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Entwurf eines umfassenden familienpolitischen Programms für den VAfKSchutz, Entlastung
und Förderung aller Familien mit Kindern und bessere Lebensperspektiven
Zusammenfassung der bisherigen Diskussionsergebnisse der Arbeitsgruppe zum 1. Väterkongress 2008 Einleitung Von den
50ern bis in die späten 80er Jahre hinein erlebte Deutschland eine
Phase sozialer Homogenität. Jeder hatte Anteil am gesellschaftlichen
Wohlstand und die sozialen Schichten waren durchlässig. Eine Familie
zu gründen und Kinder zu haben war mit einem deutlichen Statusgewinn
verbunden. Die Interessen der Kinder als Maßstab für eine zukünftige Familienpolitik Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbst bestimmtes Leben – davon dürfen Kinder nicht ausgenommen werden. Ihre existentiellen Bedürfnisse unterscheiden sich erheblich von denen Erwachsener. Daher fordern wir einen Rechtsanspruch auf Schutz und Geborgenheit, Zuwendung und Fürsorge. Wissenschaftliche Studien bestätigen: Gerade in den ersten Jahren braucht ein Kind eine intensive Beziehung zu Mutter und Vater, um seine Fähigkeiten voll entwickeln zu können. Das Erziehungsgehalt – ein Weg aus der Armutsfalle und zu mehr Menschenwürde Die aktuelle Familienpolitik verweigert Familien, besonders den mit mehreren Kindern, die Unterstützung für eine menschenwürdige Existenz. Unsere Forderung ist es, Müttern und Vätern eine wirkliche Wahlmöglichkeit zwischen Beruf und Kindererziehung zu ermöglichen. Als Alternative zur aktuellen Politik fordern wir, die Erziehungsarbeit der Eltern wie jede andere gesellschaftlich bedeutsame Arbeit zu entlohnen. Zusammen mit der Freistellung des Existenzminimums von Steuern würde so eine wirklichen Wahlfreiheit zwischen Familienarbeit und anderen Formen der Existenzsicherung geschaffen. Würden die Eltern qualifizierte Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, stünden ihnen durch das Erziehungsgehalt die nötigen Mittel dafür zur Verfügung. Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Bis heute
gibt es keine echte Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie. Die Arbeit
in der Familie hat einen derart geringen gesellschaftlichen Status,
dass viele Frauen und Männer ihre Verwirklichung lieber im Berufsleben
suchen und auf Kinder verzichten. Die traditionelle Rollenverteilung,
bei der die Mutter für die Kinder da ist und der Vater fürs
Geld, ist angesichts der gesellschaftlichen Verhältnisse immer
seltener praktizierbar. Viele traditionell geprägte Familienväter
haben trotz Vollzeitjob ein so geringes Einkommen, dass mit jedem Kind
der Lebensstandard spürbar sinkt. Um nicht zu verarmen sind dann
auch die Mütter dazu gezwungen, auf Kosten der Kindererziehung
zum Familieneinkommen beizutragen. Viele Beziehungen zerbrechen unter
dieser Last. Das Bundesverfassungsgericht
entschied im November 1998, dass auch Kindern ein steuerfreies Existenzminimum
zugestanden werden muss. Dies steht bis heute aus. Als Muster für
die von der Steuer freizustellenden Beträge könnte man hierfür
die aus dem Unterhaltsrecht bekannte „Düsseldorfer Tabelle“
heranziehen. Damit könnte man sowohl bei den Eltern als auch bei
den Kindern den jeweils niedrigsten Satz, der bereits unter dem Existenzminimum
liegt, von direkten Steuern komplett befreien. Für die Befreiung
von den indirekten Steuern, wie z. B. der Mehrwertsteuer, könnte
das Kindergeld genutzt werden. Schutz von Familienstrukturen bei Trennung und Scheidung In Deutschland
wird knapp die Hälfte aller Ehen geschieden. Zählt man die
Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften hinzu, so sind jährlich
mehr als 300.000 Kinder davon betroffen. Die übliche Scheidungspraxis
bewirkt eine Eskalation des Konfliktes der Eltern. Eine Ursache hierfür
ist die nachfolgende steuerliche Schlechterstellung der Familie. Die
aktuelle Besteuerung ist ein Verstoß gegen die Grundrechte (Gleichheitsgrundsatz).
