Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Damit wurde die Klage zweier unverheiratete Väter abgewiesen, denen ein Mitsorgerecht von den Müttern verweigert wurde. Würde man dies erzwingen, könnte das dem Kindeswohl zuwiderlaufen, so die Richter. Wenn also ledige Väter den Kontakt zu ihren Kindern halten wollen, müssen sie auf das Wohlwollen der Mutter hoffen.
Das Väter weiter in dieser schwierigen Situation leben müssen, ist für viele schwer zu verstehen. "Dieses Urteil ist eine Katastrophe", sagt Peter D. aus Moabit. Er ist einer der Betroffenen. Ein unverheirateter Vater, der sein Kind nur alle zwei Wochen sehen darf. Dabei haben er und sein Sohn Niklas (Name geändert) fünf Jahre lang zusammen gewohnt.
Vor sieben Jahren wurde der heute 46-jährige Peter D. Vater. Schon ein Jahr später ging die Beziehung mit der Mutter in die Brüche. Um das Kind wollte man sich jedoch gemeinsam kümmern: "Wir verabredeten eine hälftige Betreuung. Eine Woche wohnt Niklas bei mir, eine Woche bei ihr. Aufgrund ihres Berufes wohnte er aber faktisch nur bei mir", so Peter D. Alles lief gut bis zum Januar 2002. Da wartete Peter D. vergeblich, dass Niklas aus der Schule nach Hause kommt. Später erfuhr er, dass die Muter ihn dort direkt abgeholt hat. Sie zog nach Bayern, nahm ihren Sohn mit. Rechtlich ist das okay. Doch was ist mit dem Sohn, wie geht es ihm dabei? Dem zurückgebliebenen Vater bleibt nur hilfloser Schmerz. "Ein Kind braucht seinen Vater genau wie seine Mutter", sagte Peter D. Nun lebt sein Sohn weit weg. Weil er Unterhalt zahlt, darf der Vater Niklas alle zwei Wochen für zwei Stunden sehen - nachdem er acht Stunden im Zug gesessen hat.