Stuttgarter Nachrichten * Nr. 119 * 25.05.2001 * Seite 22 * (jbo)
Vatertag
gleich Kindertag. Auf diesen einfachen Nenner bringt der Väteraufbruch für
Kinder in Stuttgart den
Himmelfahrtstag. Zum elften
Mal haben die verantwortungsvollen Papis ihr Kinderfest Papi-Palu
veranstaltet. Zum dritten Mal beherbergte das Spielhaus des Jugendhausvereins
im unteren Schlossgarten das umfangreiche Spiel- und Mitmachangebot. Während
die Papis und Mamis bei Leckereien aus dem Wok oder der Crépes-Pfanne
in die Sonne blinzelten, konnte der Nachwuchs bei strahlendem Sonnenschein
nach Herzenslust toben, im Spielzeugangebot stöbern, bei der Tombola
mitmachen oder sich auf dem Fahrrad-Parcours der Jugendverkehrsschule
nebenan Tips für den Alltag holen. Auch mancher Vater ließ es sich nicht
nehmen, auf dem Rollbrett den Abhang hinunterzusausen. Ein Familientag sollte
es schließlich auch sein. Der bundesweit tätige Verein Väteraufbruch setzt
sich eigentlich für ein besseres Verhältnis zwischen Kindern und Vätern
gerade bei getrennt lebenden Eltern ein. "Wir wollen aber insgesamt dafür
werben, sich besser um seine Kinder zu kümmern", betont Henning Schläger.
Der Vatertag biete einen guten Zeitpunkt hierfür.
Bilduntertitel: Die Mitglieder im Verein Väteraufbruch schultern gerne die Verantwortung für
die Kinder
Foto:
Thomas Hörner
Stuttgarter Nachrichten 2.7.98
Zehn unverheiratete Paare sicherten sich am Mittwoch gemeinsames Sorgerecht - Kritik von Vätern
Applaus, Blumen und Sekt. Viereinhalb Jahre haben Werner Sauerborn und seine Partnerin Barbara Hackenjos auf die Einführung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts für unverheiratete Paare gewartet.
VON ALEXANDER MÖHNLE
Nun herrscht im Raum 268 des Stuttgarter Jugendamtes Jubelstimmung: Der viereinhalbjährige Willie und der noch kleinere Theo werden zwar noch nicht verstehen können, was die soeben unterschriebene Urkunde in der Praxis bedeutet, Barbara Hackenjos und Werner Sauerborn jedoch strahlen: Freunde überreichen dem nun gleichgestellten Vater Blumen, und auch das Fernsehen ist bei der Übergabe der Urkunde durch den Leiter der Abteilung für Amtsvormundschaften dabei.
Zehnmal wiederholt Helmut Dehm, Leiter der Abteilung Amtsvormundschaften, alleine an diesem Tag in seinem engen Amtszimmer die einer Trauung ähnliche Prozedur: Personalien und Geburtsurkunden werden überprüft, vorm Austausch von Autogrammen werden auch alle Rechte und Pflichten der Eltern verlesen. "Das ist ein historischer Tag für das Kindschaftsrecht, in dem bis zum 1. Juli 1970 noch absolute Eiszeit geherrscht hat'', sagt Helmut Dehm, der seit 39 Jahren beim Jugendamt arbeitet. Die damalige Reform sei aber vom Zeitgeist überholt und längst hinfällig gewesen. Mit dem neuen Kindschaftsrecht, das seit 1. Juli gilt, stehen nun auch Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit ehelichen Kindern auf einer Stufe. Das heißt, auch unverheiratete Eltern können künftig gemeinsam das Sorgerecht ausüben.
"Ob es sich um einen Krankenhausaufenthalt oder um Fragen zu Schule und Ausbildung dreht, nun ist die Last geteilt'', jubelt Hedwig Heidinger, die mit ihrem Partner Arne Meerwein das gemeinsame Sorgerecht für den fünfjährigen Florian und den zweijährigen Till beantragt hat. "Wichtig ist mir auch, daß es jetzt bei einem immer möglichen Streit klare Regelungen gibt'', fügt Hedwig Heidinger erleichtert hinzu.
Im Klartext heißt das: Trennt sich ein unverheiratetes Paar, so entscheidet auch in diesem Fall wie bei verheirateten Paaren künftig das Familiengericht über das Sorgerecht. Auch im Unterhalts- und Erbrecht sind uneheliche Kinder, für die nun auch die gesetzliche Amtspflegschaft des Jugendamtes entfällt, nun mit ehelichen Kindern gleichgestellt.
Und doch war die Sektlaune in den Fluren des Jugendamts in der Wilhelmstraße am Dienstag nicht völlig perfekt. Werner Sauerborn und andere Mitglieder des Vereins "Väteraufbruch für Kinder'' kritisierten, daß die gemeinsame elterliche Sorge unehelicher Paare auch fortan alleine von der Zustimmung der Mutter abhängt. Sollte eine Mutter, die nach der Geburt auch weiterhin automatisch das alleinige Sorgerecht für ein uneheliches Kind bekommt, das gemeinsame Sorgerecht blockieren, dann bleibt dem Vater künftig nur die Möglichkeit eines wenig erfolgversprechenden Klagewegs. "Daß die Väter alleine auf die Mütter angewiesen sind, ist nicht verfassungskonform'', konstatierte Gewerkschaftsfunktionär Sauerborn, der für die nächste Legislaturperiode eine weitere Reform der Reform fordert.