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Kind schafft Recht
 

FAMILIE / Unterhalt für alle: Ein Emmericher Anwalt will ledige Mütter geschiedenen gleichstellen - mit Aussicht auf Erfolg.

EMMERICH. Gott liebt alle Kinder gleich, das deutsche Gesetz nicht. Es macht auch heute noch gravierende Unterschiede bei Kindern - je nach Familienstand der Eltern und trotz aller Liberalisierungen des Familienrechts in den vergangenen Jahrzehnten. So bekommen zwar geschiedene Mütter bis zu zehn Jahre nach der Trennung noch Unterhalt vom Vater (§ 1570 BGB). Für ledige Mütter erlischt ein solcher Anspruch aber bereits nach drei Jahren (§ 1615 L BGB). "Eine Ungerechtigkeit" findet der Emmericher Rechtsanwalt und Spezialist für Familienrecht, Eckhard Benkelberg. Diese Unterscheidung verletze das Grundrecht des Kindes auf Betreuung.

Benkelberg vertritt derzeit drei ledige Mütter, die künftig - ebenso wie geschiedene Mütter - auch nach drei Jahren noch Unterhalt von ihrem Ex bekommen wollen. Eine von ihnen, Jasmin Gaida (25) aus der Nähe von Wesel, war noch während der Schwangerschaft vom Erzeuger ihrer mittlerweile zweijährigen Tochter sitzen gelassen worden. Ein Kind mache doch das ganze Leben kaputt, hatte der Mann die Trennung lapidar begründet.

Klares Signal aus Karlsruhe

Die Klagen vor den Amtsgerichten wurden bislang genauso abgewiesen wie die Berufungen, zuletzt im Oktober 2002 vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Entscheidungen, die Benkelberg nicht überraschen. Seine Erfahrung: "Junge Mütter sind fast ausnahmslos auf Prozesskostenhilfe angewiesen. Wird diese nicht gewährt, legt jeder Rechtsanwalt sofort sein Mandat nieder".

 

Nicht so Benkelberg. Der Jurist reichte ungeachtet finanzieller Zusagen sowohl Revision beim Bundesgerichtshof ein als auch Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenbeihilfe. Und tatsächlich: Die positiven Antworten ließen nicht lange auf sich warten. Vorigen Monat entschied das Bundesverfassungsgericht, dass den Frauen Prozesskostenhilfe zustehe. Die Richter in den roten Roben erkannten einen Widerspruch darin, dass das Oberlandesgericht zwar die Revision wegen "der grundsätzlichen Bedeutung" zuließ, gleichzeitig aber finanzielle Unterstützung ablehnte. Interessant dabei: Voraussetzung für die Hilfe, die nun das Land NRW tragen muss, ist "die begründete Aussicht auf Erfolg", wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichts anmerkte. Benkelberg spricht daher von einem "deutlichen Fingerzeig an den Bundesgerichtshof", sich endlich mit dieser familienpolitischen Frage zu befassen - im Sinne der Gleichstellung, die Karlsruhe in den letzten Urteilen durchgängig angemahnt hat.

Zum Zeitpunkt konnte der Bundesgerichtshof auf Befragen zwar keine Auskunft geben. Das liege "im Ermessen des Senats". Benkelberg hält aber eine Entscheidung im Sommer für wahrscheinlich; eine Entscheidung, deren Auswirkungen für den Emmericher Familienrechtler leicht die Dimension der Gesetzesänderung zur Homo-Ehe annehmen könnte. Hunderttausende Väter wären betroffen und der Staat könnte etliche Steuermilliarden sparen, da viele Frauen nicht mehr auf das Sozialamt angewiesen wären. Und nicht zuletzt denkt Benkelberg bevölkerungspolitisch: Wenn Väter so oder so gleichviel, gleich lange zahlen müssten, es würden wohl auch wieder mehr Kinder geboren. (NRZ)

05.03.2004 Michael Schwarz