Wer bestehendes Unrecht nicht beseitigt, begeht selber Unrecht!
Menschenrechtsverletzung in Sachsen-Anhalt

am 09. Dezember
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Halle Marktplatz vor Deichmann


Eine rechtswidrige Adoption wird trotz Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes vom Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt weiterhin aufrechterhalten.

Der „Väteraufbruch für Kinder e.V. Sachsen-Anhalt Mitte“ ruft zur Mahnwache zum Tag der Menschenrechte!

Das Landesverwaltungsamt sieht keinen Handlungsbedarf, eine rechtswidrige Adoption zurückzunehmen. Aus diesem Grunde ruft der Väteraufbruch zur Mahnwache am 09.12.05 zum Tag der Menschenrechte auf. Mit Kerzen soll auf diese dunkle Geschichte einer langen Menschenrechtsverletzung aufmerksam gemacht werden. Das Verhalten der Behörden in Sachsen-Anhalt diskriminiert nicht nur einen türkischen Vater und sein Kind, sondern verdeutlicht auch die Ignoranz gegenüber den Rechten von Vätern und deren Kinder.

Einem türkischen Vater wurde durch staatliche Behörden in Sachsen-Anhalt das Kind rechtswidrig vorenthalten. Erst nach 6 Jahren, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und 5 Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen wurde die Kommunalaufsicht tätig.

In einer Presseerklärung bedankt sich das Landesverwaltungsamt „mit großem Respekt“ noch bei der staatlichen Behörde in Wittenberg für seine „Sorgfalt“. Man arbeitete noch mit dieser Behörde zusammen. Das Kind wurde weiterhin massiv in Konflikte zwischen seiner Pflegefamilie und seinem leiblichen Vater gebracht. Nach 8 Monaten wurde endlich dem Landkreis Wittenberg dieser Fall gänzlich entzogen.

Ein Kontakt des Kindes zum Vater konnte hergestellt werden, obwohl das Landesverwaltungsamt die gerichtlich angeordneten Umgangszeiten recht großzügig für Urlaubsreisen der Pflegefamilie aussetzte. Man stellte sogar den Antrag an das Gericht, die Umgänge nur im Beisein des Amtsvormundes durchzuführen, obwohl das Kind bereits eine Beziehung zu seinem Vater aufgebaut hat

Bisher wurde dem Kind eine psychologische Betreuung zum Aufbau der Vater-Kindbeziehung und zur Bewältigung seiner familiären Situation verweigert. Obwohl Behörden in Sachsen-Anhalt das Kind in diese Situation geführt haben, sorgt das Landesverwaltungsamt nicht für eine angemessene fachliche Begleitung des Kindes.

Die Rechte des Kindes auf seinen leiblichen Vater stärken!
Keine Zwangsadoption durch das Landesverwaltungsamt Halle