Dr. Wilfrid von Boch-Galhau:
Das Parental Alienation Syndrom,
das Wohl und die Interessenvertretung des Kindes
I. Vorstellung und Begrüßung:
Dr. med. Wilfrid von Boch, Facharzt für psychotherapeutische Medizin, Neurologie
und Psychiatrie.
Besonderes Interesse am Thema: Durch die therapeutische Arbeit mit erwachsenen
Scheidungskindern, bei denen sich die PAS-Problematik als wesentlicher
Hintergrund schwerer psychischer und psychosomatischer Probleme im
Erwachsenenalter entpuppte.
II. Einführung in den Begriff des PAS
Ich spreche heute über das Parental Alienation Syndrom, kurz PAS, einen sehr
speziellen Bereich bei Umgangsproblemen.
Natürlich gibt es auch andere Ursachen für Umgangs- und Kontaktverweigerungen
eines Kindes nach Trennung und Scheidung. Diese müssen im einzelnen sehr genau
untersucht, identifiziert und angegangen werden. Hierüber spreche ich heute
Abend jedoch nicht.
PAS heißt so viel wie "Eltern-Kind-Entfremdungs-Syndrom" oder
"Eltern-Feindbild-Syndrom", das durch Manipulation oder Programmierung durch
einen Elternteil erzeugt wird. PAS bedeutet die unbegründete, kompromißlose
Zuwendung eines Kindes zu einem, dem "guten", geliebten Elternteil, mit dem es
zusammenlebt und die ebenso kompromißlose, feindselige Abwendung vom anderen,
dem angeblich "bösen und verhaßten" Elternteil, mit dem es nicht mehr
zusammenlebt, - dies im Kontext von Sorgerechts- und Umgangskonflikten der
Eltern bei Trennung und Scheidung.
Dabei setzt der entfremdende Elternteil das Kind unter Mißbrauch seiner meist
uneingeschränkten Einfluß- und Verfügungsmacht - bewußt oder unbewußt - einer
Beeinflussung aus (bei Gardner 1992, S. 83 ff als "Brainwashing" -
"Gehirnwäsche" bezeichnet), die vom anderen Elternteil ein negatives Fremdbild
und eine Minderachtung erzeugt. Mangels noch nicht entwickelter
Differenzierungsfähigkeit kann sich das Kind nur an Extremen orientieren. So
ruft die mit dem negativen Fremdbild einhergehende Einstellung einen
psychodynamischen Prozeß hervor, der keines weiteren Anstoßes mehr bedarf und
sozusagen zum "Selbstläufer" wird. Das Kind wendet sich schließlich mit einem
solchen Abscheu vom entfremdeten Elternteil ab, daß es ohne Zutun von außen
jeden Kontakt mit ihm zurückweist.
Es lehnt den außerhalb lebenden Elternteil aufgrund von Gehörtem, Übernommenem,
nicht von Erfahrenem, ab. Das läßt sich bei Befragungen deutlich erkennen. In
PAS-Familien wird sehr schnell auf den Willen des Kindes verwiesen. Nicht was es
braucht ist wichtig, sondern was es will.
Ein drei- oder fünfjähriges Kind zum Beispiel soll in solchen Familien
entscheiden, ob es den Vater oder die Mutter besuchen will oder nicht. Abgelehnt
werden dabei ganz normale, oft sehr kompetente Eltern, die ihre Kinder lieben
und von diesen geliebt werden bzw. wurden, also nicht etwa mißhandelnde oder gar
mißbrauchende Eltern.
Das Syndrom wurde erstmals 1984 von Prof. Richard Gardner, einem amerikanischen
Kinderpsychiater, beschrieben. Dieser schätzt, daß PAS in etwa 90% aller
strittigen Sorgerechtsfälle auftritt (vgl. Chr. Brinck [19.99], S. 78). 1992
erschien sein entsprechendes Lehrbuch unter dem Titel "The Parental Alienation
Syndrome". Es war für alle Professionen gedacht, die mit Scheidungskindern zu
tun haben. 1998 erschien eine erweiterte Auflage mit ergänzenden Empfehlungen.
Im amerikanischen und kanadischen Recht ist PAS inzwischen ein justitiabler
Tatbestand.
Natürlich war das Phänomen der Aufwiegelung oder Beeinflussung eines Kindes auch
hierzulande seit langem bekannt. Gardners Verdienst ist jedoch die systematische
Beschreibung seiner wesentlichen Ursachen, Begleiterscheinungen und seiner
schwerwiegenden Folgen. Außerdem gab er wichtige Hinweise, wie damit umzugehen
sei.
In der Tschechischen Republik fand die PAS-Problematik seit 1996 Eingang in die
wissenschaftliche Fachliteratur und in die Praxis von Scheidungs- und
Sorgerechtsverfahren (vgl. Bakalar, E. [1998]). In Deutschland erwähnte 1995
erstmals W. Klenner das PAS-Syndrom in einem viel beachteten Artikel über
"Rituale der Umgangsvereitelung" in der "Zeitschrift für das gesamte
Familienrecht" (FamRZ, Heft 24 vom 15. Dezember 1995). Eine ausführliche
Beschäftigung mit PAS erfolgte in deutschen Fachzeitschriften seit 1998 durch U.
Kodjoe/P. Koeppel: "The Parental Alienation Syndrome (PAS)"; in: "Der
Amtsvormund" 1/98; U. Kodjoe/P. Koeppel: "Früherkennung von PAS - Möglichkeiten
psychologischer und rechtlicher Interventionen"; in: "KindPrax", Heft 5/98; U.
