Stuttgarter Zeitung:
Die Entfremdung zwischen Vater und Kind wächst mit jedem Monat
Beim Streit um das Sorgerecht geht es oft mit harten Bandagen zur Sache:
Manche Frauen zeigen den unschuldigen Exehemann gar wegen sexuellen Missbrauchs
an
Wenn Eltern nach einer Trennung verfeindet sind, gibt es oft Probleme mit dem
Sorge- und Umgangsrecht. Leidtragende sind in vielen Fällen die Väter: Manche
Mütter schrecken sogar nicht davor zurück, ihren Expartner des sexuellen
Missbrauchs zu bezichtigen.
Von Susanne Janssen
Klaus P. ist auf Richter nicht gut zu sprechen. Zu lange und zu oft schon wurde
das Sorge- oder Umgangsrecht um seine mittlerweile achtjährige Tochter Anna vor
dem Amtsgericht oder dem Oberlandesgericht verhandelt. Und obwohl der 39-Jährige
eigentlich alle zwei Wochen seine Tochter zu sich holen darf, dazu die Hälfte
der Ferien, hat er sie jetzt schon seit anderthalb Jahren nicht mehr zu Gesicht
bekommen. Einstweilige Anordnungen, dass er das Kind regelmäßig sehen darf,
wurden schon mehrmals verhängt, doch durchgreifen mochte kein Richter.
"Die denken immer, vielleicht geht es doch noch auf gutem Wege."
Die Geschichte von Klaus, Anna und der Mutter, die aus einem asiatischen Land
stammt, beginnt wie so viele als heile Familie: Klaus lernt seine Frau, auch sie
wie er eine Künstlerin, in der Toskana kennen, sie ziehen auf einen Bauernhof
im Remstal, richten sich eine gemeinsame Werkstatt ein. Anna kommt zur Welt,
doch die Spannungen wachsen. Klaus wirft seiner Frau vor, immer gleich
hysterisch zu schreien und gewalttätig gegenüber der pubertierenden
Adoptivtochter zu werden. Seine Exfrau, eine Asiatin, kann sich jedoch nicht mit
der "Künstlermentalität" ihres Mannes anfreunden. Sie will gerne
einen "richtigen Ehegatten", der die Familie ernährt - und nicht nur
herumstudierte. Die Eheleute entfremden sich.
Während seine Frau in ihr Heimatland reist, geht Klaus eine Beziehung zu einer
anderen Frau ein. Die Quintessenz: die Beziehung ist kaputt. Doch da ist Anna,
an der beide Eltern hängen. Klaus schlägt vor, in zwei verschiedene Gebäude
auf dem Grundstück zu ziehen - es geht nicht gut. Das Sorgerecht bekommt die
Mutter, der Vater holt sein Kind direkt vom Kindergarten ab - das geht ein paar
Monate gut.
Dann "macht Anna Mitte März Zicken", so drückt Klaus es aus.
"Ich will nicht", schreit das Kind. Ist es erst beim Vater, ist alles
wieder im Lot. Doch dann teilt die Mutter dem Vater mit, dass Anna ihn nicht
mehr sehen will. Klaus schreibt seiner Tochter Briefe, an den Kindergarten
adressiert. Über den Anwalt erreicht ihn ein Brief seiner Tochter: "Lieber
Anwalt, ich will keine Briefe mehr vom Papa."
Schließlich ist Anna nicht mehr in der Schule - sondern im Olgahospital. Doch für
den Vater nicht zu sprechen. "Beruhigen Sie sich, an dem Vorwurf von
sexuellem Missbrauch ist nichts dran", sagt ihm ein Arzt am Telefon. Klaus
fällt aus allen Wolken. Und darf seine Tochter nicht sehen. Das Kind sei an
einem sicheren Ort. Die Mutter erstattet Anzeige gegen ihn.
An Besuche, an Ferien ist nicht zu denken. Anna wird von einem Psychologen
untersucht. Dort wiederholt sie immer wieder die Vorwürfe, "der Papa hat
mich mit einer Gesichtscreme unten eingecremt", "der Papa hat mir im
Schwimmbad den Finger in den Popo gesteckt". Alles in einem Erzählstil,
manchmal mit einem gewissen Lächeln, mit dem sie auch schon bei anderen
Untersuchungen dem Vater alle nur erdenklichen negativen Eigenschaften
zugeordnet hat. Der Spezialist kommt eindeutig zu dem Schluss: die Aussagen
seien nicht sehr realitätsnah, an dem Vorwurf von sexuellem Missbrauch durch
den Vater sei absolut nichts dran. Es könne vielmehr sein, dass die Mutter das
Kind beeinflusse.
