Andritzky, Dr. phil. Walter
Parental Alienation Syndrome: Nicht
instrumentalisieren lassen
Deutsches Aerzteblatt, Ausgabe Februar 2003, Seite 81
Nach einer Scheidung werden Therapeuten und Ärzte oft in die
Sorgerechtsstreitigkeiten verwickelt. Wichtig ist, zwischen verschiedenen
Konfliktkonstellationen unterscheiden zu können.
Vor dem Hintergrund steigender Scheidungszahlen und Auseinandersetzungen um das Sorge- und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern mehren sich Fälle, in denen Eltern versuchen, ein Kind dem anderen Elternteil zu entfremden und diesen von Umgang und Erziehung auszugrenzen. Nicht nur Rechtsanwälte, Richter, Sachverständige und Mitarbeiter von Jugendämtern werden in die oft unerbittlich geführten Auseinandersetzungen einbezogen, sondern auch Psychotherapeuten, (Kinder-)Ärzte und Kinderpsychiater: Meist wünscht ein Elternteil Atteste und Bescheinigungen darüber, dass Verhaltensauffälligkeiten oder funktionelle Symptome (Einnässen, oppositionelles Verhalten, Depressionen, Schlafstörungen und anderes) eines Kindes auf negative Einwirkungen des anderen Elternteils zurückzuführen seien und/oder der Kontakt abgebrochen werden sollte (1, 2).
Missbrauch
von Attesten verhindern
Das Thema entzündet sich zumeist zu einem Zeitpunkt, an dem Trennungskonflikte
in Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeiten übergehen und ein Elternteil den
anderen von der künftigen Erziehung ausgrenzen will. Zugespitzt wird die
Situation, wenn sich dabei zwei „Lager“ gegenüberstehen (3), zum Beispiel ein
Vater mit den Großeltern, bei denen sich das Kind bei Besuchskontakten aufhält,
und eine Mutter mit neuem Ehepartner. Für Ärzte und Therapeuten ist es
hilfreich, zwischen verschiedenen Konfliktkonstellationen zu unterscheiden, um
Eltern einerseits aufzuklären, und andererseits den Missbrauch von Attesten zu
verhindern.
Die mit den eigenen Belastungen infolge der Trennung beschäftigten Eltern nehmen
die psychische Belastung der Kinder oft weder wahr, noch geben sie ihnen
genügend Zuwendung. Daher werden die natürlichen Stress-Symptome der Kinder bei
weiteren Konflikten zwischen den Eltern oftmals umgedeutet, Resultat einer
negativen Beeinflussung oder „Überforderung“ durch den Umgang mit dem anderen
Elternteil zu sein. Tatsächlich werden psychische und funktionelle Reaktionen,
Infekte, aggressive oder depressive Reaktionen nicht nur durch die Trennung
selbst ausgelöst. Sie entstehen besonders dann, wenn das Kind von einem
Elternteil zum anderen wechseln soll, der betreuende Elternteil diesen Umgang
jedoch ablehnt, beispielsweise mit der Begründung, das Kind müsse „zur Ruhe
kommen“, oder es wolle nicht zum anderen Elternteil (5, 6).
Nach den Erfahrungen von Felder und Hausheer (7) zeigen sich Kinder im
Kindergarten- und Grundschulalter vor Besuchen beim anderen Elternteil oft
fahrig, gereizt und unwillig, oder sie klagen über Bauchschmerzen. Die
Besuchszeit selbst verläuft nach kurzer Eingewöhnung ohne Konflikte und in
freudiger Atmosphäre. Das Kind will jedoch von Zuhause nichts erzählen und dort
auch nicht anrufen. Das Kind kehrt weinerlich und widerstrebend zum betreuenden
Elternteil zurück. Nach den Besuchen verhält es sich einige Tage lang überdreht,
verschlossen oder mürrisch, will von den Besuchen selbst nichts erzählen, bis es
schließlich wieder „normal“ wird. Die Eltern ziehen aus diesem Muster
entgegengesetzte Schlüsse: Die Mutter (gegebenenfalls der Vater) sieht keinen
Sinn in den Besuchen, sondern eher Schaden. Das Kind werde gequält, nur um den
Rechtsanspruch des Besuchsvaters (gegebenenfalls -mutter) zu erfüllen, die
Besuche sollten deshalb beendet werden. Der Vater fragt sich dagegen, ob das
Kind bei der Mutter gut aufgehoben ist, da es in so bemitleidenswertem Zustand
zu ihm kommt und ungern wieder zur Mutter zurückkehrt.
