Financial Times Deutschland
Gericht bestätigt Vorrang der Mutter beim Sorgerecht
Nicht verheiratete Väter erhalten das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Mittwoch eine seit 1998 geltende Regelung.
Es wies die Klagen zweier Väter aus Baden- Württemberg und Hessen im Wesentlichen ab. Der Vorrang der Mutter verstoße nicht gegen das väterliche Elternrecht. Nach Ansicht des Ersten Senats dient das "Veto-Recht" der Mutter dem Schutz des Kindes. Die Karlsruher Richter billigten die Erwägung des Gesetzgebers, wonach eine gemeinsame Sorge ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern voraussetzt.
Deshalb schaffe ihre - seit 1998 mögliche - einvernehmliche Entscheidung, gemeinsam für den Nachwuchs sorgen zu wollen, am ehesten günstige Voraussetzungen für die Kinder. Bei mangelnder Kooperationsbereitschaft könne dagegen ein erzwungenes Mitentscheidungsrecht des Vaters dem Kindeswohl zuwider laufen.
Allerdings muss der Gesetzgeber bis zum Jahresende eine Ausnahme für Paare zulassen, die sich schon vor der Reform von 1998 getrennt hatten, wozu auch die beiden Kläger gehören. Begründung: Sie hatten keine Chance, noch während des Zusammenlebens das erst damals geschaffene gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Die beiden Männer hatten mit ihren Partnerinnen und Kindern mehrere Jahre zusammengelebt und auch nach der Trennung Erziehungsaufgaben übernommen.