: "In den
Humanwissenschaften hat der Krach indes bereits stattgefunden, Depression hat
eingesetzt, und der Zusammenbruch ist fast vollkommen. Am deutlichsten tritt
diese Entwicklung in den vergleichsweise jungen Wissenschaften wie der
Psychologie oder der Nationalökonomie zutage".
Von daher erscheint es auch verständlich, daß die Mitteilungen der mit der
Bewältigung von Komplexität befaßten Wissenschaften und Fachleute der
Systemtheorie und Managementkybernetik - das "lebensfähige System" ist nach
Stafford Beer gekennzeichnet durch die Fähigkeit zur Bewältigung der
Umweltkomplexität - von der Psychologie des Instituts von Prof. Schade und vom
Gericht wie auch in allgemein beobachtbarer Praxis der Allianz von Psychologie
und Justiz in der BRD in Sorgerechtsfragen rundweg ignoriert werden.
Die gerichtliche Sorgerechtspraxis in der BRD ist eben weder psychologisch
noch rechtlich nach wissenschaftlich bestandsfähigen Kriterien ausgerichtet,
sondern an einem rational nicht nachvollziehbaren Mechanismus, der gegen
wissenschaftlich bestandsfähige Fakten der Systemtheorie und
Managementkybernetik und gegen die geschriebenen Gesetze die politisch
vorgegebene Bevorrechtung der Frau zu Lasten der Kinder und Väter
rechtsoperational in tradierter Weise bewerkstelligt.
8. BRD-Interpretationsvorbehalte gegen die
UN-Kinderrechtskonvention
Vor diesem Hintergrund wird verständlich, daß die BRD über
Interpretationsvorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention die gegenteilige
binnendeutsche Rechtspraxis unangefochten zu erhalten trachtet. Ging es in der
BRD erklärterweise schon nicht um die Gleichberechtigung, sondern darum: "den
Frauen sollte geholfen werden" (Lohmar), so kann es bei dieser Maxime schon gar
nicht darum gehen, dem Kindesinteresse im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention
Priorität zu geben. Wenn aber nicht das Kind im Sinne des Interesses der
Gesellschaft an der Erziehung des Nachwuchses Priorität hat, sondern
erzieherische Intentionen, die sich an der Programmierung eines außengelenkten
Nachwuchses orientieren, dann muß naturgemäß die UN-Kinderrechtskonvention in
der BRD "uminterpretiert" werden.
Davor schützt, wie ehedem in Deutschland, nur noch die Emigration oder die
Resignation mit willenloser Betreuung durch die professionellen Betreuer in der
Staatsregie der BRD, wie oben von dem "Diplom-Ingenieur" dargelegt. Das
anwachsende Potential der instrumentalisierbaren Außengelenkten aber bleibt
eine auch international beachtliche, potentielle Gefahr, ursächlich ausgehend
von der spezifisch teutonischen Inhumanität gegenüber dem Kinde. Die
Vorbehalte der BRD gegen die UN-Kinderrechtskonvention sind daher auch für die
übrigen Zeichnerstaaten eine bedeutsame Offenbarung deutscher Tradition in
"Schwarzer Pädagogik" und deren Konsequenzen, wie sie der NS-Staat in der von
Alice Miller beschriebenen Weise mit den erzieherisch neurotisierten und
außengelenkten Menschen exzessiv exemplifiziert hat.
Entsprechend meinem hippokratischen Verständnis als Arzt appelliere ich an
den Bundespräsidenten und an die Vereinten Nationen, über die vorbehaltlose
Anerkennung durch die Zeichnerstaaten - insbesondere die BRD, deren
Interpretationsvorbehalte die unveränderte Erhaltung der binnendeutschen
Pervertierung der inhaltlichen Zwecke und Ziele der UN-Kinderrechtskonvention
verfolgte -, für die tatsächliche Verwirklichung der kindzentrierten Intentionen
der UN-Kinderrechtskonvention zu sorgen.
Als Mediziner stehe ich uneingeschränkt zu den Feststellungen der
Psychoanalytikerin Alice Miller: „Was dem Kind in den ersten Lebensjahren
passiert, schlägt unweigerlich auf die ganze Gesellschaft zurück. Psychosen,
Drogensucht, Kriminalität sind ein verschlüsselter Ausdruck der frühesten
Erfahrungen“.
