Ein Zwei-Phasen-Modell zu PAS
von Uwe Jopt, Universität Bielefeld
Vortrag, gehalten anläßlich der Tagung Kindeswille und Elterntrennung vom 23. –
24. April 1999
an der Katholischen Akademie Trier
I. Einleitung
1. PAS - ein unheimliches Phänomen
Inzwischen kolportieren auch die Medien, was – vor allem Väter – schon immer
wußten: Wenn ein Trennungskind von sich aus jeden Kontakt zum anderen Elternteil
abbricht, dann ist dies regelmäßig auf seine "Programmierung" durch den
betreuenden zurückzuführen. Dieses Phänomen wurde erstmals von dem
amerikanischen Kinder- und Jugendpsychiater Richard A. Gardner (1992) als "PAS"
(Parental Allienation Syndrom) ausführlich beschrieben.
Dabei handelte es sich zwar nicht um eine Neuentdeckung, denn die Ablehnung
eines Elternteils durch sein eigenes Kind hat es schon immer gegeben. Neu und
auch originell war jedoch zum einen die Differenziertheit, mit der hier ein
Syndrom beschrieben wurde, das zum beklemmendsten zählt, was das Familienrecht
kennt. Zum anderen hatte Gardner erstmals versucht, das Verhalten dieser Kinder
in einen breiteren theoretischen Rahmen einzubetten und daraus Konsequenzen für
das Familiengericht abzuleiten.
Seit kurzem nun sind diese Überlegungen dank einer Veröffentlichung von
O.-Kodjoe & Koeppel (1998; ähnlich auch Kodjoe & Koeppel, 1998) auch hierzulande
bekannt. Und als hätte dies nicht gereicht: in kurzen Abständen folgten danach
noch die Übersetzung eines Artikels der beiden amerikanischen Rechtsanwälte Ward
& Harvey (1998), sowie ein umfangreicher Beitrag aus Sicht einer
Sozialarbeiterin (Fischer, 1998). Seitdem scheint die Aufmerksamkeit für eines
der schwierigsten Probleme im gesamten Familienrecht nun auch hier geweckt
worden zu sein.
Ungeteilte Zustimmung fanden die Thesen von Kodjoe, Koeppel, u.a., allerdings
nicht. Auf Skepsis und Zurückhaltung stieß insbesondere die Behauptung,
ursächlich für PAS seien die betreuenden Elternteile, meist Mütter, die es
bewußt, vorsätzlich und gezielt darauf anlegten, den Expartner dauerhaft von
seinem Kind zu trennen ("programmierender Elternteil"; "Gehirnwäsche"). Diese
"Erklärung" wurde in ersten Repliken sowohl von Salzgeber & Stadler (1998) als
auch von Gerth (1998) als unzulässige Vereinfachung und unbewiesene
Unterstellung zurückgewiesen.
So mokierten sich beispielsweise Salzgeber & Stadler (1998, S. 168) über PAS als
ein "Allheilmittel oder psychologisch verbrämte Keule", als ein "Superkriterium"
(S. 170), mit dem sich letztlich jede Umgangsstörung allein auf den Egoismus des
betreuenden Elternteils zurückführen ließe. Zudem sei das Konzept ohnehin "nicht
neu" und - wenngleich unter anderen Namen: wie "Umgangsvereitelung",
"Gegeneinstellung" oder "Sabotage" – schon immer bekannt gewesen.
Ähnlich äußerte sich der Erziehungsberater Gerth (1998). Auch er sah im
PAS-Syndrom lediglich eine wenig hilfreiche "Schublade", ein im Grunde
überflüssiges "neues Produkt". Und seine Befürchtung (S. 172): "Es wäre schlimm,
wenn die Diskussion um PAS in Deutschland dazu führte, daß demnächst hier die
ersten PAS-Fortbildungen verkauft werden – im Vorgriff auf die Vision, daß
Eltern per Gerichtsbeschluß zu speziellen Therapiemaßnahmen für ihre "PAS-geschädigten
Kinder" verpflichtet werden."
Diese Sorge ist zwar - m. E.: leider – vollkommen unbegründet, da aufgrund der
großen Defizite im Verständnis von und im Umgang mit PAS heute noch niemand in
der Lage wäre, eine solche Schulung überhaupt durchzuführen. Die Zitate lassen
zugleich aber auch ahnen, daß die bevorstehende Auseinandersetzung nicht ganz
frei von Emotionen geführt werden dürfte. Alle vorschnellen Bagatellisierungen
des PAS-Konzeptes - bei aller berechtigten Warnung vor Simplifizierungen –
laufen jedoch am Ende nur darauf hinaus, daß sich die Meinung von der
Alleintäterschaft eines Elternteils noch weiter ausbreiten wird, weil es an
überzeugenden Alternativerklärungen fehlt.
Das jedoch wäre fatal. Denn mag die bisher eingebrachte Kritik auch noch nicht
optimal sein, um den fachlichen Disput voranzutreiben; niemand kann wünschen,
daß die gerade erst angestoßene Auseinandersetzung schon wieder einschläft,
bevor sie überhaupt richtig begonnen hat. Dafür ist das PAS-Thema einfach viel
zu bedeutungs- und folgenschwer.
Womit die hier vertretene Position markiert ist. Denn wenn ein Kind - ohne jeden
erkennbaren Grund (!) – geradezu "über Nacht" einen bis dahin ganz
selbstverständlich geliebten und in seinen Lebensalltag fest eingebundenen
Elternteil kategorisch ablehnt; wenn es ihn – vor dem Hintergrund einer
Polarisierung seiner Eltern in einen "bedingungslos Guten" und einen
"ausschließlich Bösen" – regelrecht zum "Monster" erklärt; dann gehört dies
zunächst zum Bedrückendsten, was sich ein Mensch vorstellen kann.
Insofern unterschätzt jeder, der PAS lediglich als eine von zahlreichen
Möglichkeiten eines Kindes ansieht, auf die trennungsbedingten Konflikte seiner
Eltern zu reagieren, die psychologischen Dimensionen dieses Syndroms ganz
gewaltig. Um dies zu verdeutlichen, muß man sich nur einmal vorstellen, das Kind
würde nicht nur einen, sondern beide Eltern ablehnen.
In diesem Fall käme vermutlich kein Gericht auf den Gedanken, ihm sofort eine
Pflegefamilie oder einen Heimplatz zu suchen. Jedenfalls dann nicht, wenn
keinerlei nachvollziehbare Gründe für den Einbruch in das emotionale
Kind-Eltern-System erkennbar wären – doch das genau ist ja die zentrale
Voraussetzung, um überhaupt von PAS zu sprechen. Statt dessen dürften alle
Professionellen das Kind unverzüglich einem Psychiater vorstellen, da ganz
offensichtlich irgendwas mit ihm "nicht stimmt" und es zumindest unter
bedenklichen Einbußen der Realitätswahrnehmung zu leiden scheint.
Dieses Beispiel verdeutlicht, daß die Zweifel an der Eigenständigkeit der
Willensentscheidung eines Kindes in dem Maße zunehmen, wie der geäußerte Wunsch
sich von der (psychologischen) Realität entfernt. Daß ein Kind ohne jeden Grund
mit seinen Eltern nichts mehr zu tun haben will, das kann sich einfach niemand
vorstellen, es ist absolut wirklichkeitsfremd und widerspricht jeglicher
Erfahrung. Deshalb bleibt folgerichtig als einzige Erklärung nur der Verdacht
übrig, daß eine psychische Beeinträchtigung vorliegen muß.
Eine solche Argumentationsfigur kann jedoch nicht nur auf den Spezialfall, daß
die kindliche Ablehnung "beiden" Eltern gilt, beschränkt bleiben. Wenn
psychopathologische Überlegungen immer dann ins Spiel kommen, sofern das Kind
ein Verhalten zeigt, dessen "Auftretenswahrscheinlichkeit" im Lebensalltag
erfahrungsgemäß gegen Null strebt, dann gilt sie logischerweise auch für den
hier zur Diskussion stehenden Fall, daß "nur" ein Elternteil von seiner -
rational nicht nachvollziehbaren - Ablehnung betroffen ist.
Die klinische Dimension von PAS läßt sich jedoch nicht nur aus Sicht
entwicklungspsychologischer Elementarbedürfnisse aufzeigen. Ein ganz anderer
Aspekt gilt dem Umgang und der psychischen Verarbeitung "kritischer
Lebensereignisse", was bisher allerdings vornehmlich bei Erwachsenen untersucht
wurde (Filipp, 1981). In diesem Rahmen ließe sich die Ausgrenzung eines
Elternteils am ehesten mit seinem plötzlichen Tod vergleichen, da es in beiden
Fällen darum geht, mit dem Verlust einer exklusiven – d. h. in aller Regel nicht
austauschbaren und damit auch nicht ersetzbaren – Liebesperson umzugehen.
Dabei scheint es auf den ersten Blick belastender zu sein, wenn ein Elternteil
verstorben ist, da es in diesem Fall nur die Möglichkeit gibt, sich endgültig
von einer bis dahin selbstverständlichen familialen Lebensgemeinschaft zu
verabschieden. Schon auf mittlere Sicht bestätigt sich diese Vermutung jedoch
nicht mehr. Denn zwar ist der akute Schmerz über den Verlust von Mutter oder
Vater nicht zu steigern. Parallel zum Leiden setzt aber zugleich – gemeinsam mit
den Angehörigen - ein Verarbeitungsprozeß, die Trauerarbeit, ein, wodurch das
Kind irgendwann schließlich wieder relativ unbeschwert an dem nunmehr
veränderten Leben teilhaben kann.
Eine vergleichbare Möglichkeit der Katharsis hat das PAS-Kind jedoch nicht. Zum
einen kann es nicht "öffentlich" trauern, weil es den Verlust nicht erleiden
mußte, sondern selbst herbeigeführt hat. Insofern "darf" es auch keine Trauer
zeigen, da niemand dies verstehen und vor allem der betreuende Elternteil
hierfür kein Verständnis haben würde. Zum anderen gibt es aber auch keinen
Toten, von dem endgültig Abschied genommen werden könnte. Gar nicht so selten
begegnet das Kind dem Abgelehnten vielmehr auf der Straße, auf dem Schulhof oder
auf der Kirmes – was Zufall sein kann, meist aber eher Ausdruck von Sehnsucht
ist. Dies gilt zumindest für die vom abgelehnten Elternteil erzwungenen Treffen
vor Gericht.
