Arbeitsgruppe: familienpolitik
Betreuung und Moderation des Forums:   Peter Tholey, VAfK Karlsruhe, Kontakt: petertholey@gmx.de
Zugang zum Forum:   FAMILIENPOLITIK
Bearbeitungsverlauf
Stand 19.02.2008

Entwurf eines umfassenden familienpolitischen Programms für den VAfK

Schutz, Entlastung und Förderung aller Familien mit Kindern und bessere Lebensperspektiven
für Kinder und Jugendliche

Zusammenfassung der bisherigen Diskussionsergebnisse der Arbeitsgruppe zum 1. Väterkongress 2008

Einleitung

Von den 50ern bis in die späten 80er Jahre hinein erlebte Deutschland eine Phase sozialer Homogenität. Jeder hatte Anteil am gesellschaftlichen Wohlstand und die sozialen Schichten waren durchlässig. Eine Familie zu gründen und Kinder zu haben war mit einem deutlichen Statusgewinn verbunden.
Diese gute Zeit einer sogenannten "nivellierten Mittelstandsgesellschaft" ist vorbei. Im gesellschaftlichen Mittelstand grassiert die Angst vor der Verarmung und dem sozialen Abstieg. In Deutschland gelten inzwischen Kinder als Hauptarmutsrisiko. Erziehungs- und Kindergeld werden vom Staat wie Almosen vergeben und täuschen über die wahren gesellschaftlichen Verhältnisse hinweg. Immer mehr Kinder und deren Eltern werden Sozialhilfeempfänger. Eine Familie zu gründen bringt keinen Gewinn mehr im gesellschaftlichen Status, mehr als zwei Kinder zu haben gilt inzwischen als existenzgefährdend. Bezüglich der Lebensqualität klafft die Schere zwischen Kinderlosen und Kinderreichen immer weiter auseinander. Die Schlagseite in der gesellschaftlichen Verteilung zu Lasten der Familien und der Jüngeren wird von verschiedenen Lobbygruppen als Besitzstand wahrgenommen und verteidigt
Eine Familie, die Kinder großzieht, erbringt eine Transferleistung in die Gesellschaft von etwa 200.000 bis 650.000 Euro pro Kind – je Dauer und Umfang der Ausbildung. Volkswirtschaftlich ausgedrückt investieren Familien in Humankapital, wobei ihnen der Gewinn vorenthalten und an andere verteilt wird. Hinzu kommt noch das Risiko, durch Trennung und Scheidung unverschuldet in seiner bürgerlichen Existenz vernichtet zu werden. Für immer mehr Menschen ist eine Lebensperspektive mit Kindern nicht mehr vorstellbar - die daraus folgende demographischen Katastrophe läßt sch nicht mehr weg diskutieren.

Die Interessen der Kinder als Maßstab für eine zukünftige Familienpolitik

Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbst bestimmtes Leben – davon dürfen Kinder nicht ausgenommen werden. Ihre existentiellen Bedürfnisse unterscheiden sich erheblich von denen Erwachsener. Daher fordern wir einen Rechtsanspruch auf Schutz und Geborgenheit, Zuwendung und Fürsorge. Wissenschaftliche Studien bestätigen: Gerade in den ersten Jahren braucht ein Kind eine intensive Beziehung zu Mutter und Vater, um seine Fähigkeiten voll entwickeln zu können.

Das Erziehungsgehalt – ein Weg aus der Armutsfalle und zu mehr Menschenwürde

Die aktuelle Familienpolitik verweigert Familien, besonders den mit mehreren Kindern, die Unterstützung für eine menschenwürdige Existenz. Unsere Forderung ist es, Müttern und Vätern eine wirkliche Wahlmöglichkeit zwischen Beruf und Kindererziehung zu ermöglichen. Als Alternative zur aktuellen Politik fordern wir, die Erziehungsarbeit der Eltern wie jede andere gesellschaftlich bedeutsame Arbeit zu entlohnen. Zusammen mit der Freistellung des Existenzminimums von Steuern würde so eine wirklichen Wahlfreiheit zwischen Familienarbeit und anderen Formen der Existenzsicherung geschaffen. Würden die Eltern qualifizierte Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, stünden ihnen durch das Erziehungsgehalt die nötigen Mittel dafür zur Verfügung.

Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bis heute gibt es keine echte Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie. Die Arbeit in der Familie hat einen derart geringen gesellschaftlichen Status, dass viele Frauen und Männer ihre Verwirklichung lieber im Berufsleben suchen und auf Kinder verzichten. Die traditionelle Rollenverteilung, bei der die Mutter für die Kinder da ist und der Vater fürs Geld, ist angesichts der gesellschaftlichen Verhältnisse immer seltener praktizierbar. Viele traditionell geprägte Familienväter haben trotz Vollzeitjob ein so geringes Einkommen, dass mit jedem Kind der Lebensstandard spürbar sinkt. Um nicht zu verarmen sind dann auch die Mütter dazu gezwungen, auf Kosten der Kindererziehung zum Familieneinkommen beizutragen. Viele Beziehungen zerbrechen unter dieser Last.
Ein Erziehungsgehalt würde eine gerechtere Aufteilung der Aufgaben zwischen den Eltern ermöglichen. Obwohl die Aufteilung der Erwerbs- und Erziehungsarbeit grundsätzlich der elterlichen Autonomie unterliegt, wäre eine Regelung wünschenswert, bei der jeder Elternteil in gleichem Maße erwerbstätig und für Hausarbeit und Kindererziehung zuständig ist. Dies wird jedoch erst durch ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt möglich. Damit sich auch die Väter mehr an der Erziehung der Kinder beteiligen können, sind verstärkt Teilzeitstellen für Männer zu schaffen und der besondere Schutz der Mütter durch einen besonderen Kündigungsschutz für Väter zu ergänzen. Durch ein Erziehungsgehalt wird Erziehungsarbeit endlich als vollwertige Arbeit anerkannt. Die Eltern können im Falle der Fremdbetreuung ihrer Kinder diejenigen Institutionen auswählen, die auch tatsächlich dazu geeignet sind. Eine Verbesserung der Betreuungsqualität wäre die unmittelbare Folge. Erziehen Eltern ihre Kinder selbst, so könnte ein umfassendes Beratungs- und Schulungsangebot die Qualität der Eigenbetreuung entscheidend
verbessern.

Die Reform des Steuer- und Rentenrechts ist überfällig

Das Bundesverfassungsgericht entschied im November 1998, dass auch Kindern ein steuerfreies Existenzminimum zugestanden werden muss. Dies steht bis heute aus. Als Muster für die von der Steuer freizustellenden Beträge könnte man hierfür die aus dem Unterhaltsrecht bekannte „Düsseldorfer Tabelle“ heranziehen. Damit könnte man sowohl bei den Eltern als auch bei den Kindern den jeweils niedrigsten Satz, der bereits unter dem Existenzminimum liegt, von direkten Steuern komplett befreien. Für die Befreiung von den indirekten Steuern, wie z. B. der Mehrwertsteuer, könnte das Kindergeld genutzt werden.
In Deutschland bleiben heute mehr als 40 Prozent aller Ehen dauerhaft kinderlos, andererseits werden etwa ein Drittel der Kinder außerhalb der Ehe geboren. Die besonderen Privilegien der bürgerlichen Ehe, die offenbar immer weniger auf Reproduktion angelegt ist, lässt sich daher kaum noch rechtfertigen. Diese Position sollten statt dessen Lebensgemeinschaften mit Kindern einnehmen, unabhängig davon ob verheiratet oder nicht. Nach Trennung und Scheidung dürfen die Nachfolgefamilien und -lebensgemeinschaften nicht weiter benachteiligt werden.
Das Rentenrecht benachteiligt eindeutig diejenigen, die zugunsten der Kindererziehung auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet haben. Die angerechneten Kindererziehungszeiten haben eher Alibifunktion und werden der erbrachten Leistung in keiner Weise gerecht. Im Alter wird Kinderreichtum dann zur Armutsfalle. Ein rentenversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt könnte dies verhindern.