Weltweit wird das Drogenproblem nur hinsichtlich seiner kriminellen Komponente
bekämpft. Die noch wichtigere und wirkungsvollere Komponente im erzieherischen
Bereich wird - zumindest nach den hier aufgezeigten Vorgängen in der BRD - nicht
nur vernachlässigt, sondern sogar in staatlicher Regie durch rechtlich
organisierte Fehlinterpretation der von Alice Miller treffend charakterisierten
Ausgangslage von neurotischer Flucht in Drogen, Alkohol, Kriminalität und
kollektiver Gewalttätigkeit erst in verantwortungsloser Weise gezüchtet, denn:
„Am Anfang war Erziehung! „ -
wie Alice Miller trefflich
feststellt. Der Kampf gegen die Symptome aus erzieherischen Fehlleistungen ist
naturgemäß keine Hilfe für die Betroffenen, und drakonische Strafen für
Instrumentalisierte - für linke oder rechte Angriffe auf die Demokratie - wie in
letzter Zeit in der BRD deutlich vorgeführt, kennzeichnen nur die Versäumnisse
des demokratischen Staates in erzieherischen Fragen. Der Staat selbst arrangiert
in der BRD vielmehr die negativen erzieherischen Impulse, die durch dieses
Potential der in verantwortungsloser Weise psychisch Denaturierten erzeugt
werden.
Anläßlich des 50. Jubiläums der Befreiung von der NS-Herrschaft offenbart die
politische Klasse der BRD ihre Sehnsucht nach Versöhnung mit dem Rest der Welt.
Bedauerlicherweise ist jedoch festzustellen, daß auch 1995, wie ehedem, die
Emigration, zu der mich und mein Kind der Staat der BRD zwang, das Fortbestehen
des Nationalsozialismus in der BRD bestätigt.
Im Ausland, März 1997
MU Dr. Jan Lalik, Arzt für Neurochirurgie, Mitteilungen an okos@minv.sk
Fußnoten:
1. C. Hull, memoirs, 1948, Bd. 2, S.1603; zit.n. Alfred de
Zayas: Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen. München 1981, S.
37
2. Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Die unbewältigte
Vergangenheit unserer Justiz. München 1987, S. 262
3. Erich Mende: Krise der parlamentarischen Demokratie; in:
Würzburger Studien zur Soziologie, Bd. 7, 1982, S. 184.
4. Heinz D. Ortlieb: Die vernunftlose Gesellschaft; in:
Herderbücherei INITIATIVE 1, 1974, S. 62
5. Stefan Delikostopoulos: Freiheit und Bürokratie; in:
Würzburger Studien zur Soziologie; Bd. 7, Würzburg 1982, S. 212, 214
6. Alice Miller: Am Anfang war Erziehung. Frankfurt/M. 1983
7. in: „die woche in bonn“, Nr. 18 v. 04.11.1992, hrsg. vom
Pressenzentrum der Bundesregierung
8. Klaus Laros: Pathogene Einflüsse zerbrochener Ehen unter
Berücksichtigung des geltenden Scheidungsrechts; in: Der Internist. Okt. 1984,
S. 178, 182
9. vgl. dazu Ingo Müller, l.c. S. 125
10. so z.B. vom Leiter der deutschen Delegation bei den Genfer
Verhandlungen zur UN-Kinderrechtskonvention, Ministerialrat Dr. Hans A. Stöcker
in FamRZ 1992, 578.
11. Alice Miller, l.c. S. 107
12. vgl. dazu Prof. Dr. Joachim Wiesner, der beklagt, das
deutsche Recht habe „einen außerordentlichen Textaufwand entwickelt, hat
Vorsorgeregelungen und Verfahrensweisen geschaffen, die erweisen, daß die Ehe
als Lebensbund - trotz der verbalen Proklamationen - dem Gesetzgeber weniger in
ihrem Bestand als vielmehr in ihrem Zerfall von Interesse war; in: N.A. Luyten
und L.. Scheffczyk, Hg.: Veränderungen im Menschenbild; 1987, S. 127, 128
13. Ernst Forsthoff: Lehrbuch des Verwaltungsrechts. 966, S.
279; zit. n. Stefan Delikostopoulos, l.c. S. 217
14. Alice Miller, l.c. S. 318
15. Christa Meves: Der Weg zum sinnerfüllten Leben. Freiburg
1980, S. 156, 157
16. Uwe-Jörg Jopt in: BDP-Rundbrief Sektion F&KPsy; Okt. 1990,
S. 9
17. Michael Coester auf der Tagung der Vereinigung für
Rechtssoziologie am 27.04.1985 in München; zit. n. Dr. Christian Ullmann:
Elterliche Sorge und Menschenrechte. München 1986, S. 40