Pressemitteilung vom 22. Juli 2007

Erneutes Menschenrechts-Urteil gegen Deutschland
Der Väteraufbruch für Kinder fordert eine grundlegende Änderung des deutschen Familienrechts

Deutschland wurde am Donnerstag erneut wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf Schutz der Familie vom Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg verurteilt. Vor diesem Hintergrund fordert der bundesweite familienpolitische Verein "Väteraufbruch für Kinder" erneut eine schnelle und grundlegende Änderung des deutschen Familienrechts.

Im genannten Urteil hat eine heute 46jährige Mutter durch alle Gerichtsinstanzen bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt, um das Sorgerecht für ihre Tochter zu bekommen. Wenigstens hat sie aber das Recht auf regelmäßigen Umgang gefordert – all ihre Anträge wurden von deutschen Gerichten abgelehnt. Wie so üblich begründeten alle involvierten Gerichte dies vor allem mit dem Wunsch des Mädchens, bei ihrer Pflegefamilie zu bleiben, die wiederum den Kontakt des Mädchens mit ihrer Mutter von Anfang an zu unterbinden suchte. Infolge dessen weigerte sich die Tochter offenbar aus Loyalitätskonflikten, ihre Mutter zu treffen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat u. a. die lange Verfahrensdauer gerügt.

 „Das ist in Deutschland leider jahrelange gängige Praxis“, kritisiert Vorstandssprecher Dietmar Nikolai Webel, Gemeindepädagoge aus dem Kreis Halle. Straßburg schrieb der deutschen Justiz ins Stammbuch, gerade in Angelegenheiten von Sorge- oder Umgangsrecht müsse schnell gehandelt werden, denn je länger die Trennung andauere, umso geringer würde die Möglichkeiten einer Wiederzusammenführung von Kindern mit ihren leiblichen Eltern. „Darauf verweisen wir schon seit Jahren, nur wurden wir müde belächelt“, so Webel und sieht sich unterstützt von der Würzburger Diplom-Psychologin Christiane Pohl, Vorsitzende des bundesweiten Vereins „PAS-Eltern“: „Betroffenen Müttern in Deutschland gibt dieses Urteil kaum Hoffnung. Wir haben oft beratungsresistente Richter, die nach dem Motto arbeiten: Das haben wir schon immer so gemacht. Warten wir mal Monate ab, dann erledigt sich der Fall von allein. Das Dulden und Wegschauen der Richter, die sich hinter dem Argument „das Kind muss zur Ruhe kommen“ verstecken, ist verantwortungsloses Nicht-Handeln. Statt dessen hätten Richter in Kooperation mit erfahrenen Therapeuten als Einzige die Macht, den Entfremdungsprozess zu stoppen. Sie müssen ihrer Verpflichtung als staatliche Wächter endlich nachzukommen.“


Daher fordern beide Vereine vom Bundes- bzw. von den Landesjustizministerien umfassende und grundlegende Änderungen des deutschen Familienrechts:

  1. In die Richterausbildung müssen zwingend Komplementärwissenschaften wie Psychologie oder Soziologie mit aufgenommen werden.
  2. ein Mindestalter für Familienrichter – es kann nicht sein, dass neu ausgebildete Richter – frisch vom Studium kommend und meist ohne jegliche Lebenserfahrung –mit derart hochsensiblen Fällen wie im Familienrecht betraut werden. Analog wäre ein „Mentor“ für junge Familienrichter notwendig. „Frisch gebackene Ingenieure betraut man auch nicht gleich mit einem Großprojekt“, so Webel.
  3. Ständige Fortbildung für Familienrichter ist unumgänglich und muss zwingend vorgeschrieben werden, um auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand zu sein. Bisher wird dies als Einmischung in die richterliche Unabhängigkeit betrachtet.
  4. Die Länderjustizministerien werden aufgefordert, mehr Familienrichter einzustellen, da diese unter permanenten Zeitdruck arbeiten müssen und daher oft jahrelange Verfahren gang und gäbe sind. „Mit den Folgen, dass Kinder von Eltern entfremdet werden“, resümiert Webel.
  5. Nicht nur Schadensersatz, sondern auch ein hohes Schmerzensgeld für die betroffenen Kinder muss gefordert werden können. „Obwohl der Verlust von Kindern mit kein Geld der Welt wieder gut gemacht werden kann, wäre dies ein Zeichen an die Opfer von Justizschlampereien.“

Rolle deutscher Jugendämter derzeit Thema in EU-Petitionskommission

Zusätzlich beschäftigt sich derzeit die EU-Petitionskommission in Brüssel mit Klagen zahlreicher Eltern aus dem In- und Ausland, welche die Qualität der Arbeit deutscher Jugendämter hinterfragen. Die Petitionen wurden angenommen, eine Anhörung fand bereits statt, mit der Bundesregierung sind in Kürze Gespräche geplant. Dem Väteraufbruch liegen hunderte teilweise betroffene Fallschilderungen vor.

„In letzter Zeit häufen sich auch Medienberichte, wonach sich Jugendämter nicht an Familiengerichtsurteile gebunden sehen“, so Väteraufbruchs-Vorstandsmitglied Dietmar Nikolai Webel. „Wir weisen seit Jahren auf diese Missstände hin. Eltern und Kinder verlieren oft dadurch den Kontakt zueinander. Hinter dem angeblichen Willen des Kindes, der oft manipuliert ist, verstecken sich Familiengerichte, Verfahrenspfleger oder Jugendamtsmitarbeiter. So auch im vorliegenden Fall, der in Straßburg entschieden worden ist.“