Kodjoe: "Ein Fall von PAS" in: "KindPrax" 6/98; W. Fischer: "The Parental
Alienation Syndrome (PAS) und die Interessenvertretung des Kindes - ein
kooperatives Interventionsmodell für Jugendhilfe und Gericht" Okt./Nov./98 im
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt; W. Leitner/G. Schoeler:
"Maßnahmen und Empfehlungen für das Umgangsverfahren im Blickfeld einer
Differentialdiagnose bei Parental Alienation Syndrom (PAS) unterschiedlicher
Ausprägung, in Anlehnung an Gardner (1992/1997)", in: "Der Amtsvormund"
Nov./Dez./98. Eine Übersetzung von P. Ward/J. C. Harvey aus dem Amerikanischen
mit Vorwort von W. Klenner erschien unter dem Titel "Familienkriege - die
Entfremdung von Kindern" im "Zentralblatt für Jugendrecht" (ZFJ 6/98).
In meinem Vortrag beziehe ich mich im wesentlichen auf die genannten Arbeiten.
III. Grundlegende Vorbemerkungen
1. Trennung und Scheidung bedeuten für alle Beteiligten - für den, der geht,
den, der verlassen wird und besonders für die gemeinsamen Kinder - eine tiefe
Krise. In einer Untersuchung des Bundesministeriums für Familie und Senioren war
für 84% der Kinder im Grundschulalter der Gedanke an eine Scheidung der Eltern
das Schlimmste vor dem Tod (vgl. U. J. Jopt 1998).
Das seit 1. Juli 1998 geltende Kindschaftsreformgesetz nimmt wesentliche
Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie und der neueren Scheidungs- und
Bindungsforschung auf, die im Grunde selbstverständlich, jedoch noch viel zu
wenig im gesellschaftlichen Bewußtsein verankert sind. Nämlich:
Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang (d. h. die Möglichkeit
Beziehung zu leben) mit beiden Eltern und mit Personen, mit denen das Kind
Bindungen besitzt (vgl. § 1626 Abs. 3) und:
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Beide Eltern sind zum
Umgang berechtigt und verpflichtet (vgl. § 1684 Abs.1).
Die neuen Schweizer Scheidungsgesetze verpflichten beide Eltern, die Beziehung
zum Kind nach Trennung und Scheidung aufrecht zu erhalten. Das französische
Scheidungsgesetz verfolgt die Nichtherausgabe eines Kindes mit Mitteln des
Strafrechts (Art. 357, Code pénal)
Daraus wird deutlich, welchen wichtigen Stellenwert der Erhalt bzw. ggf. die
Wiederherstellung der Beziehung und die Respektierung der gewachsenen Bindung
eines Kindes zu beiden Eltern und Verwandten für eine gesunde Entwicklung
bedeutet. Der Beziehungs- und Bindungserhalt gilt heute als ein wesentliches
Kriterium des "Kindswohls". Es gibt mehrere OLG-Entscheidungen (z. B. OLG
München 1991, OLG Frankfurt/M. 1992, OLG Celle 1993, OLG Frankfurt/M. 1998), die
die Bindungstoleranz, d.h. die Respektierung der gewachsenen Beziehungen und
Bindungen des Kindes an beide Eltern und die Bereitschaft, den Umgang zum
anderen Elternteils aufrecht zu erhalten, zum wesentlichen Kriterium der
Sorgerechtzuteilung machen. Man kann sagen: Das Kind ist bei dem Elternteil, der
die Beziehung zum jeweils anderen respektiert und fördert, am besten aufgehoben.
In der Praxis bedeutet das natürlich eine enorme Herausforderung für
Trennungspaare. In einer Situation, in der die verschiedensten Gefühle (Wut,
Angst, Ärger, Kränkung, Rachegefühle) mobilisiert sind, soll ihnen die Trennung
von Paar- und Elternebene gelingen. Aber genau das ist zu leisten, wenn man das
Wohl des oder der gemeinsamen Kinder und nicht eigennützige Motive - so
verständlich diese auch sein mögen - im Auge haben will. Mein Ex-Mann, meine
Ex-Frau möge mir als Partner noch so zuwider sein, als Vater oder Mutter für das
Kind - aus der Sicht des Kindes - sind sie in ihrer ganzen Unterschiedlichkeit
einmalig und unersetzbar. Das Kind braucht beide und will in der Tiefe seines
Herzens beide auch nach der Trennung als Paar lieben und die gewachsene Bindung
zu ihnen aufrecht erhalten dürfen.
Normalerweise ist jede Mutter und jeder Vater mit den natürlichen Fähigkeiten
ausgestattet manchmal vielleicht mehr oder weniger entwicklungsbedürftig -, um
seinem Kind Mutter oder Vater sein zu können. Das kann durch keinen anderen (z.
B. Zweitpartner) ersetzt werden. Durch Trennung/Scheidung verändert Familie zwar
ihre Gestalt - man zieht z. B. räumlich auseinander -, von der gewachsenen
Beziehungsebene her - und dies besonders in bezug auf das Kind - bleibt sie
dennoch - wenn auch verändert - erhalten(vgl. Krähenbühl., V./Jellouschek, H.
et. al. [1991] und Keyserlingk, L. v. [1994]). An diese Sichtweise müssen sich
viele Trennungspaare erst einmal gewöhnen.
2. Warum sind beide Eltern für das Kind so wichtig?
Hierzu empfehle ich die Lektüre des exzellenten Buches von Françoise Dolto:
"Scheidung wie ein Kind sie erlebt".
