Frankfurter Rundschau :
Ledige Väter streiten in Karlsruhe um das Sorgerecht für ihre Kinder
Bisherige Regelung setzt Zustimmung der Mütter zwingend voraus / Juristen plädieren für eine "vorsichtige Öffnung"
Von Ursula Knapp
Unverheiratete Väter wollen sich nicht länger damit abfinden, dass sie gegen den Willen der Mutter unter keinen Umständen das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind erhalten können. Vor dem Bundesverfassungsgericht haben sich zwei von ihnen für die Abschaffung dieses mütterlichen Vetorechts ausgesprochen. Verschiedene Verbände unterstützten den Ruf nach einer "vorsichtigen Öffnung" des Sorgerechts.
KARLSRUHE, 19. November. In der Bundesrepublik wachsen gut 820 000 Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf. Sollten sich ihre Eltern einmal trennen, entscheiden bisher allein die Mütter über das Sorgerecht für den Nachwuchs. Vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts bezeichneten zwei klagende Väter am Dienstag dieses Praxis als verfassungswidrig, das Vetorecht der Mutter verletze ihr Elternrecht und benachteilige die Kinder unverheirateter Eltern. Denn bei regulären Scheidungen entscheide im Streitfall das Gericht über ein gemeinsames Sorgerecht.
In einem Fall geht es um das Sorgerecht für den heute neunjährigen Jonathan, dessen Eltern sich drei Jahre nach seiner Geburt getrennt hatten. "Ich wollte für mich und mein Kind Ruhe und Sicherheit vor gerichtlichen Auseinandersetzungen", begründete die Mutter ihre Entscheidung von damals, den Vater zu verlassen und ihm kein Sorgerecht zu gewähren. Seit 1998 lässt es der Gesetzgeber überhaupt erst zu, dass nicht verheiratete Väter ein Sorgerecht erhalten - die Mütter müssen dem aber zwingend zustimmen. Es ist nicht bekannt, wie viele Paare von der Regelung bisher Gebrauch machten.
Unter Juristen ist die zwingend erforderliche Zustimmung der Mutter durchaus umstritten. Zumindest bei einer langjährigen familiären Lebensgemeinschaft und bei einer engen emotionalen Beziehung zwischen Kind und unverheiratetem Vater wollen Familienrechtler eine Lockerung der Vorschrift erreichen.
Am Dienstag sprach sich der Deutsche Juristinnenbund für die Möglichkeit eines väterlichen Sorgerechts im Einzelfall aus. Bei einem längeren Zusammenleben unverheirateter Eltern könne es im Interesse des Kindeswohls liegen, das Sorgerecht beiden zuzuweisen, begründete die Bremer Juristin Sabine Heinke diesen Vorstoß. Durch das alleinige Recht der Mütter werde ein Konflikt zwischen den sich trennenden Eltern nicht vermieden, betonte Heinke.
Nach Ansicht des Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht berücksichtigt die geltende Regelung das Kindeswohl nicht ausreichend und ist verfassungswidrig. Der Verband "Väter für Kinder" wies auf Regelungen in Frankreich und Großbritannien hin, wo Väter mit dem Eintrag als Lebenspartner automatisch das Sorgerecht für das gemeinsame Kind erhielten.
Nachdenklich äußerte sich eine Vertreterin des Bundesjustizministeriums. Sie verteidigte die bisherige Regelung. Der Gesetzgeber habe 1998 davon ausgehen dürfen, dass das Konfliktpotenzial zu groß werde, wenn unverheirateten Vätern gegen den Willen der Mütter ein Sorgerecht zugestanden werde. Die Bundesregierung nehme die nun geäußerten Bedenken jedoch ernst und beobachte die weitere Entwicklung.
Für die bestehende Regelung sprach sich dagegen der "Verband allein erziehender Mütter und Väter" aus. Ein Sorgerecht für unverheiratete Väter auch gegen den Willen der Mutter beschneide deren Recht massiv. Unverheiratete Mütter müssten mit ständigen familienrechtlichen Auseinandersetzungen rechnen.
Mit einem Urteil ist in drei Monaten zu rechnen.19.11.2002