... Aufgabe der Institutionen sein, Eltern und damit die
Kinder auszugrenzen. Gerade weil es den Partnern nicht möglich ist,
alleine den Konflikt aufzulösen, ist es die einzig sinnvolle Aufgabe
aller beteiligten Institutionen, ihnen begreiflich zu machen (ggf. auch
durch Anordnung therapeutischer Maßnahmen), daß sie das Kindeswohl gefährden
und beide Elternteile die Verantwortung für die von ihnen in die Welt
gesetzten Kinder mit der Geburt des Kindes übernommen haben. Beide –
Vater und Mutter – sind wichtig für die Zukunft der Kinder! Ausgrenzende
aber auch sich aus der Verantwortung stehlende Elternteile müssen auf
ihr Fehlverhalten hingewiesen werden und ggf. für ihr Handeln zur Rechenschaft
gezogen werden. Diese Aufgabe wird aber nur ungenügend von Jugendamt,
den Richtern bzw. den Sachverständigen wahrgenommen. Sie sorgen regelmäßig
dafür, daß es einen "Gewinner" (in der Regel die ausgrenzende
Mutter) und mindestens 2 Verlierer - nämlich Kind und Vater gibt.
Familienrichter unterliegen keiner Pflicht, sich regelmäßig
weiterzubilden, tun dies daher nur selten und ignorieren damit wissenschaftlich
fundierte Erkenntnisse über die Wichtigkeit des leiblichen Vaters für
die Kinder. Jugendämter aber auch Sachverständige benutzen in ihren
Schriftwechseln gerne Redewendungen, die aus dem ersten emotionalen
Sturm taktisch berechnetes und damit grundsätzlich dem "Kindeswohl"
widersprechendes "Handeln" der Mutter geradezu heraufbeschwört.
Dies kann und darf nicht Aufgabe der Behörden und Institutionen sein.
Leider sind auch einige Anwälte eher auf Eskalation "spezialisiert",
gefährden wissentlich und damit vorsätzlich die Zukunft unserer Kinder.
Jugendämter, Sachverständige und Gerichte benötigen für
ihre Entscheidungen oft solange (1 ½ Jahre Ausgrenzung und mehr sind
auch bei Kleinkindern keine Seltenheit), bis Fakten geschaffen wurden,
die in den Seelen unserer Kinder kaum zu reparierende Schäden verursacht
haben. Dies kann und darf so nicht bleiben !
Die seit dem 01.Juli 98 geltende Reform des Kindschaftsrechts
ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die viel gepriesene Gleichstellung
ehelicher mit nichtehelichen Kindern ist aber damit nur in wenigen Punkten
erreicht, das gesellschaftliche Umdenken noch nicht vollzogen