Vater und Mutter, mit ihren je unterschiedlichen Geschlechterrollen, Genen,
Persönlichkeitsanteilen, mit ihren Begabungen und Schwächen, repräsentieren sich
von der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an im gemeinsamen Kind. Das Kind
trägt die Anteile beider sozusagen in sich. Das Selbst (Wesen) des Kindes
bekommt seine Struktur und Substanz - ich möchte sagen seine "Essenz" - von
beiden Eltern. (Zu diesen Fragen sind die Ergebnisse der jüngeren
Adoptionsforschung auch sehr interessant.) Es trägt beide Eltern sozusagen in
sich. Früher galt die Zweierbeziehung (Dyade) zwischen Mutter und Kind als
vorrangig, heute weiß man aus der pränatalen und Säuglingsforschung, daß das
Kind von der Zeugung an ein Pol in der Dreiecksbeziehung (Triade) ist. Die
Väterforschung hat die Bedeutung des Vaters für die Entwicklung des Kindes
nachgewiesen (vgl. W. E. Fthenakis [1988,1992]).
Schon während der Schwangerschaft, also intrauterin, nimmt das Kind (z. B. über
Regungen der Mutter oder über die Stimme des Vaters) seinen Vater wahr und
erlebt sich im Zusammenspiel zwischen Vater und Mutter. Im ersten Lebensjahr hat
die Mutter-Kind-Symbiose eine besondere Intensität und Funktion. Das Kind ist zu
Beginn seines Lebens in besonderer Weise auf eine liebevolle, nährende,
Sicherheit gebende, bestätigende Beziehung zu seiner Mutter angewiesen. Ein
Verlust wäre sehr bedrohlich. Die Mutter vermag diese Funktion um so besser
auszufüllen, je sicherer und eingespielter sie sich im Kontakt mit dem Vater
erlebt. Ab dem zweiten und besonders ab dem dritten und vierten Lebensjahr
beginnt sich - so ist sozusagen der natürliche Verlauf - das Kind von der Mutter
weg zu entwickeln, sich zu lösen und dazu braucht es den Vater. Für
Individuation, Ablösung und Autonomie braucht es wesentlich den Vater (vgl.
Elhardt, S. [1998], vgl. Muck, M./Trescher, H. G. [1994], vgl. Mahler, M./Pine,
F./Bergmann, A. [19891).
Wo dieser - aus welchen Gründen auch immer - fehlt, bleibt das Kind sehr häufig
innerlich und äußerlich an der Mutter buchstäblich "hängen", - mit den
entsprechenden Folgen für seine Persönlichkeitsentwicklung. Ungelöste
Symbiose-Komplexe spielen bei vielen psychischen Krankheitsbildern im
Erwachsenenalter eine erhebliche Rolle, wie ich später noch zeigen werde.
Mädchen und Jungen brauchen die interessierte und liebevolle Zuwendung und das
Vorbild von Mutter und Vater, um über positive Identifikationsprozesse eine
männliche bzw. weibliche Identität, ein gesundes Selbstkonzept /
Selbstwertgefühl und ein stabiles Beziehungs- und Bindungsverhalten entwickeln
zu können (vgl. Marone, N. [1992]).
Beim Verlust eines Elternteils wird das Selbst, die Struktur und der Kein eines
Kindes tiefgreifend erschüttert. Das Kind fühlt sich wie zerbrochen. Es erlebt
den Verlust eines Elternteils als gegen sich gerichtet: “Ich bin schuld" oder
“Ich bin es nicht wert”, daß Mama/Papa bleibt. Wird - wie beim PA-Syndrom - der
Beziehungsverlust aktiv durch die Programmierung durch einen Elternteil
verursacht, besetzt das Kind einen Teil von sich negativ, eine Seite seines
Wesens wird psychisch buchstäblich amputiert, mit entsprechend schweren Folgen
für die Persönlichkeitsentwicklung und besonders hinsichtlich der
Langzeitperspektive (vgl. Napp-Peters, A., 1995).
Der Verlust der Beziehung ist verbunden mit einem unglaublichen Schmerz des
Kindes, der sich ganz unterschiedlich äußern kann (z. B.
Verhaltensauffälligkeiten, Depressionen, Ängste u. a.). Häufig werden diese
Signale vom Umfeld nicht registriert oder richtig erfaßt und eine angemessene
Hilfestellung unterbleibt. Um die Situation irgendwie aushalten zu können, wird
der Schmerz vom Kind verdrängt oder abgespalten. Man merkt dann nach außen
scheinbar nichts mehr. Später tauchen diese Kinder häufig mit körperlichen oder
psychischen Symptomen und Verhaltensproblemen oder als Erwachsene mit
gravierenden psychischen und/oder psychosomatischen Problemen in psychiatrischen
und psychotherapeutischen Praxen und Kliniken auf.
Als besonders gefährdet müssen Kinder gelten, die nach außen ein scheinbar
völlig unauffälliges Verhalten zeigen. Sie passen sich an, sind verstummt und
"weinen nach innen", ohne ihre Not noch äußern zu können, so daß sie auch nicht
mehr gehört werden. Hierzu lohnt sich die Lektüre des Buches von H. Figdor,
Wiener Kinderpsychoanalytiker, "Kinder aus geschiedenen Ehen: Zwischen Trauma
und Hoffnung", Mainz, 1992.
IV. Was passiert nun speziell beim PA-Syndrom?
Beim PAS bewirken im wesentlichen drei Faktoren die aggressive Zurückweisung
eines Elternteils und die Übernahme der ablehnenden Gefühle des betreuenden
Elternteils durch das Kind (vgl. U. Kodjoe/P. Koeppel: "The Parental Alienation
Syndrome" DA 1/98):
Die teils bewußte, teils unbewußte Manipulation und Programmierung des Kindes
durch den Elternteil, mit dem es ständig zusammenlebt mit dem Ziel, die Liebe
des Kindes zum anderen Elternteil zu zerstören und diesen aus dem Leben des
Kindes auszugrenzen.
