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... Aufgabe der Institutionen sein, Eltern
und damit die Kinder auszugrenzen. Gerade weil es den Partnern nicht
möglich ist, alleine den Konflikt aufzulösen, ist es die einzig sinnvolle
Aufgabe aller beteiligten Institutionen, ihnen begreiflich zu machen (ggf.
auch durch Anordnung therapeutischer Maßnahmen), daß sie das Kindeswohl
gefährden und beide Elternteile die Verantwortung für die von ihnen in die
Welt gesetzten Kinder mit der Geburt des Kindes übernommen haben. Beide –
Vater und Mutter – sind wichtig für die Zukunft der Kinder! Ausgrenzende
aber auch sich aus der Verantwortung stehlende Elternteile müssen auf ihr
Fehlverhalten hingewiesen werden und ggf. für ihr Handeln zur Rechenschaft
gezogen werden. Diese Aufgabe wird aber nur ungenügend von Jugendamt, den
Richtern bzw. den Sachverständigen wahrgenommen. Sie sorgen regelmäßig
dafür, daß es einen "Gewinner" (in der Regel die ausgrenzende Mutter) und
mindestens 2 Verlierer - nämlich Kind und Vater gibt.
Familienrichter unterliegen keiner Pflicht,
sich regelmäßig weiterzubilden, tun dies daher nur selten und ignorieren
damit wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die Wichtigkeit des
leiblichen Vaters für die Kinder. Jugendämter aber auch Sachverständige
benutzen in ihren Schriftwechseln gerne Redewendungen, die aus dem ersten
emotionalen Sturm taktisch berechnetes und damit grundsätzlich dem
"Kindeswohl" widersprechendes "Handeln" der Mutter geradezu
heraufbeschwört. Dies kann und darf nicht Aufgabe der Behörden und
Institutionen sein. Leider sind auch einige Anwälte eher auf Eskalation
"spezialisiert", gefährden wissentlich und damit vorsätzlich die Zukunft
unserer Kinder.
Jugendämter, Sachverständige und Gerichte
benötigen für ihre Entscheidungen oft solange (1 ½ Jahre Ausgrenzung und
mehr sind auch bei Kleinkindern keine Seltenheit), bis Fakten geschaffen
wurden, die in den Seelen unserer Kinder kaum zu reparierende Schäden
verursacht haben. Dies kann und darf so nicht bleiben !
Die seit dem 01.Juli 98 geltende Reform des
Kindschaftsrechts ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die viel
gepriesene Gleichstellung ehelicher mit nichtehelichen Kindern ist aber
damit nur in wenigen Punkten erreicht, das gesellschaftliche Umdenken noch
nicht vollzogen |