Werner Schieferstein (Rechtsanwalt), Frankfurt/M.

Konstruktive Auswege aus der Rechtsfalle

Kooperation im Rechtsstreit - ein Widerspruch?

- Eine Diskussionsvorlage -


Jeder, der schon einmal einen Prozess geführt hat, kennt das Gefühl der Ungewissheit, wie die Sache wohl ausgehen wird, obwohl man sich ihrer eigentlich ganz sicher ist. Tatsächlich erweist sich die Sorge um den guten Ausgang zu 50% als berechtigt, da, wenn einer gewinnt, der andere verliert. Genauer: Was dem einen zugesprochen wird, muss dem anderen genommen werden. „Nullsummenspiel" nennt man dieses statistische Verhältnis, da Gewinn und Verlust zusammen immer Null ergeben. Rechtsanwalt Werner Schieferstein geht neue Wege: Kooperation statt Konfrontation.

Gleichgültig, ob man als Sieger oder Verlierer den Platz verlässt, - der Konflikt, der dem Streit zugrunde liegt, wird durch einen solcherart beendeten Prozess meist nicht aus der Welt geschafft.

Kooperation im Familienrechtsstreit beruht auf der Einsicht, dass Nullsummenspiele bei komplexen Lebenszusammenhängen, wie sie Familienverhältnisse oder menschliche Beziehungen sind, meist nicht aufgehen, und das Recht solche Konflikte nicht wirklich lösen kann. Führt man mit Jemandem einen Rechtsstreit, dessen Wurzeln im emotionalen Bereich liegen, sitzt man im gleichen Boot, allerdings in einem, das bezogen auf das gewählte Element nicht ganz seetüchtig ist. Die Gefahr des Kenterns trifft beide Seiten, auch wenn jeder zunächst hofft, seine Haut auf Kosten des anderen zu retten. In der heißen Phase des Streits macht man sich über das gemeinsame Risiko wenig Gedanken. Auf längere Sicht ist Kooperation in dies er Lage aber die klügere Wahl, wenn nicht sogar überlebensnotwendig.

Kooperation im Rechtsstreit bedeutet:

Im Familienrecht sind Rechtsfakten grundsätzlich mit Emotionen verbunden. Hieraus resultiert das Dilemma einer juristischen Praxis, die über das Recht hinaus auch die Lösung menschlicher Probleme verspricht. Man könnte dies als „Rechtsfalle" bezeichnen. Indem die Prozessparteien sich auf die verkürzte Sicht des Rechts einlassen und damit zugleich eine Lösung ihrer menschlichen Probleme suchen, geben sie einen Großteil ihrer Handlungsfreiheit an das Gericht ab. Enttäuschung und Verbitterung über das Recht haben sehr oft hier ihre Ursache.

Kooperation im Familienrechtsstreit hat das Ziel, die Rechtsfalle zu vermeiden, bzw. den Rechtsstreit als Gelegenheit zu nutzen, auch Konflikte zu bereinigen.

Wie ist praktisch vorzugehen?

Der begrenzte Konflikt

Fakten und Rechtsfragen müssen zunächst geklärt werden. Auseinandersetzungen hierüber sind sinnvoll und nötig, um das Kampffeld abzustecken. Auseinandersetzungen über Sachfragen dienen auch dazu, Dampf abzulassen, und können helfen, Sachen von Emotionen zu trennen. Voraussetzung ist die Anerkennung einer "Streitkultur". Hiervon abzugrenzen ist der Konflikt als ganzer: Worum geht es den Beteiligten wirklich? Was sind ihre -möglicherweise unausgesprochenen - Interessen?

Beachten der Streitdynamik:

Fakten und Rechtsfragen haben die Tendenz, sich im Verlauf eines Rechtsstreits mit Emotionen - und auch untereinander – zu vermischen. Die Strategie im Rechtsstreit muss die Handhabbarkeit des Konflikts beachten und vor Überschreitung eines kritischen Punkts moderierend eingreifen. Beide Seiten sind von der Eskalation betroffen. Darum kann die Strategie hier mit einer Mitwirkung der Gegenseite rechnen. Dies ist der Zeitpunkt, den Kooperationsgedanken einzubringen.

Unterscheiden der Streitphasen

Jeder Rechtsstreit hat einen mehr oder weniger typischen Verlauf von der ersten Kampfhandlung bis zum letzten Richterspruch.

Es ist sinnvoll, den Kooperationsgedanken dann einzuführen, wenn der erste Schlagabtausch abgeschlossen ist. Man erkennt diesen Zeitpunkt in der Regel daran, dass Parteien oder Anwälte ihre Argumente wiederholen. Einzelne Streitphasen kehren jedoch auch in unterschiedlichen Stadien des Rechtsstreits wieder: So wechseln Phasen höchster Anspannung und Erbitterung mit solchen der Annäherung oder Kampfesmüdigkeit. Kooperation kann nur stattfinden, wenn auch die andere Seite dazu bereit ist, andernfalls vergibt man einseitig eigene Interessen. Um Kooperation anzubieten, muss man den geeigneten Zeitpunkt herausfinden und sie in einer Weise begründen, dass auch die Gegenseite ihre Vorteile erkennt.

Kooperation im Rechtsstreit geht zurück auf die Ideen des sachgerechten, oder kooperativen Verhandelns, - nach dem sog. „Harvard-Konzept", einer von amerikanischen Professoren in den 70-er Jahren entwickelten Verhandlungstechnik mit schwierigen Verhandlungspartnern. Diese Methode hat sich in Politik und Wirtschaft außerordentlich bewährt und wurde im Lauf der Jahre immer mehr verfeinert.

Ihre Grundprinzipien lauten:

  1. Unterscheiden von Sach- und Beziehungsebene
  2. Herausfinden der hinter den eingenommenen Positionen liegenden Interessen
  3. Entwickeln mehrerer Lösungsoptionen
  4. Stützen der Entscheidung auf "objektive" d.h. von beiden Seiten anerkannte Kriterien.

 

Der Autor:

Werner Schieferstein (Rechtsanwalt)
Frankfurt/Main
werner.schieferstein@t-online.de

Werner Schieferstein versteht diesen Text als Diskussionsvorlage und ist an Stellungnahmen ausdrücklich interessiert