In jedem Fall sorgen solche "Kontakte" dafür, daß die Trennung selbst nach
Jahren immer noch so "frisch" ist, als wäre sie erst gestern vollzogen worden.
Und bedenkt man weiter, daß der andere Elternteil trotz Kontaktlosigkeit – oder
treffender; gerade wegen dieser – immer wieder im Bewußtsein des Kindes
auftaucht und dadurch Gefühle von Hilflosigkeit und Schmerz, aber auch Wut und
Enttäuschung auslöst, dann wird schnell deutlich, daß es die Linderungen des
Faktors "Zeit", der die Erinnerung an einen einschneidenden menschlichen Verlust
mit jedem Tag blasser erscheinen läßt, für ein PAS-Kind nicht gibt.
Wie aber läßt sich verstehen, daß ein Kind sich, anscheinend auch noch
freiwillig, psychische Dauerlasten von solchen Dimensionen auflädt?
Möglich ist dies nur über einen nachhaltigen Prozeß seiner Beeinflussung, und
alleiniger "Beeinflusser" ist logischerweise natürlich der betreuende
Elternteil, da es zum anderen ja gar keinen Kontakt gibt. Insofern kann ich mich
der entsprechenden These Gardners nur anschließen. Der entscheidende Unterschied
liegt jedoch darin, daß nach der hier vertretenen Auffassung die Einwirkung auf
das Kind nicht, bzw. nur äußerst selten, bewußt und zielgerichtet erfolgt.
Dieser Prozeß verläuft vielmehr meist so subtil und verdeckt ab, daß der
Betreuende gar nicht bemerkt, was er "anrichtet".
Insofern gibt es zwar einen "Verursacher" des PAS-Syndroms, dieser ist jedoch -
von wenigen Ausnahmen abgesehen – für seinen unseligen Einfluß nicht
"verantwortlich". Jedenfalls nicht im moralischen Sinne; und auch
"psychologisch" erst dann, wenn ihm die bis dahin gar nicht erkannten
Zusammenhänge zwischen dem eigenen Verhalten nach Trennung und den
Abwehrreaktionen seines Kindes bewußt gemacht wurden. Was am Ergebnis allerdings
nichts ändert: jedes PAS-Kind ist ein Opfer psychischen Mißbrauchs.
Dies ist eine Form von Mißbrauch, die sich hinsichtlich ihrer traumatischen
Bedeutung durchaus mit "sexuellem Mißbrauch" aus dem familialen Umfeld
vergleichen läßt. Denn hier wie dort schaut das Kind nicht nur lebenslang auf
eine dramatisch und irreversibel beeinträchtigte Kindheit zurück. In beiden
Fällen sorgt die das ganze Leben fortbestehende Ambivalenz zum Täter bzw. zum
"Gegner" auch dafür, daß es dem Kind kaum gelingt, sich jemals "intrapsychisch"
von ihm "zu befreien". Deshalb zählen seelische Belastungen, die sich auf
zahlreiche Aspekte der Persönlichkeit auswirken (Identität; Vertrauen; Liebes-
und Beziehungsfähigkeit), nicht nur beim sexuellen Mißbrauch zu den fast sicher
vorhersagbaren Folgen; dasgleiche gilt auch in Bezug auf die grundlose Ablehnung
eines Elternteils.
2. "Empirie" ersetzt keine "Theorie"
Zweifel an der "bewußten" Beeinflußung eines PAS-Kindes sind schon deshalb nicht
von der Hand zu weisen, weil grundsätzlich auch für die Trennungsfamilie gilt,
was auf dem Feld zwischenmenschlicher Beziehungen Regelfall ist: Wo immer zwei
oder mehr Personen miteinander umgehen, da entstehen schnell so differenzierte
und komplexe Interaktionsmuster, daß jeder Versuch, das Verhalten des einen
allein auf den anderen zurückzuführen, scheitern muß.
Insofern ist Kodjoe/Koeppel zwar zuzustimmen, wenn sie die im Zusammenhang mit
der Ablehnung eines Elternteils zu beobachtenden Verhaltensweisen der Kinder
differenziert auflisten, beschreiben und unter dem Namen "PAS" zusammenfassen;
beispielsweise die "an den Haaren herbeigezogenen" Argumente, mit denen sie ihre
Ablehnung von Vater oder Mutter "begründen".
Nur: Was sich beobachten und registrieren läßt - dies ist ein zentrales Axiom
der Psychologie - liefert keineswegs auch gleich seine Erklärung mit. Deshalb
kommt es stets darauf an, zunächst das Beobachtete ("Phänotyp") mit all den
Ursachen in Beziehung zu setzen, die aufgrund von theoretischen oder
Plausibilitätsüberlegungen als Erklärungen in Frage kommen könnten. Wobei
schließlich der Faktor bzw. das Bündel von Faktoren als "Ursache" gilt, der mit
den wenigsten Zusatzannahmen in der Lage ist, das Beobachtete zu erklären.
Zugleich müssen sich daraus aber auch weitere Vorhersagen (Hypothesen) ableiten
lassen, die - in der Praxis oder auch experimentell - einer weiteren Überprüfung
unterzogen werden können. Die dabei gewonnenen Ergebnisse wiederum bestätigen
die Hypothesen entweder, oder sie erfordern ihre Modifikation an die
vorgefundene Realität; worauf jetzt aus dem veränderten Modell wieder neue
Hypothesen abgeleitet und erneute Überprüfung vorgenommen werden können, usw. .
Insofern ist jede theoretische Erklärung eines Verhaltens niemals endgültig,
sondern gilt immer nur so lange, wie kein anderes Modell aufgestellt wird, mit
dem sich noch mehr Beobachtungen und Befunde erklären lassen. Solche Bündel
theoretischer Annahmen, die zur Erklärung von Beobachtungsdaten herangezogen
werden, verkörpern wissenschaftsmethodisch den "Genotyp".
Beobachten und Registrieren ist somit die eine Seite
wissenschaftlich-psychologischer Arbeit, und in diesem Rahmen findet sich in der
Tat jenes auf den ersten Blick unbegreifliche Phänomen, daß ein Trennungskind
den nicht mit ihm zusammen lebenden Elternteil kategorisch ablehnt und abwertet,
ohne daß sich dafür irgendwelche plausiblen und nachvollziehbaren Gründe finden
lassen. Zur Vereinheitlichung wie zur Vereinfachung der fachlichen Kommunikation
ist es üblich, solche klar umschreibbaren Verhaltensweisen als ein Syndrom, ein
Bündel "typischer" Reaktionen, zusammenzufassen und mit einem Namen zu belegen.
So verstanden, ist auch die "Erfindung" des Kürzels "PAS" ein deutlicher Gewinn,
der den fachliche Austausch ganz erheblich erleichtert. Denn Umgangsstörungen
nach Trennung waren zwar natürlich immer schon bekannt; mit solcher Präzision
wie von Gardner und seinen Übersetzern ist ein spezifischer Ausschnitt aus
diesem breiten Feld – die Ablehnung von Kontakten durch das Kind selbst – jedoch
bisher noch nie beschrieben worden.
Demgegenüber ist jedoch die Suche nach dem verantwortlichen Genotyp, nach der
Erklärung dieses Verhaltens, eine vollkommen andere Aufgabe, von deren Lösung
wir heute noch sehr weit entfernt sind. Jedenfalls ist mir bisher kein einziges
Modell bekannt, das auch nur annähernd geeignet wäre, dieses
"entwicklungspsychologische Unding" – ein sicher gebundenes Kind wehrt
ausgerechnet den Menschen bedingungslos ab, zu dem es eine nicht minder innige
und intime Bindung aufgebaut hat, wie zu seiner Betreuungsperson – psychologisch
zu erklären.
Deshalb war es zumindest aus wissenschaftlicher Sicht ein echter Fehler, den
durchaus zutreffend umschriebenen "Phänotyp PAS" sofort und ohne nähere Prüfung
mit dem Erklärungsmuster vom zielstrebig und bewußt manipulierenden Elternteil
zu verknüpfen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß Gardner selbst mit
manchen vagen und mehrdeutigen Formulierungen eine solche Schlußfolgerung
durchaus nahelegen konnte.
3. Zur Hilflosigkeit der Helfer
Falsch ist es aber auch, wenn heute versucht wird, das PAS-Syndrom mit dem
lapidaren Hinweis vom "alten Wein in neuen Schläuchen" zu bagatellisieren und
damit den Eindruck zu erwecken, als handle es sich hierbei um ein Problem, das
man bereits seit langem erkannt und gebannt hat. Richtig ist zwar, daß es auch
schon früher "parteiliche" Kinder gab. Von einer wirklichen "Beherrschung"
dieser Konstellation durch Gerichte wie Fachleute konnte jedoch niemals die Rede
sein.
Denn die Standardempfehlung für diese Fälle lief regelmäßig darauf hinaus, dem
kindlichen Willen uneingeschränkt zu folgen und deshalb das Umgangsrecht des
abgelehnten Elternteils auf unbestimmte Zeit auszuschließen (Lempp, 1972, 1984;
Ullmann, 1985). Eine "Orientierung an der Realität", die bestenfalls pragmatisch
ausgerichtet war, wissenschaftliche Grundlagen gab es für diese Position jedoch
nicht. Und dies, obwohl dieser Ratschlag sich immerhin auf die Tochter des
Begründers der Psychoanalyse, Sigmund Freud, berufen konnte (Goldstein, Freud &
Solnit, 1974).
