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In den letzten Jahren hat sich in den allgemeinen Auffassungen zum Vaterbild einiges verändert. Als sich 1995 der "Väteraufbruch für Kinder in Jena" gründete, waren z.B. Umgangsmöglichkeiten mit den eigenen Kindern für nichteheliche Väter im Gesetz noch nicht verankert. In Trennungssituationen hatten solche Väter bzw. deren Kinder häufig das Nachsehen. Ein schmerzlicher Zustand für die Betroffenen und Anlass in einer Selbsthilfegruppe den Austausch von Erfahrungen und Informationen zu suchen. In Jena wagten damals Karl-Heinz Mai und Ernst Glaser diesen Schritt. Die Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen (IKOS) bot dafür einen günstigen Rahmen. Ziel war und ist es, die Beziehung zu den eigenen Kindern nach Trennung und Scheidung unter halbwegs akzeptablen Bedingungen zu erhalten.
Die Reform des Kindschaftsrechts brachte 1998 mit der Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen. Erstmals wurde ein Recht des Kindes auf Mutter und Vater formuliert! Die wohl weitreichendste Änderung betraf aber die gemeinsame elterliche Sorge. Diese ist seit dem bei einer Scheidung nicht mehr automatisch Verhandlungsthema, sondern wird im Regelfall fortgesetzt. Alle Hoffnungen der Väter wurden allerdings nicht erfüllt. So ist der unverheiratete Vater - wenn es um die Sorgeerklärung geht - immer noch auf den guten Willen der Mutter angewiesen um gleichberechtigter Elternteil werden zu können.
Die Auswirkungen der Gesetzesänderung erörterten 2001 verschiedenen Eltern mit Fachleuten. Es wurden positive Tendenzen festgestellt. Aber es zeigte sich auch deutlich, dass es lange dauern kann, bis sich ein Umdenken in der Gesellschaft durchsetzen wird. Bei vielen Betroffenen, aber auch professionellen Trennungsbegleitern wird die Bedeutung beider Eltern für ein Kind nur zögerlich anerkannt. Oft erklingt immer noch der Ruf nach "klaren Verhältnissen". Die konkreten Konfliktsituationen mit unkooperativen Elternteilen haben sich nicht grundlegend geändert. Immer noch werden Kinder in die Streitigkeiten der Erwachsenen hineingezogen bzw. werden selbst zum Streitobjekt oder als Druckmittel missbraucht. Immer noch werden schwere Fälle von Umgangsvereitelung geduldet, finden Ausgrenzung und Entfremdung statt. Noch immer warten umgangsberechtigte Eltern auf Anerkennung ihrer teilweise erheblichen Ausgaben. Stattdessen wurde die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes auf den Unterhalt für untere Einkommen klammheimlich abgeschafft.
So wird es auch weiterhin nötig sein, dass betroffene Väter, Mütter und Großeltern sich gegenseitig Mut zu sprechen, sich über Krisen hinweghelfen und Möglichkeiten der Hilfe aufzeigen. Die monatlichen Treffen verlaufen in lockerer Atmosphäre. Jeder kann seine Erfahrungen einbringen. Einige kommen mehrmals, auch über einen längeren Zeitraum. Andere sind mit einem Gespräch in akuten Situationen erst mal zufrieden. Da u.U. auch Mütter massive Ausgrenzung erleben und vor den gleichen Problemen stehen, finden auch sie den Weg zur Selbsthilfegruppe, was vor Pauschalisierung und Polarisierung schützt. Obwohl viele Probleme nicht in wenigen Stunden gelöst und auch keine Patentrezepte weitergegeben werden können, verschafft der Austausch von Gedanken und Empfindungen Erleichterung. So mancher Hinweis oder Ratschlag lässt Wege zu einem besseren Umgang der Eltern untereinander und mit den Kindern erkennen.
Darüber hinaus nimmt der Väteraufbruch an Veranstaltungen teil oder führt selber welche durch. Dabei gilt es für die Erkenntnis zu werben:
Alle Kinder brauchen beide Eltern!
In diesem Sinne findet am 14. Juni 2005 um 19 Uhr unter dem Titel: "Umgangsmodelle im Gespräch" eine Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemen der Umgangsregelung nach Trennung und Scheidung statt. Veranstaltungsort ist die Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen (IKOS), die sich noch in der Rathenaustraße 10 befindet. Eingeladen sind alle Interessierten, insbesondere Eltern die von positiven Erfahrungen berichten können oder von solchen profitieren wollen!
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