Schutz von Familienstrukturen bei Trennung und Scheidung

In Deutschland wird knapp die Hälfte aller Ehen geschieden. Zählt man die Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften hinzu, so sind jährlich mehr als 300.000 Kinder davon betroffen. Die übliche Scheidungspraxis bewirkt eine Eskalation des Konfliktes der Eltern. Eine Ursache hierfür ist die nachfolgende steuerliche Schlechterstellung der Familie. Die aktuelle Besteuerung ist ein Verstoß gegen die Grundrechte (Gleichheitsgrundsatz). Der Staat greift sich nach Trennung und Scheidung etwa ein Drittel des Familieneinkommens. Besonders bei Mehrkindfamilien führt dies direkt zu Verarmung und sozialem Elend. Diese Perspektive führt dann zu erbittert geführten Auseinandersetzungen. Wir fordern, traditionelle und getrennt lebende Familie bei der Besteuerung gleichzustellen um die Belastungen für die Kinder möglichst gering zu halten.
Weitere Ursachen für die Eskalation eines Trennungskonflikts sind die finanziellen Interessen der „Scheidungsindustrie“, die denen der Kinder und deren Eltern diametral entgegenstehen. Kinder werden im Streit um Unterhalt oftmals dazu eingesetzt, um Forderungen Nachdruck zu verleihen. 50% der Trennungskinder verlieren schon nach einem Jahr den Kontakt zu dem anderen Elternteil, meist dem Vater, nach dem zweiten Jahr sind es bereits 70%. Gerade sie sind es, die unter der Trennung der Eltern am meisten leiden: Verlustängste, Verlust der Identität und Entwicklungsstörungen sind die bekannten Folgen. Kinder werden so zu den eigentlichen Trennungsverlierern. Ein Erziehungsgehalt würde hier konfliktentschärfend wirken, da es den Elternteilen anteilig ihrer auch nach der Trennung zu erbringenden Erziehungsleistung gezahlt wird.

Gleichwertigkeit der Eltern auch nach deren Trennung

Kinder brauchen auch nach der Trennung der Eltern die Fürsorge, Erziehung, Betreuung, Verantwortung und Liebe beider Elternteile – auch im gelebten Alltag. Folglich sind Vater und Mutter verpflichtet, auch nach Trennung und Scheidung die Pflichten der Elternschaft gemeinsam zu tragen. Trotz der Reform des Kindschaftsrechts die bestehenden Gesetze immer noch im Sinne einer traditionellen Rollenverteilung ausgelegt. Allein im Jahr 2005 mussten sich mehr als 36.000 Väter ihr Recht auf Kontakt zum gemeinsamen Kind vor Gericht erstreiten. Gesellschaftliches Unverständnis, sowie die unzureichende Formulierung und Anwendung bestehender Gesetze sind Ursachen davon.

Wir fordern: Die Gleichwertigkeit der Eltern muss auch nach deren Trennung gewährleistet sein.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass nach Trennung und Scheidung einvernehmliche Regelungen meist tragfähiger sind als die Entscheidungen der Gerichte. Es gilt, die Kompromissbereitschaft der Eltern zu fördern, Ungleichgewichte zu beseitigen und die Gleichwertigkeit von Vater und Mutter zu betonen. Ziel ist es, Kindern ein unabdingbares Recht auf Betreuung und Erziehung durch beide Elternteile zu geben. Auch bei konfliktbehafteten, strittigen Trennungen müssen Eltern die Möglichkeit haben, auf gleichgestellter Basis eine gemeinsame Lösung im wohlverstandenen Interesse ihrer Kinder zu finden. Durch die aktuelle Gesetzgebung werden nichteheliche Kinder ihrer Grundrechte dadurch beraubt, dass ihnen das Recht auf Umsorgtsein durch den Vater vorenthalten wird. Der ungehinderte familienfähige Umgang der Kinder mit beiden Elternteilen ist jedoch ihr natürliches Recht und von der staatlichen Gemeinschaft besonders zu schützen. Wünschenswert wäre auch hier eine gesetzliche 50:50-Regelung.

