Pressemitteilung vom 22. Juli 2007
Erneutes
Menschenrechts-Urteil gegen Deutschland
Der Väteraufbruch für
Kinder fordert eine grundlegende Änderung des deutschen Familienrechts
Deutschland wurde am Donnerstag erneut wegen
eines Verstoßes gegen das Recht auf Schutz der Familie vom Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg verurteilt. Vor diesem Hintergrund
fordert der bundesweite familienpolitische Verein "Väteraufbruch für Kinder"
erneut eine schnelle und grundlegende Änderung des deutschen Familienrechts.
Im genannten Urteil hat eine heute 46jährige Mutter durch alle Gerichtsinstanzen
bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt, um das Sorgerecht für ihre Tochter zu
bekommen. Wenigstens hat sie aber das Recht auf regelmäßigen Umgang gefordert –
all ihre Anträge wurden von deutschen Gerichten abgelehnt. Wie so üblich
begründeten alle involvierten Gerichte dies vor allem mit dem Wunsch des
Mädchens, bei ihrer Pflegefamilie zu bleiben, die wiederum den Kontakt des
Mädchens mit ihrer Mutter von Anfang an zu unterbinden suchte. Infolge dessen
weigerte sich die Tochter offenbar aus Loyalitätskonflikten, ihre Mutter zu
treffen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat u. a. die lange
Verfahrensdauer gerügt.
„Das ist in Deutschland leider jahrelange gängige Praxis“, kritisiert
Vorstandssprecher Dietmar Nikolai Webel, Gemeindepädagoge aus dem Kreis Halle. Straßburg schrieb der deutschen Justiz ins Stammbuch, gerade in
Angelegenheiten von Sorge- oder Umgangsrecht müsse schnell gehandelt werden,
denn je länger die Trennung andauere, umso geringer würde die Möglichkeiten
einer Wiederzusammenführung von Kindern mit ihren leiblichen Eltern. „Darauf
verweisen wir schon seit Jahren, nur wurden wir müde belächelt“, so Webel und
sieht sich unterstützt von der Würzburger Diplom-Psychologin Christiane Pohl,
Vorsitzende des bundesweiten Vereins „PAS-Eltern“: „Betroffenen Müttern in
Deutschland gibt dieses Urteil kaum Hoffnung. Wir haben oft beratungsresistente
Richter, die nach dem Motto arbeiten: Das haben wir schon immer so gemacht.
Warten wir mal Monate ab, dann erledigt sich der Fall von allein. Das Dulden und
Wegschauen der Richter, die sich hinter dem Argument „das Kind muss zur Ruhe
kommen“ verstecken, ist verantwortungsloses Nicht-Handeln. Statt dessen hätten
Richter in Kooperation mit erfahrenen Therapeuten als Einzige die Macht, den
Entfremdungsprozess zu stoppen. Sie müssen ihrer Verpflichtung als staatliche
Wächter endlich nachzukommen.“
Daher fordern beide Vereine vom Bundes- bzw. von den Landesjustizministerien
umfassende und grundlegende Änderungen des deutschen Familienrechts:
Rolle deutscher Jugendämter derzeit Thema in
EU-Petitionskommission
Zusätzlich beschäftigt sich derzeit die EU-Petitionskommission in Brüssel mit
Klagen zahlreicher Eltern aus dem In- und Ausland, welche die Qualität der
Arbeit deutscher Jugendämter hinterfragen. Die Petitionen wurden angenommen,
eine Anhörung fand bereits statt, mit der Bundesregierung sind in Kürze
Gespräche geplant. Dem Väteraufbruch liegen hunderte teilweise betroffene
Fallschilderungen vor.
„In letzter Zeit häufen sich auch Medienberichte, wonach sich Jugendämter nicht
an Familiengerichtsurteile gebunden sehen“, so Väteraufbruchs-Vorstandsmitglied
Dietmar Nikolai Webel. „Wir weisen seit
Jahren auf diese Missstände hin. Eltern und Kinder verlieren oft dadurch den Kontakt zueinander. Hinter dem
angeblichen Willen des Kindes, der oft manipuliert ist, verstecken sich
Familiengerichte, Verfahrenspfleger oder Jugendamtsmitarbeiter. So auch im
vorliegenden Fall, der in Straßburg entschieden worden ist.“