Verband Anwalt des Kindes

Rechtsbeugung durch das Oberlandesgericht Naumburg?

Der VAK Sachsen-Anhalt hat beschlossen, die Staatsanwaltschaft in Halle/Saale um Prüfung zu bitten, ob sich die Richter des 14. Zivilsenates der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben.

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.12.2004, mit welcher der Beschluss des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20.12.2004 in ungewohnter Schärfe aufgehoben worden ist.
Unverhohlen werfen die Richter des BVerfG dem Senat aus Naumburg Willkür vor.

Zu der Thematik siehe auch: Aktuelles vom 01.12.2004 und Aktuelles vom 20.10.2004