Leipziger Volkszeitung

Sorgerecht für Unverheiratete

Fehlende Einsicht

Von ANDREAS DEBSKI

Es bleibt also alles beim Alten: Die Mütter haben das Monopol aufs Sorgerecht. Mit seinem Urteil bestätigte das Bundesverfassungsgericht gestern den per Geschlecht bestimmten Status quo -und vergab damit die Chance, Gesetz und Realität in Einklang zu bringen. Die Karlsruher Richter beharren auf der tradierten Vorstellung, dass verheiratete Eltern im Vergleich zu nicht verheirateten die besseren Mütter und Väter sind. Seit 1998 wird das Sorgerecht nach Scheidungen automatisch geteilt - es sei denn, ein Elternteil widerspricht aus gut belegbaren Gründen. Gehen aber ,,wilde Ehen" in die Brüche, bleibt in vier von fünf Fällen ein Elternteil außen vor. Und das ist fast immer der männliche Part. Damit werden diejenigen Väter bestraft, die ihr Kind nicht im ehelichen Bett zeugten. Dabei ist längst erwiesen: Das gemeinsame Sorgerecht -das ja auch Pflichten einschließt - verbessert die Kommunikation der getrennten Eltern und wirkt sich entsprechend positiv auf das Kind aus. Nur darum geht es schließlich. Deshalb hat auch der Europäische Gerichtshof in Straßburg die Deutschen unter Berufung auf die Menschenrechtskonvention schon mehrfach gemahnt, endlich die (biologisch bedingte) Macht der Mütter abzuschaffen. Die Lösung liegt auf der Hand: Schon mit der Anerkennung einer Vaterschaft sollte ein gemeinsames Sorgerecht verbunden sein. Ein Entzug droht dann dem Elternteil, der sich nicht um das Kind kümmert. In Frankreich und Großbritannien wird das schon seit Jahren erfolgreich praktiziert.