| SchlHOLG | 8 UF 4/00 | 05.09.2000 | Ein Scheitern der Ehe nach § 1565 I BGB lässt sich nicht feststellen, wenn die getrennt lebenden Eheleute ständig Kontakte pflegen ,bei denen es auch zum Geschlechtsverkehr kommt. |
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OLG Karlsruhe |
13.04.2000 | Erwartet die Ehefrau aus einem ehebrecherischen Verhältnis ein Kind, kann der Ehemann wegen der Möglichkeit des Ausschlusses der Vaterschaftsver- mutung nach § 1599 II S. 1 Hs. 1 BGB schon vor Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung begehren. | |
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OLG Hamm |
19.06.1997 | Das sich aus dem Wesen der Ehe ergebende Rück sichtnahmegebot schließt, wenn die Zusammenver- anlagung zur geringsten Steuerbelastung beider Ehegatten insgesamt führt, die Pflicht ein, auch wäh- rend der Trennungszeit dieser Zusammenveranlagung zuzustimmen. Entstehen dabei dem Zustimmenden zusätzliche Steuerbelastungen (im Gegensatz zur getrennten Veranlagung), so sind diese vom anderen Partner im Innenverhältnis auszugleichen. | |
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OLG Hamm |
03.05.2000 | Verpflichtung der Ehegatten zur gemeinsamen Steuer- veranlagung im Trennungsjahr und zu etwaigen Schadensersatzansprüchen bei verweigerter Zustim- mung. | |
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