Die Welt
Karlsruhe lehnt
Sorgerechts-Änderung ab
Bundesverfassungsgericht bestätigt Vorrang unverheirateter Mütter
Karlsruhe - Nicht verheiratete Väter erhalten das gemeinsame Sorgerecht für ihre
Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter. Dies entschied gestern das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe und bestätigte die seit 1998
bestehende Gesetzeslage. Der oberste Gerichtshof wies die Klagen zweier Väter
aus Baden-Württemberg und Hessen mit der Begründung ab, der Vorrang der Mutter
verstoße nicht gegen das väterliche Elternrecht.
Die beiden Männer hatten mit ihren Partnerinnen und Kindern mehrere Jahre ohne
Trauschein zusammengelebt und nach der Trennung weiterhin Erziehungsaufgaben
übernommen. Das alleinige Sorgerecht verblieb aber bei den Müttern. Zwar können
nach der Reform des Kindschaftsrechts von 1998 auch unverheiratete Eltern das
gemeinsame Sorgerecht ausüben. Voraussetzung aber ist, dass die Mutter zustimmt
(sogenanntes „Veto-Recht“). Tut sie das nicht, bleibt der Vater außen vor.
Nach Ansicht des Ersten Senats unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen
Papier verstößt dieses mütterliche „Veto-Recht“ nicht gegen das Grundgesetz.
Vielmehr diene es dem Schutz des Kindes. Der Gesetzgeber habe mit dieser
Regelung dem Gedanken Rechnung tragen wollen, dass eine gemeinsame Sorge ein
Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern voraussetzt. Studien hätten
ergeben, dass die Kooperationsbereitschaft der Eltern von wesentlicher Bedeutung
für das Wohl des Kindes seien. „Fehlt es hieran, können Konflikte der Eltern
sich folgenschwer auf das Kind auswirken“, hieß es in dem Urteil.
Nur eines bemängelten die Verfassungshüter: Bis zum Jahresende muss der
Gesetzgeber eine Übergangsregelung für unverheiratete Eltern finden, die sich
bereits vor 1998 getrennt hatten. Diese Gruppe, zu der auch die Kläger gehören,
hatten keine Möglichkeit, noch während des Zusammenlebens das damals geschaffene
gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.
Einer der Beschwerdeführer sagte nach dem Urteil, er werde sich jetzt an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. Der Verband
alleinerziehender Mütter und Väter begrüßte die Entscheidung. Das Gericht habe
die Realität berücksichtigt, nach der die Kinder in den meisten Fällen bei den
Müttern seien. dpa