Ein heftiger Schuss vor den Bug
Anklage gegen Richter des OLG Naumburg erhoben: Wegen Rechtsbeugung und Willkür im Görgülü-Verfahren
Es ist unbestritten eine Sensation: zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird gegen drei Richter eines Oberlandesgerichtes, einem so genannten Kollegialorgan, Anklage wegen Rechtsbeugung und Willkür erhoben.
Und damit wurde ebenfalls ein deutliches Signal gesetzt: auch Richter dürfen nicht ständig die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes penetrant und bewusst ignorieren. Das kann einmal passieren, was in der Regel die höchsten Richter unseres Landes korrigieren. Diese Vorgaben sind dann bindend. Aber mehrfach falsche Rechtsanwendung durch die drei Naumburger OLG-Richter im mittlerweile skandalösen Görgülü-Verfahren – das hat die Richter in den roten Roben in Karlsruhe sehr erzürnt. Nicht umsonst maßregelten sie die Naumburger Richterkollegen so deutlich und warfen ihnen offen Willkür vor. Danach flatterte eine anonyme Anzeige auf den Tisch der Staatsanwaltschaft, Vereine, bundesdeutsche Rechtsanwälte und Privatpersonen schlossen sich der Anzeige an oder stellten selber eine.
Die nun von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage ist einmalig, denn Rechtsbeugung bedeutet, willkürliche und vor allem vorsätzliche Rechtsanwendung. Pikant dabei: ausgerechnet Richtern wird vorgeworfen, Rechtsbeugung zu begehen. Das dürfte das letzte Mal in der düstersten Zeit deutscher Geschichte passiert sein. Die Staatsanwaltschaft wird es nicht einfach haben, denn Vorsätzlichkeit nachzuweisen erweist sich in der Praxis als schwierig.
Die Richter des 14. Senates des Oberlandesgerichts Naumburg werden sich hinter ihr Beratungsgeheimnis versteckt haben. Denn Richter müssen über ihre Verfahren beraten und diese Beratungsergebnisse sind geheim. Umso überraschender ist daher die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft. Die darf nämlich nur erhoben werden, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt. Nach dem monatelangen Ermittlungsverfahren scheint dies der Staatsanwaltschaft gelungen zu sein. Nun muß innerhalb einer Woche entschieden werden, ob die Anklage zugelassen wird. Dies bleibt abzuwarten. Wird das Verfahren eröffnet, dann ist es öffentlich. Peinlicher geht es nicht mehr. Sitzen doch dann die Richter, die so unbarmherzig gegen den türkischen Vater Görgülü geurteilt haben, selber vor Gericht. Sollte es dann zu einer Verurteilung kommen, drohen den Juristen Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren.
Es ist ein deutliches Signal an Deutschlands Richter: auch sie haben nicht immer Narrenfreiheit. Und ein Signal Richtung Europa: in Deutschland ist man bereit, Peinlichkeiten auszuräumen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Dieses Strafverfahren – vorausgesetzt, es wird eröffnet – wird ein weiterer Präzedenzfall darstellen: nämlich um zu klären, ob das Beratungsgeheimnis der Richter dazu benutzt werden kann, Rechtsbeugung zu vertuschen. Denn sollte das Beratungsgeheimnis tatsächlich unantastbar sein, hätten Richter Narrenfreiheit. Niemals könnte ein Richter wegen Rechtsbeugung und Willkür belangt werden. Auch nicht, wenn es ihnen das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat.
Dass der Fall Görgülü, in dem ein türkischer Vater seit sieben Jahren um seinen Sohn kämpft, den die Mutter ohne seine Zustimmung zur Adoption freigegeben hat und der seitdem bei Pflegeeltern wohnt, schon lange als Schand- und Skandalfall in der deutschen Rechtsgeschichte gilt, dürfte unbestritten sein. Mehr als 30 Gerichtsverfahren musste Kazim Görgülü über sich ergehen lassen, gegen den Vertreter der Pflegeeltern, dem Hamburger Rechtsanwalt Peter Hoffmann wird wegen Untreue und Kinderhandel ermittelt und die vom Gericht eingesetzte Sachverständige Kerstin von Gehlen ist aktuell wegen offensichtlicher Begutachtungsfehler im Fall des toten Benjamin aus Schlagenthin in die Negativ-Schlagzeilen geraten. Wäre noch zu erwähnen, dass dem verantwortlichen Jugendamt samt Landrat die Kompetenz in diesem Fall entzogen worden ist und seit zwei Jahren die Kommunalaufsicht übernommen hat. Hat es etwas gebracht?
Nein. Noch immer kämpft Görgülü darum, seinen Sohn sehen zu dürfen. Zwar hat man auch dem 14. Senat des OLG die Kompetenz entzogen, der 8. Senat lässt sich aber mit einer endgültigen Entscheidung viel Zeit. Wir denken ja nichts Böses mehr in diesem Fall. Oder?