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Bundessrat  

Sorgerecht von ledigen Vätern wird gestärkt
Abgeordnete billigten Gesetzesänderung - Geltung ab 31. Dezember






Vater mit Kleinkind
Künftig sollen auch für nicht verheiratete Väter das Sorgerecht bekommen können: Der Bundesrat hat die Stellung nicht verheirateter Väter jetzt gestärkt. (Foto: dpa)


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Berlin/dpa.  Die Rechte nicht verheirateter Väter werden gestärkt. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat eine Gesetzesänderung, nach der Väter, die mit dem Kind eine Weile zusammengelebt haben, auch nach der Trennung von der Mutter das gemeinsame Sorgerrecht beim Familiengericht beantragen können. Voraussetzung ist, dass diese «gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient».

Bisher galt dies nur für die nicht verheirateten Väter, die sich nach dem 1. Juli 1998 - dem in Kraft treten des neuen Sorgerechts - getrennt hatten. Das Bundesverfassungsgericht hatte aber auch eine Regelung für «Altfälle» verlangt. Das neue Gesetz soll zum 31. Dezember wirksam werden. Lehnt die Mutter das gemeinsame Sorgerecht für das Kind ab, kann das Gericht das fehlende Einverständnis per Beschluss ersetzen.

Die Länderkammer befasste sich zudem mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte so genannter biologischer Väter. Bislang gelten Väter, die mit einer verheirateten Frau ein Kind zeugen, weitgehend als rechtlos, da deren Ehegatte automatisch als «rechtlicher Vater» des Kindes gilt. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht Klarstellungen verlangt. Diese automatische Vaterschaft soll jetzt leichter angefochten werden können. Ebenso soll der tatsächliche Vater auch unter bestimmten Bedingungen ein Umgangsrecht erhalten. Der Bundesrat möchte allerdings nach seiner Empfehlung alle Fälle ausgrenzen, in denen der «biologische Vater» lediglich Samenspender im Rahmen einer künstlichen Befruchtung war.

Der Bundesrat beschloss zudem eine Initiative zur Reform des Betreuungsrecht für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen. Dabei soll unter anderem die rechtliche Vertretung des Behinderten durch Ehegatten, Eltern, Geschwister und Freunde aber auch von Betreuungsvereinen gestärkt werden. Die Gesetzesinitiative, die jetzt vom Bundestag behandelt werden muss, geht auf einen gemeinsamen Vorstoß der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen und Niedersachsen zurück.




Freitag, 5. Dezember 2003

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