Karlsruhe urteilt über Sorgerecht für ledige Väter
Richter könnten Position für Männer stärken

 

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) will heute ein Urteil verkünden, mit dem das Sorgerecht Tausender Väter beim Umgang mit ihren unehelichen Kindern gestärkt werden könnte. Nach bislang geltendem Recht fällt bei der Trennung eines nicht verheirateten Elternpaares das Sorgerecht automatisch der Mutter zu. Wird ein gemeinsames Sorgerecht gewünscht, müssen beide Eltern dies schriftlich erklären. Der Vater kann deshalb bislang kein eigenes Sorgerecht gegen den Willen der Mutter durchsetzen. Dies könnte sich nun ändern.

In den Ausgangsverfahren hatten zwei unverheiratete Väter geklagt, weil ihnen die Mütter und Behörden auch nach langjähriger Partnerschaft das Sorgerecht für ihre Kinder verweigert hatten.

Bei der mündlichen Verhandlung im November verwies die zuständige Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt auf eine im vergangenen Jahr abgeschlossene Studie des Bundesjustizministeriums, wonach durch ein gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern die oft schlimmen Trennungsfolgen für das gemeinsame Kind gemildert werden könnten. Der Deutsche Juristinnenbund schlug in einem Gutachten für das Gericht einen Kompromiss vor: Demnach sollte die Ablehnung des väterlichen Sorgerechts wenigstens vor Gericht überprüfbar sein, weil ein automatisches Sorgerecht zugunsten der Mütter für das Kindeswohl "nicht immer" das Beste sei.

Wie viele Kinder von dem noch gültigen Mütter-Monopol beim Sorgerecht betroffen sind, lässt sich nach Angaben des Bundesverfassungsgericht nur abschätzen. So gab es im Jahr 2001 etwa 2,1 Millionen nicht eheliche Lebensgemeinschaften mit 621.000 Kindern. Zudem lebten 2,12 Millionen minderjährige Kinder mit nur einem Elternteil zusammen. Dass nur deren Mütter ein Sorgerecht haben sollen, empfand der von Müttern dominierte Verband allein erziehender Mütter und Väter (VAMV) bei der mündlichen Verhandlung als völlig richtig, denn alles andere wäre ein Eingriff in das "Mutterrecht". Umgekehrt plädierte der Verein "Väter für Kinder" für ein Vaterrecht und verwies auf Großbritannien und Frankreich, wo Väter sehr viel weiter reichende Rechte haben.