Verband Anwalt des Kindes
Rechtsbeugung durch das
Oberlandesgericht Naumburg?
Der VAK Sachsen-Anhalt hat beschlossen, die Staatsanwaltschaft in Halle/Saale um
Prüfung zu bitten, ob sich die Richter des 14. Zivilsenates der Rechtsbeugung
schuldig gemacht haben.
Hintergrund ist die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts
vom 28.12.2004, mit welcher der Beschluss des
14. Zivilsenats des
Oberlandesgerichts Naumburg vom 20.12.2004 in ungewohnter Schärfe aufgehoben
worden ist.
Unverhohlen werfen die Richter des BVerfG dem Senat aus Naumburg Willkür vor.
Zu der Thematik siehe auch:
Aktuelles vom 01.12.2004 und
Aktuelles vom 20.10.2004