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Das Bundesverfassungsgericht (BVG) will heute ein
Urteil verkünden, mit dem das Sorgerecht Tausender Väter beim Umgang mit
ihren unehelichen Kindern gestärkt werden könnte. Nach bislang geltendem
Recht fällt bei der Trennung eines nicht verheirateten Elternpaares das
Sorgerecht automatisch der Mutter zu. Wird ein gemeinsames Sorgerecht
gewünscht, müssen beide Eltern dies schriftlich erklären. Der Vater kann
deshalb bislang kein eigenes Sorgerecht gegen den Willen der Mutter
durchsetzen. Dies könnte sich nun ändern.
In den Ausgangsverfahren hatten zwei unverheiratete
Väter geklagt, weil ihnen die Mütter und Behörden auch nach langjähriger
Partnerschaft das Sorgerecht für ihre Kinder verweigert hatten.
Bei der mündlichen Verhandlung im November verwies die
zuständige Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt auf eine im
vergangenen Jahr abgeschlossene Studie des Bundesjustizministeriums, wonach
durch ein gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern die oft schlimmen
Trennungsfolgen für das gemeinsame Kind gemildert werden könnten. Der
Deutsche Juristinnenbund schlug in einem Gutachten für das Gericht einen
Kompromiss vor: Demnach sollte die Ablehnung des väterlichen Sorgerechts
wenigstens vor Gericht überprüfbar sein, weil ein automatisches Sorgerecht
zugunsten der Mütter für das Kindeswohl "nicht immer" das Beste sei.
Wie viele Kinder von dem noch gültigen Mütter-Monopol
beim Sorgerecht betroffen sind, lässt sich nach Angaben des
Bundesverfassungsgericht nur abschätzen. So gab es im Jahr 2001 etwa 2,1
Millionen nicht eheliche Lebensgemeinschaften mit 621.000 Kindern. Zudem
lebten 2,12 Millionen minderjährige Kinder mit nur einem Elternteil
zusammen. Dass nur deren Mütter ein Sorgerecht haben sollen, empfand der von
Müttern dominierte Verband allein erziehender Mütter und Väter (VAMV) bei
der mündlichen Verhandlung als völlig richtig, denn alles andere wäre ein
Eingriff in das "Mutterrecht". Umgekehrt plädierte der Verein "Väter für
Kinder" für ein Vaterrecht und verwies auf Großbritannien und Frankreich, wo
Väter sehr viel weiter reichende Rechte haben. |