Spendenaufruf im Fall Görgülü

 

KSK Esslingen
BLZ: 611 500 20
Nr: 3000 845 200
Inhaber: Hartmut Schewe

 

Europäische Menschenrechte auch für Deutschland

 

Helft Kazim Görgülü und damit allen anderen verletzten Opfern im Familienrecht!

 

Zeigt deutschen Richtern, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht ignoriert werden dürfen! Unterstützt Kazim Görgülü mit Eurer Spende. Das Spendenkonto wird von Hartmut Schewe treuhändlerisch verwaltet. Er ist für eine nachweisbare und richtige Abrechnung verantwortlich.

 

„In diesem Verfahren werden wir uns nicht wiedersehen“

 

Deutschland tut sich schwer mit den Opfern im Familienrecht. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird offenkundig, wie ungerecht sowohl das Familienrecht ist und vor allem die Anwendung dieses Rechtes. Hinter den Urteilen stehen tausende Erfahrungen und ungezählte Verletzungen durch staatliche Behörden wie Jugendämter und Gerichte. Für viele ist der Rechtsweg nicht bezahlbar. Sicher gibt es Prozesskostenhilfe für Geringverdiener. Für die anderen kann das Recht sehr teuer werden.

 

Da müssen Gutacher und Rechtsanwälte bezahlt werden. Bekommt man sein Recht nicht, zahlt man den Anteil der Gegenseite gleich mit. Da überlegt man sich sehr genau, ob man den Rechtsweg überhaupt finanzieren kann.      

 

Görgülüs sind keine reichen Leute. Menschen wie Du und ich. Der Vater hat sich trotzdem für den Rechtsweg entschieden. Vor dem Europäischen Gerichtshof bekam Kazim Recht. Die Richter in Straßburg meinten, Deutschland hat das Menschenrecht auf Schutz der Familie verletzt.

 

Was war geschehen? Eine Mutter hatte gegen den Willen des Vaters das Kind nach der Entbindung zur Adoption weggegeben. Der Vater klagte durch alle Instanzen für sein  elterliches Grundrecht auf ein Familienleben mit seinem einzigen Kind. 

 

 

Recht haben heißt noch lange nicht  das Recht zu kommen.    

 

Wie es der Rechtsgang in Deutschland vorsieht, müssen die Opfer den gleichen Rechtsweg in Deutschland noch einmal gehen. Von den gleichen deutschen Richtern muss die Menschenrechtsverletzung korrigiert werden.

 

„In diesem Verfahren werden wir uns nicht wiedersehen“, sagte während der letzten Verhandlung am 25.09.06 der Vorsitzende Richter des 8. Senates des OLG Naumburg Widenlübbert.

 

Beim Lesen des Sorgerechtsurteils gewinnt man den Eindruck, er könnte damit gemeint haben, dass den Görgülüs bei der Herstellung ihrer Menschenrechte in Deutschland  das Geld ausgehen soll. Da wurde einerseits ein nicht nachvollziehbarer Streitwert von 20.000 Euro festgesetzt und im Sorgerecht das Rechtsmittel vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Außerdem muss Görgülü für alle Verfahren in Deutschland rückwirkend für die Kosten aufkommen.

 

Deutschland wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2004 gerügt, es wurde die Verletzung des Menschenrechtes auf Schutz der Familie beanstandet.

Der Vater Görgülü war bald wieder in Naumburg beim Oberlandesgericht. Dieselben Richter, die an Görgülü Menschenrechtsverletzung begangen hatten sollten nun, nachdem die dasselbe Jugendamt in Wittenberg, die Verfahrenspflegerin und die Pflegeeltern eine Sorgerechtsentscheidung für den Vater wieder nicht akzeptierten,  über ihre eigene Schuld urteilen. Theoretisch denkbar ist, dass auch Richter ihr begangenes Unrecht zugeben können und ihre fehlerhaften Urteile korrigieren. Aber Richter sind nur Menschen und deshalb ist die Versuchung stark die alte Rechtsposition erneut zu untermauern.

 

 

Erst ignorieren sie den Europäischen Gerichthof und nun wollen sie den Vater ruinieren.

 

Die Richter scheuten zur Untermauerung ihrer Rechtsauffassung selbst vor offensichtlichen rassistischen Äußerungen nicht zurück. Kazim musste das Bundesverfassungsgericht 6 Mal bemühen, damit diese Richter aus Naumburg überhaupt die Mindestvorgaben aus Straßburg umsetzten. Sie wollten immer wieder das Recht auf Umgang aussetzen. Die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte war aber der Aufbau einer Vater-Kind-Beziehung. Diese Richter scheuten sich auch nicht davor zurück, die Autorität des Europäischen Gerichtshofes in Frage zu stellen. Sie meinten, Deutschland ist zwar zur Einhaltung der Menschenrechtskonvention verpflichtet, aber nicht die nachfolgenden Behörden und Organe.

 

Schließlich äußerte sich das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich zu diesen Richtern. Sie sprachen von „willkürlicher und nicht mehr nachvollziehbarer Rechtssprechung“. Die Richter hätten sich von „sachfremden Überlegungen leiten lassen“. Dem folgten dann Strafanzeigen und ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung. Derzeit wird gerichtlich geprüft, ob Anklage gegen die Oberlandesrichter vor dem Landgericht Halle erhoben wird.   

 

Das OLG Naumburg war von Anfang an gegen die Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Es ist ihnen bisher aber nicht gelungen, das Entstehen von Bindungen zwischen Vater und Sohn zu verhindern. Die Öffentlichkeit hat darüber gewacht, die Medien berichtet. Man möge sich vorstellen, die Görgülüs könnten den Rechtsweg nicht mehr finanzieren? Was dann?

 

„In diesem Verfahren werden wir uns nicht wiedersehen“ soll ein Wunsch der Oberlandesrichter in Naumburg bleiben, so lange sie gegen eine Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes entscheiden.