Diesem „Besuchsrechtssyndrom“ liegen im Gegensatz zu einem Entfremdungssyndrom
keine Entfremdungsabsichten zugrunde. Die Ursachen können in Trennungsängsten,
psychodynamischen Loyalitätskonflikten, einem Autonomieproblem, fehlender
Objektkonstanz beim Kind, auf Elternebene in Kränkungen, sozialer Isolation oder
in Problemen mit einem neuen Partner liegen. Die Eltern äußern Besorgtheit
angesichts der Symptome. Sie tendieren zunächst nicht dazu, den anderen
Elternteil abzuwerten, ihn für die Symptome verantwortlich zu machen oder
ausgrenzen zu wollen. In diesen Fällen genügt es, im Rahmen der Anamneseerhebung
darauf hinzuweisen, dass es sich um natürliche Reaktionen des Kindes handelt,
die nach etwa einem halben bis einem Jahr von selbst nachlassen, wenn das Kind
erfahren hat, dass ihm bei den Besuchskontakten weder Mutter noch Vater verloren
gehen.
Loyalitätskonflikt für das Kind
Das von Gardner (8) beschriebene Parental Alienation Syndrome (PAS) hebt sich
von dem Besuchsrechtssyndrom und von Fällen ab, in denen ein Kind Misshandlungen
oder Vernachlässigungen erfahren hat und deshalb kontaktunwillig ist. PAS
entwickelt sich nur dann, wenn ein Kind – bewusst oder unbewusst – vom
betreuenden Elternteil in einen starken Loyalitätskonflikt getrieben, der Umgang
mit dem anderen Elternteil massiv erschwert wird und das Kind durch seinen
Wunsch, den Kontakt zu behalten, Schuldgefühle entwickelt. Bei den betreuenden
Eltern liegt häufig eine durch den Trennungsprozess aktivierte
Borderline-Problematik zugrunde (3): Sie fühlen sich durch den erhöhten Stress
der Nachtrennungssituation (9) überfordert und reglementieren das Kind
verstärkt. Es gerät oft in die Rolle eines Partnerersatzes, und es entwickelt
sich eine symbiotische Beziehung. Jeder Kontakt des Kindes zum anderen
Elternteil löst panikartige Verlustängste aus. Häufig werden Besuchstermine
abgesagt. Dem Kind wird durch viele Entfremdungsstrategien (8, 10) ein negatives
Bild des anderen Elternteils vermittelt – ein intensiver Loyalitätskonflikt wird
gefördert. Im Gegensatz zum Besuchsrechtssyndrom zeigen sich beim PAS mehrere,
einfach erkennbare Symptome im Verhalten des Kindes:
- Es werden Meinungen und wörtliche Formulierungen vom betreuenden Elternteil
übernommen, die dessen Haltung zum anderen charakterisieren. Das Gesagte wird in
nicht kindgerechter Sprache („Er hat einen Machtkomplex.“) und gekünstelter
Stimmlage vorgebracht. Es werden neue Ablehnungsgründe „hinzuerfunden“, das Kind
wirkt beim Gespräch motorisch unruhig und gespannt.
- Nicht nur der andere Elternteil, sondern dessen gesamtes soziales und
familiäres Umfeld wird in die Ablehnung miteinbezogen, zum Beispiel früher
geliebte Großeltern und Freunde.
- Das Kind „spaltet“: Der betreuende Elternteil ist nur „gut“, der andere nur
„schlecht“, die natürliche Ambivalenz fehlt. Das Kind ergreift reflexhaft für
den Betreuer Partei.
- Das Kind betont auffällig, dass alles, was es sage, sein eigener Wille sei
(„Ich will das.“).
Wenn der Entfremdungsprozess fortgeschritten und sich der betreuende Elternteil
sicher ist, dass das Kind keinen Wunsch nach Kontakt zum anderen mehr äußert,
betont er oft: „Ich wäre der/die Letzte, die etwas gegen Besuche hat, aber das
Kind will nicht.“
Ein weiteres Indiz für ein Entfremdungssyndrom ist, dass der betreuende
Elternteil den anderen abwertet und den Gesprächspartner in eine Allianz gegen
diesen einzubinden versucht. Gleichzeitig werden Diskurs und
Vermittlungsbemühungen, die seine Person und Rolle im Trennungsprozess
betreffen, jedoch ablehnt.
