NDR Info 20.06.2002  

Mehr Rechte für geschiedene Väter und Mütter

 

Unterricht in der Grundschule

Der Bundesgerichtshof hat gestern einem geschiedenen Mann Schadenersatz zugesprochen, weil seine Ex-Frau ihm den Umgang mit der gemeinsamen Tochter erschwert hatte . Der Vater hatte die gerichtliche Zusicherung, das Mädchen an bestimmten Tagen sehen zu dürfen. Da er aber in Berlin wohnte und das Kind im Odenwald, sollte die Mutter die Tochter jeweils an den Flughafen Frankfurt-Main zum Flugzeug bringen. So regelte es das Gericht. Genau aber das machte die Mutter nicht. Und so musste der Vater das Kind per Auto holen. Er wollte die Kosten dafür von der Mutter zurück und bekam nun genau darin recht. Das ist neu, denn Schadenersatzansprüche dafür, dass der eine dem anderen den Umgang mit Kindern verweigert oder erschwert, war bisher rechtlich nicht vorgesehen. Der Verein "Väter Aufbruch Für Kinder" unterstützt geschiedene Eltern in Rechtsfragen, mit dabei ist der Rechtsanwalt Ingo Alberti.

NDR Info: Herr Alberti, was halten Sie von diesem Urteil?

Alberti: Ich sehe das Urteil als einen Erfolg für Elternteile, denen der Umgang von dem Elternteil, bei dem das Kind ständig lebt, erschwert oder unmöglich gemacht wird, weil zum ersten Mal der BGH sich zu der Frage geäußert hat, ob für vergebliche Reiseaufwendungen zu solchen gerichtlich festgelegten Umgangsterminen Schadenersatz zu zahlen ist.

NDR Info: Passiert das denn sooft, dass derjenige, bei dem die Kinder leben, es dem Ex-Partner so schwer macht, die Kinder zu sehen?

Alberti: Wir führen darüber Statistik und wir haben Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass vor der Änderung der Kindschaftsrecht vor vier Jahren 50 Prozent der Kinder im Laufe von einem Jahr den Kontakt zu einem Elternteil verloren haben, nach der Kindschaftsrechtsreform waren es vierzig Prozent der Kinder. Es geht also um beachtliche Zahlen. Von etwa 100.000 Kindern im Jahr ist da auszugehen. Und das hat immer solche Geschichten zum Hintergrund, dass der Umgang zunächst - wie auch hier im vorliegenden Fall - verweigert wird.

NDR Info: Können Sie uns da andere Beispiele nennen, was da passiert?

Alberti: Was passiert ist, dass die Väter sich auf den Weg machen zu den angeordneten Umgangsterminen und dort mit einer gewissen Hoffnung und Freude und auch Sicherheit im Rücken, einen gerichtlichen Beschluss zu haben, der sie und die Kinder sichert im Umgangsrecht, dann angekommen, eine Stunde, zwei Stunden warten, vergeblich, um dann recht frustriert nach Hause zu fahren und, wie hier im vorliegenden Fall, mit erheblichen Reisekosten und zeitlichen Kosten, die hier bisher noch gar nicht ausgeurteilt wurden, belastet sind.

NDR Info: Aber woran liegt denn das? Man hat sich doch geeinigt, die beiden Elternteile untereinander, oder?

Alberti: In Fällen wie diesen hier ist es gerade keine elterliche Einigung, sondern ein Gericht musste eine Entscheidung treffen und festlegen, dass heißt anordnen per Beschluss, wie der Umgang, zum "Wohle der Kindes" nennt man das, durchgeführt wird, damit das Kind keine seelischen Schäden erhält, die praktisch dadurch herrühren, dass es einen Elternteil, der nicht gestorben ist, sondern lebt, verliert im Laufe eines Trennungs- und Scheidungsprozesses.

NDR Info: Erwarten sie denn von dem BGH-Urteil, dass es die Situation in solchen Familien verbessert? Also, ist Geld da ein Druckmittel?

Alberti: Leider muss ich das bestätigen. Es gibt schon vorhandene Mittel, um Zwangsmittel anzudrohen und Umgang zu ermöglichen. Das wird von Gerichten aber so gut wie gar nicht - entgegen dem geltenden deutschen Recht - angewendet. Hier ist jetzt eine realistische Möglichkeit, wie Väter, aber auch Mütter, den Elternteil jeweils, der den Umgang verweigert, haftbar machen können für die vergeblichen Reiseaufwendungen. Und das kann tatsächlich dazu führen, dass die Neigung, den Umgang zu boykottieren, so wie in dem angesprochenen Urteil, zurückgehen wird. Weil hier erstmals die Möglichkeit besteht, sicher Recht zu bekommen, nachdem der BGH das so entschieden hat.