Das Kind gerät in einen schweren Loyalitätskonflikt und schlägt sich aus
Abhängigkeit auf die Seite des Elternteils, mit dem es zusammenlebt und auf den
es angewiesen ist. ("Wes' Brot ich eß, des' Lied ich sing.") Der andere wird
gefühlsmäßig abgespalten.
Vor dem Hintergrund von Negativdarstellungen und Abwertungen des außerhalb
lebenden durch den betreuenden Elternteil übernimmt das Kind dessen
Darstellungen und seine negativen Gefühle, macht sie zu seinen eigenen und
entwickelt daraus manchmal sogar noch eigene Geschichten und Szenarien, die noch
über die Darstellung des manipulierenden Elternteils hinausschießen. Häufig
werden Dinge ausgesagt, die nachweislich gar nicht stattgefunden haben.
Äußere Lebensbedingungen, finanzielle Möglichkeiten, Wegziehen in eine andere
Stadt oder ins Ausland, systematische Entfremdung durch Umgangsvereitelung,
Verstärkung bei der Programmierung durch Angehörige können schließlich die
Eltern-Kind-Entfremdung unterstützen und das Feinbild-Syndrom beim Kind
fixieren.
Es kommt zu einer stabilen Koalition zwischen Kind und ständigem Elternteil, so
daß dieser schließlich gar nicht mehr aktiv zu sein braucht. Teilweise nimmt die
Ablehnung die Form von Ritualen an, wie es sehr gut in dem oben genannten
Artikel von W. Klenner (1995) beschrieben wird:
Vielen von ihnen ist die Entwicklung mehr oder weniger intensiv und schmerzlich
bekannt. Betroffen sind Frauen und Männer - überwiegend allerdings Männer/Väter
- im Verhältnis von ca. 10% zu 90% (vgl. Kodjoe, U./Koeppel, P., DA 1/98, S.
13). Zunächst funktioniert nach einer Trennung der Umgang relativ gut. Plötzlich
treten mehr oder weniger intensive Umgangsstörungen auf. Das Kind ist an den
Umgangswochenenden öfters krank, kann oder will aus irgend einem Grund nicht,
immer mehr Termine fallen aus und werden nicht nachgeholt. Die Argumente lauten:
"Das Kind soll zur Ruhe' kommen", "Das Kind kann jederzeit gehen, aber es will
nicht und man kann es nicht zwingen!' Teilweise wird schließlich auch vor dem
ungerechtfertigten Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs nicht zurückgeschreckt, um
den Umgang sicher zu beenden. Im Zusammenhang mit Sorge- und
Umgangsrechtsstreitigkeiten bestätigt sich der Verdacht des sexuellen Mißbrauchs
in mehr als 90% nicht (vgl. B. Schade; in: Tagungsdokumentation epd. Dok.-Nr.
40/95, S. 36). Die fatalen Schäden, die ein solcher" Vorwurf beim Kind - und
natürlich auch beim fälschlich Beschuldigten zur Folge haben, werden meist nicht
bedacht, manchmal aber auch einkalkuliert (vgl. die erschütternden Berichte von
Thomas Alteck: "Mißbrauch des Mißbrauchs, ein Vater wehrt sich gegen den
Verdacht der sexuellen Kindesmißhandlung"; Herder/Spektrum Bd. 4299, Freiburg,
1994 und Bernd Herbort: "Bis zur letzten Instanz", Bergisch Gladbach, 1996).
In jedem Fall schreitet die Entfremdung zwischen Kind und nichtbetreuendem
Elternteil fort, die Beziehung ist gefährdet und bricht schließlich ab. U. J.
Jopt vergleicht diese Situation für das Kind mit einem "Supergau" (vgl. U. J.
Jopt Jugendschutz und Trennungsberatung", Vortrag am 12. November 1997 auf einer
Fortbildungsveranstaltung des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz in Mainz).
Statistische Untersuchungen weisen nach, daß etwa 50% der bundesdeutschen Väter
bereits ein Jahr nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben
(vgl. Napp-Peters, A., [1985]). Das kann - wie ich eingangs bereits erwähnt habe
- verschiedene Gründe haben, die PAS-Problematik spielt jedoch eine große Rolle.
In jedem Fall ist das für die betroffenen Kinder - und auch für den betroffenen
Elternteil natürlich - eine seelische Katastrophe. Die Folgen der
Traumatisierung reichen bis weit ins Erwachsenenalter hinein (vgl. Beal, E. W./Hochman,
G. [19921 und Wallerstein, J./Blakeslee, S. [1989]).
V. Woran erkennt man PAS-geschädigte Kinder?
Professor Gardner beschreibt acht hauptsächliche Manifestationen bei PAS. Diese
können in Stärke und Ausprägung variieren. Nicht jedes Kind zeigt alle
angeführten Symptome. Es wird zwischen schwacher, mittelstarker und hochgradiger
Form des PAS unterschieden, was für die Art der notwendigen rechtlichen und
psychologischen Interventionen von Bedeutung ist. (vgl. im Folgenden die Artikel
von U. Kodjoe/P. Koeppel [1998] und W. Leitner/G. Schoeler [1998])
1. Zurückweisungs- und Verunglimpfungskampagne
Frühere, schöne Erlebnisse mit dem abgelehnten Elternteil werden fast
vollständig ausgeblendet. Der abgelehnte Elternteil wird ohne große Verlegenheit
und Schuldgefühle abgewertet, als böse und gefährlich beschrieben, sozusagen zur
"Unperson" gemacht. Die Kinder geraten bei ihren Schilderungen in eine große
innere Anspannung und können bei näherem Befragen meist nichts konkretisieren.