Der Staat greift sich nach Trennung und Scheidung etwa ein Drittel des
Familieneinkommens. Besonders bei Mehrkindfamilien führt dies direkt
zu Verarmung und sozialem Elend. Diese Perspektive führt dann zu
erbittert geführten Auseinandersetzungen. Wir fordern, traditionelle
und getrennt lebende Familie bei der Besteuerung gleichzustellen um
die Belastungen für die Kinder möglichst gering zu halten. Kinder brauchen auch nach der Trennung der Eltern die Fürsorge, Erziehung, Betreuung, Verantwortung und Liebe beider Elternteile – auch im gelebten Alltag. Folglich sind Vater und Mutter verpflichtet, auch nach Trennung und Scheidung die Pflichten der Elternschaft gemeinsam zu tragen. Trotz der Reform des Kindschaftsrechts die bestehenden Gesetze immer noch im Sinne einer traditionellen Rollenverteilung ausgelegt. Allein im Jahr 2005 mussten sich mehr als 36.000 Väter ihr Recht auf Kontakt zum gemeinsamen Kind vor Gericht erstreiten. Gesellschaftliches Unverständnis, sowie die unzureichende Formulierung und Anwendung bestehender Gesetze sind Ursachen davon. Wir fordern: Die Gleichwertigkeit der Eltern muss auch nach deren Trennung gewährleistet sein. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass nach Trennung und Scheidung einvernehmliche Regelungen meist tragfähiger sind als die Entscheidungen der Gerichte. Es gilt, die Kompromissbereitschaft der Eltern zu fördern, Ungleichgewichte zu beseitigen und die Gleichwertigkeit von Vater und Mutter zu betonen. Ziel ist es, Kindern ein unabdingbares Recht auf Betreuung und Erziehung durch beide Elternteile zu geben. Auch bei konfliktbehafteten, strittigen Trennungen müssen Eltern die Möglichkeit haben, auf gleichgestellter Basis eine gemeinsame Lösung im wohlverstandenen Interesse ihrer Kinder zu finden. Durch die aktuelle Gesetzgebung werden nichteheliche Kinder ihrer Grundrechte dadurch beraubt, dass ihnen das Recht auf Umsorgtsein durch den Vater vorenthalten wird. Der ungehinderte familienfähige Umgang der Kinder mit beiden Elternteilen ist jedoch ihr natürliches Recht und von der staatlichen Gemeinschaft besonders zu schützen. Wünschenswert wäre auch hier eine gesetzliche 50:50-Regelung. Förderung von sozialer Vater- und Mutterschaft (Patchwork-Familien) Neben dem
Schutz biologischer Vater- und Mutterschaft ist es sinnvoll und notwendig,
nach Trennung und Scheidung den Neuaufbau von Familienstrukturen zu
unterstützen. Derzeit wird der Aufbau einer „Patchwork-Familie“
durch steuerliche Benachteiligung und familiäre Altlasten erheblich
erschwert. Finanzielle Forderungen der Expartner verhindern oft die
Erfüllung eines neuen Kinderwunsches. Weil Kinder auf langfristige
Bindungen angewiesen sind, spielen bei der Neugründung von Familien
soziale Vater- und Mutterschaft eine wichtige Rolle. Um Kindern trotz
Trennung und Scheidung den Schutz und die Geborgenheit in einer Familie
bieten zu können, müssen Brücken zwischen den Teilfamilien
gebaut werden. Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass
Kinder von diesem Modell außerordentlich profitieren. Die Fürsorge
„sozialer Eltern“ für Kinder, die nicht von ihnen abstammen,
stellt eine Leistung von hohem gesellschaftlichem Wert dar und sollte
entsprechend gewürdigt und honoriert werden. Es sind Modelle zu
erarbeiten, die den Kindern nach Trennung und Scheidung beide biologischen
Elternteile erhalten und die ergänzende Fürsorge sozialer
Eltern fördern, damit Nachfolge-Familien eine Lebenschance haben.
Eine Form der Finanzierung könnte durch die Schaffung einer Erziehungsgeldkasse erfolgen. Aus dieser Kasse kann dann ein Erziehungsgehalt gezahlt werden, um auf diese Weise Erziehungs- und Familienarbeit angemessen zu entlohnen. Eine Angestelltenfamilie, die ihrem Kind eine Ausbildung ermöglicht, erbringt innerhalb von 20 Jahren eine Transferleistung in die Gesellschaft von etwa 240.000 Euro – das sind 1.000 Euro pro Monat. Zum Vergleich: Übernimmt der Staat die Unterbringung und Versorgung im Heim, so sind die Kosten mehr als 10-mal so hoch, selbst die Unterbringung in einer Pflegefamilie kostet jeden Monat etwa 2.000 Euro. Erhalten die Eltern direkt das Geld als versicherungspflichtiges Gehalt, so können sie frei entscheiden, ob ihnen Selbstbetreuung oder die Verwirklichung im Beruf bei gleichzeitiger Fremdbetreuung der Kinder wichtiger ist. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit des Erziehungsgehaltes wäre durch die Einführung einer Mehrwertsteuer für Kapitalerträge möglich, ähnlich dem Modell in Schweden. Damit könnten den Familien bis zu 40 Milliarden Euro mehr zur Verfügung gestellt werden. Die Gewinne international agierender Konzerne, den eigentlichen Globalisierungsgewinnern, könnten so zumindest teilweise zum Aufbau einer neuen, familienfreundlicheren Gesellschaft genutzt werden. Der gesellschaftliche Mittelstand, der zu den Globalisierungsverlierern gehört, sollte dagegen durch großzügige Freistellungsbeträge entlastet werden. Durch die Einführung eines Erziehungsgehaltes würden Transferleistungen, wie Hartz-IV etc, wegfallen. Die Mehrkosten von ca. 30 bis 50 Mrd. Euro ließen sich ganz realistisch durch o.g. Modelle finanzieren. Der Realisierung des Konzepts des sozialversichungspflichtigen Erziehungsgehalts stehen also ausschließlich politische Hindernisse im Weg. |
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