Doch das Gebäude der Psychoanalyse war zu Anfang dieses Jahrhunderts in gänzlich
anderer Absicht – als eine allgemeine Theorie der Persönlichkeit, und nicht als
rezeptbuchartige Anweisung für Richter und Sozialarbeiter – entwickelt worden;
sämtliche "Ableitungen" in Bezug auf den Umgang mit Scheidungs- bzw. später dann
auch mit Pflegekindern (Goldstein, Freud & Solnit, 1982) wurden insofern einfach
dem Kindschaftsrecht "übergestülpt". Inwieweit diese Vorgehensweise aber auch
zulässig war, wurde noch nie überprüft.
Deshalb ist es äußerst fragwürdig, wenn heute immer noch die bereitwillige
Übernahme eines vermeintlich frei geäußerten "Kindeswillens" als "Beweis" dafür
gilt, daß man die PAS-Problematik im Griff habe. Ein Bild, das sich fast täglich
in deutschen Gerichtssälen wiederholt. Tatsächlich handelt es sich hier jedoch
immer wieder um die faktische "Kapitulation" vor den Verhaltensfolgen eines
mißbrauchten Kindes. Diese Einschätzung wird auch dadurch nicht fraglicher, daß
auch heute noch die meisten Psychologischen Sachverständigen den Gerichten diese
Lösung ausdrücklich empfehlen. Denn solche Begründungen unterscheiden sich nicht
von denen der Siebzigerjahre.
Das hat logischerweise zur Folge, daß auch nur ganz wenige Gerichte den extremen
Grad an Kindeswohlgefährdung erkennen, der mit dem PAS-Syndrom verbunden ist.
Und wenn man weiterhin bedenkt, daß auch die Jugendhilfe bisher keinen
eigenständigen Umgang mit dieser Problematik entwickelt hat, sondern im
"Ernstfall" ihre Zuständigkeit bereitwillig an einen Sachverständigen abtritt,
dann kann es niemanden überraschen, wenn aus Kindperspektive der Eindruck
entsteht, daß selbst die Helfer hilflos seien (Jopt, 1998).
Da andererseits aber gerade PAS – wie keine zweite Problematik im Familienrecht
– der interdisziplinären Kooperation des gesamten Helferapparates bedarf, ist es
zumindest für die Zukunft von ausschlaggebender Bedeutung, daß sich alle
Verfahrensbeteiligten des hohen Gefährdungsgrades für die Kinder sowie des
unverzüglichen Handlungsbedarfs bewußt sind.
Doch das ist leicht gefordert. Was aber ist zu tun, was kann man überhaupt
konkret machen, um ein Kind aus der "Sackgasse PAS" wieder rauszuführen? Alle
Antworten auf diese Kernfrage setzen allerdings voraus, daß zuvor eine
Vorstellung davon besteht, wie das Kind überhaupt in die einseitige Parteinahme
zu Lasten eines Elternteils hingeriet. Denn wenn der Betreuende als Schuldiger
nicht länger in Frage kommen soll, muß es zwangsläufig andere Ursachen geben,
die dafür verantwortlich sind.
Deshalb soll zur Anregung zukünftiger Interventionsmaßnahmen zunächst ein
zweistufiges Modell vorgestellt werden, das zum einen zu erklären versucht, wie
es zur Entwicklung dieses Symptoms überhaupt kommen kann. Das ist seine erste
Stufe. In der zweiten Stufe geht es dann um die Frage, was das Syndrom stabil
hält, warum PAS- Kinder praktisch so gut wie nie zum abgelehnten Elternteil
wieder zurückfinden.
Grundsätzlich neu ist dieser Ansatz allerdings nicht. Denn seit Mowrer (1960)
vorgeschlagen hatte, Entstehung wie Stabilität von Phobien – das sind
neurotische Ängste vor ganz konkreten Auslösern, beispielsweise Spinnen - durch
das Zusammenspiel von zwei elementaren Lernmechanismen – dem klassischen, sowie
dem operanten Konditionieren – zu erklären, hat sich dieser Ansatz insbesondere
auf dem Feld solcher psychischen Störungen, die im Zusammenhang mit Angst
gesehen werden müssen, als ein sehr taugliches Konzept erwiesen, um den unter
ihrer Phobie leidenden Menschen effektive Hilfen anzubieten.
II. Ein Zwei-Phasen-Modell zu PAS
1. Phase 1: Zur Entstehung des PAS-Syndroms
1.1. Paarkonflikt "Trennung"
Es ist nicht bekannt, daß ein Trennungskind, dessen Eltern sich beide ernsthaft
darum bemühten, es aus ihren eigenen Spannungen und Konflikten bestmöglich
rauszuhalten, jemals eine ablehnende Haltung gegenüber Vater oder Mutter
entwickelt hätte. Zwar geraten Kinder - selbst bei bester Absicht ihrer Eltern -
immer wieder zwischen deren Fronten. Doch das ist nahezu unvermeidlich (vgl.
Jopt, 1992a; 1998).
Denn "Trennung" ist lediglich der sachlich-neutrale Name für ein in Wirklichkeit
hochdramatisches und turbulentes Geschehen. Tatsächlich gilt dieser "emotionale
Super-GAU" – ganz gleich, ob selbst eingeleitet oder durch den Partner – gleich
nach dem Tod eines geliebten Angehörigen oder einer eigenen tödlichen Erkrankung
als das belastendste "kritische Lebensereignis", dem ein Mensch ausgesetzt sein
kann (Fillipp, 1981), da in den meisten Fällen zumindest einer der Partner die
Beendigung der Beziehung gar nicht wollte.
Dies ist in der Regel natürlich der Verlassene. Doch – das ist kein Widerspruch
– "verlassen" kann sich durchaus auch der fühlen, der selbst geht. Denn
"Trennung" ist kein rationales, sondern in erster Linie ein psychologisches
Konzept; d.h., es kommt weniger darauf an, wer wen konkret verläßt, sondern
darauf, als was man sich fühlt. So kann beispielsweise eine Frau, die sich
aufgrund seines anhaltenden Alkoholkonsums schließlich doch noch eines Tages
enttäuscht und resigniert von ihrem Mann trennt, trotzdem als die "Verlassene"
fühlen, da sie aus ihrer Sicht – irgendwann nicht länger bereit, weiter an seine
nie eingehaltenen Versprechungen zu glauben - zu diesem Schritt "gezwungen"
wurde.
Wer sich jedoch erst einmal als der Verlassene fühlt, für den bricht regelmäßig
eine Welt zusammen. Ihm wird der Boden unter den Füßen förmlich weggerissen,
weil seine Vision von Liebes- und Familienglück, seine gesamte Zukunftsplanung
mit Partner und Kind, über Nacht zerstört wurde. Was verdeutlicht, daß es nicht
lediglich um "irgendwelche" Probleme geht, die durch Trennung gelöst werden. Die
Auflösung der Liebes- und Lebensgemeinschaft gehört vielmehr zum Fundamentalsten
und Erschütterndsten, was es im Leben gibt.
Insofern ist die dabei freigesetzte Palette von Gefühlen – die von Trauer,
Schmerz und Hilflosigkeit über Enttäuschung und Wut bis hin zu Haß und
Rachegedanken reichen können – nur zu verständlich. Zumindest gilt dies für den,
gegen seinen ausdrücklichen Willen, Verlassenen, für den der Partner
selbstverständlich der Alleinverantwortliche für das Scheitern seines
Lebenstraums, seiner Zukunft überhaupt, ist.
Für diese einseitige Schuldzuschreibung "sorgt" ein kognitiver
Selbstschutzmechanismus, den jeder kennt. Denn nahezu alle Menschen "ordnen"
ihre Interaktionen mit dem Partner stets so, daß sie sich selbst lediglich als
die "Reagierenden" und den anderen in der Rolle des "Akteurs" sehen.
Unglücklicherweise sieht der jedoch die Relation zwischen Aktion und
Reaktionganz genau so - lediglich mit anderem Vorzeichen. Womit sich beide
Partner gleichzeitig als "Opfer" fühlen und den anderen für den alleinigen
"Täter" halten. Dieser psychologischen Mechanismus, durch den zeitliche Abläufe
mit einer – stets nur subjektiv gültigen - kausalen Struktur versehen werden,
wird als Interpunktion bezeichnet (vgl. Jopt, 1992a, 1998).
Trotz aller Gefühlsähnlichkeit zwischen Verlassenem und Verlassendem gilt aber
"objektiv" dennoch eher derjenige als das "wahre Opfer", der nach der Trennung
allein zurück bleibt. Insofern ist es zunächst verständlich und nachvollziehbar,
wenn gerade er aus seinen Gefühlen kein Hehl macht. Die häufig anzutreffende
Mischung aus Anklagen, Vorwürfen, Abwertungen, Schuldzuweisungen, moralischen
Verurteilungen, u.a.m., muß somit als durchaus situationsangemessene Reaktion
betrachtet werden.
1.2. Kindliche Instrumentalisierung
Die durch die Trennung des Partners ausgelösten Emotionen, Affekte und verbalen
Aggressionen bestimmen das gesamte Denken und Fühlen des Verlassenen so
nachhaltig, daß es ihm nahezu unmöglich ist, seinen Seelenzustand gegenüber
Dritten zu verbergen. Das ist normal und menschlich. Kritisch wird diese
Beeinträchtigung der Selbstkontrolle allerdings dann, wenn im selben Haushalt
auch das gemeinsame Kind lebt. Denn aus dessen Sicht gelten alle Abwertungen,
Anklagen und Vorwürfe nicht dem Partner, sondern ausschließlich seinem anderen
Elternteil. Damit richten sie sich an eine Person, die - in den Rollen von
"Vater" oder "Mutter" – in der Regel hochgradig positiv und stark emotional
besetzt ist.
Das jedoch kann ein Kind sehr schnell in ein erhebliches Dilemma drängen. Denn
zum einen leidet an seiner Seite ein unverkennbar trost- und hilfebedürftiger
Elternteil. Eine Erfahrung, die fast zwangsläufig dazu führt, daß das Kind – in
völliger Rollenumkehr – diesen zu trösten versucht und ihm Mitgefühl wie
Loyalität bekundet. Diesem Impuls vermag sich kaum ein Kind zu widersetzen, da
Kinder sich stets um denjenigen die größten Sorgen machen, den sie für den
Schutzbedürftigeren halten (vgl. Mackscheidt, 1993, S. 254).