Sie sagen dann oft: "Es ist so, ich weiß es."
2. Absurde Rationalisierungen
Die Kinder produzieren für ihre feindselige Haltung irrationale und absurde
Rechtfertigungen, die in keinem realen Zusammenhang mit tatsächlichen
Erfahrungen stehen. Alltägliche Ereignisse werden zur Begründung herangezogen.
"Er hat oft so laut gekaut" oder "Sie hat mich nicht warm genug angezogen", "Sie
will immer, daß wir sagen, wozu wir Lust haben" u. ä.
3. Fehlen von normaler Ambivalenz
Beziehungen zwischen Menschen sind immer ambivalent. An einem Menschen gefällt
mir dieses, jenes aber nicht. Bei PAS -Kindern ist ein Elternteil nur gut, der
andere nur böse. Unrealistischerweise wird der eine nur weiß, der andere nur
schwarz gezeichnet. Dieses Phänomen ist bei PAS besonders typisch und muß den
Befragenden hellhörig machen.
4. Reflexartige Parteinahme für den programmierenden Elternteil
Bei Familienanhörungen wird reflexartig, ohne Zögern und ohne jeden Zweifel für
den betreuenden Elternteil Partei ergriffen, oft noch bevor dieser überhaupt
etwas gesagt hat. Auch hier können die Vorwürfe auf entsprechendes Nachfragen
oft nicht konkretisiert werden.
5. Ausweitung der Feindseligkeit auf die gesamte Familie und das Umfeld des
zurückgewiesenen Elternteils
Großeltern, Freunde und Verwandte des außerhalb lebenden Elternteils, zu denen
das Kind bisher eine warme und herzliche Beziehung unterhielt, werden plötzlich
ohne plausiblen Anlaß ebenso feindselig abgelehnt, wie der außerhalb lebende
Elternteil selbst. Dies wird mit ähnlich absurden und verzerrten Begründungen
rechtfertigt. Das Kind befindet sich dabei häufig in einer tiefen inneren
Spannung und Zerrissenheit.
6. Das Phänomen der "eigenen Meinung" und des "eigenen Willens"
In PAS-Familien wird der "eigene Wille" und die "eigene Meinung" vom betreuenden
Elternteil besonders hervorgehoben. PAS-Kinder wissen schon mit drei oder vier
Jahren, daß alles was sie sagen, ihre eigene Meinung ist. Die programmierenden
Eltern zeigen sich besonders stolz darauf, wie unabhängig und mutig ihre Kinder
sich trauen zu sagen, was sie denken. Oft werden die Kinder aufgefordert, auf
jeden Fall "die Wahrheit" zu sagen. Die erwartete Antwort kommt dann auch mit
Sicherheit, denn kein Kind kann die Enttäuschung des betreuenden Elternteils
riskieren, von dem es ja abhängig ist.
An diesem Punkt zeigt die Programmierung ihre fatalen Folgen: Die Kinder haben
verlernt, ihrer eigenen Wahrnehmung zu trauen und sie zu benennen. Die
doppelten, widersprüchlichen Botschaften (double-blind messages), die sie
erhalten, können sie nicht erkennen und nicht auflösen: "Geh mit deinem
Vater/Mutter (verbal), aber wehe du gehst." (nonverbal) - Das macht verrückt.
7. Abwesenheit von Schuldgefühlen über die Grausamkeit gegenüber dem
entfremdeten Elternteil
Die betroffenen PAS-Kinder haben keine Schuldgefühle, sie unterstellen, der
abgelehnte Elternteil sei gefühlskalt, leide nicht unter dem Kontaktverlust zu
seinem Kind und es geschehe ihm nur recht, keinen Kontakt mehr zu haben.
Gleichzeitig werden finanzielle Forderungen und Ansprüche ohne Skrupel
angemeldet, die Kinder empfinden dies "als ihr gutes Recht". Dankbarkeit zeigen
sie nicht.
8. Übernahme "geborgter Szenarien"
PAS-Kinder schildern teilweise groteske Szenarien und Vorwürfe, die sie von den
betreuenden Erwachsenen gehört und übernommen, aber nicht mit dem anderen
Elternteil selbst erlebt und erfahren haben. Meist genügt die Nachfrage "Was
meinst du damit?", um festzustellen, daß das Kind gar nicht weiß, wovon es
spricht. Einem Vater wurde anläßlich eines Schwimmbadbesuches z. B. vorgeworfen,
er hätte das Kind fast ertrinken lassen - also ein völlig unverantwortlicher und
ungeeigneter Vater zu sein.
VI. Welche Folgen hat die Programmierung/Manipulation für die
Persönlichkeitsentwicklung des betroffenen Kindes
Nach Auffassung von Fachleuten muß die Erzeugung von PAS durch
Programmierung/Manipulation als "psychische Kindsmißhandlung" (W. Fischer
[19981, U. J. Jopt [1998]) bzw. als "emotionaler Kindsmißbrauch" (C. Heyne
[1996]) angesehen werden. Rechtlich gesehen ist PAS nach Meinung von U. Kodjoe/P.
Koeppel (KindPrax 5/98, S. 139) als psychische Kindswohlgefährdung durch
mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge unter Ausnutzung des
Abhängigkeitsverhältnisses des Kindes im Sinne des § 1666 BGB einzuordnen. Aus
den Erfahrungen in meiner psychiatrisch-psychotherapeutischen Praxis kann ich
das nur bestätigen.
