Süddeutsche Zeitung:
Sorgerecht
Lediger Vater sieht sich rechtlos
Verhandlung in Karlsruhe: Verfassungsrichter überprüfen eingeschränktes Sorgerecht.
Von Helmut Kerscher (SZ vom 20.11.2002) -
Die Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder werden möglicherweise gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht verhandelte bei einem „Tag der offenen Tür“ über ein gemeinsames Sorgerecht von nicht verheirateten Eltern für nichteheliche Kinder. Seit einer Gesetzesreform im Jahr 1998 ist dies zwar möglich, aber im Allgemeinen nur mit Zustimmung der Mutter. Sowohl das hessische Amtsgericht Korbach als auch ein klagender Vater aus Baden-Württemberg halten diese Regelung für verfassungswidrig, weil sie gegen das Elternrecht des Vaters und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Mit einem Urteil ist Anfang des nächsten Jahres zu rechnen. Nach den Worten der Berichterstatterin Christine Hohmann-Dennhardt ist bei den mittlerweile 2,1 Millionen nichtehelichen Lebensgemeinschaften ein Viertel der Kinder unter 18 Jahren von der Regelung betroffen. In beiden dem Gericht vorliegenden Fällen hatten sich nicht verheiratete Eltern nach gemeinsamen Jahren, in denen sich auch die Väter intensiv um das Kind kümmerten, getrennt. Während bei der Trennung verheirateter Eltern das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall geworden ist, behalten bei nichtehelichen Kindern die Mütter das alleinige Sorgerecht, wenn es keine andere Erklärung gibt. Darin sah Rechtsanwalt Georg Rixe eine Diskriminierung nicht verheirateter Väter und nichtehelicher Kinder. Nach Recherchen seines Kollegen Peter Finger sind Mütter in etwa 50 Prozent der Fälle mit einem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden. Es werde aber oft aus „sachfremden Gründen“ verweigert. Dazu sagte die frühere Lebensgefährtin eines klagenden Vaters in der streckenweise emotional geführten Verhandlung, in ihrem Fall beruhe die Weigerung auf persönlichen Erfahrungen im Lauf der Beziehung, die sie vor Gericht nicht erläutern wolle. Die mit dem Vater getroffene Umgangsregelung, nach der ihr Sohn Jonathan jede Woche etwa zur Hälfte bei ihr und beim Vater lebe, funktioniere. Sie wünsche sich, dass alles so bleibe und sie ihre Rechtssicherheit nicht verliere. Der Vater sagte hingegen, er sei rechtlos und sein Kind werde benachteiligt. Sollte Karlsruhe gegen ihn entscheiden, werde er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Im zweiten Teil des „Tags der offenen Tür“, der am Mittwoch fortgesetzt wird, ging es um den so genannten Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte. Eine in Dresden tätige Anwältin hatte gegen die zehnprozentige Kürzung ihres Honorars in einem Scheidungsfall geklagt, bei dem die Mandantin aus München kam.