausflur, Straße, Arbeitsplatz, etc. |
Bei häuslicher Gewalt geht es immer um (Gewalt-) Straftaten,
die fast ausschließlich von Männern in engeren, bestehenden oder
ehemaligen Beziehungen zu Frauen ausgeübt werden und überwiegend
im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände, also zu Hause"
stattfinden. Häusliche Gewalt (auch beobachtete Gewalttaten) bedeutet eine Gefährdung des Kindeswohls. Die Polizeibehörde und die Justiz haben sich auf folgende gemeinsame Definition geeinigt: Häusliche Gewalt bezeichnet (unabhängig vom Tatort/ auch ohne gemeinsamen Wohnsitz) (Gewalt-) Straftaten zwischen Personen > in einer partnerschaftlichen Beziehung, - die derzeit besteht, - die sich in Auflösung befindet oder - die aufgelöst ist oder die > in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen, soweit es sich nicht um Straftaten zum Nachteil von Kindern handelt. In Zweifelsfällen ist bei der Bewertung des Einzelfalles 'häusliche Gewalt' anzunehmen. |
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www.vafk.de/Gewaltschutz Eine Informationsseite des Väteraufbruch für Kinder e.V. Kontakt: gewaltschutz@vafk.de |
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