Doch die Zeit läuft, und sie arbeitet gegen den Vater: "Zuerst sollte es
betreuten Umgang geben, doch dann passte ihr die Betreuerin nicht." Dann
ist das Kind krank. Dann dies, dann das . . . Schon kommt das Argument:
"Das Kind kennt den Vater ja gar nicht mehr." Zurzeit sieht er die
Kleine manchmal 30 Minuten, unter Aufsicht einer Freundin. Sicher könnte er
weiter klagen. "Aber vielleicht bekomme ich sie dann gar nicht mehr zu
Gesicht."
Michael R., auch aus dem Rems-Murr-Kreis, hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Auch bei ihm wurde das Verfahren zwischen dem Amtsgericht Backnang und dem 15.
Senat des Oberlandesgerichts hin und her geschoben. Er sieht sich einem
"abgekarteten Spiel" der Familie seiner Exfrau ausgeliefert. Mit
seinen beiden Töchtern, damals neun Monate und vier Jahre alt, besuchte er
seine Eltern. Seine Schwester ging mit den Kleinen spazieren. "Plötzlich
fuhr meine Frau zu ihrer Familie nach Norddeutschland und behauptete, meine
Schwester habe der Kleinen den Finger in den Popo gesteckt."
So ein Vorwurf wird ernst genommen - und das ist auch richtig. So ein Vorwurf
haftet wie Klebstoff. Auch wenn der Hausarzt keine Anzeichen für Missbrauch
feststellen konnte, riet das Jugendamt sofort, dass Michael besser ein halbes
Jahr keinen Kontakt zu den Kindern haben solle. Er klagte zumindest ein
betreutes Umgangsrecht wieder ein. Es folgten harmonische Besuche, ein
Wochenende im Schwarzwald, "da denkt man sogar an Versöhnung" - und
dann wieder monatelang Funkstille. Schließlich sollte er am Amtsgericht das
Sorgerecht für die ältere Tochter allein bekommen, für die jüngere sollte
ein gemeinsames Sorgerecht ausgehandelt werden. Doch bei der Berufung am 15.
Senat des Oberlandesgerichtes wird beschlossen, dass die Kinder besser bei der
Mutter aufgehoben seien. Seine Klage auf betreuten Umgang wird nun zwischen
Amts- und Oberlandesgericht hin und her geschoben, seit Frühjahr 1996 hat er
die Töchter nicht mehr gesehen. Inzwischen gibt das Jugendamt schon zu
bedenken, dass die Kinder den Vater ja gar nicht mehr kennen - und deshalb auch
keinen Kontakt bräuchten.
"Da wird nur mit Zeitverzögerung gearbeitet", meint Michael R. Am
Anfang des Jahres habe er noch gehofft, vielleicht zu Ostern die Kinder wieder
zu sehen. Dann zu Pfingsten. Zu den Sommerferien. Jetzt seien drei Viertel des
Jahres schon vorbei, "und das Gericht meint immer, auf den einen Monat
kommt es doch auch nicht mehr an".
Darüber klagt auch Klaus P.: "Ein Richter meinte, in der Pubertät wollen
die Kinder doch von selber den Kontakt zum Vater. Aber das ist doch nicht
sicher. Und ich möchte meine Tochter mit aufwachsen sehen." Beide sind
sich einig, dass der Missbrauch mit dem Missbrauch inzwischen Methode habe - und
auch in Büchern empfohlen werde. Der Wissenschaftler Wolfgang Klenner aus
Oerlinghausen hat in einer Studie vier Phasen ausgemacht: das Kind wird
mitgenommen, dann soll das Kind zur Ruhe kommen, schließlich wolle das Kind
keinen Kontakt zum anderen Elternteil, und wenn alles nicht mehr helfe, werde
sexueller Missbrauch vorgeworfen. Ist der Vorwurf dann aus der Welt geräumt,
stelle das Gericht Jahre später fest, dass das Kind seinen Erzeuger gar nicht
mehr kenne.
Den Vorwurf will Stefan Motzer, Richter am Familiensenat des Oberlandesgerichts,
so nicht stehen lassen: "Missbrauch ist ein sehr gravierender Vorwurf, der
bei falscher Verdächtigung zu einem Strafverfahren gegen die Frau führen würde."
Durch Missbrauch das Umgangsrecht zu vereiteln, sei keine gängige Praxis, er
habe das nur in Einzelfällen erlebt. Richtig sei jedoch, dass die Durchsetzung
oder Vollstreckung das Nadelöhr im Umgangsrecht sei: "Man kann das zwar
sogar bei Widerspruch durchsetzen, aber selbst das Verhängen von Zwangsgeld
bringt oft nichts." Und eine Zwangshaft gegen die Mutter habe auch Folgen für
das Kind: "Der Gesetzgeber hat das ausdrücklich so gewollt: man darf keine
Gewalt gegen das Kind anwenden." Motzer hat auch eine Erklärung, warum die
Auseinandersetzungen um die Kinder ständig zunehmen: "Es gibt heute ein
Recht auf Umgang, wo es früher aussichtslos war." Väter unehelicher
Kinder etwa hätten heute mehr Chancen, ihr Kind zu sehen.