Auf der anderen Seite verspürt es aber auch eine nicht minder innige
Verbundenheit mit dem abwesenden Elternteil, die häufig gerade durch das
Erlebnis des Getrenntseins noch zusätzlich verstärkt wird. Entsprechend gerät es
in ein regelrechtes Dilemma, eine Lage großer seelischer Zerrissenheit. In
solchen Situationen läßt sich leicht folgendes beobachten: hin und her
schwankend zwischen den – in sich jeweils logischen – subjektiven Wahrheiten
beider Elternteile, "bekennen" die Kinder sich an der Seite ihrer Mutter zu ihr,
im Zusammensein mit dem Vater zu ihm.
Insofern scheint die Instrumentalisierung von Kindern zumindest am Anfang einer
Trennung geradezu "normal" und fast gar nicht zu verhindern zu sein, wenngleich
dies natürlich auch nicht wünschenswert ist. Anderseits sind sie genau in diesem
Augenblick aber auch bereits voll in den elterlichen Paarkonflikt mit
einbezogen. Womit ein erster – wenngleich kleiner und auch noch keineswegs
zwingender - Schritt in Richtung PAS zurückgelegt ist.
Doch das allein ist noch nicht bedrohlich. Gefahren ergeben sich vielmehr erst
durch die erheblichen Unterschiede in Bezug auf Intensität und Dauer, mit denen
die Kinder den Affektionen ihrer Eltern ausgeliefert sind. Beide Faktoren hängen
entscheidend davon ab, inwieweit zum einen überhaupt ein Bewußtsein für die
Notwendigkeit einer Trennung von Paar- und Elternebene besteht; und zum anderen
von der erforderlichen Zeit, bis beide Eltern (einer genügt nicht) in der Lage
sind, ihre Paarbeziehung auch psychisch zu beenden, um danach nur noch "als
Eltern" weiterhin zu kommunizieren und zu kooperieren. Allerdings gelingt diese
letzte Phase des Übergangs zur "Nachscheidungsfamilie" nur wenigen (Jopt,
1992b).
Nun muß zwar weder die kurzzeitige noch eine anhaltende Involvierung des Kindes
in die elterlichen Spannungen zwangsläufig zu PAS führen, und zum Glück ist dies
ja auch tatsächlich nicht der Fall, wie die zur Zeit noch relativ wenigen Fälle
beweisen. Die meisten Kinder sind offensichtlich flexibel genug, um sich auf
Verhalten und Persönlichkeit des einen wie des anderen Elternteils stets so
einzustellen, daß ihnen eher die Zumutung einer "geteilte Elternschaft" – ein
Pendeln zwischen zwei sprachlosen und unverbundenen elterlichen Welten (Furstenberg
& Cherlin, 1993) – gelingt, als daß sie den Kontakt zu einem abbrechen (s. auch
Gaier, 1988).
Hieraus jedoch abzuleiten, daß letztlich ein Elternteil für das Kind weniger
wichtig sein könnte als der andere, das ist aus entwicklungs- und
bindungspsychologischer Sicht unhaltbar. Zumindest müssen alle Gedanken an die
größere Bedeutung eines Elternteils mit größter Vorsicht betrachtet werden. Denn
in der Regel gibt es vor dem Hintergrund einer gemeinsamen Familiengeschichte
mit beiden Eltern keine stärkere Bindungen zum einen oder anderen (Fthenakis,
1985; 1995).
Das schließt zwar nicht aus, daß vor dem Hintergrund des jeweiligen
Entwicklungsstandes der eine oder andere Elternteil durchaus als Betreuungs- und
Versorgungsperson bevorzugt wird. Doch das hat mehr mit Pragmatik, als mit
(emotionaler) Bindungsüberlegenheit zu tun. An der prinzipiellen
Gleichwertigkeit beider Eltern ändert dies jedenfalls nichts. Dies gilt auch
dann, wenn man davon ausgeht, daß die Kinder durch unterschiedliche
Alltagserfahrungen differenzierte "innere Repräsentationen" von Mutter und Vater
aufgebaut haben (Salzgeber & Stadler, 1998, S. 167). Denn es ist unmöglich, ohne
solche abgespeicherten Erfahrungsunterschiede aufzuwachsen.
Wer deshalb allein aus der (trivialen) Tatsache des "Verschiedenseins" von
Mutter und Vater bereits Selektionsgedanken ableitet, der hat nicht verstanden,
daß es aus Kindersicht nicht nur um die Auswahl des jeweils am besten zu den
eigenen Erwartungen "passenden" Elternteils geht, sondern in erster Linie um die
Aufrechterhaltung und Sicherung eines Beziehungsnetzes zwischen ihm und seinen
Eltern – trotz deren Trennung als Paar.
Andernfalls wäre völlig unverständlich, weshalb Kinder aller Altersstufen die
Scheidung ihrer Eltern als eine Schreckensvision beschreiben, die – gleich
hinter der Vorstellung, ein Elternteil könnte sterben – den zweiten Platz in der
Hierarchie der bedrohlichsten Lebensereignisse, die sie sich vorstellen können,
einnimmt (Samuels & Samuels, 1986; s. Tab 1).
1.3. Umgangskonflikte
Aus psychologischer Sicht ist es jedenfalls überhaupt nicht überraschend, wenn
Kinder auf die Turbulenzen elterlicher Trennungsauseinandersetzungen mit
psychischen Auffälligkeiten reagieren, die dann vor allem in Belastungen der
Umgangskontakte ihren Ausdruck finden. In diesem Sinne ist es durchaus nicht
selten zu beobachten, daß - vor allem jüngere Kinder - dem getrennt lebenden
Elternteil gegenüber eher reserviert, zurückhaltend, quengelnd oder gar
ängstlich auftreten; sie weigern sich, beim anderen zu übernachten, haben nach
der Rückkehr Schlafstörungen und Angstträume oder nässen vorübergehend sogar
wieder ein.
Natürlich sind dies alles keine unmittelbaren Reaktionen auf den besuchten
Elternteil, sondern auf die Spannungen zwischen den Erwachsenen, die das Kind
unmittelbar erlebt oder auch nur spürt. Doch das erkennen die Eltern häufig
nicht. Daß die Symptome fast immer wieder verschwinden, sobald die
Umgangskontakte eingeschränkt oder sogar ausgesetzt werden, begünstigt vielmehr
eine naive Kausalzuschreibung: die Besserung des kindlichen Befindens gilt als
Beweis dafür, daß der Kontakt mit dem außerhäusigen Elternteil ihm ganz
offensichtlich schade.
Dieselbe Logik wiederholt sich allerdings auch auf der anderen Seite. Denn da
der vom Kind getrennt lebende Elternteil sowohl aus früheren gemeinsamen Zeiten,
als meist auch durch den – harmonischen und innigen – Ablauf der Besuche "weiß",
welches liebevolle Verhältnis in Wahrheit zwischen ihm und seinem Kind bestand
bzw. besteht, lastet er die Belastungsreaktionen – laienpsychologisch ebenso
folgerichtig – jetzt umgekehrt allein dem betreuenden Elternteil an: der habe
das Kind gegen ihn beeinflußt und muß sich deshalb seine
Verhaltensauffälligkeiten nach Besuchen selbst zuschreiben.
Diese wechselseitigen Zuweisungen von Schuld und Verantwortung haben zur Folge,
daß das Kind bald im wahren Wortsinne zwischen zwei Welten pendelt, die – je
nach Blickrichtung des Erwachsenen – entweder durch alleinige Täterschaft oder
alleinige Opferschaft geprägt sind. Daß manche diesen psychischen Wechselbädern
auf Dauer nicht gewachsen sind und deshalb mit Abwehrreaktionen gegenüber
Besuchskontakten reagieren, ist insofern verständlich.
Trotzdem dürfen solche, vordergründig eindeutig erscheinende, Reaktionen jedoch
nicht darüber hinwegtäuschen, daß hier möglicherweise zwar bereits der zweite
Schritt in Richtung eines PAS-Syndroms eingeleitet wurde; mehr aber auch nicht.
Denn über den äußeren Eindruck hinaus hat ein solcher Widerstand mit PAS nichts
gemein, jedenfalls noch nichts.
Denn sofern man ein solches Kind auch gegen seinen anfänglichen Widerstand und
unter Ausschluß des anderen mit dem getrennten Elternteil zusammenbringt, bleibt
meist nach kurzer Zeit von der vermeintlichen "Ablehnung" wenig übrig: allein
und unbeobachtet, hat es schnell wieder Vertrauen gefaßt und genießt die Nähe
zum getrennten Elternteil ohne Scheu. Ein Klima, das allerdings schlagartig
wieder zusammenbrechen kann, sobald das Kind nach Hause zurückkehrt.
1.4. PAS und die "kognitive Wende"
Wirkliche PAS-Kinder hingegen reagieren nicht nur emotional verstört auf den
getrennt lebenden Elternteil, wie die jüngeren. Zur affektiven Dimension hinzu
kommen muß vielmehr auch noch ein kognitives Element, das insofern regelrecht
als konstitutiv für PAS bezeichnet werden kann: die Kinder "begründen" bzw.
"rechtfertigen" ihre Ablehnung entweder durch ausdrückliche Berufung auf eigene
frühere Erfahrungen; oder sie argumentieren mit einer globalen Abwertung der
gesamten Elternpersönlichkeit, um ihre Kontaktverweigerung als gesunde Form des
Selbstschutzes erscheinen zu lasen.
Dabei weisen beide Argumentatiosnfiguren charakteristische, immer wiederkehrende
Merkmale auf. So werden beispielsweise Erlebnisse, die im ursprünglichen Kontext
eher Bagatellen waren, jetzt dermaßen dramatisiert, daß sie den Eindruck
schlimmster Mißhandlungen erwecken können (aus der "Ohrfeige" von einst wird in
der Erinnerung an eine schwere körperliche Züchtigung). Oder Erfahrungen, die
seinerzeit sogar ausgesprochen positiv waren, werden in beklemmende Erinnerungen
umgemünzt (der gemeinsame Urlaub an der See – damals noch als viel zu kurz
beklagt - wird nachträglich zum Beleg für eine Woche größter Langeweile).
