Reuters:
Experten zweifeln Verfassungsmäßigkeit von Sorgerecht an
Karlsruhe (Reuters) - Experten haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Sorgerechtsregelungen für nicht verheiratete Väter geäußert.
Zu Beginn der Verhandlung über den Anspruch nicht verheirateter Väter auf das Sorgerecht für ihr Kind vor dem Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe sagten mehrere Verbandsvertreter und Rechtsanwälte, dass die geltenden Regelungen die Grundrechte der Väter verletze. Nach dem Gesetz bestimmt derzeit die Mutter eines nicht ehelichen Kindes, ob der Vater nach der Trennung mit ihr das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen bekommt oder sie es alleine wahrnimmt. Das Bundesjustizministerium verteidigte die Sorgerechtsregelungen dagegen als angemessen, zeigte sich Gesetzesänderungen jedoch aufgeschlossen. (Az: 1BvL 20/99, 1 BvR 933/01).
Vor dem Verfassungsgericht werden die Klagen zweier Väter verhandelt, die sich in ihren Elterngrundrecht verletzt sehen. Ein Urteil ist in wenigen Monaten zu erwarten.
MUTTER HAT GRUNDSÄTZLICH SORGERECHT
Nach dem Gesetz hat grundsätzlich die allein erziehende Mutter das Sorgerecht für ihr Kind. Nur durch eine so genannte Sorgerechtserklärung von ihr darf nach einer Trennung vom Vater auch diesem das Sorgerecht für gemeinsame Kinder übertragen werden. Das gilt auch, wenn das Paar zuvor lange zusammen gelebt und gemeinsam für die Kinder gesorgt hat. In den vom Gericht verhandelten Fällen lebten die Paare lange zusammen. In der Folgezeit behielten beide Frauen das Sorgerecht für sich.
VATER HAT NUR PFLICHTEN - ABER KEINE RECHTE
Einer der klagenden Vater sowie der Verein Väter für Kinder betonten das Recht der Kinder, beide Elternteile auch nach der Trennung als gleichberechtigte Partner wahrnehmen zu können. Die Hälfte der Woche lebe das Kind bei ihm, das Sorgerecht erhalte er jedoch nicht, sagte der Vater. Die Mutter hatte ihm das Sorgerecht verweigert. Pflichten wie beispielsweise Unterhaltszahlungen müssten Väter leisten, Rechte bekämen sie nicht, sagte der Mann. Sein Rechtsanwalt Georg Rixe sagte, das Recht des Vaters auf Erziehung und Pflege des Kindes werde ausschließlich der Entscheidung der Mutter überlassen.
Nach Ansicht eines Vertreters der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht muss der Vater jedenfalls dann ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht haben, wenn er längere Zeit mit Mutter und Kind zusammengelebt hat. Derzeitige Regelungen benachteiligten daher das Kind, das auch an den Vater als Verantwortlichen gewöhnt sei. Mehrere Experten vertraten die Ansicht, dass die derzeitigen Regelungen den Bestimmungen für geschiedenen Eheleute angeglichen werden müssten.
Eine Vertreterin des Bundesjustizministeriums betonte dagegen, das Gesetz solle das Kind schützen und ihm Rechtssicherheit dadurch geben, dass die Sorgerechtsfrage eindeutig zu Gunsten der Mutter geregelt sei. Ein Streit über das Sorgerecht wirke sich sehr negativ auf das Kind aus.
Der Gesetzgeber sei aber offen für Änderungen. Details nannte sie jedoch nicht.
Dienstag 19. November 2002