PAS führt zu einer tiefen Selbstentfremdung. Das PAS-Kind verlernt, den eigenen
Gefühlen und der eigenen Wahrnehmung zu trauen. Es ist auf Gedeih und Verderb
auf das Wohlwollen des Programmierenden und das Kind fremdbestimmenden
Elternteils angewiesen. Es verliert das Gefühl für die Realität und für seine
eigene Kontur. Die eigene Identität wird zutiefst verunsichert, verwaschen und
brüchig. Negative Selbsteinschätzung, Selbstwertmangel und tiefe Unsicherheit
sind die Folge. In der Begegnung mit einem solchen Menschen hat man oft das
Gefühl eines "chamäleonhaften Verhaltens". Er sagt Ja", wenn er "nein" meint.
Unter dem starken Anpassungs- und Loyalitätsdruck lernt das Kind, sich den
Erwartungen anderer anzupassen; eine klare Individualität und Autonomie kann
sich nicht entwickeln. Es kommt zu schweren, oft kaum noch auflösbaren
Persönlichkeitsstörungen, zum Phänomen des falschen Selbst". (Dies finden wir z.
B. bei Eßstörungen, Süchten u. a .) "Wer bin ich?", "Was denke ich?", "Was fühle
ich wirklich?" Das bleibt für die Betroffenen oft lebenslang eine quälende Frage
und Unsicherheit (vgl. Butollo, W. [1993]. Solche Persönlichkeiten sind später
oft auch anfällig für radikale Ideologien, die die Welt in "schwarz" und "weiß"
einteilen.
Im Beziehungsverhalten erlernt das PAS-Kind Muster in den Extremitäten von
Unterwerfung und Herrschaft. (Nach oben buckeln, nach unten treten.) Da es seine
Erfahrung ist, daß sowohl Liebe als auch Bindung zum Zweck der Kontrolle und
Manipulation mißbraucht werden können, wird später Intimität und Nähe oft nur
schwer zugelassen, aus Angst vor erneuter identitätsvernichtender Vereinnahmung.
Schwierigkeiten bei der Gestaltung angemessener Nähe und Distanz in Beziehungen
sind die Folgen.
Sie kennen alle die Probleme, die sich in Beziehungen aus einem entweder
übermäßig klammernden, vereinnahmenden oder einem unangemessen distanzierten,
unnahbaren Verhalten ergeben können. Im Ergebnis und je nach Ausprägungsgrad von
PAS ist die Persönlichkeit des Kindes mindestens schwer geschädigt,
schlimmstenfalls vernichtet. Ungelöste Symbiose-Komplexe wie sie bei PAS
vorliegen, sind der Kern der sog. “Ich-Krankheiten", deren Spektrum von
psychiatrischen Krankheiten, über das Borderline-Syndrom, Depressionen,
Angsterkrankungen, sexuellen Störungen und Deviationen, bis hin zu Sucht- und
psychosomatischen Erkrankungen reichen kann. In weniger gravierenden Fällen sind
die offensichtlichen Folgen eher unauffällig, bedeuten dennoch eine erhebliche
Beeinträchtigung der Lebensqualität der Betroffenen (vgl. Rohde-Dachser, Chr.
[1989] und Kernberg, 0. F. [1983]).
Das Selbst und der Kern des betroffenen Kindes wird durch die fremdbestimmte,
aktive Zurückweisung, Negierung und Negativbesetzung eines ursprünglich
geliebten Elternteils noch tiefer geschädigt, als durch den eigentlichen Verlust
an sich (wie z. B. beim Tod). Beides - massive Schuldgefühle und der
Elternanteil an der eigenen Person - müssen massiv verdrängt bzw. abgespalten,
d. h. bildlich gesprochen "amputiert" werden. Die Ablösung sowohl vom
idealisierten, betreuenden Elternteil, als auch vom abgewerteten zweiten
Elternteil in der Pubertät wird dadurch erschwert bis unmöglich gemacht. Auch
hieraus können sich weitere langfristige Entwicklungsprobleme ergeben (vgl.
Bauers, B. [1994]). Der psychische bzw. emotionale Mißbrauch ist deshalb oft so
schwer zu identifizieren, weil er ja nicht mit einer Schädigungsabsicht, sondern
im Gewande der Liebe daherkommt. Mit seinen fatalen und langfristigen
Auswirkungen ist er aber - wie andere Formen des Mißbrauchs auch - keinesfalls
zu tolerieren. Die Kinder müssen davor geschützt werden. Bei der Einschätzung
des angeblichen Kindeswillens ist genau hinzuschauen, ob das Gesagte dem
tatsächlichen Kindeswillen entspricht oder auf Manipulationen zurückgeht, und ob
Handlungen, z. B. Umgangs- und Kontaktunterbindung, für das Kind tatsächlich
erforderlich und förderlich oder in höchstem Maße schädlich sind.
Im allgemeinen sind Erhalt bzw. Wiederherstellung gewachsener Beziehungen zu
Vater und Mutter ein zentraler Aspekt des “Kindswohls" und die sog.
“Bindungstoleranz" ein wesentliches Kriterium für die Zuordnung des Sorgerechts
(vgl. Urteile Nr. 544 des OLG Celle 19UF208/93 vom 25. Oktober 1993 und des OLG
Frankfurt/M. 6 UF 18/98 vom 18. Mai 1998).