Die andere Strategie wiederum mündet in undifferenzierten Generalisierungen
("Mama hat sich schon früher nie für uns interessiert"; "Papa war schon immer
rücksichtslos und egoistisch"), sowie in moralischen Schuldvorwürfen gegenüber
Verhaltensweisen des abgelehnten Elternteils, die ausschließlich mit ihm als
früherer Partner, nicht als Vater oder Mutter, zu tun haben: "Mama hat uns
verlassen"; "Papa ist Schuld, daß wir nur so wenig Geld haben" (zahlreiche
weitere Beispiele finden sich in der eingangs genannten Literatur).
Hier offenbart sich in aller Deutlichkeit die "Sprachrohrfunktion" des
PAS-Kindes, denn solche Worte entsprechen natürlich weder seinem eigenen
Sprachstil noch seinem Wortschatz. Doch daraus darf allerdings nicht unbedingt
geschlossen werden darf, daß ihm diese Diktion auch "aufgedrängt" worden sei. Es
reicht, daß das Kind häufig genug zugegen war, wenn es zu Abwertungen und
Schuldvorwürfen gegenüber dem Partner kam.
1.5. Altersabhängigkeit
Die für PAS typische Begründung der Ablehnung mit moralischen Argumenten
verweist zugleich auf etwas ganz Wesentliches dieses Syndroms, was bisher
entweder verkannt oder zumindest unterschätzt wurde. Damit gemeint ist seine
Altersabhängigkeit. Denn um einen komplexen wechselseitigen Handlungsverlauf wie
die Erwachsenenreaktionen auf Elterntrennung in einen "Verlasser" und einen
"Verlassenen" aufspalten zu können, muß das Kind von seinem gesamten
Entwicklungsstand her zunächst überhaupt erst einmal in der Lage sein, Trennung
als intentionalen Akt eines Partners zu verstehen.
Erst dann, wenn es nicht nur global auf die psychosozialen "Veränderungen" im
Familiensystem reagiert, wie dies noch bei Vorschulkindern Regelfall ist,
sondern in der Lage ist, sich auf einen für den Zerfall der Familie "Schuldigen"
festzulegen, erst dann läßt sich ein Kind auch in eine moralische Urteilswelt
einbinden. Wobei die "Interpretation der Wirklichkeit", die Aufteilung in
Unschuldigen und Schuldigen, natürlich zwangsläufig von dem Elternteil
vorgegeben wird, bei dem es lebt – also vom "Opfer".
Zur moralischen Perspektiveübernahme sind Kinder aber nicht vor dem 9-12
Lebensjahr fähig, da erst in der Grundschule Konzepte wie "Gerechtigkeit" oder "Statthaftigkeit"
die bis dahin vorherrschende Orientierung an der selbstverständlichen und nicht
näher hinterfragten Befolgung vorgegebener Gebote und Verbote abzulösen
beginnen. Dem entspricht ein allmählicher Wechsel vom Stadium der Heteronomie -
alle Regeln werden noch von Autoritäten, in erster Linie den Eltern, vorgegeben
– zur Autonomie, wobei der Heranwachsende zunehmend selbst entscheidet, was
richtig ist und was nicht. Dieser Wandel beginnt nach Piaget (1954) um das
zehnte Lebensjahr (vgl. Montada, 1987), also gerade in der Zeit, von der ein
verstärktes Auftreten von PAS berichtet wird (so auch von Salzgeber & Stadler,
1998, S. 168).
Diese zeitliche Eingrenzung steht allerdings völlig im Widerspruch zu O.-Kodjoe
& Koeppel (1998), denn dort wird behauptet, daß PAS "bei Kindern ab dem 2.
Lebensjahr bis zur Volljährigkeit" zu diagnostizieren sei (S. 13). Doch damit
wird das Konzept m. E. bis zur Unbrauchbarkeit überzogen. Denn zwischen der
affektiv-sprachlosen Abwendung einer Dreijährigen und der empörten Verurteilung
ihres Vaters, weil er sich einer anderen Frau zugewandt hat, von einer
Dreizehnjährigen, liegen ganz sicher beträchtliche (kognitive) Welten.
Deshalb könnte bei den älteren Grundschulkindern bzw. den jüngeren Schülern der
Sekundarstufe I in der Tat eine bereits begonnene, aber immer noch nicht
abgeschlossene und daher unausgereifte moralische Urteilsbildung – der noch
nicht vollständig vollzogene Übergang von der Heteronomie zur Autonomie – eine
entscheidende Voraussetzung dafür sein, daß sie bereit und in der Lage sind,
sich ausschließlich auf die Wahrnehmung des verlassenen Elternteils einzulassen.
Wobei zu beachten ist, daß das spätere PAS-Kind anfangs ja in einem zentralen
Punkt durchaus bereits von sich aus dieselbe Realitätswahrnehmung hat wie sein
elterlicher Betreuer und insofern nicht erst "beeinflußt" werden muß: auch für
das Kind selbst ist unübersehbar, daß nicht dieser, sondern der außer Haus
lebende Elternteil "gegangen" ist. Diese Tatsache steht objektiv fest. Insofern
ist es rein sachlich auch nicht falsch, wenn es beklagt, daß der andere
Elternteil "uns" verlassen hat, und sich damit in völliger Übereinstimmung mit
seinem Betreuer befindet.
Tatsächlich stimmt dies so zwar nicht, weil die Trennung allein dem Partner und
nicht dem Kind galt. Doch das können Kinder in dieser Altersphase noch nicht
hinreichend differenzieren, da sie sich ihre Eltern bis weit in die Pubertät
hinein nur "als Eltern" und nicht "als Paar" vorstellen können.
Jedenfalls könnte eine zukünftige Forschung zum Stand der moralischen
Urteilsbildung bei PAS-Kindern helfen, diesen Kindern erstmals nicht nur
"zuzuhören", sondern auch besser zu verstehen.
1.6. "Absicht" des Täters und "Scheinpartnerschaft" des Opfers
Weiter verstärkt wird das kindliche Täterbild durch einen
entwicklungspsychologischen Prozeß, der inzwischen in zahlreichen Kulturen
beobachtet werden konnte und somit vermuten läßt, daß es sich hierbei um einen
grundlegenden psychologischen Mechanismus menschlicher Moralentwicklung handeln
könnte. Gemeint ist die Tatsache, daß alle Kinder verschiedene Stufen der
Moralentwicklung durchlaufen, dabei aber auch auf unterschiedlichen Niveaus
stehenbleiben können. Wobei ein Aspekt von Stufe zu Stufe an Bedeutung gewinnt –
die Absicht bzw. Intention des Handelnden (vgl. Kohlberg, 1974).
Denn moralische Entrüstung und Schuldvorwürfe werden mit dem Alter immer weniger
mit dem Resultat einer Tat verknüpft, sondern werden davon abhängig gemacht, ob
diese in guter oder böser Absicht begangen wurde. Überträgt man dieses Prinzip
auf PAS-Kinder, so ist festzustellen, daß sie sich alters- und
entwicklungsbedingt noch überwiegend auf dem sogenannten
konventionell-konformistischen Niveau bewegen, auf dem jegliche moralische
Orientierung noch überwiegend an bedeutsamen Personen der Primärgruppe
ausgerichtet ist, wozu vor allem die Eltern zählen (s. Montada, 1987, S. 753).
Insofern ist gut nachvollziehbar, wenn ein PAS-Kind immer stärker die Position
gerade des betreuenden Elternteils übernimmt und irgendwann schließlich den
anderen sogar ganz ablehnt. Denn vor dem Hintergrund der Tatsache "Trennung von
der Familie" bedarf es lediglich noch des moralischen "Interpretationsangebotes"
durch den Verbliebenen, um sofort aufgegriffen und in moralische Entrüstung und
Verurteilung übersetzt zu werden. Auf welche andere Interpretation sollte es
sich auch stützen? Welche andere hätte überhaupt eine Alternative sein können?
Erlebt das Kind doch tagtäglich "hautnah", welchen psychischen Schaden der
Verlasser nicht nur bei ihm, sondern vor allem auch beim verlassenen Elternteil
hinterlassen hat.
Damit diese Involvierung in das Moralsystem des Verlassenen jedoch in Ablehnung
umschlägt, bedarf es noch einer ganz besonderen Rahmenbedingung, und zwar auf
Seiten des betreuenden Elternteils. Denn nur dann, wenn die Loyalitätsbekundung
seines Kindes für ihn Genugtuung darstellt; nur dann, wenn er die vom Kind
geäußerte Ablehnung für einen eigenständigen Willensausdruck hält und nicht für
eine durch den gesamten Kontext erzwungene Reaktion; und nur dann, wenn er die
Ablehnung des Kindes als – von seinen eigenen Wünschen unabhängige – Bestätigung
der eigenen Entrüstung ansieht; erst dann kann es über Instrumentalisierung und
Parteinahme hinaus auch zur konkreten Ausbildung eines PAS-Syndroms kommen.
Diese Voraussetzungen sind aber wiederum nur dann gegeben, wenn dem Betreuenden
an zentraler Stelle seine elterlicher Verantwortung verloren gegangen ist und er
sein Kind fälschlicherweise als gleichwertigen und solidarischen Partner
ansieht. Denn nur unter dieser Voraussetzung künstlich hergestellter
Gleichrangigkeit "deckt" sich jetzt das kindliche Urteil über den "anderen
Elternteil" vollständig mit der eigenen negativen Sicht vom "Partner"; insofern
entstehen auch keinerlei Zweifel an der Eigenständigkeit des kindlichen Willens.
