politische Ziele des VAfK

beschlossen auf der Bundesmitgliederversammlung
11/12. November 2001 in Hamburg und
22./23. Mai 2004 in Frankfurt


Inhaltsverzeichnis

Präambel
Gleichwertigkeit von Vater und Mutter
Elterliche Verantwortung
Einvernehmliche Regelung
Forderungen
realisierbare Ziele an die Politik und Familiengerichte


Präambel
Der ungehinderte familienfähige Umgang der Kinder mit beiden Eltern ist ihr natürliches Recht und ist deshalb von der staatlichen Gemeinschaft besonders zu schützen.
Eine weitere detaillierte Beschreibung unserer Forderungen und Ziele folgt in den Unterpunkten Politik/Jugendamt/Familiengericht und wird ständig aktualisiert.

Gleichwertigkeit von Vater und Mutter
Mutter und Vater sind gleich gut geeignet, das Kindeswohl zu wahren sowie das Kind zu versorgen und zu erziehen. Eine Einschränkung ist nur bei nachgewiesener „Gefahr im Verzug" möglich.

Elterliche Verantwortung
Der Begriff „Sorgerecht" ist durch den Begriff „elterliche Verantwortung" zu ersetzen. Daraus resultiert, dass beide Eltern gleichermaßen in der Verantwortung stehen und deshalb zunächst neben der damit verbundenen Rechten besonders ihre Pflichten gegenüber ihren Kinder gleichermaßen zu erfüllen haben.

Einvernehmliche Regelung
Grundsätzlich befürworten wir einvernehmliche Regelungen zwischen den Trennungseltern, bei Schwierigkeiten unter Zuhilfenahme von fachkundigen Dritten. Motivierend zur Lösungsfindung bei Nichteinigung ist eine gleichwertige Ausgangslage wie beim Doppelresidenzmodell im europäischen Ausland.

Forderungen
Neben den politischen Zielvorstellungen von paritätischer Elternschaft und einem umfassenden Forderungskatalog ist es notwendig, einige Forderungen zu nennen, die kurzfristig umgesetzt und durchgesetzt werden können.
Dabei wurde davon ausgegangen, welche Konstellationen am stärksten die Situation von Trennungseltern und -Kindern beeinträchtigen.

Folgende unmittelbar realisierbaren Ziele sorgen für Abhilfe:

Politik

Jugendamt

Familiengericht