VII. Ursachen von PAS
(In Anlehnung an U. Kodjoe/P. Koeppel: “Das Parental Alienation Syndrome” in
“Der Amtsvormund” 1/1998, S. 14 und 15)
1. Bei programmierenden Eltern:
Wie jede Lebenskrise, so rührt auch die Scheidung unbewältigte Gefühle (Angst,
Wut, Trauer, Bedrohung) und Themen aus der eigenen Biografie des Betroffenen (
z.B. traumatische Kinheitserlebnisse) auf. Durch die Schmerzen der
Trennungserlebnisse werden diese alten Gefühle mobilisiert und addieren sich zu
den aktuellen Gefühlen. Das erklärt die Intensität und manchmal Irrationalität
des emotionalen Erlebens und Verhaltens eines oder beider Partner. Alte
Verletzungen,
IX. Abschlußbemerkungen
Wer in schwierigen Fällen, wie bei hochgradigem PAS oder wenn ein Elternteil
trotz entsprechender Aufklärung absolut nicht zur Kooperation bereit oder in der
Lage ist, kapituliert, handelt zum Schaden des Kindes, denn die Traumatisierung
durch den erzwungenen Verlust einer Elternbeziehung ist tiefgreifend und reicht
bis weit ins Erwachsenenalter hinein. In einem Kind durch Programmierung und
Manipulation PAS zu erzeugen ist in Anbetracht der
daraus resultierenden schweren Persönlichkeitsschäden kein "Kavaliersdelikt".
Prof. Gardner schreibt dazu: "Nichtstun verdammt beide - sowohl den zum Opfer
gemachten Elternteil als auch das Kind - zu gegenseitiger lebenslanger
Entfremdung. Es gibt absolut keinen Grund zu glauben, daß solche Kinder, wenn
sie erwachsen geworden sind, erkennen werden, was mit ihnen geschehen ist und
sie sich dann mit dem entfremdeten Elternteil wieder versöhnen. Selbst wenn der
Versuch unternommen wird, solch eine Versöhnung herbeizuführen, ist nicht
wahrscheinlich, daß er sich als erfolgreich erweist. Zu diesem Zeitpunkt ist
dann die Wahnvorstellung des Kindes, der zum Opfer gemachte Elternteil sei
verabscheuungswürdig, so tief in seinen Gehirnwindungen verwurzelt, daß nichts
dies zu ändern vermag. Obendrein wird in den vielen Jahren, in denen es absolut
keinen Kontakt miteinander gegeben hat, das Fundament auf dem Beziehungen
wachsen, ausgehöhlt sein, wenn es nicht schon völlig zerstört ist." (Aus einem
Brief von Prof. Gardner an die Autoren W. Leitner und R. Schoeler, abgedruckt in
ihrem Artikel: "Maßnahmen und Empfehlungen für das Umgangsverfahren im Blickfeld
einer Differentialdiagnose bei Parental Alienation Syndrom (PAS)
unterschiedlicher Ausprägung in Anlehnung an Gardner (1992/1997)", in: "Der
Amtsvormund" Nov./Dez./1998, S. 862f.)
Aus meiner Praxis kenne ich Fälle, in denen sich z. B. in der Pubertät oder nach
dem 18. Lebensjahr das Blatt - teilweise radikal - gewendet hat und das Kind
sich dem bis dahin abgelehnten Elternteil wieder zuwandte. Die Pubertät bringt
ja bisweilen dramatische Persönlichkeitsveränderungen mit sich, die wie
Metamorphosen (Raupe --> Puppe -> Schmetterling) anmuten.
Das mag für PAS-Betroffene ein schwacher Trost sein. Ich kenne allerdings
ebenfalls Beispiele, in denen bis ins fortgeschrittene Erwachsenenalter - in
einigen Fällen auch zeitlebens - kein Kontakt mehr zustande kam - mit all dem
Leid, das damit verbunden ist. Gardners Hinweise können also von allen Eltern
und scheidungsbeteiligten Professionen nicht ernst genug genommen werden. Es
geht um wesentliche Entwicklungs- und Lebensperspektiven von betroffenen
Scheidungskindern, ihren Eltern und unserer Gesellschaft von morgen überhaupt.
Literaturverzeichnis:
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1994
2) Bakalar, E.: Das Parental Alienation Syndrome (PAS) in der Tschechischen
Republik; in: Zentralblatt für Jugendrecht, in: ZU Jhg. 85, Nr. 6/98, S. 268
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Scheidung unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede, in:
Eggert-Schmidt-Noerr, A./Hirmke-Wessels V./Krebs, H. (Hrsg.): Das Ende der
Beziehung? Frauen, Männer, Kinder in der Trennungskrise, Mainz 1994
4) Beal, E. W./Hochman, G.: Wenn Scheidungskinder erwachsen sind, psychische
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5) Brinck, Chr.: Wenn Mama zur Feindin wird - Emotionaler Mißbrauch bei
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6) Butollo, W.: Die Suche nach dem verlorenen Sohn, von der Lebendigkeit des
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7) Dolto, F.: Scheidung - wie ein Kind sie erlebt; Klett-Kotta-Verlag, 1997
8) Elhardt, S.: Tiefenpsychologie, 14. Aufl., Stuttgart, 1998
9) Eggert-Schmidt-Noerr, A./Hirmke-Wessels V./Krebs, H. (Hrsg.): Das Ende der
Beziehung? Frauen, Männer, Kinder in der Trennungskrise, Mainz, 1994
10) Figdor, H.: Kinder aus geschiedenen Ehen: Zwischen Trauma und Hoffnung;
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hrsg. LBS-Initiative Junge Familie, Beltz Verlag, Weinheim, 1995
14) Fthenakis, W. E.: Väter, Bd. 1: Zur Psychologie der Vater-Kind-Beziehung Bd.