Damit ist jetzt auch verständlich, weshalb der Betreuende im nächsten Moment
wiederum fest davon überzeugt sein kann, den nun wieder als "Kind" gesehenen
Scheinpartner vor dem anderen Elternteil schützen zu müssen, indem er sich mit
allen Mitteln dafür einsetzt, daß es im Sinne des kindlichen Wunsches zu keinem
Kontakt kommt. Denn geändert hat sich jetzt zwar die "Rolle" und damit die
Schutzbedürftigkeit, nicht jedoch die dem Träger zugeschriebene Autonomie und
damit die ihm zugestandene Ernsthaftigkeit.
Mit anderen Worten: das Subsystem Mutter-Kind bzw. Vater-Kind wandelt sich wie
ein Umkehrbild, je nach Betrachtungsweise, entweder in eine Dyade
freundschaftlicher Verbundenheit zwischen zwei gleichrangigen Menschen, oder in
eine von Fürsorge zwischen einem Elternteil und seinem Kind. Wobei es auch keine
Probleme bereitet, beide Sichtweisen gleichzeitig einzunehmen, beispielsweise
vor Gericht.
Aus einer solchen Struktur kann es überhaupt keinen natürlichen Ausweg geben.
Insofern können schon auf der Basis der hier angestellten Überlegungen sowohl
alle Appelle an die Vernunft des Betreuenden, als auch alle Appelle an die
Geduld des Abgelehnten – beides die bevorzugten "Interventionen" an den
Familiengerichten - nur zum Scheitern verurteilt sein.
1.7. Perspektivendominanz
Doch trotz aller psychologischen Nachvollziehbarkeit in Bezug auf die
Gesinnungsnähe zwischen Kind und betreuendem Elternteil: es bedarf nicht nur der
Erklärung, warum sich das Kind ausgerechnet auf die eine Seite schlägt; zugleich
muß auch eine plausible Begründung dafür gefunden werden, weshalb es sich so
nachhaltig gegen die andere Elternseite aussprechen kann. Immerhin repräsentiert
der andere Elternteil – über seine kognitiv-moralische Verurteilung hinaus – die
zweite, im Prinzip nicht austauschbare Quelle kindlichen Wohlgefühls und
Identität.
Mit anderen Worten: Wie "schafft" es ein Kind, einen emotional stark besetzten
Elternteil nicht nur mit Macht vor den Kopf zu stoßen, sondern ihn - zumindest
äußerlich - geradezu aus seinem Leben zu verbannen? Hierauf gibt die Psychologie
nicht nur bis heute keine Antwort; diese Frage hat sie sich bisher überhaupt
noch nie gestellt. Statt dessen ging es in der Vergangenheit vorwiegend um die
denkbaren "Auswirkungen" auf Persönlichkeit und Zukunft eines Kindes, dem ein
Elternteil fehlte.
Tatsächlich trifft dies den Kern der Problematik aber natürlich nicht annähernd.
Denn es ist selbstverständlich ein riesengroßer Unterschied, ob ein Kind
beispielsweise nur deshalb mit einem Elternteil aufwachsen muß, weil der andere
an der Wahrnehmung seiner Elternrolle gar kein Interesse hat, oder weil er sogar
durch das Gericht – hier sei nur an das traurige Schicksal zahlloser Väter
nichtehelicher Kinder erinnert – vom Kontakt zu seinem Kind gewaltsam
ferngehalten wurde.
Oder ob die Kontaktlosigkeit durch das Kind selbst herbeigeführt wurde. Denn in
diesem Fall kann man ganz sicher davon ausgehen, daß die ganze Situation von
Anfang an mit enormen psychischen Entstehungskosten verbunden gewesen sein muß;
abgesehen davon, daß sie ohnehin niemals "Normalität" werden kann. Aber woher
stammt das "psychische Kapital"? Woher nimmt ein Kind die Kraft, sich konsequent
und vor allem andauernd gegen einen Elternteil zu stellen, was faktisch auf den
lebenslangen Verzicht auf ein intakten familialen Beziehungslebens hinausläuft?
Hier könnten Anleihen bei der Sozialpsychologie weiterhelfen. Genauer: bei jenen
Forschung, die sich damit beschäftigt, unter welchen Bedingungen und
Voraussetzungen Menschen in der Lage sind, Empathie aufzubringen, d. h., sich in
die Gefühls- und Erlebniswelt eines anderen hineinzuversetzen und die
Geschehnisse aus seiner Sicht zu betrachten. Dies ist insofern wünschenswert,
weil letztlich nur durch Einfühlungsvermögen in und Sensibilität für die Sicht
des Mitmenschen Achtung und Toleranz, aber auch Hilfsbereitschaft und andere
prosoziale Einstellungen entstehen können.
In diesem Sinne ist im Bereich der "Sozialen Wahrnehmung" schon seit langem
bekannt, daß die Bereitschaft zur Perspektivenübernahme im wesentlichen von zwei
Voraussetzungen abhängt, nämlich vom sogenannten Aufforderungscharakter der
Person, deren Sichtweise übernommen werden soll, sowie vom Vorhandensein und
Ausmaß eines Konfliktes zu ihr (s. Steins & Wicklund, 1993; Wicklund & Steins,
1996).
Dabei hängt die Höhe des Aufforderungscharakters und damit der auf die
wahrnehmende Person ausgeübte Handlungsdruck vor allem davon ab, wie groß die
subjektive Wichtigkeit der wahrgenommenen Person ist. Mit der Folge, daß die
Bereitschaft zur Übernahme der Perspektive des anderen in dem Maße ansteigt, wie
dessen persönliche Wichtigkeit und Bedeutung zunimmt.
In Bezug auf PAS ist damit das Verhältnis zwischen Kind und abgelehntem
Elternteil gemeint. Denn der ist natürlich zunächst regelmäßig von großer
Wertschätzung und hoher emotionaler Valenz für ein Kind. Allerdings gilt dies
gleichermaßen auch für den betreuenden anderen, so daß jedes PAS-Kind
zwangsläufig zunächst in ein großes "moralisches Dilemma" stürzen muß, da es ihm
unmöglich ist, sich nur für eine Seite zu entscheiden.
Diese Lage ändert sich – so die Theorie - allerdings schlagartig, sobald die
Beziehung zwischen Wahrnehmendem und Wahrgenommenen nicht konfliktfrei ist. Denn
dann soll das genaue Gegenteil eintreten: unter Konfliktbedingungen sinkt die
Bereitschaft zur Perspektiveübernahme umso stärker, je höher der der
Aufforderungscharakter ausfällt, weil in diesem Fall die Wahrnehmung des anderen
nur noch für solche Aspekte aufmerksam ist, die für den Konflikt relevant sind.
Mit anderen Worten: Sofern sich das Kind im Konflikt mit demjenigen Elternteil
befindet, der als der Verlasser etikettiert worden ist, sinkt seine
Bereitschaft, sich auf dessen Sicht einzulassen, zunehmend ab; statt dessen hat
es immer stärker nur noch sein - für den Konflikt ausschlaggebendes - Verhalten
im Blick ("Du hast uns vorsätzlich verlassen"; "Du hast meiner Mutter/meinem
Vater bewußt wehgetan"; usw.).
Womit sich der Kreis schließen könnte, denn das Vorherrschen einer ausgeprägten
Konfliktsicht gegenüber dem verlassenden Elternteil ist, wie gezeigt wurde,
durch das Zusammentreffen von Trennungsschritt und prämoralischer
Urteils(un)fähigkeit bei PAS-Kindern geradezu vorprogrammiert.
2. Phase 2: Stabilisierung des Syndroms
2.1. Modellphase 2: Selbstverstärkung
Wie ein PAS-Kind es schafft, sich seine Liebe zum abgelehnten Elternteil für den
Rest seines Familienlebens – richtiger: die Impulse zur Umsetzung seiner Liebe
durch Kontakt, Nähe, Zärtlichkeit, mit einem Wort: Begegnung zu zügeln -, das
ist vielleicht das Unheimlichste an diesem Phänomen überhaupt. Zumindest ist es
das am wenigsten Verstandene.
Denn eigentlich sollte man glauben, daß eine PAS-Haltung relativ rasch wieder
zusammenbrechen müßte, da die zur Rechtfertigung und damit zur Aufrechterhaltung
angeführten Argumente in der Regel wenig überzeugend sind. Doch genau das ist
nicht der Fall. Wenn nichts von außen passiert, werden diese Kinder nie wieder
den Anschluß an die frühere Intim-Beziehung zum abgelehnten Elternteil finden.
Analog zur 2-Faktoren-Theorie Mowrers müßte man annehmen, daß dieser
Dauerhaftigkeit dadurch zustande kommt, daß sich das PAS-Kind durch die
konsequente Vermeidung jedes Zusammentreffens ständig selbstbekräftigt. Dies
deshalb, weil es auf diese Weise den starken emotionalen Belastungen oder auch
der drohenden Zerrissenheit, der drohenden Gefahr einen Mischmasch der Gefühle
nicht kontrollieren bzw. beherrschend zu können. Dieser könnte sich
zusammensetzen aus einem mit der Begegnung sofort virulent werdenden
Nähe-Distanz-Konflikt, der zugleich überlagert wird von Gefühlen der Beschämung
und Peinlichkeit.
Bei einer solchen Gemengelage würde vermutlich selbst ein Erwachsener sehen, wie
er sich am schnellsten davonmacht.
Aus lernpsychologischer Sicht jedenfalls erhöht sich für diejenigen
Verhaltensweisen, die zu einer psychischen Entlastung geführt haben,
anschließend regelmäßig die Wahrscheinlichkeit, daß sie bei nächster Gelegenheit
wiederholt werden. Der Organismus hat schlichtweg "gelernt", was ihm gut tut –
und sei es auch nur vorübergehend.
Doch zugegeben – sehr befriedigend ist diese Erklärung nicht, dafür ist das
Verhalten des PAS-Kindes einfach erheblich vielschichtiger, als das
Meidungsverhalten eines Phobikers. Insofern sind noch viele Fragen offen.
2.2. Unfreiwillige Fremdverstärkung
Eine andere Teilerklärung ist dagegen allen Anwesenden bekannt.