Mitagieren vermeiden
Es besteht die Chance, den Eltern eine stützende Therapie/Beratung oder Kontakt
zu einer Selbsthilfegruppe zu empfehlen. Die Selbstdarstellung von PAS-Eltern
als „bedauernswertes Opfer“ verführt leicht zum Mitagieren und Helferimpulsen.
Die Ausgrenzungslösung wird aber dadurch vom Arzt/Therapeuten zusätzlich
unterstützt. Hingegen sollte den Eltern vergegenwärtigt werden, dass:
- das Kind zum anderen Elternteil früher ein gutes und liebevolles Verhältnis
hatte;
- der entfremdende Elternteil tatsächlich Unterstützung und Zuwendung benötigt,
diese jedoch nicht darin bestehen kann, Ausgrenzungsbestrebungen zu
unterstützen;
- es sich bei den Anschuldigungen des betreuenden Elternteils zumeist um
Projektionen handelt.
Wenn aktiv entfremdendes Verhalten mit der Folge eines PAS beim Kind auffällt,
muss den betreuenden Eltern einerseits das Destruktive und Unmoralische ihres
Handelns vor Augen geführt werden, andererseits aber auch ihre emotionale
Bedürftigkeit angenommen werden. Mit dem für Borderline-Therapien wichtigen
ausgewogenen Verhältnis von Konfrontation und Empathie lassen sich entfremdende
Eltern am ehesten erreichen.
Die Kinder benötigen keine Therapie. Das Verhalten normalisiert sich schnell,
wenn das Kind erfährt, dass es den anderen Elternteil verlässlich und ohne
Schuldgefühle besuchen und sich an der gemeinsamen Zeit erfreuen darf.
1. Andritzky
W: Zur Problematik kinderärztlicher Atteste bei Umgangs- und
Sorgerechtsstreitigkeiten. Mit Ergebnissen einer Befragung. Kinder- und
Jugendarzt 2002; 33: 885–889.
2. Andritzky W: Kinderpsychiatrische Atteste im Umgangs- und Sorgerechtsstreit –
Ergebnisse einer Be-fragung. Praxis der Kinderpsychiatrie und Kinderpsy-
chologie (zur Veröffentlichung angenommen).
3. Andritzky W: Verhaltensmuster und Persönlichkeits- struktur entfremdender
Eltern: Psychosoziale Diagnostik und Orientierungskriterien für Interventionen.
Psychotherapie in Psychiatrie, Psychotherapeutischer Medizin und Klinischer
Psychologie 2002; 7: 166–182.
4. Warshak RA: Remarriage as a trigger of parental alienation syndrome. The
American Journal of Family Therapy 2000; 28: 229–241.
5. Klenner W: Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder
geschiedenen Eltern. Fam RZ 1995; 42: 1529–1535.
6. Fthenakis W: Kindliche Reaktionen auf Trennung und Scheidung. Familiendynamik
1995; 20: 127–154.
7. Felder W, Hausheer H: Drittüberwachtes Besuchsrecht. Die Sicht der
Kinderpsychiatrie zum BGE 119, Nr. 41 Z des Bernischen Juristen Vereins 1993;
129: 698–706.
8. Gardner R: The Parental
Alienation Syndrome – A Guide für Mental Health and Legal Professionals.
New York: Creative Therapeutics 1998.
9. Kunkel G: Die Beziehungsdynamik im Familienrechts- konflikt. Untersuchung der
Streitmuster bei strittiger elterlicher Sorge- und Umgangsregelung. Eberhard-
Karls-Universität Tübingen 1997, Dissertation.
10. Clawar SS, Rivlin BV:
Children Held Hostage: Dealing with Programmed and Brainwashed Children.
Chica- go: American Bar Association 1991.
11. Kodjoe U, Koeppel P: Früherkennung von PAS – Mög-lichkeiten psychologischer
und rechtlicher Interventionen.
KindPrax 1998; 5: 138–144.
12. Gardner R: Family Threapy of the Moderate Type of Parental Alienation
Syndrome. American Journal of Family Therapy 1999; 27: 195–212.
13. Vestal A: Mediation an Parental Alienation Syndrome. Considerations for an
Intervention Model. Family and Conciliation Courts Review 1999; 37: 487–503.
14. Walsh M, Bone J: Parental Alienation Syndrome: an Age Old Custody Problem.
Florida Bar Journal 1997; 6: 93–96.
Dr. phil. Walter Andritzky, Kopernikusstraße 55, 40225 Düsseldorf