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16) Gardner, R. A.: The Parental Alienation Syndrome, by CreativeTherapeutics,
Cresskill N. J., 1992
17) Gardner, R. A.: The Parental Alienation Syndrome, by Creative Therapeutics,
Cresskill N. J., second Edition, 1998
18) Herbort, B.: Bis zur letzten Instanz, Bergisch-Gladbach, 1996
19) Heyne, C.: Die sanfte Gewalt: Narzißtischer Mißbrauch; in: Diess: Täterinnen
– offene und versteckte Aggression von Frauen; München, 1996
20) Jopt, U. J.: Im Namen des Kindes; Plädoyer für die Abschaffung des
alleinigen Sorge rechts, Hamburg, 1992
21) Jopt, U. J.: Nacheheliche Elternschaft und Kindswohl - Plädoyer für das
gemeinsame Sorgerecht als anzustrebenden Regelfall; in: FamRZ 1987, Heft 9, S.
875 - 885
22) Jopt, U. J.: Staatliches Wächteramt und Kindswohl, ZU Jhg. 77, Nr. 4/90, S.
285 - 316
23) Jopt, U. J.: Staatlich legalisierte Kindsmißhandlung im Familienrecht; in:
ZfJ, Jhg. 78, Nr. 2/91, S. 93 - 144
24) Jopt, U. J.: Wir müssen den seelischen Mißbrauch von Kindern verhindern; in:
A. Schmidt: Mehr Vater fürs Kind - auch nach Trennung und Scheidung, Weinheim,
1998, S, 294 - 303
25) Jopt, U. J.: Jugendschutz und Trennungsberatung; Vortrag am 12. November
1997 auf einer Fortbildungsveranstaltung des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz
in Mainz, Manuskript 2/98
26) Kernberg, 0. F.: Borderline-Störungen und pathologischer Narzismus;
Frankfurt, 1983
27) Keyserlingk, L. v.: Stief und Halb und Adoptiv - neue Familie, neue Chance;
Düsseldorf, 1994
28) Klenner, W.: Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder
geschiedenen Eltern; in: FamRZ, Jhg. 42, Heft 24, 15. Dezember 1995, S. 1529 -
1535
29) Kodjoe, U./Koeppel, P.: The Parental Alienation Syndrome (PAS), in: "Der
Amtsvormund", Sonderdruck 1/98, S. 9 - 26
30) Kodjoe, U./Koeppel, P.: Früherkennung von PAS - Möglichkeiten
psychologischer und rechtlicher Interventionen; in: Kind-Prax 5/98, S. 138 - 144
31) Kodjoe, U.: Ein Fall von PAS; in: Kind-Prax 6/98, S. 172 - 174
32) Krähenbühl, V./Jellouschek, H./Kohus-Jellouschek, M./Weber, R.:
Stieffamilien: Struktur Entwicklung -Therapie; Freiburg, 1991
33) Leitner, W./Schoeler, R.: "Maßnahmen und Empfehlungen für das
Umgangsverfahren im Blickfeld einer Differentialdiagnose bei Parental Alienation
Syndrom (PAS) unterschiedlicher Ausprägung in Anlehnung an Gardner, 1992/1997",
in: "Der Amtsvormund" Nov./Dez./1998
34) Mahler, M./Pine, F./Bergman, A.: Die psychische Geburt des Menschen,
Frankfurt 1989
35) Marone, N.: Gute Väter, selbstbewußte Töchter: Die Bedeutung des Vaters für
die Erziehung; Frankfurt, 1992
36) Muck, M./Trescher, H. G.: Grundlagen der psychoanalytischen Pädagogik;
Mainz, 1994
37) Napp-Peters, A.: Ein-Elternteil-Familien, Weinheim/München, 1985
38) Napp-Peters, A.: Familien nach der Scheidung, München, 1995
39) Olivier, Chr.: Die Söhne des Orest, ein Plädoyer für Väter; Düsseldorf, 1994
40) Petri, H.: Verlassen und verlassen werden, Angst, Wut, Trauer und Neubeginn
bei gescheiterten Beziehungen; Zürich, 1991
41) Rohde-Dachser, Chr.: Das Borderline-Syndrom; Bem, 1989
42) Schade, B.: Vgl. Angaben zur Statistik bei Verfahren von sexuellem
Mißbrauchsvorwürfen in familiengerichtlichen Verfahren, Tagungsdokumentation epd.
DokNr. 40/95, 25. September 1995, S. 36
43) Schmidt, A.: Mehr Vater für das Kind - auch nach Trennung oder Scheidung,
Wege aus der vaterlosen Gesellschaft, Weinheim, 1998
44) Wallerstein, J./Blakeslee, S.: Gewinner und Verlierer, Frauen, Männer,
Kinder nach der Scheidung - eine Langzeitstudie; München, 1989
45) Ward, P./Harvey, J. C.: (aus dem Amerikanischen übersetzt von C. T. Dum mit
Vorbemerkungen von W. Klenner): Familienkriege, die Entfremdung von Kindern; in:
Jhg. 85, Nr. 6/98, S. 237 - 245
Einige zum Thema interessante Gerichtsurteile:
1) BVG (lBvR602/92) vom 18. Februar 1993
2) OLG München vom 12. April 1991, in: FamRZ91, S. 1343f.
3) OLG Frankfurt am Main (6UF125/92) vom 29. Januar 1993
4) OLG Celle (19UF208/93) vom 25. Oktober 1993; in: FamRZ 1994, Heft 14, S. 924
- 926
5) OLG Frankfurt am Main (6UF18/98) vom 18. Mai 1998
6) OLG Nürnberg (10UF441/98) vom 15. Juni 1998
7) OLG Bamberg (7WF122/94); in: NJW 1995, Heft 25, S. 1684 - 1685
8) OLG Bamberg (7UF42/85); in: FamRZ 1985, Heft 11, S. 1175 - 1179
9) AG Rinteln (2XV178) vom 27. April 1998
Vortrag von Dr. Wilfrid von Boch-Galhau am 14.6.99 im "Treffpunkt
Gesundheitsvorsorge", Wiesbaden.