Gemeint ist die nur noch paradox zu nennende "Beweisführung" in den Fällen, wo
der vom eigenen Kind abgelehnte Elternteil die Unterstützung des Gerichts sucht.
Wobei er sich verhalten kann wie er will – er macht es immer falsch.
Denn respektiert er nach der Sitzung den Wunsch des Kindes, so gerät dies
unverzüglich zum "Beweis" für seinen Egoismus – offensichtlich ist er in seinem
Stolz so gekränkt und verletzt, daß er nun von ihm nichts mehr wissen will.
Andererseits – beantragt er eine ausdrückliche Regelung des Umgangs, weil er von
der Instrumentalisierung seines Kindes überzeugt ist und deshalb hofft, auf
diese Weise wieder Zugang zu ihm zu bekommen, so wird auch hieraus eine erneuter
"Beweis" für seinen Egoismus, weil er sich damit rigoros über die kindlichen
Interessen hinweg setzt und in Kauf nimmt, daß das Kind mit der Anhörung durch
Gericht und Jugendamt einer Prozedur ausgesetzt wird, die von den meisten als
äußerst unangenehm und belastend erlebt und deshalb am liebsten vermieden wird.
Zwar wird sich auch in diesem Fall nie nachweisen lassen, daß es in Wahrheit der
Betreuende ist, der hier – ohne dies zu erkennen - die Fäden zieht. Denn durch
seine "Übersetzungshilfen" der gerichtlichen Ladung ist es letztendlich
natürlich er und nicht das Kind, der diesen Zusammenhang zwischen Klage und
resultierenden Folgen "aufzeigt" (oft noch weiter "belegt" durch das Vorlesen
der gegnerischen Schriftsätze).
Daß alle juristischen Bemühungen des klagenden Elternteils auch nur darauf
abzielen könnten, sein Kind nicht dauerhaft zu verlieren und insofern Ausdruck
von Liebe, Verzweiflung und Hilflosigkeit sind - diese "Interpretation" wird
einem PAS-Kind jedoch so gut wie nie angeboten. Andernfalls wäre es keines.
III. Interventionsmöglichkeiten
Wenn man sich vergegenwärtigt, daß eine Aussetzung des Umgangsrecht einen
wesentlich gravierenderen Eingriff in die Elternautonomie darstellt als ein
Entzug des Sorgerechts und deshalb eigentlich als die faktisch schärfste
Intervention des Staates ins Elternrecht angesehen werden muß, dann wird
deutlich, daß diese mit Abstand häufigste gerichtliche Regelung bei PAS nicht
nur an den wahren Bedürfnissen des Kindes vorbeigeht, sondern den ohnehin
bereits ausgegrenzten Elternteil nun noch ein weiteres Mal bestraft. In jedem
Fall kann dies keine Lösung, auch keine Teillösung sein.
Vorrangiges Ziel jeder staatlichen Intervention muß es vielmehr sein, den
Betreuungselternteil zu befähigen, seine Trennung endlich zu verarbeiten,
mindestens im ersten Schritt zu bearbeiten. Wenn dies gelingt, wird sich das
Syndrom umgehend auflösen. Insofern geht es bei PAS nicht um eine isolierte
Hilfe für das Kind allein. Aus systemischer Sicht ist es lediglich Symptomträger
für die "kranke" Beziehung eines Erwachsenen zu seinem früheren Partner.
Insofern wäre es mit Abstand das Beste, wenn die Eltern gemeinsam eine
Trennungsberatung aufsuchten, um dort an ihrer "Verabschiedung" zu arbeiten.
Doch das setzte Bereitschaft, vor allem aber Einsicht voraus, und die ist so gut
wie nie zu erwarten.
Deshalb kommt es bei allen nachfolgenden Überlegungen entscheidend darauf an,
daß sämtliche Verfahrensbeteiligten – allen voran die Juristen – fest davon
überzeugt sind, daß PAS keinen "freien Willen" eines Kindes widerspiegelt,
sondern Signal für einen psychischen Mißbrauch und damit für eine erhebliche
Kindeswohlgefährdung ist.
1. Rechtsanwälte
Dieses Bewußtsein bräuchten vor allem auch die Anwälte, speziell die
Rechtsvertretung des betreuenden Elternteils. Denn dann wird er nicht länger
allein die Interessen seines Auftraggebers im Blick haben, sondern auf diesen
einwirken, um ihn für die Gefahrenlage des Kinder zu sensibilisieren und seinen
Anteil deutlich zu machen. Insofern ist der Anwalt vielleicht die wichtigste
Person im juristischen Terzett bzw. Quartett, weil er in aller Regel der erste
ist, der von PAS erfährt. Zudem hat er das Vertrauen seines Mandanten.
Um sich auf diese Weise einbringen zu können – die Androhung einer
Mandatsniederlegung eingeschlossen – müssen alle Anwälte davon überzeugt werden,
daß PAS in seinen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Kindes nicht anders
einzustufen ist, als einen sexueller Mißbrauch. Auch in diesem Fall würde sich
gewiß niemand, über die rechtsstaatlich gebotene Führung eines fairen Verfahrens
hinaus, für den Kinderschänder einsetzen - beispielsweise, um einen
unkontrollierten Umgang mit dem Opfer oder gar das Sorgerecht zu erwirken.
Schon heute zeigt jedenfalls die Erfahrung, daß es ganz entscheidend von der Art
und Weise abhängt, wie sich die Anwälte (einer reicht) im Verfahren aufführen,
welches Rollenverständnis sie haben und wie sie die in Frage stehenden
Verhaltensauffälligkeiten, wie PAS, verstehen, ob die Kommunikation aller
Verfahrensbeteiligten, vor allem jedoch der Eltern, sich auf Konfrontationskurs
oder in Richtung Entspannung bewegt.
Wobei der Vertreter des betreuenden Elternteils viel nachdrücklicher als jeder
andere seinem Mandanten vermitteln könnte, daß er das Kind als "Opfer" und nicht
als Persönlichkeit, deren "Willen" respektiert werden muß, sieht. Demgegenüber
müßte der anwaltliche Kollege seiner Mandantschaft deutlich machen, das die von
ihr unterstellte Vorsätzlichkeit und Boshaftigkeit im Verhalten des Betreuenden
– wenngleich dieser Eindruck auch leicht entsteht kann – keineswegs zwingend und
meist eher unwahrscheinlich ist, da PAS in aller Regel auf viel subtileren
Bahnen der Beeinflussung entsteht, die überhaupt nicht bewußt sind.
2. Maßnahmen am Kind
Man muß allerdings auch von dem Fall ausgehen, daß der angestrebte Konsens
zwischen den Eltern nicht herzustellen ist oder daß sich – trotz aller
Bemühungen – der Widerstand des Kindes nur noch weiter zugenommen hat. Unter
diesen Umständen bleibt dann nur noch entweder die Kapitulation (doch die
verbietet eigentlich bereits der verfassungsrechtliche Wächterauftrag, sofern
man von einem Mißbrauchstatbestand ausgeht), oder die Intervention beim Kind
selbst.
Dieser Ansatz ist nicht neu; im Gegenteil: die vor Gericht vereinbarte
Einleitung einer Kindertherapie, meist Spieltherapie, gehört zu den häufigsten
Interventionen, sofern das Kind beharrlich an seiner Weigerungshaltung festhält.
Eine Maßnahme, der sich meist auch der Betreuende anzuschließen vermag, denn daß
das Verhalten seines Kindes irgendwie "nicht in Ordnung" ist, das ist auch ihm
klar.
Da eine Therapie "des Kindes" jedoch unmißverständlich dokumentiert, daß alle
seine Verhaltensauffälligkeiten mit der betreuenden Elternperson nichts zu tun
haben und da – in aller Regel jedenfalls – das Kind selbst auch nicht gefragt
wird, ob es überhaupt eine Therapie machen möchte oder nicht, sind mit dieser
"Lösung" schließlich meist fast alle Verfahrensbeteiligten zufrieden.
Der Betreuende, weil nichts "gegen" den Willen des Kindes veranlaßt wurde und
weil er selbst als besorgter Helfer dasteht; sein Anwalt, weil er sich in seiner
Rechtsvertretung zugunsten des Mandanten behaupten konnte; die Jugendhilfe, weil
sie ihre Kapitualation vor dem "Kindeswillen" als "Hilfe zur Erziehung" tarnen
konnte; und das Gericht, weil es einen äußerst schwierigen Fall endlich vom
Tisch hat.
Empört ist lediglich der PAS-betroffene Elternteil. Denn der kann nicht
verstehen, weshalb ihm der ohnehin vom Kind boykottierte Umgang nun auch noch
ausdrücklich auf unbestimmte Zeit gerichtlich verboten wird. Zumal er ahnt, daß
damit kein erster Schritt zur Wiederannäherung, sondern zur dauerhaften
Zerstörung seiner Liebesbeziehung zum Kind eingeleitet wurde.
Ahnungen, die nach aller Erfahrung durchaus berechtigt sind. Denn praktisch ist
mir kein einziger Fall bekannt, wo aus einer solchen Kindertherapie, etwa durch
Hinzuziehung des ausgegrenzten Elternteils, jemals eine Wiederannäherung
angebahnt worden wäre. Von der Konzeption her ist dies allerdings auch ohnehin
kein Ziel der Kindertherapeuten.
Deshalb benötigten wir für zukünftige Härtefälle dringend einen völlig anderen
therapeutischen Rahmen und möglicherweise auch ein gründlich anderes, speziell
auf PAS zugeschnittenes, neues Therapiekonzept. Denn da das Verhalten eines
solchen Kindes hochgradig kontextabhängig ist, käme es vor allem darauf an, den
Betreuenden – natürlich nur für kurze Zeit – vollständig aus der Lebenswelt des
Kindes auszublenden.
Somit käme es darauf an, die gesamte therapeutische Anbahnungsarbeit am besten
an einen solchen Ort zu verlegen, der von der "psychischen Realität" des
Betreuenden deutlich entfernt ist. Ich denke beispielsweise an eine von einem
oder auch mehreren Bundesländern gemeinsam getragene Einrichtung auf einer
deutschen Insel (Modell Norderney).
