Väteraufbruch für Kinder ist die Lobby ...
... ein gemeinnütziger Verein, der als Bundesverein im Vereinsregister beim
Amtsgericht Bonn unter der Register-Nr. 5814 eingetragen ist. Der Bundesverein
hat sich 1989 gegründet und setzt sich mittlerweile aus über 150 Ortsgruppen und
lokalen Kontaktstellen verteilt über das ganze Bundesgebiet zusammen.
Hauptanliegen des Vereins ist ...
... die Aufrechterhaltung der Beziehung der
Kinder zu beiden Eltern nach einer Trennung, indem er sich für das Recht der
Kinder auf Vater und Mutter als unentziehbares und unverzichtbares Grund- und
Menschenrecht einsetzt. Der Verein will insbesondere die Not der Kinder wenden,
die von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. In diesem Falle
sollen die Kinder die Beziehung zu Vater und Mutter aufrechterhalten können. Der
Verein setzt sich für die Gleichstellung der nichtehelichen zu den ehelichen
Kindern ein, die auch mit der am 01. Juli 1998 in Kraft getretenen Reform des
Kindschaftsrechts nur unzureichend erfüllt wurde.
Erfahrungsaustausch und Väterberatung ...
... gerade in der für beide Partner emotional schwierigen Trennungsphase sind die Basis unseres Vereinslebens. Ein besonderes Anliegen ist uns das Gespräch mit Familiengerichten, Jugendämtern, Sachverständigen und Rechtsanwälten. Aber auch Pressekontakte auf Orts- und Bundesebene sowie unsere Vertretung in der National Coalition zählt zu unseren Aufgaben. So ist der Verein "Väteraufbruch für Kinder" teils eine Selbsthilfegruppe, teils ein politischer Verein mit dem Ziel, die Rechte der Kinder zu stärken und den Wert des Vaters der Gesellschaft ins Bewusstsein zu rufen. Denn leider ist die Bedeutung der Vaterrolle in unserer Gesellschaft immer noch von geringerem Stellenwert. Diese muss aber in der Gesellschaft durch politische und gesetzliche Veränderungen fest verankert werden.
Zur Mitarbeit laden wir alle ein, die
unser Anliegen für wichtig erachten:
Wir wollen alle Eltern ereichen: Alleinerziehende, eheliche- und
nichteheliche Eltern, Omas und Opas, sowie leibliche- und Stiefeltern.
Väteraufbruch für Kinder ist die Lobby ...
von Vätern und Kindern,
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Nur 50 % |
Trennen tut weh, besonders Kindern!
Eine Trennung oder Scheidung ist oft unvermeidlich. Skandalös aber ist, wenn sich Kinder deswegen oft von einem Elternteil trennen müssen und von diesem mutwillig entfremdet werden.
Deswegen muss alles daran gesetzt werden, dass
beide Eltern in der Trennungssituation das Wohl ihrer Kinder stets im Auge und
im Herzen behalten und die gemeinsame Verantwortung auch nach der Trennung
würdigen.
Aus vaterlosen Familien stammen: ...
63% der jugendlichen Selbstmörder,
71% der schwangeren Teenager,
90% aller Ausreißer und obdachlosen Kinder
70% der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen
85% aller jugendlichen Häftlinge
71% aller Schulabbrecher
75% aller Heranwachsenden in Drogenentzugszentren
Diese Zahlen stammen aus empirischen Untersuchungen in den
USA. Kein Vater möchte seine Kinder in einer der genannten Gruppen wissen,
geschweige denn eine (Mit-)Verantwortung für derartige Fehlentwicklungen tragen
müssen!
Es kann und darf nicht ...
... Aufgabe der Institutionen sein, Eltern und damit die Kinder auszugrenzen. Gerade weil es den Partnern nicht möglich ist, alleine den Konflikt aufzulösen, ist es die einzig sinnvolle Aufgabe aller beteiligten Institutionen, ihnen begreiflich zu machen (ggf. auch durch Anordnung therapeutischer Maßnahmen), daß sie das Kindeswohl gefährden und beide Elternteile die Verantwortung für die von ihnen in die Welt gesetzten Kinder mit der Geburt des Kindes übernommen haben. Beide – Vater und Mutter – sind wichtig für die Zukunft der Kinder! Ausgrenzende aber auch sich aus der Verantwortung stehlende Elternteile müssen auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden und ggf. für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Aufgabe wird aber nur ungenügend von Jugendamt, den Richtern bzw. den Sachverständigen wahrgenommen. Sie sorgen regelmäßig dafür, dass es einen "Gewinner" (in der Regel die ausgrenzende Mutter) und mindestens 2 Verlierer - nämlich Kind und Vater gibt.
Familienrichter unterliegen keiner Pflicht, sich regelmäßig weiterzubilden, tun dies daher nur selten und ignorieren damit wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die Wichtigkeit des leiblichen Vaters für die Kinder. Jugendämter aber auch Sachverständige benutzen in ihren Schriftwechseln gerne Redewendungen, die aus dem ersten emotionalen Sturm taktisch berechnetes und damit grundsätzlich dem "Kindeswohl" widersprechendes "Handeln" der Mutter geradezu heraufbeschwört. Dies kann und darf nicht Aufgabe der Behörden und Institutionen sein. Leider sind auch einige Anwälte eher auf Eskalation "spezialisiert", gefährden wissentlich und damit vorsätzlich die Zukunft unserer Kinder.
Jugendämter, Sachverständige und Gerichte benötigen für ihre Entscheidungen oft solange (1 ½ Jahre Ausgrenzung und mehr sind auch bei Kleinkindern keine Seltenheit), bis Fakten geschaffen wurden, die in den Seelen unserer Kinder kaum zu reparierende Schäden verursacht haben. Dies kann und darf so nicht bleiben !
Die seit dem 01. Juli 1998 geltende Reform des Kindschaftsrechts ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die viel gepriesene Gleichstellung ehelicher mit nichtehelichen Kindern ist aber damit nur in wenigen Punkten erreicht, das gesellschaftliche Umdenken noch nicht vollzogen
Unser Motto :
Mehr Rechte für unsere Kinder!
Mehr Partnerschaft und Gleichberechtigung zwischen den Eltern!
Allen Kindern beide Eltern!