Wer bestehendes Unrecht nicht beseitigt, begeht
selber Unrecht!
Menschenrechtsverletzung in Sachsen-Anhalt
am 09. Dezember
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Halle Marktplatz vor Deichmann
Eine rechtswidrige Adoption wird trotz Urteile
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
und des Bundesverfassungsgerichtes vom
Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt weiterhin
aufrechterhalten.
Der „Väteraufbruch für Kinder e.V. Sachsen-Anhalt
Mitte“ ruft zur Mahnwache zum Tag der
Menschenrechte!
Das
Landesverwaltungsamt sieht keinen Handlungsbedarf,
eine rechtswidrige Adoption zurückzunehmen. Aus
diesem Grunde ruft der Väteraufbruch zur Mahnwache
am 09.12.05 zum Tag der Menschenrechte auf. Mit
Kerzen soll auf diese dunkle Geschichte einer langen
Menschenrechtsverletzung aufmerksam gemacht werden.
Das Verhalten der Behörden in Sachsen-Anhalt
diskriminiert nicht nur einen türkischen Vater und
sein Kind, sondern verdeutlicht auch die Ignoranz
gegenüber den Rechten von Vätern und deren Kinder.
Einem türkischen Vater wurde durch staatliche
Behörden in Sachsen-Anhalt das Kind rechtswidrig
vorenthalten. Erst nach 6 Jahren, einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und 5
Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen wurde die
Kommunalaufsicht tätig.
In einer Presseerklärung bedankt sich das
Landesverwaltungsamt „mit großem Respekt“ noch bei
der staatlichen Behörde in Wittenberg für seine
„Sorgfalt“. Man arbeitete noch mit dieser Behörde
zusammen. Das Kind wurde weiterhin massiv in
Konflikte zwischen seiner Pflegefamilie und seinem
leiblichen Vater gebracht. Nach 8 Monaten wurde
endlich dem Landkreis Wittenberg dieser Fall
gänzlich entzogen.
Ein Kontakt des Kindes zum Vater konnte hergestellt
werden, obwohl das Landesverwaltungsamt die
gerichtlich angeordneten Umgangszeiten recht
großzügig für Urlaubsreisen der Pflegefamilie
aussetzte. Man stellte sogar den Antrag an das
Gericht, die Umgänge nur im Beisein des
Amtsvormundes durchzuführen, obwohl das Kind bereits
eine Beziehung zu seinem Vater aufgebaut hat
Bisher wurde dem Kind eine psychologische Betreuung
zum Aufbau der Vater-Kindbeziehung und zur
Bewältigung seiner familiären Situation verweigert.
Obwohl Behörden in Sachsen-Anhalt das Kind in diese
Situation geführt haben, sorgt das
Landesverwaltungsamt nicht für eine angemessene
fachliche Begleitung des Kindes.
Die Rechte des Kindes auf
seinen leiblichen Vater stärken!
Keine Zwangsadoption durch das
Landesverwaltungsamt Halle
das Adoptionsverfahren wurde bisher auch vom Landesverwaltungsamt nicht zurückgenommen
dem Kind wurde bis heute keine psychologische Begleitung gestellt
Umgänge werden weiterhin großzügig ausgesetzt, wenn die Pflegeeltern in den Urlaub fahren
ausgefallene Umgänge werden nicht nachgeholt, obwohl es dafür einen Gerichtsbeschluss gibt
das Kind wird erneut in Loyalitätskonflikte gebracht und so die gewachsene Eltern-Kindbeziehung gefährdet
der Vater soll nach Antrag an das Gericht keinen freien Umgang erhalten, sondern nur begleiteten Umgang.
persönliche und rassistischen Diskriminierung durch staatliche Behörden in Sachsen-Anhalt und der Pflegeeltern