Dort arbeitete eine Psychologin, zusammen mit einer Sozialarbeiterin, gezielt
mit PAS-Kindern am Wiederaufbau ihrer Gefühlsbeziehungen zu beiden Eltern –
zunächst mit ihnen allein, danach unter Einbeziehung des abgelehnten Elternteils
und schließlich auch des Betreuenden, einschließlich gemeinsamer Gespräche mit
beiden. Flankiert werden könnte das Ganze durch eine befristete Vormundschaft,
um unmißverständlich deutlich zu machen, daß das Gericht sowohl von einer klaren
Kindeswohlgefährdung, als auch von der Überzeugung ausgeht, daß der Betreuende
erkennbar nicht in der Lage ist, seine eigenen Problemen mit der Trennung vom
Partner vom Kind fernzuhalten.
Gewiß – ein solches Modell brächte wieder ganz neue Probleme mit sich. Doch wer
sagt vorher, daß diese nicht in den Griff zu kriegen wären? Was Not tut, sind
jedenfalls neue Ideen, die unsere Einsichten in die Wirkmechanik von PAS
aufgreifen und in neue Möglichkeiten zur Hilfe umsetzen.
Fazit
Bei allem Reden über PAS darf nicht vergessen werden, daß – gottlob – längst
nicht jedes Kind, dessen Eltern verbittert und unnachgiebig miteinander
streiten, dieses Syndrom entwickelt. Hinzukommen muß erst noch ein ausgeprägtes
Bedürfnis des Betreuenden nach Satisfaktion, nach Rache und Bestrafung jetzt
gehaßten Expartners. Zudem muß jede Bereitschaft fehlen, das Kind bewußt von den
Streitigkeiten fernzuhalten.
"Typisch" für den PAS-Elternteil ist somit zumindest der vorübergehende
Totalausfall seiner Elternverantwortung. Insofern kennzeichnet ihn in der Regel
eine bedenkliche Persönlichkeitsstörung von durchaus klinischem Wert. Das sollte
keiner der Verfahrensbeteiligten und ganz besonders sein Rechtsvertreter nicht
aus den Augen verlieren.
Denn andererseits gilt ausnahmslos für alle Kinder, was die Familientherapeutin
Elisabeth Mackscheidt (1993, S. 257) schrieb: "Wenn Kinder sich manchmal
deutlich auf eine Seite schlagen, so geht das nicht ohne Schuldgefühle; es ist
immer nur eine Notlösung für das Kind, eine Sichtweise, die ihm im Moment als
die hilfreichste erscheinen mag." (257)
Mit anderen Worten: PAS-Kinder lieben ihren abgelehnten Elternteil gewiß nicht
weniger als den betreuenden. Sie sind nur in eine "Beziehungsfalle"
hineingeraten, aus der sie aus eigener Kraft nicht wieder raus finden. Es ist,
als erfüllten sie einen Vertrag, den sie nie unterschrieben haben.
Ich schließe mit einem Zitat von Wallerstein & Blakeslee (1989):
"Gemeinsam verbrachte Zeit garantiert ebenso wenig ein gutes
Eltern-Kind-Verhältnis, wie eine gute Ehe daraus wird, wenn man einen Mann und
eine Frau zusammen in ein Haus, ein Zimmer oder ein Bett steckt. Die Beziehungen
selbst sind entscheidend." (Hervorhebung von mir)
Das ist sehr wahr, aber auch dialektisch zugleich. Denn Beziehungen werden nicht
"angetroffen", sie werden "gemacht" – durch "Begegnungen", durch das Erleben von
Nähe und durch gemeinsam verbrachte Zeit. Andernfalls bleiben sich Menschen
zwangsläufig fremd, haben ihre "Beziehungen" zwar "im Kopf", aber nicht "im
Herzen".
Mit demselben Zitat endete übrigens auch die Kritik von Salzgeber & Stadler
(1998) am PAS-Konzept, das könnte einigen aufgefallen sein. Dort sollte es
allerdings belegen, daß diese Kinder schon vorher sehr gestörte, zumindest
belastete Beziehungen zum abgelehnten Elternteil gehabt haben müssen, weil sie
sich sonst wohl nicht gegen diesen Elternteil ausgesprochen hätten. Logisch
gedacht, ist das richtig.
Ich hoffe, daß es mir gelungen ist, Ihnen einen Einblick in einen kleinen
Ausschnitt einer Kinderwelt vermittelt zu haben, die wir nur dann wirklich
verstehen werden, wenn wir bereit sind, unsere "Erwachsenenlogik" durch die
"Psycho-Logik" des Kindes auszutauschen.
Dann wird eine Pionierin für Scheidungskinder auch nicht länger mißverstanden
werden.
Literatur
Filipp, Sigrunn-Heide (Hrsg.) (1981). Kritische Lebensereignisse. München: Urban
& Schwarzenberg.
Fischer, Wera (1998). The Parental Alienation Syndrom (PAS) und die
Interessenvertretung des Kindes. – Ein kooperatives Interventionsmodell für
Jugendhilfe und Gericht -. NDV, Heft 10, 306-309 und 343-348.
Fthenakis, W. (1985). Zum Stellenwert der Bindungen des Kindes als
sorgerechtsrelevantes Kriterium gemäß § 1671 BGB - Eine Replik auf einen Beitrag
von Lempp in FamRZ 1984, 741-744 -. Zeitschrift für das gesamte Familienrecht,
662-672.
Fthenakis, W.E. (1995). Kindliche Reaktionen auf Trennung und Scheidung.
Familiendynamik, Heft 2/4, 127-154.
Furstenberg, F.F. & Cherlin, A.J. (1993). Geteilte Familien. Suttgart:
Klett-Cotta.
Gaier, O. (1988). "Manchmal mein’ ich, ich hätt’ auf der Welt nix verloren".
Scheidungskinder erzählen. Hamburg: Hoffmann und Campe.
Gardner, R. (1992). The Parental Alienation Syndrome – A Guide for Mental Health
and Legal Professionals.
Gerth, U. (1998). Das Leben ist komplizierter. Kind-Prax, Heft 6, 171-172.
Goldstein, J., Freud, Anna & Solnit, A.-J. (1974). Jenseits des Kindeswohls.
Frankfurt: Suhrkamp.
Goldstein, J., Freud, Anna & Solnit, A. (1982). Diesseits des Kindeswohls.
Frankfurt: Suhrkamp.
Jopt, U. (1992). Im Namen des Kindes. Plädoyer für die Abschaffung des
alleinigen Sorgerechts. Hamburg: Rasch und Röhring. (a)
Jopt, U. (1992). Fortbestehende Elternschaft und Nachscheidungsfamilie. In: I.
Horstmann (Hrsg.), Nacheheliche Elternschaft. Schriftenreihe der Katholischen
Sozialakademie Schwerte. (b)
Jopt, U. (1998). Jugendhilfe und Trennungsberatung. Zentralblatt für
Jugendrecht, 85, 286-297.
Klenner, W. (1995). Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder
geschiedenen Eltern - Eine psychologische Studie zur elterlichen Verantwortung -
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 42, 1529-1535.
Kodjoe, Ursula & Koeppel, P. (1998). Früherkennung von PAS – Möglichkeiten
psychologischer und rechtlicher Interventionen. Kind-Prax, Heft 5, 138-144.
Kohlberg, L. (1974). Zur kognitiven Entwicklung des Kindes. Frankfurt: Suhrkamp.
Lempp, R. (1972). Die Rechtsstellung des Kindes aus geschiedener Ehe aus kinder-
und jugendpsychiatrischer Sicht. Neue Juristische Wochenschrift, 315-319.
Lempp, R. (1984). Die Bindungen des Kindes und ihre Bedeutung für das Wohl des
Kindes gemäß § 1671 BGB. Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 741-744.
Mackscheidt, Elisabeth (1993). Loyalitätsproblematik bei Trennung und Scheidung.
– Überlegungen zum Kindeswohl aus familientherapeutischer Sicht -. Zeitschrift
für das gesamte Familienrecht, 40, 254-258.
Montada, L. (19872). Entwicklung der Moral. In: R. Oerter & L. Montada (Hrsg.),
Entwicklungspsychologie. Beltz: Psychologie Verlags Union. S. 769-788.
Mowrer, O. H. (1960). Learning theorie and behavior. New York: Wiley.
O.-Kodjoe, Ursula & Koeppel, P. (1998). The Parental Alienation Syndrome (PAS).
Der Amtsvormund, 9-140.
Piaget, J. (1954). Das moralische Urteil beim Kinde. Zürich: Rascher.
Salzgeber, J. & Stadler, M. (1998). Beziehung contra Erziehung – kritische
Anmerkungen zur aktuellen Rezeption von PAS. Ein Plädoyer für Komplexität.
Kind-Prax, Heft 6, 167-171.
Samuels, M. & Samuels, Nancy (1986). Das Kinderheilbuch. Düsseldorf: Econ.
Steins, Gisela & Wicklund, R. A. (1993). Zum Konzept der Perspektivenübernahme:
Ein kritischer Überblick. Psychologische Rundschau, 44, 226-239.
Steins, Gisela & Wicklund, R. A. (1997). Untersuchungen zu Bedingungen der
Förderung von Perspektivenübernahme. Zeitschrift für Sozialpsychologie, 28,
184-196.
Ullmann, C. (1985). Lempps Meinungswandel zum Umgangsrecht. Zeitschrift für
Kinder- und Jugendpsychiatrie, 14, 88-94.
Ward, Peggy & Harvey, J.C. (1998). Familienkriege – die Entfremdung von Kindern.
Zentralblatt für Jugendrecht, 85, 1-9.
Wicklund, R. A. & Stein, Gisela (1996). Person perception under pressure: When
motivation brings about egocentrism. In: J. Bargh & P. M. Gollwitzer (Hrsg.),
The psychology of action: Linking cognition ans motivation to behavior. New
York: Guilford Press. S. 511-528.