Förderung von sozialer Vater- und Mutterschaft (Patchwork-Familien)

Neben dem Schutz biologischer Vater- und Mutterschaft ist es sinnvoll und notwendig, nach Trennung und Scheidung den Neuaufbau von Familienstrukturen zu unterstützen. Derzeit wird der Aufbau einer „Patchwork-Familie“ durch steuerliche Benachteiligung und familiäre Altlasten erheblich erschwert. Finanzielle Forderungen der Expartner verhindern oft die Erfüllung eines neuen Kinderwunsches. Weil Kinder auf langfristige Bindungen angewiesen sind, spielen bei der Neugründung von Familien soziale Vater- und Mutterschaft eine wichtige Rolle. Um Kindern trotz Trennung und Scheidung den Schutz und die Geborgenheit in einer Familie bieten zu können, müssen Brücken zwischen den Teilfamilien gebaut werden. Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass Kinder von diesem Modell außerordentlich profitieren. Die Fürsorge „sozialer Eltern“ für Kinder, die nicht von ihnen abstammen, stellt eine Leistung von hohem gesellschaftlichem Wert dar und sollte entsprechend gewürdigt und honoriert werden. Es sind Modelle zu erarbeiten, die den Kindern nach Trennung und Scheidung beide biologischen Elternteile erhalten und die ergänzende Fürsorge sozialer Eltern fördern, damit Nachfolge-Familien eine Lebenschance haben.

Die Finanzierung des Erziehungsgehaltes

Eine Form der Finanzierung könnte durch die Schaffung einer Erziehungsgeldkasse erfolgen. Aus dieser Kasse kann dann ein Erziehungsgehalt gezahlt werden, um auf diese Weise Erziehungs- und Familienarbeit angemessen zu entlohnen.

Eine Angestelltenfamilie, die ihrem Kind eine Ausbildung ermöglicht, erbringt innerhalb von 20 Jahren eine Transferleistung in die Gesellschaft von etwa 240.000 Euro – das sind 1.000 Euro pro Monat. Zum Vergleich: Übernimmt der Staat die Unterbringung und Versorgung im Heim, so sind die Kosten mehr als 10-mal so hoch, selbst die Unterbringung in einer Pflegefamilie kostet jeden Monat etwa 2.000 Euro. Erhalten die Eltern direkt das Geld als versicherungspflichtiges Gehalt, so können sie frei entscheiden, ob ihnen Selbstbetreuung oder die Verwirklichung im Beruf bei gleichzeitiger Fremdbetreuung der Kinder wichtiger ist.

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit des Erziehungsgehaltes wäre durch die Einführung einer Mehrwertsteuer für Kapitalerträge möglich, ähnlich dem Modell in Schweden. Damit könnten den Familien bis zu 40 Milliarden Euro mehr zur Verfügung gestellt werden. Die Gewinne international agierender Konzerne, den eigentlichen Globalisierungsgewinnern, könnten so zumindest teilweise zum Aufbau einer neuen, familienfreundlicheren Gesellschaft genutzt werden. Der gesellschaftliche Mittelstand, der zu den Globalisierungsverlierern gehört, sollte dagegen durch großzügige Freistellungsbeträge entlastet werden.

Durch die Einführung eines Erziehungsgehaltes würden Transferleistungen, wie Hartz-IV etc, wegfallen. Die Mehrkosten von ca. 30 bis 50 Mrd. Euro ließen sich ganz realistisch durch o.g. Modelle finanzieren.

Der Realisierung des Konzepts des sozialversichungspflichtigen Erziehungsgehalts stehen also ausschließlich politische Hindernisse im Weg.

 
zum seitenanfang