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| Prof.
Dr. Roland Proksch | | xxx |
Das Bundesministerium der
Justiz schrieb am 21. April 1998 im Bundesanzeiger die Durchführung des Forschungsvorhabens
zum Thema: "Begleitforschung zur Umsetzung des Kindschaftsrechts" aus.
Die Ausschreibung des Forschungsvorhabens war (auch) die Konsequenz entsprechender
Anregungen von Politik, Wissenschaft, Fachkräften und Betroffenen im Rahmen
der Gesetzgebungsarbeit zum Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. 12. 1997 (BGBl
I 2942), die Praxis der Neuregelungen wissenschaftlich zu begleiten. Die Begleitforschung
soll gesicherte und aussagefähige Informationen ermöglichen zur Bewertung
der Praxis und der Auswirkungen der Neuregelungen durch das KindRG. Die Bundesregierung
erwartet davon Informationen als Entscheidungshilfe, ob und wie das neue Recht
weiterentwickelt werden kann. Gemäß der Koalitionsvereinbarung der
beiden Regierungsfraktionen soll das neue Kindschaftsrecht weiterentwickelt werden.
Beginn der Begleitforschung war September 1998. Der Abschlussbericht wurde im
März 2002 dem BMJ übergeben. | | xxx |
| Die Studie steht hier zum download als
PDF-File bereit. | | xxx |
| 1. Zwischenbericht (Mai 2000) |
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Teil 1 |
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Teil
2 |
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Teil
3 | | | xxx |
| 2. Zwischenbericht (Juli 2001) |
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Teil
1 |
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Teil
2 | | | |
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| Schlussbericht (März 2002) |
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