Stuttgarter Nachrichten

Väter zweiter Klasse

Streit ums Sorgerecht: Verfassungsgericht bestätigt geltende Regelung

Karlsruhe - Für viele ledige Väter ist es eine herbe Enttäuschung: Auch künftig können sie für Kinder, die aus einer nicht ehelichen Beziehung stammen, das Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erhalten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

VON MIRJAM SÖCHTIG

Nach der Kindschaftsrechtsreform vom 1. Juli 1998 behalten verheiratete Paare nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht, sofern nicht Antrag auf alleinige Sorge gestellt wird. Für die rund 820 000 Kinder aus nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sieht die Gesetzeslage allerdings ganz anders aus, wie der Kölner Familienrechtler Siegfried Willutzki betont: Während früher im Falle einer Trennung "grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht bekam", wurde 1998 die Möglichkeit eröffnet, dass sich beide das Sorgerecht teilen, wenn beide dies gemeinsam beantragen.

Tun sie das nicht, bleibt das Sorgerecht jedoch in jedem Fall bei der Mutter, wie Willutzki betont. Der Vater "kann sich abstrampeln, wie er will". Nur in Ausnahmefällen, wenn die Mutter etwa das Sorgerecht missbrauche oder das Kind vernachlässige, könne ein Familiengericht dieses dem Vater übertragen. Gegen diese Regelung waren mehrere Väter vor Gericht gezogen, darunter der Tübinger Christian Gampert. Er sorgt bis heute während der ersten Wochenhälfte für den neunjährigen Sohn - und bleibt doch ein "Vater zweiter Klasse".

Während der Bundesverband allein erziehender Väter und Mütter, der Deutsche Juristinnenbund und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht die Entscheidung begrüßten, sprach Dietmar-Nikolai Webel vom Verein Väteraufbruch für Kinder von "einem Tiefschlag", mit dem die Väter weiter in eine Abhängigkeit zur Mutter gedrängt würden. Diese seien nach einer Trennung häufig so verletzt, dass sie einfach versuchten, den Mann wegzudrängen. Offenbar gingen die Richter davon aus, "dass die Väter von heute nicht anders sind als vor 30 Jahren", betont Webel. Doch dass sich die Väter auf und davon machten, sei inzwischen die Ausnahme. "Viele wollen den Kontakt zu ihren Kindern halten, sie schützen und unterstützen."

Auch Familienrechtsexperte Willutzki ist davon überzeugt, dass eine Gesetzesänderung überfällig ist. Schließlich beruhe die alte Regelung auf der überkommenen Vorstellung, dass außerehelich geborene Kinder nicht Ergebnis einer wirklichen Partnerschaft, sondern einer flüchtigen Begegnung seien: "Nach dem Motto: Soldat schwängert Dienstmädchen".

Familienrechtlerin Sabine Heinke vom Deutschen Juristinnenbund ist hingegen überzeugt, dass das Urteil der "sozialen Realität" entspricht. Studien hätten gezeigt, dass "ein ganz großer Teil der Kinder, die in nicht ehelichen Verhältnissen geboren würden, nicht mit ihren Vätern aufwachsen". Viele Paare trennten sich, bevor das Kind geboren sei. Vielmehr gehe es den Vätern in manchen Fällen beim Sorgerecht um die reine Machtfrage.